Themen: Internet 101 – PIR-Studie zeigt mangelndes Wissen | Statistik – .xyz verliert über 3 Mio. Domains | TLDs – Neues von .africa, .ie und .lk | flug-bus.ch – Pleite schützt Domain-Inhaber nicht | DomainTools – neuer Report zum Markenmissbrauch | ditan.com – fast ein Titan für US$ 27.821,- | Köln – 7. NRW IT-Rechtstag Ende September 2017
INTERNET 101 – PIR-STUDIE ZEIGT MANGELNDES WISSEN
Das Internet ist aus unserem Alltag inzwischen nicht mehr wegzudenken. Aber was wissen wir eigentlich über das Netz? Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der generischen Top Level Domain .org, hat sich an die Nutzer in den USA gewandt und gefragt – die Ergebnisse erstaunen.
Exakt 1.014 demographisch repräsentative Erwachsene ab 18 Jahren, davon 506 Männer und 508 Frauen, hat PIR im Zeitraum 22. bis 24. Mai 2017 nach ihren Internetkenntnissen befragt. Dazu wurden den Nutzern Fragen zum grundsätzlichen Verständnis des Internets vorgelegt, wie zum Beispiel „Welcher Anteil der Weltbevölkerung hat Zugang zum Internet?“, „Das World Wide Web ist das selbe wie das Internet – richtig oder falsch?“ und „Wofür steht die Abkürzung HTML?“. Obwohl sich 84 Prozent der Teilnehmer selbst als sachkundig beschrieben, wussten nur 20 Prozent, dass das Internet und das World Wide Web mitnichten identisch sind. Satte 69 Prozent konnten die Dekade, in der das World Wide Web „erfunden“ worden ist (es waren die 1980er) nicht benennen. Und nur 31 Prozent konnten das „domain name system“ erklären – Leser dieses Newsletters waren also offenbar nicht unter den befragten Bürgern.
Immerhin 59 Prozent wussten, dass URL (Uniform Resource Locator) ein anderer Ausdruck für eine Webadresse ist. Zwei Drittel konnten eine Domain-Endung aus einem Link, einer eMail-Adresse oder einem Social-Media-Handle herauslesen. Ganz eindeutig sind die Fragen von PIR jedoch nicht; im „Internet101“-Quiz, das offenbar auf den Fragen aufbaut, wird folgende Frage gestellt: „At what domain name would you find official information from your Congressman – .gov, .org, .com or All of them?“. Für PIR lautet .gov die richtige Antwort – es ist jedoch kein Politiker daran gehindert, sich offiziell auch unter .com oder jeder anderen Domain-Endung zu präsentieren, auch wenn sich TLDs wie .plumbing, .party oder .lol auf Visitenkarten von Politikern eher schlecht machen.
Aber ist das Ergebnis wirklich so überraschend? Kaum ein Autofahrer weiss, wie ein Automotor funktioniert. Er weiss häufig nur (wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung), wie man ein Auto fährt, wo man den Tank füllt und wie man den Reifen aufpumpt – mehr muss er in der Regel auch nicht wissen, und bei so manchem Autofahrer möchte man hinterherrufen: es ist auch besser, dass er nicht mehr weiss. Es liegt an den Internetunternehmen, also nicht zuletzt den Registries und den Registraren, das Internet so einfach und benutzerfreundlich wie möglich zu machen. Wenn die Registrierung von Domains so selbstverständlich ist wie Strom aus der Steckdose, dann erst haben sie das Ziel erreicht.
Wenn Sie Ihr Internet-Wissen testen wollen, gelangen Sie über diesen Link zum „Internet101“-Quiz von PIR:
> http://www.pir.org/Internet101
Quelle: pir.org, goldsteinreport, eigene Recherche
STATISTIK – .XYZ VERLIERT ÜBER 3 MIO. DOMAINS
Geplatzt wie ein Luftballon: die Top Level Domain .xyz hat allein im August 2017 über drei Millionen Domain-Registrierungen verloren. Immerhin blitzt die irische Länderendung .ie mit einem Schimmer der Hoffnung auf.
Es ist noch nicht so lange her, da konnte XYZ.COM LLC, Verwalterin der Top Level Domain .xyz, vor Stolz fast platzen. Noch im Januar 2017 dominierte man mit weit über 6,7 Millionen Registrierungen den Markt der nTLDs. Doch schon lange stand man auch in der Kritik, weil das Wachstum im Wesentlichen auf umstrittene Marketingmethoden zurückzuführen war. Jetzt scheint .xyz die Luft auszugehen: allein im August sank die Zahl der registrierten Domains um 3.043.904 auf nur mehr knapp über 2,5 Millionen ab. Eine offizielle Erklärung gibt es nicht; allerdings liegt der Verdacht nahe, dass zahlreiche Domain-Inhaber ihre Registrierungsverträge nach Ablauf eines preislichen Vorzugszeitraums nicht mehr verlängert haben. Damit ist ab sofort nicht mehr .xyz, sondern .loan die weltweit erfolgreichste neue Domain-Endung. Sie muss aber ebenfalls kräftig Federn lassen, und verlor im August rund 250.000 Domains. Vom Beststand mit rund 4,78 Millionen Domains ist .loan mittlerweile ebenfalls weit entfernt; aktuell sind es 3.248.754 Domains.
Diese schlechten Meldungen aus dem nTLD-Lager verdecken, dass .com in den vergangenen vier Wochen um über eine halbe Million Adressen zulegen konnte und bei über 130 Millionen steht. Daneben konnten auch .org und .info zum Teil deutlich zulegen, während .net fast 40.000 Domains verlor. Inzwischen kann keine Rede mehr davon sein, dass .net das deutsche Kürzel .de übertrumpfen könnte, im Gegenteil: mit einem Anstieg von 11.009 Domains kann .de den deutlichen Abstand zu .net sogar weiter vergrössern. Bescheiden bleibt dagegen .biz: gerade einmal um 652 Domains ging es im August 2017 voran.
Etwas Hoffnung bietet uns zum Schluss die irische country code Top Level Domain .ie. Dort hat die Verwalterin IE Domain Registry (IEDR) den „dot ie Domain Profile Report“ für das 3. Quartal 2017 veröffentlicht. Zum Ende Juni 2017 waren danach exakt 230.611 .ie-Domains registriert, ein Plus von 20.255 Domain-Namen seit Jahresbeginn oder umgerechnet 112 neue .ie-Domains jeden Tag. Damit hat .ie das beste Halbjahr seit 2011 hingelegt. Auch die längste .ie-Domain steht nun fest: irishwordsofwisdom oureldersusedtosayandothertreasuresfoundalong.ie kommt auf satte 63 Zeichen. Wer die Herausforderung annehmen möchte: .ie-Domains können Unternehmen und Markeninhaber, die eine Handelsbeziehung zu Irland betreiben, registrieren. Erfüllt man diese Voraussetzung, kommt man ebenfalls in den Genuss, .ie-Domains mit einer Länge von 63 Zeichen registrieren zu können.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.245.632 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.009)
.at – 1.271.953 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.199)
.com – 130.208.006 – (Vergleich zum Vormonat: + 588.154)
.net – 15.024.370 – (Vergleich zum Vormonat: – 37.548)
.org – 10.434.015 – (Vergleich zum Vormonat: + 10.149)
.info – 6.087.406 – (Vergleich zum Vormonat: + 50.265)
.biz – 2.139.813 – (Vergleich zum Vormonat: + 652)
.eu – 3.675.202 – (Vergleich zum Vormonat: + 6.895)
.xyz – 2.554.942 – (Vergleich zum Vormonat: – 3.043.904)
.top – 3.248.754 – (Vergleich zum Vormonat: – 248.210)
.loan – 2.168.635 – (Vergleich zum Vormonat: + 3.619)
(Stand 1. September 2017)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: ntldstats.com, iedr.ie
TLDS – NEUES VON .AFRICA, .IE UND .LK
Irland macht sich ein Stück freier: .ie, die irische Länder-Domain, liberalisiert seine Vergabebedingungen. Bei .africa öffnet man sich dagegen für neue Reseller, während Sri Lankas .lk den Gründungsvater ehrt – hier unsere Kurznews.
Nach jahrelangen Diskussionen und zahllosen Rechtsstreitigkeiten kann die Öffentlichkeit seit dem 4. Juli 2017 Domain-Namen unterhalb der Top Level Domain .africa registrieren. Das bisherige Interesse spiegelt die Tumulte im Vorfeld der Einführung aber nicht wider: am 1. September 2017 waren nur 9.046 .africa-Domains registriert. Um die Attraktivität zu steigern, hat die Verwalterin ZA Central Registry (ZACR) nun angekündigt, neue Verkaufskanäle zu öffnen. Dazu hat der Registrar AF Proxy Services Ltd. eine ICANN-Akkreditierung erhalten und kann künftig als Reseller für .africa-, .joburg-, .durban- sowie .capetown-Domains fungieren, auch wenn der Reseller selbst keine ICANN-Akkreditierung hält. „Effectively, all users of the AF Proxy service become resellers of the Proxy Registrar which is an elegant technical solution aimed at boosting new gTLD domain name registrations,“ merkte Lucky Masilela, CEO von ZACR, an. ZACR hat zwar ebenfalls hunderte Registrare akkreditiert; ohne ICANN-Akkreditierung dürfen sie aber keine generischen Domain-Endungen verkaufen.
IE Domain Registry CLG (IEDR), Verwalterin der irischen Länderendung .ie, hat mit den Vorbereitungen für die Liberalisierung der Vergabebedingungen begonnen. Aktuell können nur Einzelpersonen und Unternehmen .ie-Domains registrieren, die ein berechtiges Interesse an der Domain haben und eine ernsthafte Beziehung zu Irland nachweisen können. Zudem müssen sie ihre Identität nachweisen. Künftig soll zumindest das Erfordernis des berechtigten Interesses an der Domain entfallen. IEDR will damit den Registrierungsvorgang vereinfachen und beschleunigen; vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sollen dazu verleitet werden, verstärkt .ie-Domains zu registrieren. Für Konfliktfälle verweist IEDR auf die IE Dispute Resolution Policy, ein eigenes Streitschlichtungsverfahren. Die irische Öffentlichkeit hat nun vorerst Gelegenheit, sich bis 30. September 2017 zu den Änderungen zu äußern; in Kraft treten sollen sie voraussichtlich Anfang 2018.
Den Namen Prof. Gihan Dias dürften die wenigsten Leser bisher gekannt haben. Für das Domain Name System hat er aber wenigstens in Sri Lanka erhebliche Bedeutung: der Professor an der University of Moratuwa ist die treibende Kraft hinter LK Domain Registry, der Verwalterin der Landesendung .lk. Das Magazin readme.lk hat ihm kürzlich einen längeren Artikel gewidmet. So ist Dias maßgeblich dafür verantwortlich, dass .lk-Domains von jedermann frei registriert werden können; eine lokale Präsenz vor Ort ist nicht erforderlich. Die Registrierung ist direkt über die Registry oder so genannte LK Domain Agents möglich; ihre Zahl ist mit 19 aber überschaubar. Dafür fallen die Registrierungsgebühren mit umgerechnet rund EUR 17,- plus Umsatzsteuer jährlich pro .lk-Domain günstig aus. Wer jedoch nun darauf hofft, mit .lk-Domains das große Geld verdienen zu können, der dürfte enttäuscht werden: ein freier Transfer ist nicht möglich. Lediglich in Fällen, in denen ein Unternehmen seinen Namen ändert oder im Ganzen übertragen wird, lässt die Registry einen Transfer einer .lk-Domain zu.
Weitere Informationen zur Liberalisierung bei .ie finden Sie unter:
> https://www.iedr.ie/liberalisation/
Den Artikel über Prof. Gihan Dias finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1672
Quelle: registry.africa, iedr.ie, readme.lk
FLUG-BUS.CH – PLEITE SCHÜTZT DOMAIN-INHABER NICHT
Die Luzerner Verkehrsbetriebe bieten Flughafentransferdienste unter der Domain flugbus.ch an. Das nahm sich ein Wettbewerber zum Vorbild, registrierte flug-bus.ch, bot seinerseits Flughafentransferdienste an und ging Konkurs. Im Rahmen eines WIPO-Verfahrens versuchten die Luzerner Verkehrsbetrieb nun an die Domain flug-bus.ch zu kommen.
Die Verkehrsbetriebe Luzern AG aus der Schweiz vermarkten unter der Domain flugbus.ch einen Flughafentransferdienst. Seit 2011 ist sie Inhaberin einer schweizer Marke „FLUGBUS“. Sie beantragte vor der WIPO ein Streitbeilegungsverfahren nach der Streitbeilegungsordnung für .ch-Domains gegen die schweizer carandi GmbH. Diese bereits im Jahr 2009 gegründete Unternehmung hatte im August 2015 die Domain flug-bus.ch registriert und ihrerseits darunter Flughafentransferdienste angeboten. Die Gesuchstellerin sah dadurch ihre Markenrechte verletzt und wandte sich an die WIPO. Das Streitbeilegungsverfahren für .ch-Domains sieht zwingend zunächst eine Schlichtungsverhandlung vor. Doch die Gesuchsgegnerin meldete keine Bereitschaft zu einer Schlichtung. Die als Entscheider benannte WIPO-Expertin Theda König-Horowicz wies darauf hin, dass die Gesuchsgegnerin in Konkurs stehe, und die Gesuchsstellerin angesichts dessen sicherstellen müsse, dass der Experte auf rechtmäßige Weise über den streitigen Domain-Namen verfügen könne. Die Gesuchstellerin ging in das streitige Verfahren und beantragte den Transfer der Domain auf sich. Zur Frage des Konkurses trug die Gesuchstellerin vor, dass das Konkursverfahren zu der Gesuchsgegnerin eingestellt wurde, sie aber noch nicht gelöscht worden sei und ihre Rechtspersönlichkeit deshalb so erhalten bleibe. Sie sei mit dem Zeitpunkt der Einstellung des Konkursverfahrens wieder voll über ihr Vermögen verfügungsfähig, weshalb über die streitige Domain entschieden werden könne. Die Gesuchsgegnerin äusserte sich nicht zur Sache.
Theda König-Horowicz klärte zunächst einmal die formale Frage des Konkurses, ehe sie in der Sache der Gesuchstellerin stattgab und auf Übertragung der Domain entschied (WIPO-Verfahren Nr. DCH2017-0007). Nach König-Horowiczs Einschätzung hat die Gesuchstellerin auf überzeugende Weise vorgetragen, dass es keine rechtlichen Hindernisse gibt, trotz eines Konkursverfahrens die Domain flug-bus.ch auf sie zu übertragen. Die Gesuchsgegnerin hatte dem, trotz Aufforderung, nichts entgegengehalten. Es bestehe sicher auch die Möglichkeit, die Sache bis zur Klärung des Konkurses auszusetzen, aber generell werde in UDRP-Verfahren in solchen Fällen eher eine Entscheidung über die Domain getroffen. Die Umsetzung einer solchen UDRP-Entscheidung könne bis zur „ultimativen Verfügung“ in einem Konkursverfahren aufgeschoben werden. In der Sache selbst sehe § 24 des „Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen“ vor, dass im Falle einer klaren Kennzeichenrechtsverletzung durch einen Domain-Namen dem Gesuch auf Übertragung der Domain stattzugeben ist. Dazu muss sich eine Kennzeichenrechtsverletzung aus dem Gesetzeswortlaut oder einer anerkannten Auslegung desselben ergeben, der Gegner keine relevanten Verteidigungsgründe schlüssig vorgetragen und bewiesen haben, und die Rechtsverletzung die Übertragung oder Löschung der Domain rechtfertigen.
Dabei stellte König-Horowicz fest, dass die Domain flug-bus.ch sich von der Marke „FLUGBUS“ lediglich durch einen Bindestrich unterscheidet, so dass beide beinahe sowohl visuell als auch phonetisch identisch sind. Die Gesuchsstellerin ist auch unter ihrer Domain flugbus.ch bekannt. Sie habe im Übrigen in genügender Weise bewiesen, dass die Gegnerin ebenfalls im Bereich Transport tätig ist und unter der Domain flug-bus.ch dieselben Dienstleistungen wie sie anbietet. Auch das Layout der Webseite sei der der Gesuchsstellerin aufgrund der blauen Farbe und einiger Bilder überaus ähnlich. Die Gesuchsgegnerin dagegen habe keine relevanten Verteidigungsgründe schlüssig vorgetragen und bewiesen. Ein durchschnittlicher Internetnutzer werde sehr wahrscheinlich davon ausgehen, dass flug-bus.ch mit der Gesuchsstellerin verbunden ist. Damit bestehe aus Sicht eines Experten eine derartig eindeutige Verwechslungsgefahr zwischen flug-bus.ch und der Marke „FLUGBUS“, dass eine Markenrechtsverletzung im Sinne des Markenschutzgesetzes gegeben ist. In der Folge entschied König-Horowicz auf Übertragung der Domain flug-bus.ch auf die Gesuchsstellerin.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain flug-bus.ch finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1674
Das Verfahrensreglement für Streitbeilegungsverfahren für .ch und .li Domain-Namen finden Sie unter:
> https://www.nic.ch/reg/cm/wcm-page/disputes/rules_v1.jsp
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
DOMAINTOOLS – NEUER REPORT ZUM MARKENMISSBRAUCH
Farsight Security und DomainTools untersuchten zusammen, welchen Missbrauchsgefahren internationale Luxusmarken im Internet ausgesetzt sind. Nun legten sie einen zehnseitigen Report mit dem Titel „Luxury Brands, Cheap Domains: Why Retailers Are Losing The Fight Against Online Counterfeiting“ vor.
Laut International Trademark Association (INTA) wurden im Jahr 2016 gefälschte Waren im Wert von US$ 460 Milliarden überwiegend online ge- und verkauft. Die Hersteller von Markenprodukten sind dabei populäre Ziele von Cyberkriminellen. Die Güter werden oft über Domain-Namen angeboten, die zugleich die Markenrechte der Hersteller verletzen. Wie das aussieht und sich auswirkt, haben die in Kooperation arbeitenden Unternehmen Farsight Security und DomainTools für vier Premium-Marken untersucht und dokumentiert. In einem 10-seitigen Report unter dem Titel „Luxury Brands, Cheap Domains: Why Retailers Are Losing The Fight Against Online Counterfeiting“ geben sie Einblick.
Farsight Security bezeichnet sich selbst als der grösste Anbieter von passiven DNS-Daten, also Domain Name Server Rückmeldungen, die bei Serveranfragen zustandekommen. DomainTools ist ein führender Anbieter von WHOIS- und DNS-Daten zur Auswertung für Sicherheitszwecke im Internet. Auf die ihnen jeweils vorliegenden Daten griffen die Unternehmen zurück. Bevor es in ihrem Report zur Sache geht, gibt es eine kurze Einführung in die Materie und die Methodologie: es wird dargelegt, mit was für Daten man es zu tun hat, auf welche Weise das DNS missbraucht wird (unter anderem Phishing, Markenrechtsverletzungen in Domain-Namen, Marken auf der Subdomain-Ebene, Vertipperdomains), welche Fragen behandelt wurden (welcher Art ist der Missbrauch, wie stark wirkt sich der Missbrauch aus, ist er unter ganz bestimmten Top Level Domains konzentriert usw.) und mit welcher Methode man das untersuchte.
Untersucht wurden die vier Luxusartikelanbieter Burberry, Cartier, Gucci und Prada. Zunächst nahm man sich die DNS-Daten von Farsight Security vor und bereitete sie auf. Es wurden Dubletten und Überflüssiges aussortiert und dann die mit dem übrig gebliebenen Bestand verknüpften Nameserver kartiert, um solche zu identifizieren, die signifikant mehr Marken verletzende Domains auf sich vereinen. Dann wurde die WHOIS-Daten überprüft. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die Markeninhaber (Brandowner) keine Anonymisierungsdienste nutzen, dass Markenrechte verletzende Domain-Namen unter sehr vielen Top Level Domains zu finden sind, aber .com ist auch in diesem Fall „King“, also am beliebtesten. Weiter stellten Farsight Security und DomainTools vergleichsweise nur wenige Malware-, Phishing- und Spam-Seiten fest; weniger als zehn Prozent der Seiten wurden als kritisch eingestuft. Es gab allerdings starke Hinweise auf Fälschungsangebote, da eine Menge Domains neben den Markenbegriffen auch die Begriffe „cheap“ und „fake“ enthielten. Demnach zeigt der Report die konkreten Ergebnisse für die einzelnen Marken auf. Schließlich macht der Report klar, dass für Markeninhaber die Lösung nicht sein kann, alle möglichen Domains und ihre Varianten zu registrieren. Bei einer Marke kommt man leicht auf fünf- bis sechsstellige Domain-Registrierungen, zieht man beispielsweise bei Gucci Begriffe wie „shoes“, „footwear“, „bags“, „handbags“ und unzählige weitere, auch Zahlen wie „24“ und andere in Betracht und rechnet dann noch die weit über 1.000 vorhandenen Endungen mit ein, unter denen man diese Domains, am besten noch in unterschiedlichen Sprachen, registrieren kann. Das Ende vom Lied ist eine durchdachte Strategie, mit der man den vielschichtigen Problemen und Risiken entgegentritt. Selbstverständlich zielt der Report von Farsight Security und Domain-Tools auch auf Kundenakquise. Aber er gibt für sich ein wenig Einblick in die Materie. Den sich zu nehmen, wird kein Fehler sein.
Nach Angabe von Namen, eMail-Adresse, Position und Arbeitgeber kann man den Report „Luxury Brands, Cheap Domains: Why Retailers Are Losing The Fight Against Online Counterfeiting“ gratis bei DomainTools herunterladen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1673
Quelle: domaintools.com
DITAN.COM – FAST EIN TITAN FÜR US$ 27.821,-
Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich nicht gerade stark, bot jedoch ein paar interessante Verkäufe. Die teuerste Domain war ditan.com, die mit US$ 27.821,- (ca. EUR 23.318,-) deutlich günstiger ausfiel, als noch vor eineinhalb Jahren.
Mit US$ 27.821,- (ca. EUR 23.318,-) belegte die Domain ditan.com zwar den ersten Platz in der vergangenen Domain-Handelswoche, doch schnitt sie deutlich schlechter ab als im Mai 2016, als sie noch US$ 49.000,- (ca.EUR 43.750,-) erzielte. Preislich nur knapp dahinter lag lfn.com mit US$ 27.599,- (ca. EUR 23.132,-). Auf Platz drei fand sich quoin.com zu einem Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 12.572,-) wieder. Die Vier-Ziffern-Domain 2145.com erzielte glatte US$ 9.000,- (ca. EUR 7.543,-). Von Interesse ist noch chard.com, die mit ihrem Preis von US$ 7.255,- (ca. EUR 6.081,-) ihren Verkaufspreis von US$ 1.277,- vom Januar 2014 beinahe versechsfachen konnte.
Die deutsche Endung .de überragte die Länderendungen, was auch daran lag, dass für die vergangene Woche weitestgehend Sedo-Daten vorliegen. Die Domain rechnung.de schnappte sich für EUR 11.900,- ein Zahlungsvermittler oder eine Art neuer Forderungseintreiber. Die Domain emountainbike.de ging für EUR 9.000,- an den Fahrradhersteller Canyon Bicycles GmbH. Aber auch andere Endungen waren vertreten, wie .ai (Aguilla), deren tour.ai zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.381,-) gekauft wurde und schon wieder zum Verkauf steht. Österreichische Domains waren ebenfalls im Handel: schiebetüren.at erzielte EUR 3.500,- und leitet weiter zum Schiebetüren-Anbieter Eclisse. Ebenfalls dabei: die Ziffern-Domain 6.at zum Preis von EUR 3.000,-, die allerdings lediglich geparkt ist und zum Verkauf steht. Selten zu sehen sind grönländische Domains: go.gl erzielte US$ 3.800,- (ca. EUR 3.185,-) und leitet auf eine Bitcoin-Seite weiter.
Bei den neuen generischen Endungen gab es lediglich study.tips für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.676,-), die bisher leider nur zu einer Uniregistry-Seite führt. Die sonstigen generischen Endungen lieferten keine großartigen Zahlen, doch erzielte tampa.org den Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 8.381,-). Die Domain attorney .info kostete US$ 2.030,- (ca. EUR 1.701,-) und ist ebenfalls noch ohne Inhalte. Zumindest lässt der Begriff „WunschImmo“ auf kip.net, die für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-) ihren Inhaber wechselte, vermuten, dass die Domain an einen Immobilienmakler ging. So zeigte sich die vergangene Domain-Handelswoche recht zurückhaltend; die zuende gehende Sommerpause lässt auf stärkeren Domain-Handel hoffen.
Länderendungen
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rechnung.de – EUR 11.900,-
emountainbike.de – EUR 9.000,-
diko.de – EUR 6.500,-
rückenschmerz.de – EUR 4.500,-
aussteiger.de – EUR 2.100,-
elevision.de – EUR 2.000,-
modellschiff.de – EUR 2.000,-
tour.ai – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.381,-)
plenty.ai – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.514,-)
livecasino.tv – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.381,-)
highroller.co.uk – US$ 6.790,- (ca. EUR 5.691,-)
hc.eu – EUR 4.750,-
rng.co – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.352,-)
go.gl – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.185,-)
schiebetüren.at – EUR 3.500,-
6.at – EUR 3.000,-
ferro.pt – EUR 3.000,-
sourced.co – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.095,-)
chandler.co – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.928,-)
footprint.us – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.750,-)
btf.fr – EUR 2.000,-
heathrowexpansion.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.165,-)
Neue Endungen
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study.tips – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.676,-)
Generische Endungen
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attorney.info – US$ 2.030,- (ca. EUR 1.701,-)
tampa.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.381,-)
kip.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-)
infoserv.net – EUR 3.800,-
csr.org – US$ 2.312,- (ca. EUR 1.938,-)
fantasy.org – US$ 2.199,- (ca. EUR 1.843,-)
apstudent.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.676,-)
.com
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ditan.com – US$ 27.821,- (ca. EUR 23.318,-)
lfn.com – US$ 27.599,- (ca. EUR 23.132,-)
quoin.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.572,-)
arganoil.com – US$ 13.255,- (ca. EUR 11.110,-)
bilet.net – US$ 11.000,- (ca. EUR 9.220,-)
tioga.com – US$ 10.111,- (ca. EUR 8.474,-)
stylists.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.381,-)
2145.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.543,-)
miho.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.286,-)
chard.com – US$ 7.255,- (ca. EUR 6.081,-)
bt21.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.867,-)
123444.com – US$ 6.111,- (ca. EUR 5.122,-)
flypaper.com – US$ 6.101,- (ca. EUR 5.113,-)
rotomolding.com – US$ 6.013,- (ca. EUR 5.040,-)
moneys.com – US$ 5.900,- (ca. EUR 4.945,-)
autodiscount.com – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.861,-)
urun.com – US$ 5.100,- (ca. EUR 4.275,-)
kairosgroup.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-)
adsoul.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-)
cointime.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-)
cryptoalerts.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-)
fxeye.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.191,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
KÖLN – 7. NRW IT-RECHTSTAG ENDE SEPTEMBER 2017
Nur noch wenige Tage dauert es bis zu dem vom Kölner Anwaltverein und der Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) organisierten 7. NRW IT-Rechtstag am 21. und 22. September 2017 in Köln. Die Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle rechtliche IT-Topthemen.
Der 7. NRW IT-Rechtstag findet vom 21. bis 22. September 2017 in Köln statt. Unter der Moderation von Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln referieren zahlreiche Fachleute zu einem weiten Themenspektrum. So widmen sich Rechtsanwalt Dr. Marc Hilber und Bastian Cremer (Zurich Versicherung) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), den Neuerungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und deren Wirkungen auf die anwaltliche Arbeit. Rechtsanwalt Kai Recke (Eyeo GmbH) gibt Einblick in den aktuellen Stand der Adblockverfahren und wird dabei sicherlich die aktuelle Entscheidung des OLG München vom August 2017 mitberücksichtigen. Rechtsanwalt Thomas Meinke zeigt neue Online-Stolperfallen. Der erste Tag endet mit einem offenen Forum zu aktuellen Fällen und Fragen aus dem Auditorium, darunter auch zum Brexit, und was aus Titeln und Verträgen wird. Am zweiten Tag stellt sodann Erfried Schüttpelz (OLG Düsseldorf) die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf vor, und Dr. Dipl.-Inf. Reto Mantz (LG Frankfurt/M) berichtet vom Recht auf Vergessenwerden in der Gerichtspraxis. Am Nachmittag gibt es Neues zur aktuellen Rechtsprechung des OLG Hamm sowie die aktuelle Rechtsprechung des LG Köln zu den Kohl-Protokollen. Der Rechtstag endet nach 18:30 Uhr mit einem Get-Together am Veranstaltungsort.
Der 7. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 21. September bis 18:30 Uhr am 22. September 2017 im Steigenberger Hotel, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,- zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15 Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt EUR 210,- zzgl. 19 % MwSt. (EUR 249,90) und erhält 7 Stunden nach der FAO am ersten und zahlt EUR 240,- zzgl. 19 % MwSt. (EUR 285,60) für 8 Stunden nach der FAO am zweiten Tag. Von den Kosten mitumfasst sind Getränke im Tagungsraum, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag, die Seminarunterlagen und WLAN im Tagungsraum.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1590
Quelle: davit.de