Berlin

Der 7. Deutscher IT-Rechtstag findet vom 23. bis 24. April 2020 statt

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie veranstalten am 22. und 24. April 2020 den 7. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin. Die Veranstaltung widmet sich aktuellen Themen.

Mit dem Deutschen IT-Rechtstag sprechen davit und DeutscheAnwaltAkademie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, IT-Rechts-Spezialistinnen und -Spezialisten, Juristen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche an. Die Veranstaltung schafft die Möglichkeit, sich zum fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht zusammenfinden. Der 7. Deutsche IT-Rechtstag wird von einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C.H. Beck unterstützt. Noch nicht veröffentlicht sind die Schwerpunktthemen der Veranstaltung und, ob – wie gewohnt – Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff (davit) und Rechtsanwalt Karsten U. Bartels (davit) die Moderation übernehmen. Jedenfalls startet der IT-Rechtstag wie immer am Donnerstag, diesmal 23. April 2020 um 14:00 Uhr und endet am Folgetag gegen 17:00 Uhr.

Der 7. IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 23. April 2020 ab 14.00 bis Freitag, 24. April 2020 bis 17.00 Uhr im Mercure Hotel MOA, Stephanstraße 41, 10559 Berlin statt. Die Teilnahme kostet für Mitglieder der AG IT-Recht und dem Forum Junge Anwälte EUR 450,–; Nichtmitglieder zahlen EUR 505,– – jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Teilnahme am 7. IT-Rechtstag umfasst 10 Vortragsstunden.

(Details am 08.01.2020 korrigiert hinsichtlich Veranstaltungsinhalten und Startzeit)

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