Themen: BKA – „Löschen statt Sperren“ bleibt erfolgreich | ICANN – nTLD-Programm kostet mind. US$ 214 Mio. | TLDs – Neues von .ct, .pl und .web | Löschpflicht – es muss doch nicht alles raus | UDRP – Kosten und (versteckte) Zusatzkosten | wmp.com – keine Inhalte für US$ 275.000,- | Berlin – INTA-Konferenz zur „Brand Authenticity“
BKA – „LÖSCHEN STATT SPERREN“ BLEIBT ERFOLGREICH
Nach einem Bericht der Bundesregierung sind die Bemühungen der Umsetzung des Grundsatzes „Löschen statt Sperren“ im Jahr 2016 erfolgreich gewesen: vor allem im Ausland gehostete Inhalte zu Webseiten mit kinderpornografischen Inhalten konnten noch konsequenter gelöscht werden.
Anfang September 2017 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seinen „Bericht über die im Jahr 2016 ergriffenen Maßnahmen zum Zweck der Löschung von Telemedienangeboten mit kinderpornografischem Inhalt im Sinne des § 184b des Strafgesetzbuchs“ veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie dem Bundeskriminalamt (BKA), der länderübergreifenden Stelle jugendschutz.net, der Hotline des eco-Verband der Internetwirtschaft eV sowie der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) setzt die Bundesregierung neben der konsequenten Strafverfolgung bei der Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet auf das Löschen dieser Inhalte. Eine Evaluierung der Löschbestrebungen im Inund Ausland erfolgt seit dem Jahr 2010. In der Regel werden Hinweise auf Telemedienangebote mit kinderpornografischem Inhalt von Dritten an Polizeidienststellen oder an die Beschwerdestellen gemeldet. Sofern es sich um Inhalte handelt, die in Deutschland gehostet werden, leitet das BKA die zur Strafverfolgung in Deutschland erforderlichen Schritte ein und informiert den Provider. Soweit es sich um im Ausland gehostete Inhalte handelt, leiten die Beschwerdestellen die Hinweise an die INHOPE-Beschwerdestelle weiter; INHOPE ist der internationale Dachverband der Beschwerdestellen.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 2.721 (2015: 3.064) Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten im World Wide Web (In- und Ausland) durch das BKA statistisch erfasst. Im Vergleichszeitraum lag bei den Beschwerdestellen die Gesamtzahl aller erfassten URLs bei 2.789 (2015: 3.159). In 16 Fällen handelte es sich um eine URL im Tor-Netzwerk, wodurch der jeweilige Serverstandort verborgen war. In weiteren 18 Fällen von im Ausland gehosteten URLs konnten diese aus rechtlichen Gründen nicht an einen ausländischen Kooperationspartner weitergeleitet werden. So verblieben 2.687 (2015: 3.018) weitergeleitete Hinweise zu kinderpornografischen Inhalten. 70 Prozent aller Inhalte in Deutschland wurden spätestens nach zwei Tagen gelöscht; nach einer Woche lag die Erfolgsquote bereits bei 95 Prozent. Bei den fünf Prozent verbleibenden Inhalten sorgten sowohl ermittlungstaktische Gründe als auch technische und / oder organisatorische Probleme einzelner Provider für Verzögerungen. Bei den im Ausland gehosteten Inhalten waren 62 Prozent (2015: 55 Prozent) aller beanstandeten Inhalte nach einer Woche gelöscht. Nach vier Wochen lag der Anteil gelöschter Inhalte bei 92 Prozent (2015: 81 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Löschquote nach einer und nach vier Wochen daher deutlich positiver zu bewerten.
Bei der Bewertung der Ergebnisse weist die Bundesregierung darauf hin, dass lange Verfügbarkeitszeiten und erfolglose Löschbemühungen unterschiedliche Gründe haben können, beispielsweise andere Rechtslagen, laufende polizeiliche Ermittlungen oder Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme zu den Providern. Ausserdem bestehen häufig technische Herausforderungen, beispielsweise bei der Sichtung von Angeboten oder der Ermittlung von verantwortlichen Personen. Über die direkte Kontaktaufnahme mit Diensteanbietern wie Hostern, Plattformbetreibern, IP-Block-Inhabern oder Registraren konnte jedoch oftmals eine Löschung erzielt werden.
Den Jahresbericht der Bundesregierung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1675
Quelle: bmjv.de
ICANN – NTLD-PROGRAMM KOSTET MIND. US$ 214 MIO.
Das Programm zur Einführung neuer Top Level Domains hat die Internet-Verwaltung ICANN bisher rund US$ 214 Millionen gekostet. Die Forderungen der Registries Stakeholder Group (RySG), zumindest einen Teil der Bewerbungsgebühren zu erstatten, wies ICANN deshalb entschieden zurück.
Im März 2017 hatte sich Paul Diaz, Chairman der RySG, an Akram Atallah, President von ICANNs Global Domains Division, gewandt und auf verschiedene Herausforderungen hingewiesen. So gäbe es nur 63 nTLDs mit mehr als 50.000 registrierten Domains; hunderte nTLDs kämen hingegen auf weniger als 10.000 Registrierungen. Der Betrieb einer Registry sei jedoch nicht ganz billig: bei bis zu 1.000 registrierten Domains sind jährlich US$ 25,- pro Domain an ICANN-Fees zu bezahlen, also mindestens US$ 25.000,- im Jahr, die quartalsweise mit US$ 6.250,- abgerechnet werden. Bei 5.000 Domains reduziert sich diese Gebühr auf US$ 5,- und bei 10.000 Domains auf immerhin noch US$ 2,50 pro Domain im Jahr. Dem gegenüber müssten so genannte „legacy TLDs“ wie .com nur US$ 0,25 pro Domain im Jahr zahlen. Die Höhe der Gebühren würden daher die nTLD-Registries daran hindern, wettbewerbsfähige Preise anzubieten. Wörtlich schrieb Diaz sogar: „A number of gTLD operators are struggling“.
Damit biss er bei ICANN allerdings auf Granit. In einem Schreiben vom 29. August 2017 wies Atallah darauf hin, dass man zwar Verständnis dafür habe, dass sich einige nTLD-Registries möglicherweise in einer frühen Phase finanziellen Herausforderungen gegenüber gestellt sehen. Allerdings unterstelle die RySG eine Pflicht von ICANN, Überschüsse aus dem Bewerbungsverfahren an die Registries zu erstatten; eine solche Pflicht gibt es aber nicht. Dem Gebührenaufkommen lägen die Vereinbarungen im Bewerberhandbuch aus dem Jahr 2011 zu Grunde; diese gelten unverändert. Vor allem aber wendet Atallah ein, dass das Bewerbungsverfahren noch gar nicht abgeschlossen ist und die Kosten noch gar nicht absehbar seien. Die bisherigen Kosten hätten sich auf rund US$ 214 Millionen summiert; wörtlich schreibt Atallah: „As noted in ICANN’s FY18 Operating Plan and Budget, ICANN expects to have spent approximately $214 million on the Program, including “hard-to-predict” costs incurred in FY18 and in the future“. Bereits jetzt habe ICANN unvorhergesehene Kosten zu bezahlen gehabt, so zum Beispiel für die Universal Acceptance Steering Group, das Emergency Back-End Registry Operator Program, die Implementierung des Trademark Clearinghouse und Kosten für Anwälte.
Nicht einmal ein kleines Hintertürchen liess Atallah der RySG offen. „As such, at this time, ICANN is not in a position to commit to the dispensation of any potential remaining funds from the New gTLD Program applications fees“, merkte er zum Abschluss an. Die RySG lässt allerdings nicht locker: beim Registry CEO Summit Ende September in Seattle will unter anderem Colin Campbell, CEO von .club, einen neuen Vorstoss nach einer vorübergehenden Gebührenreduzierung wagen. Zumindest soll die Netzverwaltung US$ 4 Millionen ins Marketing stecken. Auf eine Reaktion von ICANN wartet Campbell bisher jedoch vergebens.
Das Schreiben von Akram Atallah finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1678
Quelle: icann.org
TLDS – NEUES VON .CT, .PL UND .WEB
Ein Land, zwei Domains: die nach Unabhängigkeit strebende Region Katalonien denkt nach .cat auch über die Einführung von .ct nach. Derweil geht der Zoff um .web munter vor Gericht weiter, während Polens .pl mit statistischen Details glänzt – hier die Kurznews.
Wird .cat bald zu .ct? Fundacio puntCAT, Verwalterin der katalonischen Community-Endung .cat, hat für den Fall der Unabhängigkeit Kataloniens angeboten, auch die country code Top Level Domain .ct verwalten zu wollen. Hintergrund ist ein Referendum über die Unabhängigkeit Kataloniens, das am 1. Oktober 2017 abgehalten wird. Stimmt die Mehrheit der etwa 5,4 Millionen Wahlberechtigten für die Unabhängigkeit, wollen sie binnen 48 Stunden die Trennung von Spanien ausrufen und die verfassungsgebende Versammlung einberufen. Denkt man die Unabhängigkeit zu Ende, ist die Zuteilung eines eigenen Kürzels auf der ISO-3166-1-Länderliste der logische Schritt; dort gibt es ein Kürzel .ct bisher nicht. Die Delegiertenkommission der PuntCAT-Stiftung ist deshalb beim Abgeordneten Carles Puigdemont vorstellig geworden, um die Bereitschaft für die Verwaltung von .ct anzumelden. Dabei soll .ct eines der wesentlichen Elemente der digitalen Identität von Katalonien sein. Ein Antrag bei der International Organization for Standardization, bei der die ISO-Liste geführt wird, liegt bisher aber noch nicht vor.
Die polnische Domain-Verwaltung NASK hat ihren Bericht für das 2. Quartal 2017 vorgestellt. Demnach schloss .pl die erste Jahreshälfte 2017 mit 2.636.367 Domains; damit sank der Bestand im 2. Quartal um 41.325 Domains. Interessant ist das Domain-Alter: 17,4 Prozent aller .pl-Domains wurden im Jahr 2017 registriert, 25,14 Prozent in 2016, 35,1 Prozent zwischen 2011 und 2015 sowie 16,05 Prozent zwischen 2006 und 2010; die restlichen 6,31 Prozent stammen aus den Jahren 1994 bis 2005. Die für Registries wichtige „renewal quote“, die den Anteil der Vertragsverlängerungen abbildet, lag bei 61,68 Prozent; branchenüblich sind Werte zwischen 70 und 85 Prozent. Allerdings schwankt .pl schon seit mehreren Jahren um Werte zwischen 59 und 63 Prozent. Die durchschnittliche Anzahl neu registrierter .pl-Domains lag im 2. Quartal bei 2.254 täglich. Vor allem bei Unternehmern war .pl gefragt; auf sie entfielen rund zwei Drittel aller Registrierungen zwischen April und Juni 2017. Der gesamte Report steht ab sofort zum kostenlosen Download zur Verfügung.
In der juristischen Schlacht um die Einführung der generischen Top Level Domain .web hat die Donuts-Tochter Ruby Glen LLC Ende August 2017 eine 99seitige Berufungsbegründung („opening brief“) beim „United states court of appeals for the ninth circuit“ eingereicht. Im August 2016 hatte Ruby Glen im Rahmen eines anhängigen Rechtsstreits Klage gegen ICANN auf Schadensersatz in Höhe von mindestens US$ 22,5 Millionen erhoben, war damit allerdings unterlegen; nach Ansicht des US District Court, Central District of California, hatte Ruby Glen auf das Recht, Klage erheben zu dürfen, wirksam verzichtet. Folgerichtig macht Ruby Glen nun geltend, dass diese Vereinbarung „not to sue“ unwirksam ist. Vor allem aber macht Ruby Glen die Netzverwaltung dafür verantwortlich, dass die Prüfung der Bewerbung von Domain-Neuling Nu Dot Co LLC – der dank finanzkräftiger Unterstützung von Verisign Inc. den Registry-Vertrag für .web ersteigert hat – nicht ordnungsgemäß verlaufen sei, weil weder Nu Dot Co noch VeriSign offengelegt hätten, dass sich die Gesellschafter- bzw. Geschäftsführungsverhältnisse geändert haben. Ob es Donuts nur ums Geld geht oder man doch noch den Zuschlag für .web erhofft, ist offen; bis die ersten .web-Domains registriert werden können, wird es aber mit hoher Wahrscheinlichkeit noch bis 2018 dauern.
Den Quartalsbericht für .pl finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1677
Die Berufungsbegründung von Ruby Glen LLC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1676
Quelle: internetnews.me, dns.pl, domainincite.com
LÖSCHPFLICHT – ES MUSS DOCH NICHT ALLES RAUS
Im Rahmen eines Beschlussverfahrens zeigte das OLG Celle auf, welche Verantwortung ein zur Unterlassung Verpflichteter hat, wenn das Material, welches er zu veröffentlichen verboten bekam, von einem Dritten im Internet veröffentlicht wurde.
Die Antragstellerin hatte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die Antragsgegnerin einen Unterlassungsanspruch erwirkt, wonach sie verschiedene Äußerungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung der Antragsgegnerin unter dem Titel „Wirbel um belasteten Bauschutt in H.“ zu verbreiten und/oder verbreiten zu unterlassen habe. Daraufhin nahm die Antragsgegnerin den Beitrag aus der Mediathek und beantragte die Löschung bei den gängigen Suchmaschinen. Die Antragstellerin entdeckte allerdings eine Kopie des Beitrags auf einer Online-Plattform und beantragte das per einstweiliger Verfügung erwirkte Ordnungsgeld in Höhe von EUR 5.000,- gegen die Antragsgegnerin. Nach Erhalt des Ordnungsmittelantrages sorgte die Antragsgegnerin dafür, dass der Beitrag auf der Online-Plattform gelöscht wird. Das Landgericht Hannover verhängte das von der Antragstellerin beantragte Ordnungsgeld gegen die Antragsgegnerin und begründete es damit, dass sie nicht alles Mögliche und Zumutbare getan hätte, um die Verletzung durch den Nutzer der Online-Plattform zu verhindern; sie hätte von sich aus nach dem Beitrag unter den gängigen Plattformen suchen und dessen Löschung veranlassen müssen (LG Hannover, Beschluss vom 28. Juni 2017, Az.: 6 O 67/17). Gegen diese Entscheidung legte die Antragsgegnerin sofortige Beschwerde ein. Sie meint, sie habe für das Handeln des Nutzers der Online-Plattform nicht einzustehen, da ihr der Verstoss gegen die Unterlassungsverfügung wirtschaftlich nicht zu Gute komme, sie nicht ernstlich damit habe rechnen müssen und sie keine rechtlichen oder tatsächlichen Einflussmöglichkeiten auf das Verhalten Dritter habe. Der sofortigen Beschwerde half das LG Hannover nicht ab, sondern beschloss, die Sache dem OLG Celle zur Entscheidung vorzulegen.
Das OLG Celle prüfte die Sache und bestätigte die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin, da diese nicht schuldhaft gegen das titulierte Unterlassungsgebot verstoßen habe (Beschluss vom 21.08.2017, Az.: 13 W 45/17). Für die Antragsgegnerin bestand aufgrund der einstweiligen Verfügung die Pflicht, den zuvor selbst geschaffenen Störungszustand zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass die Inhalte nicht mehr im Internet aufgerufen werden können, und zwar weder über die Website direkt noch über Internetsuchmaschinen. Demgemäß habe die Antragsgegnerin den Mediathek-Beitrag gelöscht und dafür gesorgt, dass der Beitrag auch nicht mehr über den Cache gängiger Suchmaschinen aufgerufen werden kann. Eine weitergehende Verpflichtung zu einer anlassunabhängigen Suche nach einer möglichen Weiterverbreitung ihres Beitrages auf einer Videoplattform vorzunehmen, bestand jedoch nicht. Hier hatte ein Dritter den Beitrag bei Youtube eingestellt. Dafür wäre die Antragsgegnerin jedoch nur verantwortlich, wenn ihr die Handlung des Dritten zuzurechnen wäre. Sie müsste auf den Dritten einwirken, wenn ihr diese Handlung wirtschaftlich zu Gute käme, sie ernstlich mit ihr rechnen musste und sie rechtliche und tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten auf das Verhalten des Dritten hätte. Aber schon, weil das Handeln des Dritten der Antragsgegnerin nicht wirtschaftlich zugute kam, sondern in Konkurrenz zu ihrem eigenen Mediathek-Angebot stand, ist sie nicht verantwortlich für das Handeln des Dritten. Das OLG Celle (13. Senat) erachtet es selbst bei Annahme einer „internettypischen Gefahr“ für nicht zumutbar, von dem Unterlassungsschuldner über den Ausschluss der Aufrufbarkeit auf der eigenen Webseite hinaus die anlassunabhängige Kontrolle der „gängigsten“ Videoportale zu fordern. Schon die Auswahl der zu prüfenden Webseiten als auch die zu verwendenden Suchbegriffe seien kaum bestimmbar. Die Antragsgegnerin war erst nach Hinweis der Antragstellerin verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten tätig zu werden und auf eine Löschung des von einem Dritten veröffentlichten Beitrags hinzuwirken. Und das machte sie unverzüglich, nachdem sie den Ordnungsgeldantrag erhalten hatte.
Die Entscheidung des OLG Celle finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1679
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: juris.de, dr-bahr.com, niedersachsen.de
UDRP – KOSTEN UND (VERSTECKTE) ZUSATZKOSTEN
Domain-Recht-Spezialist Doug Isenberg ging in einem Artikel bei circleid.com auf die möglichen Zusatzkosten ein, die im Rahmen eines UDRP-Verfahrens entstehen können. Wir haben das mal durchgerechnet.
Das Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy-Verfahren (UDRP) wurde 1999 geschaffen, um Domain-Streitigkeiten schnell und verhältnismäßig günstig zu beenden. 97 Prozent aller UDRP-Streitigkeiten werden vor der World Intellectual Property Organization (WIPO) oder dem National Arbitration Forum (NAF) geführt. Die Kosten eines UDRP-Verfahrens variieren, je nach dem, wo man es beantragt: bei der WIPO werden für ein einfaches, von einem Fachmann geführten Verfahren für bis zu fünf Domains US$ 1.500,- fällig. Beim NAF kostet das US$ 1.300,-, wobei maximal zwei Domains von dem Preis umfasst sind. Weitere Domains lösen weitere Kosten aus. Neben WIPO und NAF gibt es weitere akkreditierte Streitschlichtungsstellen für UDRP-Fälle: das Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC), das Arab Center for Domain Name Dispute Resolution (ACDNDR) und das Tschechische Schiedsgericht (CAC). Während bei der asiatischen und der arabischen Schlichtungsstelle die Kosten bei US$ 1.300,- und US$ 1.500,- liegen, tut sich das CAC mit einem Preis von EUR 500,- hervor. Mit diesen EUR 500,- ist beim CAC ein Verfahren mit einem Entscheider über bis zu fünf Domains abgedeckt. Soweit die Basiskosten der Anbieter.
Im Rahmen eines UDRP-Verfahrens steigen die Kosten, sobald mehr Domains im Spiel sind oder mehr Entscheider gewünscht werden. Diese zusätzlichen Kostenfaktoren finden sich bei allen Anbietern und schlagen sich sehr deutlich nieder: bei der WIPO entstehen für ein Entscheidungsgremium von 3 Fachleuten Zusatzkosten in Höhe von US$ 2,500,-, so dass insgesamt US$ 4.000,- an Verfahrenskosten entstehen. Beim NAF verdoppelt sich der Preis auf US$ 2.600,-. Beim CAC steigen die Kosten auf EUR 3.100,-. Wer diese Mehrkosten trägt, ist allerdings davon abhängig, wer anstelle eines einzelnen Entscheiders ein Panel aus drei Fachleuten will. Beantragt der Beschwerdeführer ein solches 3er-Panel, zahlt er den vollen Preis. Verlangt der Gegner ein 3er-Panel, so werden die gesamten Kosten hälftig geteilt: Beim CAC fielen demnach für den Beschwerdeführer zunächst EUR 500,- an; verlangt nun der Gegner ein 3er-Panel, zahlt er EUR 1.550,- und der Beschwerdeführer weitere EUR 1.050,-, also insgesamt ebenso EUR 1.550,-. Nach dieser Maxime läuft es auch bei WIPO und NAF.
Beim NAF gibt es außerdem weitere Kostenpunkte. Etwa wenn sich das UDRP-Verfahren gegen einen Domain-Inhaber wendet, der die im Streit stehenden Domains unter unterschiedlichen Namen registriert hat: die Verfahrensgebühren erhöhen sich proportional zur Anzahl der verwendeten Aliase. Ebenfalls Mehrkosten verursachen beim NAF etwaige zusätzliche Stellungnahmen der Parteien. Die UDRP selbst sieht solche nicht vor, weshalb NAF für diese Dienstleistung zusätzliche US$ 400,- verlangt. Schließlich entstehen beim NAF weitere Kosten für Fristverlängerungen. Das UDRP-Verfahren hat enge Fristen, damit es seinen Vorteil, schnell ein Ergebnis zu erzielen, auch erfüllen kann. Wem die Fristen zu knapp sind und wer sie deshalb um bis zu 20 Tage verlängern will, zahlt bei NAF weitere US$ 100,-.
Die Kosten eines UDRP-Verfahrens sind demnach im Hinblick auf die Verfahrensgebühren recht übersichtlich. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass es mit den Verfahrensgebühren allein nicht getan ist: auch der (sinnvollerweise hinzugezogene) Rechtsanwalt will bezahlt sein.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/UDRP
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/fees/
> http://udrp.adr.eu/arbitration_platform/fees.php
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: cirle.id, eigene Recherche
WMP.COM – KEINE INHALTE FÜR US$ 275.000,-
Die vergangene Domain-Handelswoche liefert mit wmp.com endlich wieder einen hochpreisigen Domain-Deal: sie erzielte satte US$ 275.000,- (ca. EUR 231.092,-). Darüber hinaus lagen erfreuliche Zahlen bei .com vor, und die Länderendungen waren mit sumo.com .au zum Preis von AUD 63.250,- (ca. EUR 42.368,-) ebenso stark vertreten.
Die australische Domain sumo.com.au lag mit ihrem Preis von AUD 63.250,- (ca. EUR 42.368,-) weit vor der zweitteuersten Länderdomain monitoring.de zu EUR 9.999,-. Die Länderendungen zeigten insgesamt ein buntes Durcheinander von Endungen. Österreich war mit zwei Ein-Zeichen-Domains vertreten: j.at erzielte EUR 3.750,- und 5.at US$ 3.000,- (ca. EUR 2.521,-). Wie gewohnt liefern solche Domains keine Inhalte, sondern sind geparkt und warten auf neue Käufer.
Die Endung .com sorgte mit wmp.com zum Preis von US$ 275.000,- (ca. EUR 231.092,-) wieder für einen angemessenen Preis, der die Domain auf Platz 13 der Jahresbestenliste hievt. Es finden sich allerdings keine Inhalte unter der Domain. Mit netlife.com zum Preis von US$ 75.000,- (ca. EUR 63.025,-) haben wir einen Kandidaten, der sich von November 2004 an sehr gut entwickelt hat. Damals erzielte netlife.com US$ 5.288,- (ca. EUR 4.035,-). Die Domain ging an einen norwegischen Dienstleister mit Sitz in Oslo. Drittteuerste Domain der vergangenen Woche war crypt.com mit dem Preis von US$ 64.000,- (ca. EUR 53.782,-). Mit einigem Abstand folgten unter .com zwei Ziffern-Domains: 0665.com und 0667.com erzielten jeweils US$ 29.000,- (ca. EUR 24.370,-).
Die neuen generischen Endungen waren einfach besetzt, mit cash advance.loans für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-). Diese Domain weist noch keine Inhalte auf. Die ältere Endung .travel glänzte mit gleich zwei Städte-Domains: paris.travel und porto.travel erzielten jeweils EUR 5.000,- und liefern auf Spanisch Reiseinformationen aus. Die ganz klassischen Endungen waren nicht besonders stark, konnten aber doch mit unter anderem otn.org für US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-) erfreuen. Die vergangene Domain-Handelswoche war damit dank wmp.com und weiteren .com-Domains erfolgreich, und wusste darüber hinaus mit der australischen sumo.com.au zu überzeugen.
Länderendungen
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sumo.com.au – AUD 63.250,- (ca. EUR 42.368,-)
monitoring.de – EUR 9.999,-
autoloterij.nl – EUR 9.000,-
circa.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 6.583,-)
envia.com.mx – US$ 6.800,- (ca. EUR 5.714,-)
wefix.co.uk – EUR 5.000,-
j.at – EUR 3.750,-
bet.sc – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.361,-)
rng.co – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.361,-)
mums.co.uk – GBP 2.999,- (ca. EUR 3.290,-)
boogle.it – US$ 3.740,- (ca. EUR 3.143,-)
5.at – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.521,-)
goldcoin.pl – US$ 2.975,- (ca. EUR 2.500,-)
sourced.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
btf.fr – US$ 2.380,- (ca. EUR 2.000,-)
flexport.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
karex.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.681,-)
anthem.us – US$ 1.977,- (ca. EUR 1.661,-)
Neue Endungen
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cashadvance.loans – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
Generische Endungen
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paris.travel – EUR 5.000,-
porto.travel – EUR 5.000,-
crypto.pro – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.941,-)
otn.org – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
saved.org – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.622,-)
weclub.net – EUR 3.500,-
neuro.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.521,-)
fiberglass.org – EUR 2.516,-
datainsight.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
ventured.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.101,-)
csr.org – US$ 2.312,- (ca. EUR 1.943,-)
.com
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wmp.com – US$ 275.000,- (ca. EUR 231.092,-)
netlife.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 63.025,-)
crypt.com – US$ 64.000,- (ca. EUR 53.782,-)
0665.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 24.370,-)
0667.com – US$ 29.000,- (ca. EUR 24.370,-)
emojis.com – US$ 26.100,- (ca. EUR 21.933,-)
fighting.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.008,-)
myxr.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 14.286,-)
maxq.com – EUR 10.075,-
goedkopevakantie.com – EUR 10.000,-
plutocracy.com – US$ 9.588,- (ca. EUR 8.057,-)
lltd.com – US$ 9.015,- (ca. EUR 7.576,-)
2145.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.563,-)
milego.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.471,-)
thermatec.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.303,-)
logea.com – US$ 7.021,- (ca. EUR 5.900,-)
bluemovement.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.882,-)
curri.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.882,-)
daeco.com – US$ 6.600,- (ca. EUR 5.546,-)
maxxlife.com – US$ 6.400,- (ca. EUR 5.378,-)
designs4life.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.874,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – INTA-KONFERENZ ZUR „BRAND AUTHENTICITY“
Die International Trademark Association (INTA) lädt Ende November bzw. Anfang Dezember 2017 in Berlin zur zweitägigen „Brand Authenticity“-Konferenz, die ökologische Themen von Marken aufgreift. Wer will, kann bereits einen Tag früher am „INTA’s Free Trade Zones: Commerce vs Counterfeits Workshop“ teilnehmen.
In der vom 30. November bis zum 01. Dezember 2017 stattfindenden „Brand Authenticity“-Konferenz sollen Fragen nach Nachhaltigkeit, sozialer Verantwortung und Integrität einer Marke und welche Auswirkungen diese für Unternehmen haben, beantwortet werden. So lautet der Titel der Keynote, bei der noch unklar ist, wer sie hält: Der ethische Wert einer Marke. Es werden in Panels die Entwicklung der sozialen Verantwortung von Unternehmen besprochen sowie der Markenschutz angesichts von Regulatorischen Anforderungen. Interessant dürfte die Frage vom Umgang mit 3D-Printing sein, ein Panel, das von einem Lego-Mitarbeiter moderiert wird, und die weitere Frage, ob europäische Gerichte „grüner“ entscheiden. Der schon einen Tag vorher, am 29. November 2017, stattfindende Workshop über Freihandelszonen und die Durchsetzung eigener Recht gegen Fälscher und Fälschungen liefert über den Tag verteilt vier Sessions, die sich jeweils einem bestimmten Teilaspekt des Themas widmen. Er endet mit einer großen Fragerunde an die Referenten.
Die „Brand Authenticity“-Konferenz findet vom 30. November bis 01. Dezember 2017 im The Ritz-Carlton Hotel, Potsdamer Platz 3, 10785 Berlin statt. Die Teilnahmepreise spannen sich von US$ 75,- (zuzüglich US$ 15,- Ust.) für Studenten bis zu US$ 1.560,- zuzüglich US$ 297,- Ust.) für Nicht-Mitglieder der INTA, die den Frühbucherrabatt nicht nutzen. Der Workshop am 29. November 2017 findet ebenfalls im Ritz-Carlton Hotel statt. Die Teilnahmekosten liegen da zwischen US$ 50,- (zuzüglich US$ 10,– Ust.) für Studenten und US$ 800,- (zuzüglich US$ 152 Ust.) für Nichtmitglieder, die den Frühbucherrabatt nicht nutzen.
Weitere Informationen und Anmeldung zur „Brand Authenticity“-Konferenz unter:
> http://www.inta.org/2017Berlin
Weitere Informationen und Anmeldung zum „INTA’s Free Trade Zones: Commerce vs Counterfeits Workshop“ unter:
> http://www.inta.org/2017FTZBerlin
Quelle: inta.org