Domain-Newsletter

Ausgabe #897 – 14. Dezember 2017

Themen: DSGVO – Enom empfiehlt ein „gated WHOIS“ | .ru – baut Russland ein zweites Internet auf? | TLDs – Neues von .kids, .wed und .xyz | UDRP – rudolfinerhaus.com lässt Fragen offen | GoDaddy – neues Appraisal-Programm ist online | emarketing.com – Online-Werbung zu US$ 265.000,- | München – Domain pulse im Februar 2018

DSGVO – ENOM EMPFIEHLT EIN „GATED WHOIS“

Der US-Registrar Enom Inc. wagt einen ersten Ausblick, wie die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgesetzt werden können: der Großteil der WHOIS-Informationen würde demnach in Zukunft ersatzlos gestrichen.

Am 25. Mai 2018 tritt die DSGVO in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft. Unklar ist, inwieweit die DSGVO Änderungen im Registrierungsverfahren für Domain-Namen einschließlich der WHOIS-Daten notwendig macht. Für Enom ist Anknüpfungspunkt Artikel 5 DSGVO; er regelt die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Hierzu gehört, dass personenbezogene Daten nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen; zugleich müssen sie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein. Das öffentlich einsehbare WHOIS ist nach Einschätzung von Enom in der aktuellen Form mit diesen Grundsätzen nicht zu vereinbaren, da es keinen Grund gibt, jedermann im Detail mitzuteilen, wer Inhaber, Ansprechpartner oder technischer Kontakt für eine Domain ist. Allerdings gibt es auch berechtigte Gründe, zu erfahren, wer Inhaber einer Domain ist, beispielsweise um Rechtsverletzungen zu verfolgen; dieses Dilemma gilt es zu lösen.

Die Lösung liegt für Enom in einem „gated WHOIS system“. Mit anderen Worten: je nachdem, wer eine Domain registriert hat oder ihre Inhaber-Daten abfragt, ändert sich der Umfang der einsehbaren Informationen. Die wohl einschneidendste Änderung betrifft den Fall, dass eine in der EU ansässige, natürliche Person eine Domain registriert hält; in diesem Fall darf nach Einschätzung von Enom nicht einmal die eMail-Adresse veröffentlicht werden, über die der Inhaber zu erreichen ist. Eine Kontaktaufnahme für Dritte, etwa um die Domain zu kaufen, wäre daher künftig ausgeschlossen. Anders wäre es bei Unternehmen oder Organisationen mit Sitz in der EU; hier wäre es nach Ansicht von Enom zulässig, sowohl den Namen, die Adresse als auch die eMail-Adresse im WHOIS zu veröffentlichen. Unternehmen könnten sich jedoch schützen, indem sie sich eines Privacy- bzw. Proxy-Services bedienen; dann blieben Namen und Adresse verborgen, und es würde lediglich die eMail-Adresse des Service-Anbieters im WHOIS auftauchen. Uneinig ist sich Enom noch, ob man diese Beschränkungen nur auf Personen mit Sitz innerhalb der EU anwendet, oder auch solche außerhalb der EU; das werde man erst in den kommenden Monaten klären. Parallel beabsichtigt Enom, das „Whois ID Protect“ zu etablieren, um beispielsweise den Strafverfolgungsbehörden, Sicherheitseinrichtungen oder Rechtsanwälte einen – wenn auch beschränkten – Zugang zu WHOIS-Daten erhalten.

Im nächsten Schritt will Enom nun klären, wie das Problem der Einwilligung des Domain-Inhabers zur Erhebung und Verarbeitung seiner Daten gelöst wird. Eine besondere Hürde stellt dabei Artikel 7 DSGVO auf; demnach hat die betroffene Person das Recht, ihre Einwilligung in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten jederzeit zu widerrufen. Nicht auszuschließen ist, dass Registrare in diesem Fall gezwungen wären, die Vertragsbeziehung zum Domain-Inhaber fristlos zu kündigen. Die Auswirkungen der DSGVO auf die Domain Name Industry dürfte noch zahlreiche dieser und ähnlicher Fragen aufwerfen.

Den Artikel von Enom finden Sie unter
> https://www.enom.com/blog/will-gdpr-impact-whois/

Quelle: enom.com

.RU – BAUT RUSSLAND EIN ZWEITES INTERNET AUF?

Aus Sorge um die Länderendung .ru bereitet Russland nach übereinstimmenden Medienberichten die Einführung eines eigenen Internets mit eigenen Root-Servern vor. Die technische Struktur des Domain Name Systems macht einen solchen Schritt jedoch wenig praktikabel.

Wie es in den Berichten heisst, hat der Sicherheitsrat der Russischen Föderation bereits Ende Oktober 2017 das Telekommunikationsministerium angewiesen, ein „system of backup DNS root name servers, independent of the control of ICANN, IANA and VeriSign, and capable of servicing the requests of users from the listed countries in the case of faults or targeted intervention“ zu prüfen. Die „backup DNS root name servers“ sollen in den so genannten BRICS-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China und Südafrika aufgesetzt werden und diesen zur exklusiven Nutzung zur Verfügung stehen. Auslöser für die Prüfung seien „the increased capabilities of western countries to carry out offensive operations in information space, and their willingness to use them.“, wie es in einem von Präsident Wladimir Putin unterzeichneten Dokument heisst. Zudem verweist das Dokument auf die Dominanz der USA und einiger EU-Staaten bei der Kontrolle des Internets. Man wolle sicherstellen, dass .ru auch dann funktioniert, wenn das Kürzel aus der Root-Zone entfernt oder entführt werde; konkrete Anzeichen dafür, dass das tatsächlich passieren könnte, gibt es jedoch nicht.

Technisch sinnvoll ist ein solcher Schritt kaum. Weltweit existieren 13 offizielle Root-Server, die, vereinfacht ausgedrückt, alle die Root-Zone spiegeln. Deren Ursprung ist der „A Root-Server“, der von VeriSign betrieben wird. Acht dieser Root-Server unterstehen keiner Kontrolle durch die US-Regierung, zwei sind ausserhalb der USA platziert. Würde einer der Root-Server manipuliert, gäbe es also noch mindestens 12 weitere Server, auf deren Datenbestand zurückgegriffen werden könnte. Anders ausgedrückt: die US-Regierung müsste den „A Root-Server“ von den anderen Root-Servern abklemmen. Bis dahin hätten sowohl Internetingenieure als auch Regierungen zahlreiche Kopien ihrer Root-Zone erstellt und verteilt, zumal ICANN seit seiner Entlassung in die Unabhängigkeit von der US-Regierung streng darauf achtet, nicht zum Spielball politischer Interessen zu werden. Die US-Regierung hätten also nichts gewonnen, sondern allenfalls sich selbst isoliert. Auch wenn das nicht gewollt sein dürfte, ruft das Dokument im Ergebnis lediglich zur Einrichtung von noch mehr weltweit verteilten Root-Servern auf.

Die wahren Motive Russlands dürften deshalb darin liegen, mehr Kontrolle über das Internet und die weltweiten Datenströme zu erlangen. Der Versuch Russlands als auch China, über die International Telecommunications Union (ITU) mehr staatlichen Einfluss zu gewinnen, war bisher vergeblich. Der Aufbau eines eigenen „russischen Internets“ mit eigenen Root-Servern dürfte hingegen unwahrscheinlich und kaum praktikabel sein; daran ändern auch Dokumente des Sicherheitsrat der Russischen Föderation nichts.

Quelle: theregister.co.uk

TLDS – NEUES VON .KIDS, .WED UND .XYZ

Alarm bei .wed: wie die Internet-Verwaltung ICANN verlautbart, hat man das Notfall-Programm EBERO für die Hochzeitsendung aktiviert. Bei .kids scheint sich derweil die Entscheidung über die künftige Registry weiter zu verzögern, während .xyz seine hohen Ziele zu verpassen droht – hier unsere Kurznews.

Der Wettstreit um die zukünftige Registry für die neue Top Level Domain .kids wird sich weiter verzögern. Nachdem ICANN ursprünglich für den 25. Januar 2018 um 16.00 Uhr (UTC) eine Auktion angesetzt hatte, funkte nun die Bewerberin DotKids Foundation Limited dazwischen: am 06. Dezember 2017 reichte das in Hong Kong ansässige Unternehmen ein „Request for Reconsideration“ ein. Darin verlangt DotKids, ebenso wie die Bewerbungen um .gay oder .music behandelt zu werden, bei denen ICANN aktuell das „Community Priority Evaluation“-Verfahren (CPE) überprüfen lässt. Hintergrund hierfür ist der gescheiterte Versuch von DotKids, die eigene Bewerbung als Community-Endung qualifizieren zu lassen, um so bevorrechtigt behandelt zu werden. Die schlagkräftige Konkurrenz schläft jedenfalls nicht: neben DotKids bewerben sich Amazon EU S.à r.l. sowie die zu Google gehörende Charleston Road Registry Inc. um den Zuschlag für die Endung .kids. ICANN hat bereits reagiert und die .kids-Auktion auf unbestimmte Zeit vertagt.

Die US-amerikanische Atgron Inc., Registry der neuen Top Level Domain .wed, funkt SOS: wie die Internet-Verwaltung ICANN mitteilt, wurde am 8. Dezember 2017 das EBERO-Programm aktiviert. EBERO ist die Kurzform für „Emergency Back-End Registry Operator“; es soll durch Bestimmung einer Ersatz-Registry gewährleisten, dass beim Ausfall einer Registry die Sicherheit und Stabilität des übrigen Domain Name Systems nicht gefährdet wird. Der Operator wird dabei nur vorübergehend tätig, um fünf kritische Funktionen aufrechtzuerhalten, darunter vor allem die Auflösung (und damit das Funktionieren) registrierter Domains und den Betrieb des WHOIS-Systems. Konkreter Auslöser im Fall von .wed war laut ICANN ein „Registration Data Directory Services failure“, als Ersatz-Registry hat ICANN die .uk-Verwalterin Nominet bestimmt. Die praktischen Auswirkungen der für Hochzeitspaare gedachten Endung .wed dürften gering sein: mehr als drei Jahre nach Beginn der Live-Phase sind lediglich 36 Domains registriert.

Der Versuch von XYZ.COM LLC, im Rahmen des „1.111B Class“-Programms Millionen von .xyz-Domains unter die Leute zu bringen, ist offenbar gescheitert. Im Juni 2017 hatte die Registry angekündigt, dass ab sofort alle sechs-, sieben-, acht- und neunstelligen Ziffern-Domains unter .xyz zu Registry-Verkaufspreisen von US$ 0,65 registriert werden konnten; der empfohlene Endkundenpreis lag bei US$ 0,99. Das besondere daran: dieser Preis sollte nicht nur im ersten Jahr, sondern auch für jedes weitere Jahr der Registrierung gelten. Nach den Recherchen des Bloggers Kevin Murphy soll die Zahl dieser Domains von 272.589 im Mai 2017 auf 74.864 per 5. Dezember 2016 gesunken sein. Insgesamt ist die Zahl der .xyz-Domains seit dem 1. Juni 2017 von 5.734.340 auf 2.611.421 per 5. Dezember 2016 gesunken. Hinzu kommt, dass rund zwei Drittel aller registrierten .xyz-Domains geparkt sind. Damit bleibt .xyz zwar die erfolgreichste unter den neuen Endungen; die Nachhaltigkeit steht jedoch weiter in Zweifel.

Das „Request for Reconsideration“ zu .kids finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1734

Quelle: icann.org, domainincite.com

UDRP – RUDOLFINERHAUS.COM LÄSST FRAGEN OFFEN

Eine österreichische Privatklinik sah ihre Rechte durch die Domain rudolfinerhaus.com verletzt und startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Im Zuge dieses Verfahrens zeigte sich allerdings, dass es nicht nur um die Domain geht, jedoch blieb einiges im Dunkeln.

Die Privatklinik Rudolfinerhaus aus Wien sah ihre Rechte durch die Domain rudolfinerhaus.com verletzt. Die Privatklinik existiert seit dem Jahr 1882 und steht seit 2003 im Firmenbuch. Im Juli 2017 wurde für sie die Marke „RUDOLFINERHAUS“ eingetragen. Der Domain-Name rudolfinerhaus.com wurde am 16. Juni 2011 registriert, er führt zu einer inaktiven Webseite. Die Beschwerdeführerin trägt unter anderem vor, sie habe im Juni 2013 Kontakt zur Inhaberin der Domain aufgenommen und um die Einleitung eines Transfers der Domain auf sie gebeten. Die Beschwerdegegnerin reagierte schließlich per eMail vom November 2014 und forderte für die Übertragung der Domain als Aufwandsentschädigung für die Erstellung und Wartung der Webseite EUR 20.000,-. Im Verfahren meldete sich die Beschwerdegegnerin nicht, jedoch erhielt WIPO nach Ablauf der Einlassungsfrist die unverständliche eMail eines David Berezin, der der Beschwerdegegnerin aber nicht zugeordnet werden konnte, weshalb seine eMail nicht berücksichtigt wurde. Zum Entscheider des UDRP-Verfahrens wurde der Schweizer Rechtsanwalt Andrea Mondini bestimmt.

Mondini kam sehr schnell zu dem Ergebnis, diese Beschwerde zurückzuweisen, da er für die Beschwerdegegnerin keine Bösgläubigkeit feststellen konnte (WIPO-Verfahren Nr. D2017-1962). Zunächst aber war noch die Verfahrenssprache zu klären, da in einer weiteren eMail die Anfrage kam, ob das Verfahren nicht auf Englisch geführt werden könne. Auch hier konnte Mondini den Absender nicht der Beschwerdegegnerin zuordnen. Da der Registrierungsvertrag auf Deutsch geschlossen wurde, beide Parteien ihren Sitz in einem deutschsprachigen Land haben und auch die Korrespondenz zwischen beiden auf Deutsch geführt wurde, blieb es bei Deutsch als Verfahrenssprache. Die Identität von Marke und Domain stellte Mondini kurz fest. Sodann überging er die Frage des Rechts oder berechtigten Interesses der Beschwerdegegnerin an der Domain rudolfinihaus.com, da die dritte Voraussetzung aufgrund der Aktenlage nicht erfüllt sei. Bei der Prüfung der Bösgläubigkeit orientierte sich Mondini an der Korrespondenz der Parteien, die umfangreicher war als dem Sachverhalt zu entnehmen. Mondini kam zu dem Schluss, die Parteien hätten eine vertragliche Vereinbarung, bei der für die Beschwerdeführerin nicht klar war, dass, wenn die Gegnerin die Domain registriert, diese als Inhaberin eingetragen wird. Nachdem die Gegnerin die Domain rudolfinihaus.com einige Zeit verwaltet und die Webseite erstellt und gewartet hatte, wollte die Beschwerdeführerin Inhaberin werden und die Domain verwalten. Die Verhandlungen zogen sich über ein Jahr hin. Schließlich erklärte die Gegnerin, sie wolle EUR 20.000,- für ihre Leistungen, nämlich die Erstellung und Wartung der Webseite, und nicht für die Domain. Mondini sah sich aufgrund dieser Umstände und der beschränkten Aktenlage nicht in der Lage, als Panel innerhalb des begrenzten Rahmens der UDRP im Sachverhalt eine bösgläubige Registrierung und Nutzung der Domain festzustellen. Aus diesem Grunde wies er die Beschwerde zurück, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit besteht, etwaige Ansprüche in einem Gerichtsverfahren geltend zu machen.

Hier liegt wieder einmal ein Fall vor, bei dem es um mehr geht als nur eine Domain, und gleichwohl wird über den kurzen Weg der UDRP versucht, günstig die Sache zu klären. Dass sich die Gegnerin im Verfahren nicht meldete, schadete ihr ausnahmsweise nicht. Besser wäre es aber gewesen, sie hätte innerhalb der Fristen ordentlich Stellung bezogen, um so auf Nummer sicher zu gehen.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain rudolfinerhaus.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1735

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

GODADDY – NEUES APPRAISAL-PROGRAMM IST ONLINE

Der US-Registrar GoDaddy Inc. ist mit einer runderneuerten Version seines Domain-Bewertungsprogramms online gegangen: gleich 3,3 mal besser als das bisherige System soll es sein. Doch löst es wirklich die Dauerfrage nach dem wahren Wert einer Domain?

Eine Domain ist so viel wert, wie ihr Käufer bereit ist, zu bezahlen – an diesem Grundsatz ist kaum zu rütteln. Doch bei der Suche nach dem wahren Wert einer Domain hilft das wenig weiter. Die Domain-Praxis arbeitet daher seit vielen Jahren mit automatisierten Bewertungsprogrammen, die anhand verschiedenster Faktoren mal mehr, mal weniger genau den Preis einer Domain zu ermitteln versuchen. Zu den Anbietern solcher Programme gehört auch GoDaddy Inc., mit 341,1 Millionen verwalteten Domains der größte Registrar der Welt. Seit 2012 konnten GoDaddy-Kunden im eigenen Domain-Portfolio die Funktion „Appraisal“ aufrufen; daraufhin spuckte ein Generator zweifelhafte Zertifikate mit weit gestreuten Zahlen aus. Die Differenzen zwischen unterem und oberem Wert lagen teilweise bei 400 Prozent. Im Rahmen der Bewertung berücksichtigt wurden dabei die üblichen Charaktere einer Domain, also vor allem Länge, Anzahl der Worte, Zahlen, Endung, Bindestriche und Verlinkungen. Wirklich überzeugen konnte man damit aber nicht.

In Zukunft soll das aber ganz anders sein. Wie das US-Unternehmen mitteilte, ist seit wenigen Tagen eine neue Fassung des Bewertungsprogramms online, die jedermann (also nicht nur GoDaddy-Kunden) kostenfrei nutzen kann. Auslöser für die Überarbeitung ist der Erwerb von zwei Domain-Portfolien mit zusammen 300.000 Domain-Namen, den GoDaddy im Oktober 2017 für runde US$ 50 Mio. vollzog. Um die Domains zu angemessenen Preisen weiterverkaufen zu können, mussten sie automatisiert bewertet werden. Herausgekommen ist ein Algoritmus, der 3,3 mal besser sein soll als das bisherige System und doppelt so gut wie der Durchschnitt aus vier menschlichen Bewertern. Er wirft einen Schätzwert aus und begründet ihn anhand mehrerer Faktoren, wie beispielsweise vergleichbaren Verkäufen. Ausserdem schlägt er ähnliche freie Domains vor, die registriert werden können – ganz uneigennützig handelt GoDaddy also nicht. Jedoch bleibt es eine maschinelle Bewertung; den einen einzigen wahren Wert einer Domain kann also auch dieses Werkzeug nicht ermitteln – eben weil es ihn gar nicht gibt.

Einen guten Anhaltspunkt für den Marktwert einer Domain können auch Domain-Bewertungsgutachten liefern. Die Handelsplattform sedo.de bietet derartige Gutachten gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr in Höhe von EUR 99,- an. Wer sich das Geld sparen will, greift zur Selbstbewertung; einen solchen Service bietet zum Beispiel bewertungsformel.de an. Den Community-Ansatz verfolgt hingegen die Plattform Flippa; sie stellt ausgewählte Domain-Namen für einen beschränkten Zeitraum zur öffentlichen Bewertung, lediglich eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Die Zahl der Schätzer wird dabei ebenso veröffentlicht wie der von ihnen geschätzte Betrag, so dass sich ein transparentes Ergebnis ergibt.

Das „Domain Appraisal Tool“ von GoDaddy finden Sie unter:
> https://www.godaddy.com/domain-value-appraisal?isc=cardigan

Weitere Bewertungshilfen finden Sie unter:
> http://www.bewertungsformel.de
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: godaddy.com, domainnamewire.com

EMARKETING.COM – ONLINE-WERBUNG ZU US$ 265.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte mit emarketing.com zu einem Preis von US$ 265.000,- (ca. EUR 224.576,-) wieder etwas mehr Bewegung. Auch .org konnte mit ton.org zu US$ 48.000,- (ca. EUR 40.678,-) Zeichen setzen.

Immerhin sehr erfreuliche US$ 265.000,- (ca. EUR 224.576,-) erzielte in der vergangenen Domain-Handelswoche emarketing.com und erreichte damit Platz 18 der Jahresbestenliste. Mit deutlichem Abstand folgten toll.com mit runden US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-) und qalandar.com mit US$ 40.000,- (ca. EUR 33.898,-). Dann öffnete sich eine Flut von neun Drei-Zeichen-Domains, angefangen bei oar.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-) bis hinunter zu cuh.com mit US$ 14.133,- (ca. EUR 11.977,-). In den niedrigen Preisregionen gab es einige Fünf-Ziffern-Domains.

Die australische Endung überzeugte bei den Länderendungen und beherrschte mit sieben Verkäufen das Feld. An vorderster Stelle stand bega.com.au zu AUD 50.000,- (ca. EUR 32.067,-), womit sie auf der Bestenliste der ccTLDs Platz 10 belegt. Den zweiten Platz in der vergangenen Woche belegte die finnische wi.fi mit einem Preis von EUR 19.000,-; leider sendet sie noch nicht. Die britische Endung war mit drei Verkäufen zugegen und lieferte mit proshop.co.uk (EUR 10.000,-) keine schlechte Arbeit. Die deutsche Endung hingegen meldete sich erst bei EUR 2.500,- mit firmen-online.de.

Die sonstigen generischen Endungen waren sehr gut von .org vertreten, die nicht nur mit ton.org und einem bezahlten Preis von US$ 48.000,- (ca. EUR 40.678,-) überzeugte. Domains wie intake.org (EUR 10.000,-) und pink.org zum Preis von US$ 9.000,- (ca. EUR 7.627,-) lagen deutlich über dem Üblichen. Die neuen Endungen vertrat die .global mit drei Verkäufen, von denen apex.global und mosaic.global jeweils US$ 4.800,- (ca. EUR 4.068,-) erzielten. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit durchaus erfreulich.

Länderendungen
————–

bega.com.au – AUD 50.000,- (ca. EUR 32.067,-)
cherrybrook.com.au – AUD 8.000,- (ca. EUR 5.130,-)
deewhy.com.au – AUD 7.273,- (ca. EUR 4.664,-)
riverton.com.au – AUD 4.000,- (ca. EUR 2.565,-)
waterman.com.au – AUD 3.570,- (ca. EUR 2.289,-)
oakhurst.com.au – AUD 3.523,- (ca. EUR 2.259,-)
berkeley.com.au – AUD 3.000,- (ca. EUR 1.924,-)

wi.fi – EUR 19.000,-

proshop.co.uk – EUR 10.000,-
franchises.co.uk – GBP 7.516,- (ca. EUR 8.521,-)
aak.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.401,-)

avon.kr – US$ 6.399,- (ca. EUR 5.423,-)
eliquids.eu – EUR 5.300,-
tarjetasdecredito.com.ar – EUR 2.550,-
firmen-online.de – EUR 2.500,-
svs.at – EUR 2.499,-
displaybruch.de – EUR 2.200,-
königskind.de (IDN) – EUR 2.200,-
caravantour.de – EUR 2.000,-
theorem.co – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.695,-)

Neue Endungen
————-

apex.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.068,-)
mosaic.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.068,-)
haus.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.017,-)

Generische Endungen
——————-

ton.org – US$ 48.000,- (ca. EUR 40.678,-)
intake.org – EUR 10.000,-
pink.org – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.627,-)
s8.net – US$ 7.011,- (ca. EUR 5.942,-)
techamerica.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.237,-)
gamify.net – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.389,-)
buytea.net – EUR 2.900,-
v4.net – US$ 2.822,- (ca. EUR 2.392,-)
prfirms.org – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.203,-)
iob.org – US$ 2.101,- (ca. EUR 1.781,-)
businessnetwork.org – US$ 1.999,- (ca. EUR 1.694,-)

.com
—–

emarketing.com – US$ 265.000,- (ca. EUR 224.576,-)
toll.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.373,-)
qalandar.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 33.898,-)
oar.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.661,-)
npb.com – US$ 31.355,- (ca. EUR 26.572,-)
qrc.com – US$ 25.200,- (ca. EUR 21.356,-)
acrt.com – US$ 24.950,- (ca. EUR 21.144,-)
rtk.com – US$ 24.101,- (ca. EUR 20.425,-)
qrf.com – US$ 21.211,- (ca. EUR 17.975,-)
ivm.com – US$ 18.375,- (ca. EUR 15.572,-)
tiq.com – US$ 17.977,- (ca. EUR 15.235,-)
aluminumfoil.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 14.831,-)
ntu.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 14.831,-)
junglefish.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 13.559,-)
massvr.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.712,-)
cuh.com – US$ 14.133,- (ca. EUR 11.977,-)
tajikistan.com – US$ 13.101,- (ca. EUR 11.103,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MÜNCHEN – DOMAIN PULSE IM FEBRUAR 2018

Das Jahr 2017 nähert sich seinem Ende, doch 2018 steht bereits am Start. Damit rückt auch der Domain pulse 2018 näher, den DENIC eG im Februar dieses Mal in München ausrichtet.

Der Domain pulse ist die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum. Zusammen und alternierend richten die drei Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC eG), Österreich (Nic.at) und der Schweiz (SWITCH) die Fachtagung aus. Gastgeber ist im kommenden Jahr 2018 die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG, die für 22. und 23. Februar nach München in die BMW-Welt lädt. Das Motto der Domain pulse 2018 lautet dabei „Next-Level Evolution: Homo Digitalis“. Eine vorläufige Agenda liegt auch schon vor. Offizieller Start ist am 22. Februar 2018 um 10:30 Uhr mit der Keynote „Digitale Erleuchtung – Erleuchtete Digitalisierung. Von der Naivität zur Humanität in der digitalen Welt.“ Die angekündigten Vorträge beschäftigen sich unter anderem mit dem Internet of Things (IoT), Datenschutz, eGovernment und Freiheit versus Sicherheit im digitalen Raum. Als Referenten sind unter anderem Zukunftsforscher Matthias Horx, Wilfried Karl (ZITiS), mehrere Vertreter der DENIC und selbstverständlich Prof. Wolfgang Kleinwächter (Universität Aarhus) angekündigt. Die Veranstaltung endet am 23. Februar 2018 gegen 15:30 Uhr.

Der Domain pulse 2018 findet vom 22. bis zum 23. Februar 2018 in der BMW-Welt, Am Olympiapark 1 in 80809 München, statt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainpulse.de

Quelle: domainpulse.de

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top