Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die DeutscheAnwaltAkademie laden Ende April zum IT-Rechtstag nach Berlin. An zwei Tagen werden aktuelle IT-Rechtsthemen durchdekliniert.
Der Deutsche IT-Rechtstag findet zum dritten Mal statt. Vom 28. bis 29. April 2016 kommen die IT-Rechtler wieder in Berlin zusammen, um sich aktuellen IT-Rechtsthemen wie dem digitale Binnenmarkt, der Datenschutz-Grundverordnung und der zivilen Nutzung von Drohnen zu widmen. Unterstützt werden davit und die DeutscheAnwaltAkademie dabei von den Zeitschriften »Computer und Recht« und »IT-Rechts-Berater«. Moderator der Veranstaltung ist Rechtsanwalt Karsten U. Bartels, LL.M. (Berlin). Der erste Arbeitstag beginnt um 13:00 Uhr endet nach einer Podiumsdiskussion zum Thema Digitale Innovation made in Germany, an der unter anderen Dr. Jana Moser und Rechtsanwältin Dr. Auer-Reinsdorff teilnehmen, mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht des DAV. Der Folgetag beginnt bereits um 09:00 mit gleich drei Länderberichten aus Polen, Spanien und Deutschland zur Rechtswahl nach ROM-I VO in Verbraucherverträgen. Im Laufe des Tages werden unter anderem die Frage der zivilen Nutzung von Drohnen und des arbeitsrechtlich relevanten flexiblen Personaleinsatzes im IT-Umfeld behandelt. Der 3. Deutsche IT-Rechtstag endet am Freitag, den 29. April2016 um 17:00 Uhr.
Der 3. Deutsche IT-Rechtstag findet vom 28. bis 29. April 2016 im Pestana Hotel Berlin-Tiergarten, Stülerstraße 6, 10787 Berlin statt. Mitglieder von davit und dem FORUM Junge Anwaltschaft zahlen EUR 450,–; Nichtmitglieder zahlen EUR 495,–. Wer lediglich am Donnerstag, 28. April 2016 teilnehmen will, zahlt lediglich EUR 185,–. Die Preisangaben verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Veranstaltung umfasst 10 Arbeitsstunden, die als Fortbildung nach § 15 FAO angerechnet werden.