Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie laden für Ende April 2017 zum 4. IT-Rechtstag nach Berlin. An zwei Tagen werden aktuelle IT-Rechtsthemen durchdekliniert.
Der Deutsche IT-Rechtstag findet zum vierten Mal statt. Vom 27. bis 28. April 2017 kommen die IT-Rechtler wieder in Berlin zusammen, um sich aktuellen IT-Rechtsthemen zu widmen. Die Moderation übernimmt Rechtsanwalt Karsten U. Bartels. Der erste Tag der Veranstaltung beginnt ab 13:30 Uhr und legt den Schwerpunkt auf zahlreiche rechtliche Aspekte der Virtual und der Augmented Reality. Der Arbeitstag endet mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV und einem sich anschließenden IT-Rechtsabend mit Getränken und Buffet. Am 2. Tag werden die Themen Robotik, Technik, DarkNet sowie Datenschutz (DSGVO) und die Blockchain behandelt. Als Referenten sind unter anderem dabei: Prof. Dr. Gerald Spindler (Uni Göttingen), Rechtsanwalt Oliver Meixner (Hamburg), PD Dr. Beatrice Brunhöber (Uni Berlin), Prof. Dr. Peter Bräutigam (München), Professor Wolfgang Broll (TU Ilmenau) und selbstverständlich Rechtsanwältin Dr. Astrid Auer-Reinsdorff (DAVIT Berlin). Gegen 17:30 Uhr endet der 4. Deutsche IT-Rechtstag Berlin.
Der 4. Deutsche IT-Rechtstag findet vom 27. bis 28. April 2017 im »Steigenberger Hotel am Kanzleramt«, Ella-Trebe-Straße 5 in 10557 Berlin, statt. Mitglieder von davit und des FORUM Junge Anwaltschaft zahlen EUR 450,-; Nichtmitglieder zahlen EUR 495,–. Wer lediglich am Donnerstag, 27. April 2016, teilnehmen will, zahlt nur EUR 185,–. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Veranstaltung umfasst 10 Arbeitsstunden, die als Fortbildung nach § 15 FAO angerechnet werden.