Domain-Newsletter

Ausgabe #888 – 12. Oktober 2017

Themen: Führungswechsel – Chalaby rückt an ICANN-Spitze | Code-Geschenk – CENTR-Preis für DENIC eG | TLDs – Neues von .ae, .au und .shop | UDRP – kurioser Crossfit-Streit um f45.com | Domaining – Gehts mit dem Domain-Handel bergab? | buda.com – maue Domains, maue Preise | Las Vegas – NamesCon findet im Januar 2018 statt

FÜHRUNGSWECHSEL – CHALABY RÜCKT AN ICANN-SPITZE

Führungswechsel bei der Internet-Verwaltung ICANN: Cherine Mohsen Chalaby, 66jähriger Brite mit ägyptischen Wurzeln, wird Dr. Stephen Crocker, einem der Gründungsväter des Internets, an der Spitze des „Board of Directors“ nachfolgen. Die Wahl wird zum 60. ICANN-Meeting in Abu Dhabi im November 2017 erwartet.

Seit Mitte des Jahres 2011 stand Crocker als Nachfolger des renommierten Neuseeländers Peter Dengate Thrush an der Spitze des ICANN-Boards. In seine Amtszeit fiel mit dem nTLD-Programm eine der wichtigsten Entscheidungen in der ICANN-Geschichte. Doch so klar wie er sein Amt führte, so ruhig und geordnet vollzieht er nun auch den Amtswechsel. In einem Blog-Eintrag zur Sitzung des ICANN-Boards in Montevideo (Uruguay) vom 26. September 2017 taucht fast am Ende ohne besondere Hervorhebung diese Nachricht auf: „All continuing and incoming members of the Board had an opportunity to participate in the discussion of the Board’s future leadership, and have indicated unanimous support for the future election of Cherine Chalaby as the next Chair of the ICANN Board. I am proud and excited to welcome Cherine as my successor, and look forward to supporting him and working with him for a smooth and orderly transition of responsibilities“. Über die Hintergründe seines Abgangs schweigt sich Crocker bisher öffentlich aus.

Chalaby wurde am 20. September 1951 geboren. Nach seiner Schulzeit in Kairo sowie einem Studium am Imperial College in London schloss er sich im Jahr 1977 dem Beratungsunternehmen Accenture an, für das er insgesamt 28 Jahre tätig war. Im Februar 2006 wechselte er zu der in Dubai ansässigen Investmentbank Rasmala; dort hat er die Rolle des „Chairman of the Supervisory Board“ inne. Seit Dezember 2010 ist er ICANN Vice-Chair. Er lebt aktuell in Los Angeles, also dem Sitz von ICANN. Als Vice-Chair soll ihm der Australier Chris Disspain nachfolgen, vormals CEO der .au Domain Administration Ltd (auDA). Die Wahl ist für das letzte ICANN-Meeting in diesem Jahr geplant; das insgesamt 60. Meeting findet vom 28. Oktober bis zum 03. November 2017 im Abu Dhabi National Exhibition Centre statt.

Mit Dr. Crocker tritt eine historische Figur des Internets ab. Zu Ruhm gelangte er am 07. April 1969 als Autor des ersten RFC (request for comment), eine Reihe von inzwischen mehreren tausend technischen und organisatorischen Dokumenten, in welchen weltweit verbindliche Standards für das Netz definiert werden. Für ICANN war Crocker seit 2002 tätig, zunächst als Vorsitzender des Security, Stability and Advisory Committee (SSAC), ab 2008 dann als stimmberechtiges Mitglied des 21-köpfigen „Board of Directors“, dessen Vizevorsitz er im Jahr 2010 übernahm. Anlässlich seiner Wahl zum Vorsitzenden im Jahr 2011 konnte sich Crocker gegen Chalaby durchsetzen, der nun aber sein Nachfolger wird. Eine lange Amtszeit ist Chalaby aber nicht vergönnt: nach (wenn auch unbestätigten) Meldungen soll er voraussichtlich bereits 2019 seinen Posten schon wieder räumen.

Einen Überblick über die Besetzung des „ICANN Board of Directors“ finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/general/board.html

Quelle: icann.org, eigene Recherche

CODE-GESCHENK – CENTR-PREIS FÜR DENIC EG

Große Ehre für die .de-Verwaltung DENIC eG: eine IDN-Quellcodespende an die Mozilla Foundation wurde vom Council of European National Top-Level Domain Registries (CENTR) mit dem Preis für das „Gemeinwohl des Internets“ ausgezeichnet.

Am 03. Oktober 2017 lud CENTR zum bereits dritten Mal zur Verleihung des CENTR-Awards, um in insgesamt sechs verschiedenen Kategorien Personen, Teams und Projekte von jenen ccTLD-Registries auszuzeichnen, die den Unterschied ausmachen. Die Veranstaltung fand in der Bibliothèque Solvay in Brüssel statt, einem denkmalgeschützte Gebäude aus dem Jahre 1902. Während der Zeremonie konnte sich jeder Finalist nochmals in einem kurzen Video präsentieren. Gemeinsam mit den Projekten „Share with Care“ der .uk-Registry Nominet sowie „Explore The Internet And Govern It!“ des Coordination Center for TLD .RU war die DENIC in der Kategorie „Greater Online Good Category“ nominiert. Dazu geführt hat eine Programm-Code-Spende: DENIC hatte einen Teil der im März und April 2016 veröffentlichten Version 45 des Mozilla-Browsers Firefox sowie des eMail-Clients Thunderbird beigesteuert. Dank dieser Spende unterstützen diese Programme nun – neben verschiedenen anderen neuen Funktionalitäten – erstmals bestimmte Sonderzeichen wie beispielsweise den deutschen Buchstaben „Eszett“ (ß) in Domains und eMail-Adressen.

So viel Großzügigkeit hat die neunköpfige CENTR-Jury überzeugt, weshalb sie der DENIC den Preis zusprach und ihr einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl des Internets attestierte. So konnte Mozilla als erster Anbieter diese Weiterentwicklung in Firefox und Thunderbird übernehmen. Durch die Quellcodespende können in den Mozilla-Programmen Domains und E-Mailadressen mit „Eszett“ uneingeschränkt genutzt werden, da das Zeichen als eigenständiger Buchstabe erkannt wird. „Uns war es wichtig, dass alle Sonderzeichen, die im Standard IDNA2008 definiert sind, in Browsern und E-Mail-Anwendungen korrekt dargestellt werden können“, so der DENIC-Entwicklungsleiter Marcos Sanz Grossón. „Mit unserer Quellcodespende haben wir ermöglicht, dass Nutzer aus der ganzen Welt Tausende weiterer Zeichen aus den Schriftsystemen ihres Sprachraums verwenden können. Und Mozilla ist sicher erst der Anfang, die anderen Hersteller werden hoffentlich bald folgen.“ Von der DENIC-kodierten Neuerung profitieren zudem die Nutzer weiterer Sprachfamilien, wie Griechisch, Farsi oder Sinhala.

In den weiteren Kategorien zeichnete CENTR folgende Finalisten ebenfalls mit einem Preis aus:

– Marketing Campaign Excellence Category: .CA Product Marketing (CIRA) für die „brand awareness and lead generation campaign“

– Safe and Sound DNS Category: Barbara Povše (Registry.si) und Bert Ten Brinke (SIDN) für das gemeinsame Projekt „Security for Registry.si“

– Above and Beyond Innovation Category: das Nominet Data-Team für das Projekt „UK Domain Categorisation“

– Contributor of the Year Category: Annebeth Lange (Norid)

– Registry of the Year Category: EURid (.eu)

Der CENTR-Award wird alle zwei Jahre verliehen. Das DENIC-Team darf sich also mindestens bis 2019 über den Preis freuen – und bis dahin wieder ein Projekt für die dann stattfindende Preisverleihung entwickeln.

Quelle: denic.de, centr.org, eigene Recherche

TLDS – NEUES VON .AE, .AU UND .SHOP

Da waren es schon neun: weit mehr Unternehmen als erwartet haben sich um den Registry-Vertrag für Australiens .au beworben. Derweil muss .shop noch auf den Durchbruch warten, während die Vereinigten Arabischen Emirate Einblick in .ae gewähren – hier unsere Kurznews.

Telecommunications Regulatory Authority (TRA), Verwalterin der Top Level Domain .ae (Vereinigte Arabische Emirate), hat einen interessanten Einblick in den Registrar-Markt für .ae gewährt. Demnach sind aktuell 23 Registrare akkreditiert; jedoch entfallen allein auf Etisalat knapp 74 Prozent aller Registrierungen, gefolgt von Instra mit 6,4 Prozent und AE Server mit 5 Prozent. Mit rund 195.000 registrierten Domains ist der Domain-Markt in den Vereinigten Arabischen Emirate aber noch überschaubar. Dabei gibt sich .ae bei den Vergabebedingungen vergleichsweise liberal; eine Registrierung ist auch für Personen und Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum zulässig. So bietet zum Beispiel der Starnberger Registrar united-domains.de, dessen Projekt dieser Newsletter ist, .ae-Domains für EUR 99,- jährlich an.

Das Interesse an der australischen Länderendung .au ist riesengross: wie die .au Domain Administration Ltd. (auDA) am 03. Oktober 2017 mitgeteilt hat, haben sich gleich neun Interessenten um die Registry-Funktion für .au beworben. Zuletzt hat man sogar das Ende der Bewerbungsfrist um eine Woche verlängern müssen, um allen Interessenten Gelegenheit für sachgerechte Stellungnahmen zu geben. Wer konkret sich beworben hat, verrät auDA nicht. Allerdings gilt als sicher, dass sich zumindest die bisherige Registry Neustar erneut um den Vertragsabschluss bemüht. Der Vertrag gilt als lukrativ: pro .au-Domain erhält die Registry grob geschätzt rund US$ 5,- im Jahr, bei aktuell rund drei Millionen .au-Domains also US$ 15 Millionen. Zum Vergleich: aktuell verzeichnet lediglich eine von etwa 1.220 delegierten nTLDs eine Registrierungszahl von mehr als drei Millionen. Bis wann auDA entscheidet, wer den Registry-Vertrag erhält, ist offen; eine Entscheidung noch in diesem Kalenderjahr gilt jedoch als wahrscheinlich.

US$ 41,501 Millionen hat die japanische GMO Registry Inc. auf den ICANN-Tisch gelegt, um sich die Rechte an .shop zu sichern und sie zur zweitteuersten nTLD nach .web zu machen. Nun ist ein Jahr vergangen, seit am 26. September 2016 die Live-Phase begonnen hat, so dass sich die Frage stellt, ob .shop diese hohe Summe wert war. Die Statistik-Experten von ntldstats.com melden zum Jahrestag exakt 323.724 registrierte .shop-Domains, wobei mehr als zwei Drittel geparkt sind. Nach Angaben der Registry sind .shop-Domains in über 180 Ländern vertreten (vor allem in China, Deutschland und Japan), führen zu über 60 eCommerce-Plattformen und über 10.000 Online-Shops. Nicht offiziell bestätigt ist, dass GMO Registry mit Verkaufspreisen von US$ 2,- im Jahr bisher rund US$ 600.000,- an Registrierungsgebühren eingenommen hat; da im zweiten Jahr angeblich US$ 20,- pro .shop-Domain fällig werden, sollte sich dieser Betrag aber ab sofort verzehnfachen – vorausgesetzt, die Registrierungszahlen bleiben stabil. Selbst wenn man Umsatz mit Gewinn gleichsetzen wollte, wird GMO Registry also einen langen Atem brauchen, bis allein die US$ 41,501 Millionen für die Auktion wieder hereingespielt worden sind.

Quelle: tra.gov.ae, auda.org.au, onlinedomain.com

UDRP – KURIOSER CROSSFIT-STREIT UM F45.COM

WIPO-Panelist Tony Willoughby hatte dieses Mal einen besonderen UDRP-Fall vorliegen: Ein australischer Crossfit-Studio-Konzern ging gegen den ukrainischen Inhaber von f45.com vor, nachdem dieser darum gebeten hatte. Sein kurioser Vorschlag: ich melde mich nicht im Verfahren und ihr zahlt US$ 10.000,-, wenn ihr erfolgreich seid.

Die F45 Training Pty Ltd mit Sitz in Australien und vier weitere F45-Tochterunternehmen aus USA, Singapur, Irland und Kanada, die zu einem Fitnessstudio-Franchise gehören, sind alle Inhaber entsprechender „F45“-Marken. Sie wandten sich an den Inhaber der Domain f45.com, einem Ukrainer, der die Domain vermutlich im Frühjahr 2017 von einem Dritten erworben hat. Auf eine Kaufanfrage vom Mai 2017 erklärte dieser, er verkaufe die Domain für US$ 15.000,-. F45 Training bot sodann in einer eMail vom 21. Mai 2017 US$ 12.500,- für die Domain. Ende Mai meldete sich F45 Training wieder beim Domain-Inhaber und zeigte sich mit US$ 15.000,- einverstanden. Seitens des Domain-Inhabers erfolgte keine Reaktion, so dass sich F45 Training im Juni nochmals bei ihm erkundigte. Er meldete sich am 15. Juni 2017 und erklärte, er habe zur Zeit keinen Zugriff auf seine Domains bei seinem Registrar. Er müsse einen Anwalt einschalten, um das zu klären, habe aber nicht ausreichend Geld, weshalb er F45 Training bat, ein UDRP-Verfahren um die Domain f45.com zu führen. Wenn dieses erfolgreich sei, gebe er die Domain für US$ 10.000,- ab. Am Ende seiner eMail gestand er ein, das sei eine verrückte Idee, aber das sei, was er zur Zeit anbieten könne, ehe er nicht Zugriff auf seinen Domain-Account habe. Gerne lege er seinen Pass vor und unterzeichne einen entsprechenden Vertrag. Daraufhin schoben die F45-Unternehmen ein UDRP-Verfahren bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) an und trugen diese Vorgeschichte vor. Zudem erklärten sie, die Domain sei ihrer Marke zum Verwechseln ähnlich, der Gegner habe kein Recht und kein berechtigtes Interesse an der Domain f45.com, und er habe sie bösgläubig registriert und genutzt. Der Gegner nahm zur Sache nicht Stellung. Als UDRP-Entscheider wurde der walisische Jurist, Berater und Mediator Tony Willoughby benannt.

Willoughby prüfte die Sache ausgiebig und wies die Beschwerde der F45 Training zurück, vermochte jedoch auch kein Reverse Domain Name Hijacking festzustellen (WIPO-Case No. D2017-1592). Willoughby zeigte kein Verständnis dafür, dass gleich alle fünf F45-Unternehmen diese Beschwerde eingereicht hatten. Er bezog sich in seiner Entscheidung lediglich auf das australische Mutterunternehmen. Dass Domain und Marke sich zum Verwechseln ähnlich sind, stand außer Frage. Die Beschwerdeführerin habe versucht, herauszufinden, ob der Domain-Inhaber Rechte an der Domain oder berechtigte Interessen an ihr habe, jedoch habe sie keine gefunden. Er habe die Domain f45.com weiter nicht genutzt und sei unter ihrem Namen auch nicht bekannt. Für Willoughby sprach alles dafür, dass der Gegner ein Domainer ist, auch wenn er lediglich 15 Domains hielt. Doch keine der Domains nutze er wirklich; es gäbe keinen Hinweis darauf, zu welchem Zwecke er die Domain f45.com, die der Marke der Beschwerdeführerin gleiche, gekauft habe. Unter diesen Umständen und weil der Gegner nicht Stellung genommen habe, ging Willoughby davon aus, dass der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain f45.com hat.

Bei der Frage der Bösgläubigkeit kam Willoughby indes zur Überzeugung, dass der Gegner, der in der Urkaine lebt, die Marke der Beschwerdeführerin nicht gekannt hat. Die Beschwerdeführerin sitzt in Australien und hat 698 Fitness-Studios in 13 Ländern, darunter die USA, Kanada und Großbritannien. In Großbritannien gibt es 25 Standorte und obgleich Willoughby dort lebt, war ihm die Marke nicht bekannt. Aus Sicht von Willoughby überbewerte die Beschwerdeführerin ihre Bekanntheit. In der Ukraine hat F45 keinen Standort. Es spreche nichts dafür, dass der Gegner von der Beschwerdeführerin und ihrer Marke wusste, als er die Domain f45.com kaufte. Die Beschwerdeführerin vermute, der Gegner habe sicher eine Suchmaschinenabfrage hinsichtlich „F45“ gemacht und darum von ihr gewusst. Jedenfalls für Großbritannien bestätigte Willoughby, dass diese Suche zu einem Ergebnis führt, in dem auch die Beschwerdeführerin angezeigt wird; doch wie das Suchergebnis in der Ukraine aussehe, könne er nicht beurteilen. Auch der Vorwurf, der Gegner habe die Endung .com und nicht die ukrainische Länderendung .ua für die Domain gewählt, was den überzeugenden Schluss auf seine Bösgläubigkeit zuließe, verfing bei Willoughby nicht. Die Domain habe bereits existiert, also kaufte der Gegner sie vom Vorinhaber und schuf nicht eine neue Domain. Und allein von der Domain-Endung auf die Bösgläubigkeit zu schließen, sei gänzlich abwegig. Als der Gegner die Domain kaufte, dürfte ihm klar gewesen sein, dass er sie von einem Photografen erwarb, der sie über Jahre problemlos genutzt hatte und dass f45.com auf ein Merkmal von Kameras verweist und nicht notwendigerweise auf die Beschwerdeführerin. Vielmehr dürfte es sehr viele Verweise geben, die sich aus dem Zeichen „F45“ ableiten lassen. Die Unterscheidungskraft der Marke der Beschwerdeführerin reiche zudem nicht aus, die Nutzung des Zeichens durch Fotografen oder Pharmaunternehmen zu unterbinden. Auch der Vorwurf, der Gegner habe die Domain allein dazu registriert, um sie an die Beschwerdeführerin zu verkaufen, greife nicht. Die Beschwerdeführerin will ein bestimmtes Muster erkannt haben, demnach der Gegner seine 15 Domains registriert habe, um sie an australische Markeninhaber zu verkaufen. Für Willoughby war ein solches Muster aber nicht erkennbar, genausowenig wie, dass die Domains zum Verkauf stünden. Es sei auch nicht erkennbar, dass sie Marken entsprechen. Dass der Gegner auf die Verkaufsanfrage der Beschwerdeführerin eingegangen ist, spreche auch nicht gegen ihn. Die Beschwerdeführerin habe in der Korrespondenz mit dem Gegner nie irgendwelche Rechtsverletzungen geltend gemacht oder dass der Gegner die Domain unberechtigterweise registriert halte. Der geforderte Preis von US$ 15.000,- sei für eine Drei-Zeichen-Domain auch keineswegs überzogen. Weiter gebe das Verhalten der Beschwerdeführerin keinen Hinweis darauf, dass sie als Markeninhaberin mit einem Cybersquatter verhandelte. Schließlich gebe der Vorschlag des Gegners, ein UDRP-Verfahren einzuleiten und dann für die erfolgreiche Übertragung der Domain US$ 10.000,- zu erhalten, keinen Hinweis darauf, warum die Beschwerdeführerin tatsächlich das UDRP-Verfahren führt. Sie könnte auch unabhängig von diesem Vorschlag das Verfahren angestrengt haben. Nach alle dem habe die Beschwerdeführerin, nach Willoughbys Verständnis, nicht bewiesen, dass der Gegner bei Registrierung und Nutzung der Domain f45.com bösgläubig gehandelt habe.

Die Umstände ließen Willoughby jedoch noch prüfen, ob nicht ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking vorliegt. Doch konnte er hier keine Anhaltspunkte für den Missbrauch des UDRP-Verfahrens durch die Beschwerdeführerin erkennen. Somit entschied er, dass die Domain f45.com beim Inhaber verbleibt.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain f45.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1692

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

DOMAINING – GEHTS MIT DEM DOMAIN-HANDEL BERGAB?

Schon vor Einführung der neuen Domain-Endungen gab es Diskussionen, ob sie sinnvoll sind oder vielleicht eine Gefahr für den Domain-Markt darstellen. Die Diskussionen wurden ganz überwiegend auf der Seite von Domain-Investoren geführt. Mittlerweile stellt sich diesen aber auch die Frage, ob sich der gesamte Domain-Handel auf dem absteigenden Ast befindet.

Raymond Hackney greift einige Bemerkungen von Domainern aus Domainer-Foren auf und diskutiert im Branchenblog thedomains.com die Frage, wie gut es der Domaining-Branche geht. In den Foren heißt es, die neuen Endungen haben dem Domain-Handel nichts gebracht und sind für Domainer auch uninteressant. Premium-nTLDs sind in der Anschaffung so teuer wie nicht ganz so tolle .com-Domains, die von den Käufern letztlich vorgezogen werden. Eine andere Meinung geht davon aus, dass nTLDs sich auf die Preise von .com-Domains von unter US$ 5.000,- und mehr noch unter US$ 2.500,- auswirken. Premium-.com-Domains würden durch die neuen Endungen jedoch nicht gefährdet. Hackney stellt drei Gründe für den möglichen Abstieg des Domain-Handels fest: Der Einstieg in den Domain-Handel ist nicht mehr so günstig, da die Preise bei Auktionen von NameJet, DropCatch und GoDadddy zu hoch seien. Zudem lasse sich mit Domain-Parking kein Geld mehr verdienen, und einige UDRP-Verfahren sowie bedenkliche Entscheidungen gegen Premium-Domains sorgten für Verunsicherung.

Der Domain-Handel leidet aber nicht nur unter den neuen Endungen. Kommentatoren des Artikels führen weitere Gründe auf, die sich auf den Domain-Handel negativ auswirken. Viele Domainer haben mittlerweile ihr Geld aus dem Domain-Handel abgezogen und in Cryptowährungen und Blockchain-Werte investiert, weil dort mehr Geld zu verdienen sei. Das verändert die Volatilität des Domain-Marktes und schwächt ihn. Einige Kommentatoren meinen gleichwohl, es gehe nicht bergab. Für sie sind allenfalls ein paar Spieler ausgestiegen, oder der Markt verändere sich lediglich. Sie greifen auch das Argument der gestiegenen Preise für ausgelaufene und fallengelassene Domains auf und konstatieren, der Handel finde nicht mehr so sehr zwischen Domainern statt, als vielmehr mit Endabnehmern. Manch einer meint, der Domain-Handel werde lediglich langsamer, andere meinen, die Domain-Industrie sei größer denn je und wachse weiter. Sicher sei jedenfalls: mit passiven Landing-Pages lassen sich keine Käufer mehr für Domains finden, Domainer müssten vielmehr aktiv werden und ihre Domains in Börsen einstellen oder direkt an die potentiellen Käufer herantreten.

Was immer auch dafür sorgt, dass der Domain-Handel nicht mehr so prominent im Vordergrund steht und mit super-teuren Domains auftrumpfen kann, die Gründe sind mannigfaltig und die Herausforderungen sind groß. Letztlich aber stellt man als Domainer die Domain, die man verkaufen will, in Konkurrenz zu zig Millionen anderen Domains, die einen neuen Inhaber finden sollen. Die Aussichten, den richtigen Käufer zu finden, sind nicht rosig, wenn man nicht die finanziellen Mittel hat, einige Jahre zu warten und die Sache auszusitzen.

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

BUDA.COM – MAUE DOMAINS, MAUE PREISE

Die Preise der vergangenen Domain-Handelswoche beruhen alleine auf Sedo-Daten. Andere Daten haben uns leider nicht erreicht. Mit buda.com zu einem Preis von EUR 25.000,- als teuerster Domain fällt die Woche relativ schwach aus.

Die Preise, für die .com-Domains gehandelt wurden, lagen unter dem, was man sich gemeinhin wünscht und was man gewohnt ist: buda.com war mit dem Preis von EUR 25.000,- die erfolgreichste Domain, gefolgt von ploy.com, die immerhin US$ 18.000,- (ca. EUR 15.318,-) erzielte, und progate.com, die GBP 12.000,- (ca. EUR 13.365,-) kostete. Letztere war eine von vielen Domain-Namen, die in der vergangenen Woche in Britischen Pfund bezahlt wurden.

Unter den Länderendungen stand .de mit ega.de und dem Preis von EUR 11.900,- an erster Stelle. Neben ega.de standen noch sechs weitere .de-Domains auf der Liste, darunter traum-trauringe.de zu EUR 5.500,- und meinerbrecht.de zu EUR 2.975,-. Zweitteuerste Domain war bridge.tv, die zum Preis von EUR 9.999,- an eine Kirche ging. Zahlenmäßig gut vertreten war auch die britische Endung .uk, deren rfrb.co.uk mit GBP 5.000,- (ca. EUR 5.569,-) die drittteuerste Länderendungsdomain war und neben dieser noch vier weitere Verkäufe vermeldete.

Die sonstigen generischen Endungen lieferten auch kein erfreuliches Bild. Unter der neuen Endung .camp erzielte space.camp immerhin den Preis von US$ 2.000,- (ca. EUR 1.702,-). Im Übrigen lieferte die alte Endung .net mit nfc.net zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.510,-) zumindest einen überzeugenden Preis. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche schwach, was aber auch auf fehlende Daten anderer Domain-Börsen zurückzuführen sein kann.

Länderendungen
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ega.de – EUR 11.900,-
traum-trauringe.de – EUR 5.500,-
meinerbrecht.de – EUR 2.975,-
solarshop.de – EUR 2.800,-
naturschutzrecht.de – EUR 2.500,-
yamyam.de – EUR 2.434,-
schweizertaschenmesser.de – EUR 2.000,-

rfrb.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.569,-)
getaquote.co.uk – GBP 4.500,- (ca. EUR 5.012,-)
complete.co.uk – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.127,-)
livingearth.co.uk – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.127,-)
deity.co.uk – EUR 2.000,-

bridge.tv – EUR 9.999,-
zhekou.cn – EUR 7.500,-
kleinanzeigen.ch – EUR 5.900,-
milf.ch – EUR 5.000,-
symbiosys.dk – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.404,-)
primes.ca – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.978,-)
crescina.pl – EUR 2.750,-
chocolate.gr – EUR 2.375,-
fid.co.nz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.127,-)

Neue Endungen
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space.camp – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.702,-)

Generische Endungen
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nfc.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.510,-)
kpf.org – US$ 4.488,- (ca. EUR 3.819,-)
helprefugees.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.978,-)
sope.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.553,-)
healingsmiles.org – US$ 2.899,- (ca. EUR 2.467,-)

.com
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buda.com – EUR 25.000,-
ploy.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.318,-)
progate.com – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.365,-)
mistertrip.com – EUR 12.500,-
proknow.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 11.914,-)
1game.com – GBP 9.999,- (ca. EUR 11.136,-)
skytracks.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.063,-)
biuti.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.212,-)
fortel.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.659,-)
successlife.com – US$ 8.700,- (ca. EUR 7.404,-)
sokso.com – US$ 7.250,- (ca. EUR 6.170,-)
oxim.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.106,-)
lexfin.com – US$ 5.815,- (ca. EUR 4.949,-)
relamp.com – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.468,-)
smartpharmrx.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.255,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com, domainnamewire.com

LAS VEGAS – NAMESCON FINDET IM JANUAR 2018 STATT

Die „NamesCon Global“ findet Ende Januar 2018 erneut in Las Vegas (USA) statt. Die Agenda steht in ihrer Struktur bereits fest, wer die Keynotes spricht und an Panels teilnimmt, ist jedoch noch nicht bekannt.

Die „NamesCon“ ist die nach eigenen Angaben grösste alljährliche Domain-Industry-Konferenz, die rund um den Globus Aufmerksamkeit erfährt. Sie findet dieses Mal vom 27. bis 31. Januar 2018 in Las Vegas statt. Teilnehmer der Konferenz dürfen sich auf überzeugende Keynotes, informative Panels und von Experten geleitete Workshops freuen. Auch diesmal gibt es eine Domain-Auktion, die laut aktueller Agenda auf der Website am Dienstag, dem 30. Januar 2018 um 16:00 Uhr stattfindet. Im Flyer zur Konferenz ist aber die abweichende Zeit 17:00 Uhr für die Auktion eingetragen. Doch wie es auf der Website heisst, ist die Agenda nicht in Zement gegossen. Insgesamt weist die Agenda noch keine Details auf, sondern lediglich die Struktur. Den ersten Tag (27. Januar 2018) können die ersten Teilnehmer ganz für die Anmeldung und zum Netzwerken nutzen. Am Sonntag, den 28. Januar 2018 geht es dann erst gegen Mittag mit ersten Workshops los. Um 17:00 Uhr gibt es ein Dinner speziell für Domain-Investorinnen, zu dem man sich anmelden muss. Richtig los geht es am Montag um 10:00 Uhr mit Keynotes und Einzelveranstaltungen, die sich dann auch über den Dienstag erstrecken. Am abschließenden Mittwoch, den 31. Januar 2018 gibt es ab 11:00 Uhr einen Abschluß-Keynote Brunch.

Die „NamesCon Global“ findet vom 28. bis zum 31. Januar 2018 im Tropicana Las Vegas, 3801 S Las Vegas Blvd, Las Vegas, NV 89109 (USA) statt. Es gibt zur Zeit zwei Arten von Tickets für die Veranstaltung: das Final Savings Standard Ticket für US$ 599,- nebst US$ 33,94 Fee, das einem Zutritt zu allen öffentlichen Sessions, Networking-Events und Parties sowie der Domain-Auktion gewährt, und das Final Savings VIP Ticket zu US$ 949,- nebst US$ 48,42 FEE, welches etliche Vorteile beim Einchecken und der Unterbringung im Hotel gewährt, sowie VIP-Sitze bei den Sessions, Zutritt zur NamesCon VIP-Lounge, wo täglich Lunch serviert wird, und weitere spezielle Angebote.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://namescon.com/namescon-2018/

Quelle: namescon.com

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