Domain-Newsletter

Ausgabe #887 – 05. Oktober 2017

Themen: nTLDs – .inc und .llc finden wohl ihre Registry | Statistik – weltweit 331,9 Mio. Domains vergeben | TLDs – Neues von .amazon, .ie und .xyz | UDRP – FC Barcelona spielt um fcbarcelona.soccer | URS – keine Offenlegung des Domain-Inhabers | 708.com – drei Ziffern für US$ 327.000,- | November – Internet Governance Forum in Berlin

NTLDS – .INC UND .LLC FINDEN WOHL IHRE REGISTRY

Die beiden Top Level Domains .llc und .inc haben offenbar eine Heimat gefunden: aus einem Börsenbericht der Minds + Machines Group Limited geht hervor, dass beide Domains versteigert wurden. Damit leert sich der Bestand an noch nicht vergebenen Domain-Endungen weiter.

Seit Mitte des Jahres 2014 ist ICANN damit beschäftigt, im Rahmen so genannter „auctions of last resort“ Registries für solche neuen Domain-Endungen zu finden, für die mehr als eine Bewerbung vorliegt. 17 dieser Auktionen haben bereits stattgefunden und der Internet-Verwaltung Millionen-Erlöse beschert; allein .web spülte US$ 135 Mio. in die ICANN-Kassen. Im Fall von .inc und .llc droht man allerdings leer auszugehen; das legt zumindest ein Börsenbericht der Minds + Machines Group Limited nahe, der am 26. September 2017 veröffentlicht wurde. Darin heisst es: „An additional $2.4million of cash due as a result of the private auctions for .llc and .inc in which the Company withdrew its applications“. Minds + Machines hat also US$ 2,4 Millionen dafür bekommen, dass man sich aus dem Wettstreit um .inc und .llc freiwillig zurückgezogen hat. Wer diesen Betrag bezahlt hat, ist offen; sowohl .inc mit 11 Bewerbern als auch .llc mit 9 Bewerbern waren aber heiss begehrt. Auch die ICANN-Datenbank gibt aktuell noch keinen Aufschluss, wer sich den Registry-Vertrag gesichert hat.

Insgesamt listet die Auktionsseite von ICANN noch 18 Endungen bzw. Endungspaare als „Not Yet Eligible“. Neben .inc und .llc sind dies .eco, .gay, .radio, .home, .cpa, .llp, .hotel, .mail, .merck, .rugby, .corp, .music, .spa, .charity, .kid/.kids und .sport/.sports. Allerdings sind neben .inc und .llc lediglich .llp und .kid/.kids mit dem Zusatz „on hold“ versehen; der gesamte Rest trägt das Attribut „Ineligible“, was dafür spricht, dass sie als unzulässig dauerhaft nicht eingeführt werden. Eine offizielle Bestätigung von ICANN gibt es dazu bisher nicht. Da beispielsweise im Fall von .merck zwei Unternehmen um den Zuschlag streiten, ist zumindest theoretisch eine Lösung nicht ausgeschlossen. Bei .corp, .home und .mail, die inoffiziell in lokalen, privaten Netzwerken verwendet werden, wiegen dagegen die Sicherheitsbedenken so schwer, dass ihre Delegierung eine Überraschung wäre.

Doch egal, wie die Entscheidungen ausfallen, zumindest finanziell darf sich ICANN als Sieger fühlen. Allein durch die Auktionen hat man US$ 240.590.128,- eingenommen. Hinzu kommen für 1.930 Bewerbungen Bewerbungsgebühren zu je US$ 185.000,-, insgesamt also weitere US$ 357.050.000,-. Nach Angaben von Akram Atallah, President von ICANNs Global Domains Division, stehen den Einnahmen aber auch Kosten für das nTLD-Programm von bisher rund US$ 214 Mio. gegenüber. Damit liegt das Plus bei über US$ 380 Mio.; wofür ICANN diese Gelder verwendet, ist noch nicht abschließend geklärt.

Den Börsenbericht von Minds + Machines Group Limited finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1689

Quelle: icann.org, eigene Recherche

STATISTIK – WELTWEIT 331,9 MIO. DOMAINS VERGEBEN

Die Zahl der weltweit registrierten Domain-Namen steigt weiterhin beständig an: Mitte des Jahres 2017 waren insgesamt 331,9 Mio. Domain-Namen vergeben. Wachstumstreiber bleibt .com, während die nTLDs weiterhin an Zuspruch verlieren.

Den Gesamtüberblick verschafft uns zunächst die .com- und .net-Registry VeriSign Inc., die ihren „Domain Name Industry Brief“ für das 2. Quartal 2017 vorgestellt hat. Die Zahl der weltweit registrierten Domain-Namen quer über alle TLDs ist demnach zur Hälfte des Jahres 2017 auf 331,9 Millionen angestiegen, ein Anstieg von rund 1,3 Millionen Domain-Namen gegenüber dem Vorquartal und 6,7 Millionen gegenüber dem gleichen Zeitpunkt des Vorjahres. Auf das Lager der generischen Endungen entfallen 187,7 Millionen Domains, wobei allein .com und .net auf 144,3 Millionen kommen; hinzu kommen weitere 144,2 Millionen ccTLDs. Diese Ergebnisse decken sich mit unseren Werten: das Wachstum des Domain-Markts wird von .com getrieben, die allein im September 2017 um über 580.000 Adressen zulegen kann. Dagegen schwächelt .net; nach einem Verlust von 37.548 Domains im August 2017 geht es für den Altmeister auch im September um rund 37.000 Adressen nach unten.

Besonderes Augenmerk schenken wir diesen Monat der offiziellen Europa-Endung .eu. Dort hat die Registry EURid den Fortschrittsbericht für das 2. Quartal 2017 veröffentlicht. Demnach waren per 30. Juni 2017 insgesamt 3.737.331 .eu-Domains registriert, die IDN-Version von .eu und ihre 42.738 Adressen miteingeschlossen. Demnach wurden in 2. Quartal insgesamt 185.334 .eu-Domains neu registriert. Erfreulich ist auch die „renewal quote“, die bei satten 83 Prozent lag. Weltweit liegt .eu auf Platz sechs der ccTLD-Weltrangliste. Laut EURid führt zum Ende des 2. Quartals 2017 Chinas .cn (20.868.593 Domains) vor .de (16.218.097), .uk (10.708.743), .nl (5.742.798) und .ru (5.511.448). Notiz am Rande: in den vier EURid-Büros in Diegem (nahe Brüssel), Pisa, Prag und Stockholm sind 56 Mitarbeiter beschäftigt.

Bei den neuen Top Level Domains hält der Abwärtstrend an, wenn auch mit verminderter Geschwindigkeit. Am 01. Oktober 2017 waren 23.348.220 Domains unter neuer Endung registriert, ein Verlust von 118.402 Domains gegenüber dem 01. September 2017. Insgesamt sind aktuell 1.226 nTLDs delegiert. Die zahlenmäßig erfolgreichste bleibt unverändert .top, die fast 200.000 Domain-Namen verliert, aber wenigstens knapp über einer Marke von drei Millionen bleibt. Davon ist .xyz weit entfernt; die umstrittene Endung verliert rund 100.000 Domains und notiert unter 2,5 Millionen Domains. Ob der Wiedereintritt in den chinesischen Domain-Markt für einen kräftigen Aufschwung sorgt, bleibt abzuwarten; dafür spricht jedoch, dass weit über die Hälfte aller .xyz-Domains über Registrare mit Sitz in China registriert wurden.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.262.955 – (Vergleich zum Vormonat: + 17.323)
.at – 1.274.461 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.508)
.com – 130.790.595 – (Vergleich zum Vormonat: + 582.589)
.net – 14.986.693 – (Vergleich zum Vormonat: – 37.677)
.org – 10.436.582 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.567)
.info – 6.181.722 – (Vergleich zum Vormonat: + 94.316)
.biz – 2.106.551 – (Vergleich zum Vormonat: – 33.262)
.eu – 3.684.329 – (Vergleich zum Vormonat: + 9.127)

.top – 3.064.876 – (Vergleich zum Vormonat: – 183.878)
.xyz – 2.450.674 – (Vergleich zum Vormonat: – 104.268)
.loan – 2.173.521 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.886)

(Stand 2. Oktober 2017)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com

TLDS – NEUES VON .AMAZON, .IE UND .XYZ

Leise Hoffnung für die krisengebeutelte Endung .xyz: seit wenigen Tagen dürfen .xyz-Domains wieder in China verkauft werden. Von einem Registrierungsstart unverändert weit entfernt ist dagegen .amazon, während .ie seine Liberalisierung nicht zu weit treiben möchte – hier unsere Kurznews.

Amazon EU S.à.r.l., einzige Bewerberin um die neue globale Top Level Domain .amazon, muss sich weiter gedulden. Ende September beschloss der ICANN-Vorstand, den Vorgang an das neu etablierte „Board Accountability Mechanisms Committee“ zu verweisen. Dessen Auftrag lautet: „make an objective and independent judgment regarding whether there are, in fact, well-founded, merits-based public policy reasons for denying Amazon’s applications“. Dies entspricht nahezu wörtlich der Begründung, mit der das „Independent Review Panel“ im Juli 2017 die Zurückweisung der Bewerbung durch ICANN aufgehoben hatte. Bis wann das Board Accountability Mechanisms Committee entscheidet, ist unklar; satzungsgemäß trifft es sich mindestens einmal vierteljährlich. Ganz leicht wird die Prüfung nicht; so hat Benedicto Fonseca Filho, Vertreter des Aussenministeriums von Brasilien, ICANN erneut darauf hingewiesen, dass man gemeinsam mit Peru alles tun werde, um die Einführung von .amazon zu verhindern.

Die .ie-Verwalterin IE Domain Registry CLG (IEDR) hat in Person ihres CEO David Curtin nochmals klargestellt, dass auch in Zukunft jeder Inhaber einer irischen Domain eine Verbindung zu Irland nachweisen muss. Hintergrund sind die aktuellen Bemühungen um eine Liberalisierung der Vergabebedingungen. Derzeit können lediglich Einzelpersonen und Unternehmen Domains unterhalb von .ie registrieren, die ein berechtigtes Interesse an der Domain haben und eine ernsthafte Beziehung zu Irland nachweisen können; zudem müssen sie ihre Identität nachweisen. Das Erfordernis eines berechtigten Interesses an der Domain soll allerdings entfallen. Curtin betont dagegen, dass am Erfordernis einer Beziehung zu Irland festgehalten wird; dies soll bei Einzelpersonen durch die Vorlage eines Identitätsnachweises mit Lichtbild belegt werden können. Damit sollen vor allem Betrüger und sonstige Cyberkriminelle daran gehindert werden, mit einer .ie-Domain Missbrauch zu betreiben. Vorbehaltlich der Zustimmung der irischen Community sollen diese Änderungen Anfang 2018 in Kraft treten.

XYZ.COM LLC, Verwalterin der Top Level Domain .xyz, darf aufatmen: seit wenigen Tagen dürfen .xyz-Domains auch in China wieder verkauft werden. Im Mai 2017 hatte die Registry noch mitgeteilt, dass auf Intervention der chinesischen Regierung zahlreiche Registrare wie West.cn und Net.cn .xyz aus dem Angebot hatten nehmen müssen. Die wahren Gründe wurden nie offengelegt, dürften aber mit der Verifikation von Domain-Inhabern in China in Zusammenhang stehen. Für XYZ.COM LLC kommt dieser Nachricht zum richtigen Zeitpunkt, da man zuletzt erheblich an Domain-Registrierungen eingebüsst hat. Von den weit über 6 Millionen Domains im April 2017 ist .xyz auf inzwischen nur noch knapp 2,5 Millionen Domains abgestürzt. Damit hat .xyz seinen bisher unangefochtenen Spitzenplatz als erfolgreichste nTLD an die neue Endung .top verloren.

Quelle: icann.org, siliconrepublic.com, domainincite.com

UDRP – FC BARCELONA SPIELT UM FCBARCELONA.SOCCER

Der ruhmreiche FC Barcelona hatte Ärger mit dem Inhaber der Domain fcbarcelona.soccer. Ein Jahr lang ärgerte sich der Verein mit dem Domain-Inhaber und seinen dreisten Verkaufsangeboten herum, ehe er ein UDRP-Verfahren anstrengte.

Der FC Barcelona, der seine Wurzeln bis ins Jahr 1899 zurückverfolgen kann, musste feststellen, dass ein Dritter die Domain fcbarcelona.soccer registriert hatte. Darin sieht der Fußballverein eine Verletzung unter anderem seiner 2005 eingetragenen internationalen Marke „FC BARCELONA“. Der Rechtsvertreter des FC Barcelona sandte dem Domain-Inhaber einen „cease and desist letter“ (Unterlassungsschreiben). Dieser verwies daraufhin auf eine weitere Domain, die die Marke des FC Barcelona benutzt, und erklärte dem Rechtsvertreter, soweit seine Mandantin Interesse an der Domain habe, sei sie eingeladen, ihn jederzeit zu kontaktieren. Die Parteien tauschten sich im April 2016 mehrfach per eMail aus, wobei der Domain-Inhaber folgendes mitteilte:

– Ich bin Domain-Händler, aber ich versuche, eine Geschäftsbeziehung zu etablieren. Sie brauchen etwas von mir und ich etwas von Ihnen, oder anders formuliert, ich gebe ihnen die Domain unter einer Bedingung: Sie helfen mir, meine Domains zu verkaufen. Ich erwarte dafür US$ 400.000,- bis US$ 450.000,-.

– Mir werden bereits US$ 190.000,- für Ihre Domain angeboten. Ich könnte sie sofort verkaufen und wäre die Probleme los, aber ich denke langfristiger. Außerdem weiss ich, dass der FC Barcelona der zweitreichste Fußballverein der Welt ist mit einem Wert von US$ 3,17 Milliarden und jährlichem Gewinn von US$ 657 Millionen.

Nach weiteren eMails schrieb der Domain-Inhaber im April 2017 den Rechtsvertreter des FC Barcelona an, bot die Domain fcbarcelona.soccer und eine weitere an und erklärte unter anderem, wenn der FC Barcelona die Domains haben will, solle er ein Angebot machen, das ihn nicht wie einen Pleiteverein aussehen lässt.

Der FC Barcelona startete ein UDRP-Verfahren vor der WIPO. Der Gegner nahm nicht offiziell im Verfahren Stellung, sandte aber zwei eMails an WIPO. In denen erklärte er unter anderem, er habe die Domain registriert und das einzig richtige getan – er leite sie weiter auf fcbarcelona.com. Später schrieb er sinngemäß: was er nicht verstehe, ist, wenn der Verein die Domain wolle, warum nimmt er sie nicht; die Domain sei sein Recht wie der Name des Fußballvereins. Er wolle keinen persönlichen Gewinn aus der Domain ziehen, er frage ja nur nach einem angemessenen Ausgleich für seine Bemühungen und Ausgaben. Als Entscheider wurde der australisch-britische Rechtsanwalt James A. Barker bestimmt.

James A. Barker bestätigte die Beschwerde des FC Barcelona und entschied auf Übertragung der Domain fcbarcelona.soccer (WIPO-Case No. D2017-1257). Er stellte fest, dass Marke und Domain-Name identisch sind. Zur besonderen Auswirkung der Endung .soccer nahm er später Stellung. Der FC Barcelona erbrachte auch den Anscheinsbeweis, wonach der Gegner kein Recht oder berechtigtes Interesse an der Domain hat. Dem habe der Gegner nichts entgegengesetzt. Die Korrespondenz der Parteien vor dem UDRP-Verfahren deute jedoch sehr stark darauf hin, dass der Gegner keinerlei Rechte oder legitimes Interesse an der Domain fcbarcelona.soccer hat. Vielmehr werde aus der Korrespondenz deutlich, dass der Gegner vorrangig davon motiviert war, die streitige Domain an den FC Barcelona zu einem hohen Preis zu verkaufen. Das sei ein klarer Fall von Cybersquatting, für den gerade das UDRP-Verfahren gedacht ist. Im Hinblick auf die Bösgläubigkeit des Gegners spreche die Behauptung des FC Barcelona, wonach er ihr die Domain fcbarcelona.soccer und eine weitere für US$ 400.000,- bis US$ 450.000,- verkaufen wolle, für sich. Dem hat der Gegner nichts entgegengehalten oder ihm widersprochen. Darüber hinaus ergebe sich aus den Akten, dass der Gegner dem FC Barcelona auch einen Zehnjahresvertrag vorgeschlagen hatte, wonach der Verein monatlich US$ 1.000,-, im Jahr also US$ 12.000,- zahle, im Austausch für fcbarcelona.soccer und einer weiteren Domain. Weiter komme hinzu, dass der Gegner die Domain nicht wirklich genutzt habe, unter anderem auch keinen gutgläubigen Gebrauch von der Domain machte, ihm die Marken des FC Barcelona bekannt waren, der eMail-Verkehr der Parteien deutlich mache, dass ihm die Verhältnisse des FC Barcelona bewusst waren und die Wahl der Endung .soccer unmittelbar auf das Geschäftsfeld des Fußballclubs verwies. Weiter spreche für die Bösgläubigkeit des Gegners, dass er eine falsche Adresse im WHOIS angegeben hatte, er im Rechtsstreit keine Stellung gegen die ihm gemachten Vorwürfe genommen habe und er eine Internetseite betreibt, auf der er Domains zum Verkauf anbietet. Auf Grundlage all dessen ging Barker von der Bösgläubigkeit des Gegners aus und entschied entsprechend auf Übertragung der Domain auf den FC Barcelona.

Die UDRP-Entscheidung zu der Domain fcbarcelona.soccer finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1690

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherchea

URS – KEINE OFFENLEGUNG DES DOMAIN-INHABERS

Der US-Domain-Anwalt Doug Isenberg findet immer wieder einen Grund, Feinheiten der zu Gebote stehenden Streitbeilegungsverfahren herauszuarbeiten. Diesmal fand er eine Besonderheit des UDRP-Verfahrens, welches der URS fehlt.

Die Streitbeilegungsverfahren nach der Uniform Rapid Suspension (URS) sind schneller und günstiger als die nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP). Dafür verlangt die URS allerdings auch einen „clear cut case“: alles muss einfach und klar sein; der Beschwerdeführer hat nur eine einzige Gelegenheit darzulegen, dass die Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist mit einem Begriff, für den er nach den Vorgaben des Trademark Clearinghouse Schutz genießt, der Inhaber dagegen kein legitimes Interesse oder Recht an der Domain hat und dass sowohl die Registrierung als auch die Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt sind. Die Voraussetzungen des URS sind denen der UDRP sehr ähnlich. Das Verfahren nach der UDRP gewährt jedoch etwas größeren Spielraum – und führt zu anderen Ergebnissen. Während die URS lediglich die Suspendierung der Domain bis zum Ende der Registrierungsperiode herbeiführt, was völlig ausreichend sein kann, sorgt die UDRP für eine Löschung oder Übertragung der Domain.

Doch die UDRP bietet im Rahmen des Verfahrens einen weiteren, kleinen Vorteil. Domain-Inhaber nutzen immer öfter und völlig legitim so genannte Privacy Services, um ihre persönlichen Daten im WHOIS-Verzeichnis durch die eines Dienstleisters zu ersetzen. Streitbeilegungsverfahren werden dann in der Regel gegen den Privacy Service geführt. Erst wenn das Verfahren gegen den Dienstleister geführt wird, legen diese offen, wer der tatsächliche Domain-Inhaber ist. Die World Intellectual Property Organization (WIPO), einer der populärsten Streitbeilegungsdienstleister, bietet in solchen Fällen die Möglichkeit im Verfahren, den eigenen Vortrag zu ergänzen. Dazu zählt auch, den tatsächlichen Domain-Inhaber, der den Privacy Service nutzt, als zweiten Gegner nachzutragen. Dies ergibt sich aus der WIPO Overview 3.0. Im Rahmen eines URS-Verfahrens ist es hingegen nicht möglich, diesen Schleier des Privacy Services durch eine Ergänzung des Vortrags zu lüften und das Verfahren auf den tatsächlichen Domain-Inhaber auszuweiten. Das National Arbitration Forum (NAF), der führende URS-Streitbeilegungsverfahrensanbieter, schreibt in seinen ergänzenden Regeln (4.(d)) fest: „The Complaint may not be amended at any time.“ Die Beschwerde darf zu keiner Zeit geändert werden. Das aber kann für den Erfolg eines Streitbeilegungsverfahrens entscheidend sein, da man über die wahre Identität des Domain-Inhabers gegebenenfalls nachweisen kann, dass dieser als Cybersquatter einschlägig bekannt ist, weil schon in anderen Verfahren gegen ihn vorgegangen wurde. Ein solcher Hinweis, der sich aus der wahren Identität des Domain-Inhabers ergeben kann, ist dem Nutzer des URS-Verfahrens verwehrt.

Die Vorteile der Geschwindigkeit und des geringeren Preises des URS-Verfahrens werden durch einige Nachteile aufgewogen. Mit der Erkenntnis über die Privacy Services sieht Doug Isenberg einen weiteren Nachteil des URS-Verfahrens, und empfiehlt: soweit es wichtig ist, zu erfahren, wer der tatsächliche Inhaber einer Domain ist, die die eigene Marke verletzt, stellt sich das UDRP-Verfahren gegenüber der URS als bessere Wahl dar.

Mehr zur WIPO Overview 3.0 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1631

Die ergänzenden Regeln des URS-Verfahrens finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1691

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

708.COM – DREI ZIFFERN FÜR US$ 327.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte mit der Drei-Ziffern-Domain 708.com, die zu einem Preis von US$ 327.000,- (ca. EUR 279.487,-) den Inhaber wechselte, dass es nun auch direkt wieder aufwärts geht mit dem Domain-Handel. Die Verkäufe unter anderen Endungen stützen dies.

Auf Platz 10 der Jahresbestenliste richtete sich in der vergangenen Domain-Handelswoche 708.com mit ihrem Preis von US$ 327.000,- (ca. EUR 279.487,-) ein, was nach der Flaute über die Sommerwochen einen deutlichen Sprung nach vorne bedeutet. Die weiteren .com-Verkäufe waren nicht ganz so stramm, aber medically.com brachte es immerhin auf US$ 53.000,- (ca. EUR 45.299,-) und payether.com auf US$ 45.000,- (ca. EUR 38.462,-), was ganz ordentlich ist.

Unter den Länderendungen gelangte die britische Endung .uk an die Spitze, mit massage.co.uk bei einem Preis von sehr entspannenden GBP 27.000,- (ca. EUR 30.600,-). Unter der Domain werden Massagen zuhause, im Büro oder in Hotels angeboten. Zweitteuerste Domain war experience.tv zum Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 29.915,-), gefolgt von der deutschen shein.de für EUR 28.500,-. Die deutsche Endung .de brachte noch vier weitere Domains aufs Tablett, darunter firmenstempel.de für EUR 15.000,- und taschenmesser.de für EUR 11.900,-.

Die neuen Endungen waren aufgrund einer .global-Welle ganz gut besetzt, an der Spitze mit jade.global und retail.global zu jeweils US$ 8.000,- (ca. EUR 6.838,-) sowie acme.global und acht weiteren Domains zu jeweils US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-). Die sonstigen generischen Endungen schlugen sich eher so lala durch. Aber immerhin war transfer.travel zum Preis von EUR 1.210,- dabei. Zwei .org-Domains, housingmarket.org und staysafe.org, gingen für jeweils US$ 5.000,- (ca. EUR 4.274,-) über den Ladentisch. Alles in allem war die vergangene Domain-Handelswoche also sehr erfreulich.

Länderendungen
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massage.co.uk – GBP 27.000,- (ca. EUR 30.600,-)
zeroth.co.uk – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.838,-)
airporttaxi.co.uk – GBP 1.530,- (ca. EUR 1.734,-)

experience.tv – US$ 35.000,- (ca. EUR 29.915,-)
d8.tv – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.821,-)

shein.de – EUR 28.500,-
firmenstempel.de – EUR 15.000,-
taschenmesser.de – EUR 11.900,-
obono.de – EUR 3.500,-
kraftig.de – EUR 2.800,-
4×4.de – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.563,-)

nebula.io – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.239,-)
dev.eu – EUR 12.000,-
kijkenvergelijk.nl – EUR 5.000,-
safe.pt – EUR 5.000,-
symbiosys.pl – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.274,-)
bauernladen.at – EUR 3.600,-
kin.co.nz – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.205,-)
growth.me – US$ 3.499,- (ca. EUR 2.991,-)
blaze.ch – EUR 2.490,-

Neue Endungen
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jade.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.838,-)
retail.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.838,-)
acme.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
all.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
arc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
bit.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
black.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
cas.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
glock.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
mag.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)
pan.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.103,-)

Generische Endungen
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transfer.travel – EUR 1.210,-

housingmarket.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.274,-)
staysafe.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.274,-)
arysta.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.137,-)
cpopc.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)
highnoon.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)

.com
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708.com – US$ 327.000,- (ca. EUR 279.487,-)
medically.com – US$ 53.000,- (ca. EUR 45.299,-)
payether.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 38.462,-)
fitbar.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.368,-)
wawel.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.385,-)
shawpro.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.821,-)
blcp.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.974,-)
voro.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.974,-)
darkcastle.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.410,-)
nocare.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.641,-)
smilemate.com – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.846,-)
debain.com – US$ 4.095,- (ca. EUR 3.500,-)
tomono.com – US$ 4.095,- (ca. EUR 3.500,-)
one0one.com – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.419,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

NOVEMBER – INTERNET GOVERNANCE FORUM IN BERLIN

Das „Internet Governance Forum Deutschland 2017“ (IGF-D 2017) findet am 15. November 2017 im Roten Rathaus von Berlin statt. Nach einem langen Ruf um Themenvorschläge liegt nun auch der Entwurf der Agenda vor.

Das „Internet Governance Forum Deutschland“ (IGF-D) setzt sich mit Fragen der Netzpolitik und Internetregulierung auseinander, und wird von einem Beirat begleitet und beraten. Das Gremium setzt sich aus Bundestagsabgeordneten, Vertretern von Regierung, Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und technischer Community sowie Nachwuchsvertretern zusammen. Titel der diesjährigen Konferenz ist „Das digitale Gemeinwohl“. Die teilnehmenden Referenten sind noch nicht benannt. Die Agenda zeichnet sich überwiegend durch Paneldiskussionen aus. Die einzelnen Themen umfassen „Das digitale Gemeinwohl. Rekonfiguration der Öffentlichkeit“, „Cyber Capacity Building – eine Aufgabe für Außen- und Entwicklungspolitik. Aber wie?“, Internet of Things (IoT), die Datenschutzgrundverordnung und Hacking durch Staaten. Mit dabei ist Thomas Schneider, Co-Chair des UN-IGF 2017, der zum Ausklang dieser Veranstaltung ab 17:00 Uhr bei Snacks und Getränken zu Gesprächen zur Verfügung steht.

Das „Internet Governance Forum 2017“ findet vom 15. November 2017 ab 09:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr im Wappensaal des Roten Rathauses, Rathausstraße 15 in 10178 Berlin-Mitte statt. Die Teilnahme ist kostenlos, aber eine Anmeldung notwendig.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.intgovforum-deutschland.org

Quelle: intgovforum-deutschland.org

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