Der 11. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet vom 25. und 26. April 2024 in Berlin und Online unter dem Titel »Schnittmenge KI und Sicherheit. Zukunft der Digitalität.« statt.
Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem Deutschen IT-Rechtstag ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Unterstützung erfahren sie von den einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit dem »Deutscher IT-Rechtstag« werden Rechtsanwält*innen, insbesondere Fachanwält*innen für IT-Recht, Jurist*innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wie schon beim 10. und 9. Deutsche IT-Rechtstag, findet auch in diesem Jahr der Deutsche IT-Rechtstag sowohl vor Ort als auch online statt, diesmal liegt der Termin auf dem 24. und 25. April 2024. Die Agenda ist noch nicht veröffentlicht und eine Anmeldung ist noch nicht möglich, aber den Termin kann man sich zumindest schon mal in den Kalender eintragen.
Der 11. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 24. April 2024 bis Freitag, 25. April 2024 in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Hotel Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25, 10787 Berlin. Zur Höhe der Teilnahmekosten liegen noch keine Informationen vor, sie werden aber, orientiert man sich an den Vorjahresbeträgen, bei rund EUR 500,– für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht liegen; Nichtmitglieder werden gut EUR 50,– mehr zahlen; hinzu kommt dann jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Wir nehmen an, dass Teilnehmende am 11. Deutscher IT-Rechtstag rund 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO mitnehmen. Sobald weitere Daten vorliegen, teilen wir diese mit.