Domain-Newsletter

Ausgabe #1202 – 25. Januar 2024

Themen: Afrika – ICANN-Studie zu afrikanischen ccTLDs | RDRS – WHOIS-Nachfolger führt Schattendasein | TLDs – Neues von .asia, .ch und .lu | doncastercable.com – Transfer im zweiten Anlauf
05)…Handel: Domain-Industrie – Optimismus für 2024 | peace.com – Frieden für US$ 400.000,– | April – 11. Deutscher IT-Rechtstag in Berlin

AFRIKA – ICANN-STUDIE ZU AFRIKANISCHEN CCTLDS

Lange Zeit galt Afrika als dunkler Fleck auf der Weltkarte des Domain Name Systems. Mit der neuen „2023 Africa Domain Name Industry Study“ will die Internet-Verwaltung ICANN Licht ins Dunkel bringen. Der erste Entwurf der Studie liegt nun vor.

In Zusammenarbeit mit der Coalition for Digital Africa hat ICANN eine Studie in Auftrag gegeben, um den sich entwickelnden Domain-Markt in Afrika zu bewerten und das Gesamtpotenzial der Branche auf diesem Kontinent zu beschreiben und zu quantifizieren. Bereits der kurz vor Weihnachten 2023 veröffentlichte Entwurf der Studie ist mit 191 Seiten sehr umfangreich. Kernproblem bleiben die hohen Kosten für einen Internetzugang als größter Faktor, der die Nutzung in den meisten afrikanischen Ländern einschränkt. Der durchschnittliche Afrikaner muss für ein monatliches Datenvolumen von nur 1 GB (genug, um vier Minuten Video pro Tag zu sehen) geschätzt etwa vier Prozent seines Monatseinkommens zahlen. Gemeinsam mit der Tatsache, dass der Internetzugang in Afrika hauptsächlich über mobile Geräte erfolgt, bei denen jedes Byte der Nutzung die Rechnung erhöht, ist die Nachfrage nach Domain-Namen unverändert gering. Allerdings gibt es erhebliche Entwicklungen. So zählt ICANN für Afrika neben der Kontinental-Domain .africa insgesamt 54 ccTLDs, sechs internationalisierte Endungen sowie die drei südafrikanischen Städte-Endungen .capetown, .durban und .joburg. Der Westsahara ist mit .eh ferner eine reservierte, aber nicht genutzte Endung zugewiesen. Sie alle kommen auf insgesamt 4,3 Mio. registrierte Domains; hinzu kommen weitere ca. 1,4 Mio. Domains mit generischer Endung, die auf Personen mit Sitz in Afrika registriert sind. Seit 2016 ist dabei die Gesamtzahl der Domains mit afrikanischer ccTLD um 21 Prozent gestiegen. Allerdings verschleiert die Rolle von Freenom den allgemeinen Trend bei den inländischen ccTLD-Registrierungen, da 2016 fast der gesamte (93 Prozent) Anstieg auf vier, damals von Freenom verwaltete Endungen entfiel.

Sieht man sich die ccTLDs näher an, erkennt man eine Zweiteilung. So kommen lediglich Südafrika (.za), die Zentralafrikanischen Republik (.cf) und Äquatorialguinea (.gq) auf knapp unter eine Mio. oder mehr registrierte Domains. Die viertplatzierte Endung aus Nigeria (.ng) liegt dagegen bei deutlich unter 200.000 Registrierungen. Weit mehr als 30 afrikanische ccTLDs kommen zudem auf maximal 1.000 oder weniger registrierte Domains. Die Untersuchung ergab weiter 51 funktionierende ccTLD-Registries; Eritrea (.er), die Komoren (.km) und der Südsudan (.ss), die jeweils weniger als 300 Domain-Namen zählen, bieten aktuell keine offensichtliche Methode zur Registrierung neuer Domains über das Internet an. Als größte Verlierer gelten Malis Länderkürzel .ml und Gabun (.ga). Waren es 2017 noch rund 240.000 registrierte .ml-Domains, sind es aktuell nur etwa 8.000. Bei .ga ging es von rund 690.000 Registrierungen hinab auf aktuell ca. 5.000. Ursache ist auch hier der Anbieter Freenom, der Domains unter beiden Endungen lange Zeit kostenlos vergeben hat. Aber es gibt auch positive Entwicklungen. So konnten sowohl der Tschad (.td) als auch Benin (.bj) seit 2017 um jeweils mehr als 50 Prozent an registrierten Domains zulegen; bei Guinea-Bissau (.gw) und Äquatorialguinea (.gq) sind es jeweils immerhin 33 Prozent. Insgesamt ist die Nutzung von Domains in Afrika relativ gering. Die persönliche Registrierung spielt aufgrund der eingeschränkten Internetnutzung und dem Einkommensniveau im Verhältnis zu den Kosten keine bedeutende Rolle. Selbst in den Ländern mit einer lokalen Hosting-Industrie ist die Verbreitung von Domains relativ gering – es fehlt am entsprechenden Ökosystem.

Aktuell liegt der Entwurf der Studie bis zum 08. Februar 2024 zur öffentlichen Kommentierung aus. Ist diese Phase abgeschlossen, prüfen die Autoren der Studie und ICANN die eingegangenen Kommentare und aktualisieren den Abschlussbericht entsprechend, falls erforderlich. Es wird erwartet, dass die Endfassung der Studie bis März 2024 veröffentlicht wird. Die Vielzahl an Informationen, vor allem aber deren Aktualität machen die Studie aber schon jetzt zur Pflichtlektüre für Portfolio-Manager und vor allem für Unternehmen, die in Afrika bereits geschäftlich aktiv sind oder dies vorhaben.

Den Entwurf zum Final Report of the „2023 Africa Domain Name Industry Study“ finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/public-comment/proceeding/draft-final-report-of-the-2023-africa-domain-name-industry-study-21-12-2023

Quelle: icann.org, eigene Recherche

RDRS – WHOIS-NACHFOLGER FÜHRT SCHATTENDASEIN

Der WHOIS-Nachfolger „Registration Data Request Service“ (RDRS) ist noch schwächer gestartet als erwartet: nach Angaben der Internet-Verwaltung ICANN ließen sich Ende 2023 die täglich eingehenden Anfragen an zwei Händen abzählen.

Auf der Suche nach einem mit der DSGVO kompatiblen WHOIS-System zum Zugriff auf den nicht-öffentlichen Teil der WHOIS-Daten hat das RDRS am 28. November 2023 seinen zweijährigen Testbetrieb aufgenommen. Die wesentliche Kostenersparnis gegenüber dem zunächst geplanten „System for Standardized Access/Disclosure“ (SSAD) verspricht sich ICANN davon, dass die Person des Anfragenden nicht validiert wird; Behörden sollen das System, das nur für generische Top Level Domains gilt, für die Dauer von zwei Jahren kostenfrei nutzen können. Außerdem soll es dem jeweiligen nationalen Recht überlassen sein, ob Domain-Registrare auf Anfragen antworten dürfen und müssen. Das erspart ICANN die Suche nach einem Modell, das mit allen Datenschutzregelungen weltweit kompatibel ist. Mit dem WHOIS-System vor Geltung der DSGVO ist der RDRS allerdings nicht vergleichbar. So erfordert der Zugriff auf den Dienst zunächst das Anlegen eines (kostenlosen) ICANN-Kontos samt Bestätigung diverser Benutzungsregeln. Der Dienst garantiert vor allem aber keinen Zugriff auf die angeforderten Registrierungsdaten noch dient er dazu, die DSGVO zu umgehen. Die gesamte Kommunikation und Datenweitergabe zwischen dem Anfragenden und den Domain-Registraren erfolgt außerhalb des RDRS-Systems. ICANN hält die nicht-öffentlichen WHOIS-Daten also nicht zentral vor, sondern ermöglicht über den RDRS lediglich das Senden und Empfangen von Anfragen zu einer Domain mit generischer Top Level Domain über eine einzige Plattform.

Die Praxis scheint hiervon abgeschreckt zu sein, das legt zumindest der erste „Registration Data Request Service (RDRS) Usage Metrics“-Report für den Zeitraum 28. November bis 31. Dezember 2023 nahe. So nehmen bisher lediglich 72 ICANN-akkreditierte Domain-Registrare an dem System teil – von aktuell insgesamt 2.815, also lediglich 2,6 Prozent. Zu Gute halten muss man allerdings, dass die teilnehmenden Registrare 53 Prozent aller Domains mit generischer Endung verwalten. Auch die Zahl der Anfrager, die einen Account angelegt haben, ist überschaubar; sie wird von ICANN mit 1.481 angegeben. Noch geringer ist die Zahl der Anfragen: sie lag im Dezember 2023 bei 174 und setzt sich zusammen aus 169 Standard-Anfragen und fünf erweiterten Anfragen; im Schnitt macht das bei 31 Tagen im Dezember 5,6 Anfragen pro Tag. Für den gesamten Berichtszeitraum sind es 219, also knapp 6,5 Anfragen pro Tag. Die meisten Anfragen stammten – wenig überraschend – aus den Kategorien „IP-Holder“ (31,51 Prozent) und „Security Researcher“ (15,07 Prozent) bzw. „Research“ (10,05 Prozent); Anfragen aus der Kategorie „Law Enforcement“ lagen mit 8,22 Prozent deutlich dahinter, erst recht die Kategorie „Litigation/Dispute Resolution“ mit 2,74 Prozent. Großen Erfolg hatten die Anfragen aber nicht; lediglich 11,72 Prozent wurden von den Domain-Registraren genehmigt, mehr als 80 Prozent hingegen nicht. Zur Begründung heißt es häufig: „Other corrective action is required before request can be processed“ oder „Request is incomplete/more information is required before the request can be processed/requestor did not respond to request for additional information.“ Schließlich darf man auch keine sekundenschnelle Antwort erwarten: die durchschnittliche Bearbeitungszeit lag bei den genehmigten Anfragen bei 4,2 Tagen, bei den abgelehnten Anfragen bei 1,97 Tagen.

ICANN betont, dass man die eigenen Bemühungen zur Unterstützung von Domain-Registraren und potenziellen Antragstellern einschließlich der Bereitstellung von Schulungs- und Schulungsmaterialien fortsetzen möchte, um den RDRS populärer zu machen. Weitere Berichte will ICANN von nun an monatlich veröffentlichen.

Den ersten „Registration Data Request Service (RDRS) Usage Metrics“-Report finden Sie unter:
> https://www.icann.org/en/system/files/files/rdrs-usage-metrics-17jan24-en.pdf

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .ASIA, .CH UND .LU

Die Schweizer Landesendung .ch hat einen neuen Chef: Alexandre Gachet ist seit dem 01. Januar 2024 Präsident des Stiftungsrates von SWITCH. Derweil stellt sich .asia mit einem Strategiepapier für die Zukunft auf, während .lu die Gebühren erhöht – hier unsere Kurznews.

DotAsia Organisation Ltd., Verwalterin der Top Level Domain .asia, hat eine Neuauflage ihres „Strategic Plan“ veröffentlicht. Seit dem Jahr 2010 wird diese strategische Direktive jährlich auf der Jahreshauptversammlung vorgestellt und dann im Folgejahr darüber berichtet. Sie dient dazu, die Fortschritte, die DotAsia im Laufe der Jahre unter anderem bei der Konsolidierung der Community-Bemühungen und beim Engagement mit Mitgliedern und Partnern gemacht hat, zu erläutern und zu überprüfen. Auf der Jahreshauptversammlung für 2024 wurde ein Plan vorgelegt, in dem es schwerpunktmäßig um „Broaden Collaboration, Shaping Narrative in Support of the Global Multistakeholder Internet Governance from Asia Pacific: Support the advancement of Multistakeholder Internet Governance Model as a leading voice from the Asia Pacific Internet Community.“ geht. Ziel ist es, die Beteiligung und den Beitrag von DotAsia zur Internet Governance von einer reinen Vermittlerrolle zu einer stärkeren Stimme zu entwickeln, die die Perspektiven der asiatisch-pazifischen Gemeinschaft verstärkt, zusammenfasst und gestaltet. Auf der Agenda steht aber auch, das Wachstum von .asia zu fördern, denn da besteht ungenutztes Potential: aktuell sind nur rund 315.000 Domain-Namen unter .asia registriert, obwohl die Hälfte der Weltbevölkerung in Asien lebt.

Der Stiftungsrat der .ch-Verwalterin SWITCH hat in seiner ordentlichen Sitzung im Juni 2023 Alexandre Gachet einstimmig zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Er trat am 01. Januar 2024 die Nachfolge von Peter Kofmel an, der in den Ruhestand ging. Gachet hat einen Master of Business Administration der Universität Kansas und einen Doktortitel in Informatik der Universität Freiburg. Nach seinem Studium leitete er zahlreiche IT-Projekte im Banken- und Versicherungssektor, im Verlagswesen, in der Werbebranche sowie in der öffentlichen Verwaltung. Seine Verbindungen zu SWITCH wurden seit 2012 immer intensiver, insbesondere ab 2015, als er dem Stiftungsrat beitrat, und erneut 2018, als er in den Ausschuss des Stiftungsrats gewählt wurde. Gachet geht davon aus, dass SWITCH in den kommenden Jahren mit einem Bündel miteinander verbundener Herausforderungen konfrontiert wird; es sei schwierig, nur eine „grösste Herausforderung“ auf Kosten der anderen hervorzuheben. SWITCH wurde 1987 als private Stiftung vom Bund und den damals acht Hochschulkantonen gegründet. Sie ist als ICT-Dienstleister der Hochschulen seit den Anfängen des Internets in der Schweiz mit der Verwaltung aller Domain-Namen mit der Endung .ch beauftragt. Der Stiftungsrat ist dabei das höchste Gremium der Stiftung und setzt sich aus 40 Mitgliedern zusammen.

Die .lu-Verwalterin Restena Foundation dreht an der Gebührenschraube. Wie die Registry mitteilte, ändern sich zum 01. März 2024 die Preise für die Registrierung, Verlängerung und Übertragung einer Domain mit luxemburgischer Länderendung. Die Preiserhöhung fällt allerdings moderat aus; so erhöhen sich die Einkaufspreise pro .lu-Domain von EUR 12,– netto auf EUR 14,– netto pro Jahr und Domain; gleiches gilt für die Verlängerung. Teurer wird auch die Wiederherstellung einer gelöschten .lu-Domain; hierfür werden künftig EUR 28,– netto statt EUR 24,– netto fällig. Durch die Preiserhöhung will Restena die Auswirkungen der gestiegenen Kosten reduzieren sowie die Stabilität und den reibungslosen Betrieb aller .lu-Domains weiterhin gewährleisten. Für .lu ist es die erste Preiserhöhung seit 2010. Alle akkreditierten Registrare sind von dieser Entwicklung betroffen und könnten die Tariferhöhung im März 2024 an ihre eigenen Kunden weitergeben. Aktuell sind rund 116.000 Domains unterhalb von .lu registriert.

Den aktuellen „Strategic Plan“ von .asia finden Sie unter:
> https://www.dot.asia/policies/DotAsiaStrategicPlan-FORMEMBERS_20231228.pdf

Quelle: dot.asia, switch.ch, dns.lu

DONCASTERCABLE.COM – TRANSFER IM ZWEITEN ANLAUF

Der Streit um die Domain doncastercable.com zeigt, dass ein spezialisierter Rechtsanwalt bei der Durchsetzung von Markenansprüchen in UDRP-Verfahren mehr als hilfreich ist. Beim ersten Versuch eines solchen Verfahrens scheiterte die Beschwerdeführerin noch mangels Rechtsbeistand.

Die Amnack Limited t/a Doncaster Cable, ein Hersteller von Kabeln und flexiblen Bändern mit Sitz in Doncaster im Vereinigten Königreich, sah ihre Markenrechte durch die Domain doncastercable.com verletzt. Sie startete im September 2023 ein UDRP-Verfahren vor dem Czech Arbitration Court (CAC). Allerdings war ihr Vortrag so dünn, dass die eingesetzte Panelistin Carrie Shang feststellte, die Beschwerdeführerin hat ihre Markenrechte und die Ähnlichkeit von Marke und Domain nicht ordentlich nachgewiesen. Zudem hatte sie den Anscheinsbeweis nicht erbracht, dass der chinesischen Gegnerin und Domain-Inhaberin keine Rechte oder rechtlichen Interessen an der Domain zustehen. Und sie hatte nicht belegt, dass die Gegnerin die Domain bösgläubig registriert und genutzt hat. Also wies Shang die Beschwerde ab (CAC-UDRP-105593), wobei sie der Beschwerdeführerin die Möglichkeit einräumte, die Beschwerde in der Zukunft erneut einzureichen.

Das tat die Beschwerdeführerin im November 2023 vor der WIPO, diesmal mit Unterstützung einer Anwaltskanzlei. Diese trug umfänglich vor und machte klar, dass die Markenrechte bestehen und die Domain doncastercable.com bis auf das zusätzliche „s“ der seit 2008 bestehenden britischen Marke „DONCASTER CABLES“ entspricht, dass das Logo auf der Website der chinesischen Gegnerin optisch dem Logo der Beschwerdeführerin nachempfunden ist, dass die Gegnerin ebenfalls Kabel vertreibt und auf ihrer Website über die Social Media Icons auf die Website unter doncastercables.com der Beschwerdeführerin weiterleitet. Auch im Übrigen trug die beauftragte Anwaltskanzlei den Anforderungen der UDRP entsprechend vor. Die chinesische Gegnerin meldete sich nicht. Als Entscheider wurde der Australier mit Professur für Recht in Beijing (China) Matthew Kennedy berufen.

Kennedy gab der Beschwerde statt und entschied auf Transfer der Domain (WIPO Case No. D2023-4852). Er prüfte zunächst formelle Fragen, wie das vorangegangene Verfahren und dessen Wirkung sowie die Verfahrenssprache, bei der er antragsgemäß Englisch bestätigte. Er sah die Ähnlichkeit von Marke und Domain, und folgte den Argumenten der Beschwerdeführerin hinsichtlich der fehlenden Rechte oder berechtigten Interessen der Gegnerin, wobei er sein Augenmerk auf die Ähnlichkeit der Logos und dem fehlenden Zusammenhang des Namens der Gegnerin zum Domain-Namen legte. Da die Gegnerin aufgrund fehlender Stellungnahme dem Anscheinsbeweis nichts entgegensetzte, sah er den Vortrag der Beschwerdeführerin als korrekt an und bestätigte das zweite Element der UDRP. Schließlich sah er auf Seiten der Gegnerin auch die Bösgläubigkeit gegeben. Die hatte die Domain erst 2023 registriert. Es handele sich bei der Domain doncastercable.com augenscheinlich um eine Vertipper-Domain zu doncastercables.com. Da die Gegnerin ihrerseits mit Kabeln handelt, ein ähnliches Logo nutzt und die Icons für Social Media auf ihrer Website auf die Website der Beschwerdeführerin weiterleiten, sah er die Bösgläubigkeit bei Registrierung und Nutzung der Domain als gegeben an. Er entschied auf Transfer der Domain doncastercable.com auf die Beschwerdeführerin.

Die Amnack Limited t/a Doncaster Cable hätte ordentlich Zeit und Geld sparen können, wenn sie gleich eine auf Domain-Streitigkeiten spezialisierte Anwaltskanzlei für das Verfahren engagiert hätte.

Die Entscheidung des CAC zu doncastercable.com findet man unter:
> https://udrp.adr.eu/decisions/detail?id=653b6f19b6e53b57d1110352&to_pdf=1

Die Entscheidung der WIPO zu doncastercable.com findet man unter:
> https://www.wipo.int/amc/en/domains/decisions/pdf/2023/d2023-4852.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> https://www.domain-anwalt.de

Quelle: adr.eu, wipo.int, internetcommerce.org, eigene Recherche

DOMAIN-INDUSTRIE – OPTIMISMUS FÜR 2024

Ron Jackson, Betreiber des Blogs dnjournal.com, fragte – wie alle Jahre zuvor – Experten aus der Domain-Industrie nach deren Beurteilung von 2023 und was 2024 zu erwarten steht. Die vorrangigen Themen der diesjährigen Befragung sind AI, .ai, .com, die Anbindung Web3 mit Web2 und immer noch Kryptowährungen. Man blickt optimistisch auf 2024.

Ron Jacksons dnjournal.com widmet sich ganz dem Handel von Internetdomains, listet zweiwöchentlich die Preise von verkauften Domains und berichtet darüber hinaus täglich, was in der Domain-Industrie vor sich geht. Die Befragung von mehreren Experten zum Stand der Branche nimmt Jackson seit 20 Jahren zu Anfang eines jeden Jahres vor. Die diesjährige 20. Befragung von diesmal 36 Expert*innen spricht von einem gegen Ende sich zum Positiven wendenden Jahr 2023 und einer weiteren Verbesserung des Marktes in 2024. Die Befragten rekrutieren sich diesmal aus Investoren, Käufern, Brokern und Entwicklern – und aus hochrangigen Unternehmensführern.

Die gesamte Industrie sieht die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (AI) durch Large Language Models als maßgebend und Zukunft treibend an. Dies führte zum Hype der Landesendung .ai von Anguilla. Doch Investoren wie Broker sind sich im Grunde einig: „.com is king“ und wird auch fürderhin die Endung sein, die letztlich jedes Unternehmen für das eigene Geschäft haben will. Der Einfluss von AI habe dafür gesorgt, dass der Investitionsstau bei großen Tech-Unternehmen, die ihre Mitarbeiterzahlen deutlich reduziert haben, sich nun löst. Die entlassenen Techniker starten eigene Unternehmen, nutzen AI-Technik und – mangels größerer finanzieller Möglichkeiten – .ai-Domains, um sich auf dem Markt zu präsentieren. Das habe die Preise für .ai-Domains mit in die Höhe getrieben. Im vierten Quartal 2023 wurde wieder investiert, Venture Capital wurde wieder flüssig. Was im Jahr 2023 nicht so deutlich wurde, bestätigen einige Broker und unterstreichen Investoren: der Handel mit Premium-.com-Domains sei stärker als 2022 gewesen, auch wenn sich das bei öffentlichen Verkäufen nicht abbildet. Viele hochpreisige Verkäufe blieben hinter Verschwiegenheitsvereinbarungen verborgen.

Einhellig ist man auch darüber, dass der Markt für Ein-Wort-.com-Domains immer enger wird, die Preise steigen und man damit rechnet, dass Technologieunternehmen, die jetzt über .ai-Domains auf den Markt kommen, früher oder später auf die passende Premium-.com-Domain wechseln werden. Das bedeutet auch, dass der Hype auf .ai-Domains in den kommenden zwei, drei Jahren abnimmt und deren Preise fallen. Jetzt aber stehen bei Mark Ghoriafi allerdings noch einige Kunden Schlange, die bereit sind, für .ai-Domains sechsstellige Beträge zu zahlen, während an anderer Stelle .ai-Domain-Inhaber abwinken und erst bei siebenstelligen Beträgen an Verkauf denken. Giuseppe Graziani (ggrg.com) fragt sich, ob AI nicht der Feind von Domains ist: denn wenn wir ein KI-Tool für uns arbeiten lassen, ohne dessen Benutzeroberfläche verlassen zu müssen, wirkt sich das gegebenenfalls auf den Wert von Domains generell aus.

Ein weiterer Aspekt der Befragung ist die Verbindung von Web2 mit Web3. Hier tritt die nTLD .art hervor, die eine solche Verknüpfung an die ENS-Blockchain 2023 umgesetzt hat. Sie sieht auch eine Zukunft für NFTs, die unter ihrem Label zu ernsthafter Kunst führen und wirklich bleibende Werte schaffen. Mit der Anbindung des Web3 an das Web2 sehen einige auch Kryptowährungen wieder im Aufschwung. Der wird auch getragen durch die Zulassung von Kryptowährungen zu Investmentfonds. Was viele der Befragten mitteilen, bringt Arif Sengoren von secretbrokerage.com auf den Punkt: „I believe 2024 will be much better than 2023 in almost every aspect, unless something totally unexpected happens.“ Wir werden es erleben und berichten.

Den „State of the Industry 2024“ von Ron Jackson (dnjournal.com) findet man unter:
> https://dnjournal.com/cover/2024/january.htm

Quelle: dnjournal.com, eigene Recherche

PEACE.COM – FRIEDEN FÜR US$ 400.000,–

Die vergangene Domain-Handelswoche feiert den großen Jahresauftakt mit peace.com zum Preis von US$ 400.000,– (ca. EUR 367.100,–) und zwei weiteren Domains im sechsstelligen Bereich.

Mit peace.com zum Preis von US$ 400.000,– (ca. EUR 367.100,–) ist das Jahr 2024 gelungen gestartet. Darüber hinaus zeigt sich wieder einmal, dass Domain-Investitionen auch kurzfristig erfolgreich sein können. Im Februar 2023, vor knapp einem Jahr, kaufte jemand 13bet.com zum Preis von US$ 6.188,– (ca. EUR 5.868,–) und konnte sie jetzt für überaus einträgliche US$ 74.995,– (ca. EUR 68.827,–) weiterveräußern. Nicht ganz so schnell und hoch ging es mit fcard.com, die im September 2011 EUR 2.000,– kostete und nun EUR 5.000,– brachte.

Zur Abwechslung führt wieder einmal eine .io-Domain (Britisches Territorium im Indischen Ozean) die Länderendungen an: 7.io kommt auf herausragende US$ 150.000,– (ca. EUR 137.663,–). Die Endung bietet aber auch einen Wertsteigerungsvergleich: exit.io kam im August 2016 auf US$ 2.728,– (ca. EUR 2.436,–) und steigert sich jetzt auf US$ 21.000,– (ca. EUR 19.273,–). Weiter gehts mit gj.co.uk, die im August 2009 US$ 2.700,– kostete und jetzt auf immerhin US$ 9.415,– (ca. EUR 8.641,–) kommt. Wir haben auch noch Korrekturen anzubringen: Vor vier Wochen berichteten wir, dass he.ai US$ 22.824,– (ca. EUR 21.133,–) erzielte, jetzt heißt es, es seien US$ 15.800,– (ca. EUR 14.500,–). Und bei ru.ai stehen nun US$ 6.100,– (ca. EUR 5.598,–) anstelle der zuvor gemeldeten EUR 15.000,–.

Die neuen generischen Endungen bieten elixir.xyz zum Preis von US$ 50.000,– (ca. EUR 45.888,–). Die klassischen generischen Endungen sind nur schwach besetzt. Die vergangene Domain-Handelswoche liefert große Zahlen und läßt hoffnungsvoll in die Zukunft schauen.

Länderendungen
————–

7.io – US$ 150.000,– (ca. EUR 137.663,–)
exit.io – US$ 21.000,– (ca. EUR 19.273,–)
lod.io – US$ 4.999,– (ca. EUR 4.588,–)

mba.ai – US$ 50.000,– (ca. EUR 45.888,–)
he.ai – US$ 15.800,– (ca. EUR 14.500,–)
initiate.ai – US$ 13.200,– (ca. EUR 12.114,–)
magazine.ai – US$ 10.000,– (ca. EUR 9.178,–)
sustainable.ai – US$ 7.100,– (ca. EUR 6.516,–)
hoax.ai – US$ 6.101,– (ca. EUR 5.599,–)
persons.ai – US$ 6.100,– (ca. EUR 5.598,–)
ru.ai – US$ 6.100,– (ca. EUR 5.598,–)
streak.ai – US$ 4.300,– (ca. EUR 3.946,–)
producers.ai – US$ 4.054,– (ca. EUR 3.721,–)

gj.co.uk – US$ 9.415,– (ca. EUR 8.641,–)
bdupload.in – EUR 9.000,–
bags.ch – EUR 6.000,–
maro.eu – EUR 5.999,–
photobooth.fr – EUR 5.000,–
bshop.kr – US$ 4.900,– (ca. EUR 4.497,–)
a2.eu – EUR 4.500,–
colding.de – EUR 3.310,–
hpb.ch – EUR 2.990,–
dbg.eu – GBP 2.500,– (ca. EUR 2.914,–)
easypaket.de – EUR 2.750,–
thc24.de – EUR 2.750,–
facility-management.eu – EUR 2.700,–
hygie.ch – EUR 2.650,–
balestra.eu – EUR 2.599,–
one.as – EUR 2.500,–
rfid-tracking.de – EUR 2.500,–

Neue Endungen
————-

elixir.xyz – US$ 50.000,– (ca. EUR 45.888,–)
emergence.xyz – US$ 15.000,– (ca. EUR 13.766,–)
lunchbox.xyz – US$ 13.000,– (ca. EUR 11.931,–)
lifebook.xyz – US$ 5.000,– (ca. EUR 4.589,–)

Generische Endungen
——————-

sheetmetal.net – US$ 3.000,– (ca. EUR 2.753,–)
uniiswap.org – US$ 2.449,– (ca. EUR 2.248,–)

.com
—–

peace.com – US$ 400.000,– (ca. EUR 367.100,–)
eze.com – US$ 200.000,– (ca. EUR 183.550,–)
13bet.com – US$ 74.995,– (ca. EUR 68.827,–)
princesa.com – US$ 31.000,– (ca. EUR 28.450,–)
brigade.com – US$ 25.000,– (ca. EUR 22.944,–)
gminsurance.com – US$ 11.000,– (ca. EUR 10.095,–)
casino.it.com – US$ 9.990,– (ca. EUR 9.168,–)
bitcredit.com – EUR 8.888,–
kepm.com – US$ 8.500,– (ca. EUR 7.801,–)
fileit.com – US$ 7.500,– (ca. EUR 6.883,–)
talkbuzz.com – US$ 7.499,– (ca. EUR 6.882,–)
jeongmin.com – US$ 7.350,– (ca. EUR 6.745,–)
rigrent.com – US$ 6.999,– (ca. EUR 6.423,–)
biotechnics.com – US$ 6.050,– (ca. EUR 5.552,–)
zendash.com – US$ 6.000,– (ca. EUR 5.507,–)
7hot.com – US$ 5.500,– (ca. EUR 5.048,–)
fcard.com – EUR 5.000,–
eversync.com – EUR 5.000,–

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> https://www.domain-spiegel.de

Quelle: tldinvestors.com, sedo.de, thedomains.com

APRIL – 11. DEUTSCHER IT-RECHTSTAG IN BERLIN

Der 11. Deutscher IT-Rechtstag der DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) findet am 25. und 26. April 2024 in Berlin und online unter dem Titel „Schnittmenge KI und Sicherheit. Zukunft der Digitalität.“ statt.

Die DAV-Arbeitsgemeinschaft IT-Recht (davit) und die Deutsche-AnwaltAkademie bieten mit dem „Deutscher IT-Rechtstag“ ein Forum für den fachlichen Austausch rund um das Informationstechnologierecht. Unterstützung erfahren sie von den einschlägigen Zeitschriften der Verlage Dr. Otto Schmidt und C. H. Beck. Mit dem „Deutscher IT-Rechtstag“ werden Rechtsanwält*innen, insbesondere Fachanwält*innen für IT-Recht, Jurist*innen aus Unternehmen, Ministerien und Verbänden sowie IT-Verantwortliche angesprochen. Wie schon beim 9. und 10. IT-Rechtstag findet auch in diesem Jahr die Konferenz sowohl vor Ort als auch online statt, diesmal liegt der Termin auf dem 24. und 25. April 2024. Die Agenda ist noch nicht veröffentlicht und eine Anmeldung ist noch nicht möglich, aber den Termin kann man sich zumindest schon mal in den Kalender eintragen.

Der 11. Deutscher IT-Rechtstag findet von Donnerstag, 24. April 2024 bis Freitag, 25. April 2024 in Berlin und online statt. Vor Ort treffen sich die Teilnehmer im Hotel Pullmann Schweizer Hof, Budapester Straße 25 in 10787 Berlin. Zur Höhe der Teilnahmekosten liegen noch keine Informationen vor, sie werden aber, orientiert man sich an den Vorjahresbeträgen, bei rund EUR 500,– für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht liegen. Nichtmitglieder werden gut EUR 50,– mehr zahlen, hinzu kommt dann jeweils die gesetzliche Umsatzsteuer. Wir nehmen an, dass Teilnehmende am 11. Deutscher IT-Rechtstag rund 10 Vortragsstunden als Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO mitnehmen. Sobald weitere Daten vorliegen, teilen wir diese mit.

Weitere zukünftige Informationen und Anmeldung unter:
> https://davit.de/event/11-deutscher-it-rechtstag-ki

Quelle: davit.de, eigene Recherche

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top