Domain-Newsletter

Ausgabe #881 – 24. August 2017

Themen: Preiserhöhung – Uniregistry gerät unter Druck | DSGVO – stirbt im Mai 2018 das WHOIS-System? | TLDs – Neues von .lv, .nl und .ro | UDRP – die ganze Wahrheit über houz.com | MarkMonitor – Neuauflage des Management-Handbook | energyoutlet.com – Energie für US$ 47.000,- | Den Haag – brandsand.domains im Oktober 2017

PREISERHÖHUNG – UNIREGISTRY GERÄT UNTER DRUCK

Uniregistry Corp., Verwalterin von dutzenden neuer generischer Top Level Domains, gerät unter Druck: aufgrund der angekündigten Preiserhöhungen für mehrere Domain-Endungen haben sich mit GoDaddy und Namecheap zwei namhafte Registrare dafür entschieden, Uniregistry-Domains aus ihrem Regal zu nehmen.

Der 8. März 2017 hat die Welt der nTLDs schwer erschüttert: an diesem Tag gab die auf Cayman-Islands ansässige Uniregistry bekannt, ab dem 21. August 2017 die Großhandelspreise für 16 nTLDs zum Teil drastisch erhöhen zu müssen. Geringe Registrierungszahlen von unter 5.000 Domain-Namen machten den Betrieb von zum Beispiel .juegos, .guitars oder .hiphop unprofitabel. „Keine Frage: Wir benötigen für diese Domain-Endungen höhere Einnahmen, vor allem von jenen mit geringen Registrierungszahlen“, gab CEO Frank Schilling damals zu Protokoll. Wenn man Domain-Endungen mit nur 5.000 registrierten Domain-Namen verwalte, dann müssten die Gebühren höher sein, um die Existenz dieser Endungen zu rechtfertigen. Aktuell erfolgreichste Uniregistry-TLD ist .link; sie kommt auf gut 362.000 Domains. Doch danach folgen .click (ca. 148.000) und .lol (ca. 60.000) bereits mit einigem Abstand. Außerdem liegen die ebenfalls zu Uniregistry gehörenden Endungen .diet, .christmas, .game, .tattoo, .flowers, .blackfriday, .guitars, .hiphop, .juegos, .hiv, .au to und .cars bei deutlich unter 5.000 Registrierungen.

Doch auch wenn wirtschaftliche Gründe ins Feld geführt werden, um eine Preiserhöhung zu rechtfertigen, stößt Uniregistry mit diesem Schritt auch auf Widerstand. So hat der in Los Angeles ansässige Registrar Namecheap Inc. mitgeteilt, zahlreiche von Uniregistry verwaltete TLDs aus dem Angebot zu nehmen: „While saying goodbye to a bunch of TLDs is not our preference as a domain registrar, we made the decision to discontinue these domains out of a concern for our customer experience.“ Ab dem 07. September 2017 gilt dies für Neuregistrierungen und Transfers unter folgenden Endungen: .property, .hosting, .christmas, .juegos, .tattoo, .audio, .guitars, .blackfriday, .hiphop, .diet und .flowers. Kunden des US-Registrars GoDaddy Inc., der mit Abstand größte Registrar der Welt, müssen in Kürze ebenso auf Uniregistry-Domains verzichten: „After careful consideration, we decided to stop offering new Uniregistry domain names for sale because their pricing changes caused frustration and uncertainty with our customers.“, merkte Executive Vice President Mike McLaughlin an. Auf .link als die erfolgreichste von Uniregistry verwaltete Domain dürfte das wenig Einfluss haben: sowohl über GoDaddy als auch über Namecheap sind jeweils nur wenige tausend .link-Domains registriert. Andererseits werden auch keine weiteren Domains mehr dazukommen.

Ob andere Registrare dies als Chance sehen, verärgerte Kunden von Namecheap oder GoDaddy für sich zu gewinnen, bleibt abzuwarten. Ebenso möglich wäre es, dass die Registrierungszahlen für die kriselnden nTLDs weiter sinken und Uniregistry gezwungen wird, über einen Verkauf oder ihre Löschung aus der Root Zone nachzudenken. So genannte .brands ausgenommen, wären das die ersten generischen nTLDs, die dann nach kurzer Zeit wieder aus dem Netz verschwinden.

Quelle: onlinedomain.com, domainnamewire.com, eigene Recherche

DSGVO – STIRBT IM MAI 2018 DAS WHOIS-SYSTEM?

Stirbt im Mai 2018 das WHOIS-System, wie wir es kennen? Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt die Domain Name Industry weltweit vor neue Herausforderungen – und wirft neue Fragen auf.

Am 25. Mai 2018 tritt in allen Mitgliedsländern der EU die Datenschutz-Grundverordnung (englisch: „General Data Protection Regulation“, kurz GDPR) in Kraft. Sie enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten, denn der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Grundrecht: Gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der EU sowie Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat jede Person das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. Räumlich gilt sie auch für solche Unternehmen, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben, sich mit ihren Angeboten aber an EU-Bürger wenden. Damit werden neben der Internet-Verwaltung ICANN auch zahlreiche Registrare von der DSGVO erfasst. Gefürchtet sind vor allem die Sanktionen bei datenschutzrechtlichen Verstößen, da die DSGVO ein Recht auf Schadenersatz sowie die Verhängung von Geldbußen vorsieht, die bis zu EUR 20 Mio. oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs betragen können.

Für die Domain-Branche bedeutet die DSGVO vor allem einschneidende Änderungen im WHOIS-System, aber nicht nur dort: die Internet-Verwaltung ICANN hat am 15. August 2017 eigens eine Matrix veröffentlicht, aus der hervorgeht, welche Daten bei welchem Stakeholder anfallen. Dabei wurden rund 700 Datenelemente identifiziert. Im nächsten Schritt muss ICANN nun erarbeiten, wie mit diesen Daten DSGVO-konform umzugehen ist. Der in Bonn ansässige Rechtsanwalt Thomas Rickert, Vorsitzender des „Names & Numbers“-Forum bei eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, betont: „Da ICANN die Regeln definiert, welche Daten erhoben werden und wie mit ihnen umgegangen wird, kann man sicherlich festhalten, dass ICANN auch als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO anzusehen und daher bei Verstössen deren Sanktionen ausgesetzt ist“. So mag es zwar so sein, dass weiterhin Daten erhoben werden; es stellt sich aber die Frage, ob diese Daten veröffentlicht oder an die Registry weitergegeben werden dürfen, da der Grundsatz der Datensparsamkeit zu beachten ist. Damit wäre das von den Registries verwaltete und veröffentlichte WHOIS in seiner bisherigen Form praktisch tot. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird das WHOIS-System künftig anders aussehen als heute“, so Rickert. Eine Lösung für dieses Dilemma gibt es noch nicht; vor allem aus der Ecke der Strafverfolger und der Markenlobby ist Widerstand gegen eine Reduzierung der Daten zu erwarten.

Blogger Andrew Allemann spekuliert, dass der Zugang zum WHOIS künftig nur in abgestufter Form möglich ist. So könnten Strafverfolger auf Daten zugreifen, die der Öffentlichkeit verborgen bleiben. Der von ICANN diskutierte Registration Directory Service (RDS) könnte in diese Richtung weisen. Zudem geht er davon aus, dass sich der Wechsel vom „thin WHOIS“ zum „thick WHOIS“ bei den generischen TLDs .com und .net verzögern wird. Ausserdem könnte ICANN der Registry VeriSign eine zusätzliche Preiserhöhung zugestehen, um den neuen Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.

Die ICANN-Matrix finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1666

Quelle: domainnamewire.com, icann.org

TLDS – NEUES VON .LV, .NL UND .RO

Keine Macht dem Missbrauch: Holland erweitert den WHOIS-Datensatz und macht es einfacher, Missbrauchsfälle zu melden. Ebenfalls die Sicherheit im Auge hat Lettlands .lv, während Rumänien an der Preisschraube dreht – hier unsere Kurznews.

NIC.LV, Verwalterin der lettischen Länderendung .lv, teilt mit, dass die staatlichen Möglichkeiten zur Sperrung von Domain-Namen erweitert wurden. Am 19. Juli 2017 ist eine ergänzte Fassung des „Law on the Security of Information Technologies“ in Kraft getreten. Es räumt dem Ministry of Defense (MoD) die Möglichkeit ein, .lv-Domains vorübergehend zu sperren, sofern sie in Sicherheitsvorfälle verwickelt sind. Die Höchstdauer dieser Sperrung ist auf fünf Tage begrenzt. Als Sicherheitsvorfälle gelten beispielsweise Phishing-Attacken, Fälle, in denen eine Domain als Teil einer Roboternetzwerkinfrastruktur als Kommandoeinheit genutzt wird oder sonst Fälle, in denen eine Domain dazu dient, Malware zu verbreiten. Letzteres ist deshalb besonders relevant, weil es mehrmals im Monat vorkommt und in der Regel keine neu registrierten Domains genutzt, sondern bereits registrierte Domains missbraucht werden. Die Sperrung soll dabei immer nur das letzte Mittel sein, wenn also andere Möglichkeiten keinen Erfolg gebracht haben. Da die Registry im Zuge einer Sperrung Kontakt mit dem Domain-Inhaber aufnimmt, ist es einmal mehr wichtig, auf aktuelle WHOIS-Daten zu achten.

Die .nl-Verwalterin SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland) erweitert den WHOIS-Datensatz. Seit dem 10. August 2017 werden zusätzlich die Kontaktdaten des Registrars für so genannte „Abuse“-Fälle veröffentlicht. „Abuse“ bedeutet dabei jede Art von Internetkriminalität. Zu den Kontaktdaten zählen sowohl eine eMail-Adresse als auch eine Telefonnummer, über die jedermann mit dem für eine .nl-Domain zuständigen Domain-Registrar in Verbindung treten kann, wenn er den Verdacht eines „Abuse“-Falles hat. SIDN geht es ausdrücklich darum, Missbrauchsfälle leichter melden zu können. Daher sollen diese Daten leicht über das öffentliche WHOIS einsehbar sein. Die Maßnahme ist Teil des Abuse204.nl-Programms („abuse to zero for .nl“), mit dessen Hilfe .nl für Cyberkriminelle so unattraktiv gemacht werden soll wie nur irgend möglich.

Rumäniens Domain-Verwalter drehen an der Preisschraube: am 11. August 2017 gab das Institutul naţional de cercetare-dezvoltare în informatică (ICI) Bucharest bekannt, dass ab 01. März 2018 eine Servicegebühr für jede .ro-Domain erhoben wird. Für akkreditierte Registrare beträgt diese Gebühr EUR 6,- im Jahr zuzüglich Umsatzsteuer; wer Domains direkt über ICI Bucharest registriert hat, zahlt EUR 12,- im Jahr plus Umsatzsteuer. Inhaber von .ro-Domains können diese Gebühr für mindestens ein und maximal zehn Jahre im Voraus bezahlen. Ganz überraschend kommt dieser Schritt nicht: bisher ist Rumänien eines der wenigen Länder, in denen .ro-Domains gegen Zahlung einer einmaligen Gebühr ein Leben lang registriert werden können; ICI Bucharest stellt also nur auf ein bewährtes Abrechnungsmodell um. Ob die Domain-Registrare gezwungen sind, diese Erhöhung auf die Kunden umzulegen, bleibt abzuwarten. Aktuell sind etwa 925.000 .ro-Domains registriert.

Quelle: nic.lv, sidn.nl, rotld.ro

UDRP – DIE GANZE WAHRHEIT ÜBER HOUZ.COM

Der Betreiber einer Einrichtungsplattform sah die ihm gehörende Marke „HOUZZ“ vom Inhaber der Domain houz.com verletzt, der erst Jahre nach Eintragung der Marke Inhaber der Domain wurde. Erst im Laufe des UDRP-Verfahrens stellte sich heraus, dass er schon weit länger deren Inhaber war.

Die Houzz Inc. sah ihre Markenrechte durch die Hagop Doumanian / Netico Inc. verletzt, die Inhaberin der Domain houz.com ist, und wandte sich an das National Arbitration Forum (NAF). Die Beschwerdeführerin ist eine führende Online-Plattform für Inneneinrichtung. Sie nutzt die Domain houzz.com, und ist seit 2008 Inhaberin der US-Marke „HOUZZ“. Sie meint, der Gegner registrierte die Domain houz.com unter dem Namen einer Unternehmung, obwohl er eigentlich ein Individuum ist. Er wurde lange nachdem die Beschwerdeführerin ihre Marke zu nutzen begann, frühestens im Oktober 2013 als Inhaber eingetragen. Die Domain houz.com führte zu einer Linkliste, die unter anderem auch zum Angebot der Beschwerdeführerin weiterleitet. Auf houz.com wurde aber auch schon Malware festgestellt, und die Domain wurde auch schon für Phishing missbraucht. Derzeit wird houz.com bei Sedo für US$ 50.000,- zum Verkauf angeboten. Die Domain houz.com ist der Marke „HOUZZ“ zum Verwechseln ähnlich und ein üblicher Vertipper, der dazu geeignet ist, Nutzer auf die Domain des Beschwerdegegners zu bringen, wo sie den Eindruck gewinnen, sie sei mit der Beschwerdeführerin verbunden. Der Gegner sei auch nicht unter dem Domain-Namen bekannt, und ihm wurde die Nutzung der Namens „HOUZZ“ nicht gestattet. Zudem stellt die Fehlleitung der Nutzer, die die wohlbekannte Plattform unter houzz.com aufrufen wollten, auf houz.com kein gutgläubiges Angebot von Waren und Dienstleistungen dar. Im Grunde liege ein Fall von Typosquatting vor. Der Gegner habe bereits mehrere UDRP-Verfahren wegen Cybersquatting verloren. Die Beschwerdeführerin verlangte den Transfer der Domain houz.com auf sich.

Der Gegner erwiderte, er sei Domain-Händler und habe die Domain nicht unter falschem Namen registriert: Er registriere Domains unter dem Namen von tatsächlich schon lange existierenden Unternehmen, um Spam zu vermeiden. Die Domain houzz.com habe sein Unternehmen Netico Inc. bereits 2003 registriert, um eine Suchmaschine zu betreiben. Diese war bis 2008 aktiv, lange vor der Beschwerdeführerin. Irgendwann nach 2010 wurde die Domain bei Sedo geparkt. Die Domain wurde dann von einer anderen seiner Unternehmungen übernommen. Irgendwelche Verwirrungen stiftete die Beschwerdeführerin, als sie fünf Jahre, nachdem Netico Inc. die Domain houz.com registrierte, houzz.com startete und weitere drei Jahre später die Marke „HOUZZ“ beantragte. Was die Malware und das Phishing betreffe, so wurde nach Kenntnis dieser Umstände jeweils Sedo sofort verständigt und beauftragt, die Links zu entfernen. Dass die Domain jetzt, 14 Jahre nachdem man sie erworben habe, zum Kauf anbietet, habe nichts mit Bösgläubigkeit zu tun. Und dass man gelegentlich einen UDRP-Rechtsstreit verliert, gehe mit dem Domain-Handel einher. Im Grunde liege ein „Reverse Domain Name Hijacking“ seitens der Beschwerdeführerin vor.

Als Entscheiderin wurde die britische Juristin und Mediatorin Dawn Osborne berufen. Osborne wies die Beschwerde der Houzz Inc. auf Übertragung der Domain houz.com zurück (NAF Claim Number: FA1707001739475). Da der Gegner Ähnlichkeit von Marke und Domain nicht bestritt, sah sie das erste Tatbestandsmerkmal, die Identität oder hohe Ähnlichkeit von Marke und Domain, als erfüllt an. Die Frage eines Rechts oder legitimen Interesses an der Nutzung der Domain seitens des Beschwerdegegners übersprang Osborne kurzerhand und verwies auf die Prüfung der Bösgläubigkeit. Hier stellte sie fest, dass der Gegner gezeigt habe, dass er in die Unternehmung verwickelt war, die 2003 die Domain registrierte, fünf Jahre bevor die Beschwerdeführerin gegründet wurde. Mithin konnte er die Domain houz.com nicht bösgläubig registrieren und nutzen. Damit war für Osborne der Fall im Hinblick auf die Beschwerde geklärt. Es stellte sich allerdings noch die Frage des „Reverse Domain Name Hijacking“: da für die Beschwerdeführerin die Entwicklung der Inhaberschaft von houz.com nicht nachvollziehbar war, ging diese guten Glaubens davon aus, dass der Gegner erst 2013 Inhaber wurde, weshalb ihr kein böser Wille unterstellt werden könne, das UDRP-Verfahren zu führen. Osborne wies auch den Antrag auf Feststellung von „Reverse Domain Name Hijacking“ zurück.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain houz.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1739475.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com

MARKMONITOR – NEUAUFLAGE DES MANAGEMENT-HANDBOOK

MarkMonitor, Spezialist für den Online-Markenschutz, hat sein „Domain Management“-Handbook aktualisiert. Das Werk empfiehlt sich nicht nur für Manager großer Domain-Portfolios.

Das „Domain Management Handbook, a reference guide of industry leading best practices for managing corporate domain portfolios“ ist eine 42-seitige .pdf-Datei, die in sieben Kapiteln die Erfahrungen aus 17 Jahren Markenschutz im Internet, den MarkMonitor aufgebaut hat, verdichtet. Die Broschüre ist kostenlos zu haben, doch bittet MarkMonitor vorher um umfangreiche Angaben zur Person: Anzugeben sind Name, eMail-Adresse, Telefonnummer, Job-Title, Unternehmensname und der Sitz des Unternehmens, ehe man den Downloadlink erhält, über den man das Handbuch herunterladen kann.

Das „Domain-Management“-Handbuch bietet zunächst ein ausführliches Inhaltsverzeichnis, welches einem die klar strukturierten Themen des Büchleins aufzeigt: Von „Domain Registration Basics“, „New gTLDs“ und „Domain Security“ über „Domain Recovery“, „New Product Launch“ und „Portfolio Rightsizing“ geht es bis zu „Acquisitions and Diverstitures“. Sodann schließt sich ein umfangreiches Glossar am Ende an, in dem Fachbegriffe verständlich erklärt werden und das in einer eigenen Rubrik die ICANN-relevanten Abkürzungen und Institutionen darstellt. Nach einer kurzen Einführung, in der das Zielpublikum, „companies with a global presence, managing an international domain name portfolio“, definiert wird, geht es im 1. Kapitel um die Grundlagen der Registrierung von Domains. Die Frage, welche Domains und Vertipperdomains zu registrieren sind, hänge danach davon ab, ob es sich um eine Kernmarke handelt, die in mehr als 30 Ländern angemeldet ist, oder lediglich um eine Schlüsselmarke, die in 15 bis 30 Ländern angemeldet ist. Es wird empfohlen, soweit wie möglich einen einheitlichen WHOIS-Eintrag für alle Domains zu nutzen, standardisierte Nameserver einzurichten und alle Domains durchgehend auf Inhalte weiterzuleiten. Das Handbuch empfiehlt, alle Domains bei einem Registrar unterzubringen, und gibt klare Anweisungen und einen Strukturplan, wie ein Transfer aller Domains idealerweise ablaufen sollte. Fragen zum Umgang mit den neuen Domain-Endungen, dem für diese geschaffenen Right Protection Mechanism mit Trademark Clearinghouse, Claims Service, URS usw. werden beantwortet. Im Kapitel zur Domain-Sicherheit werden Angriffspunkte kurz dargestellt und in einem Abschnitt die „Domain Security Best Practices“ vorgestellt. Schließlich werden auch Fragen zur Rettung von Domains beantwortet, die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt und auch hier eine Empfehlung zur Priorisierung je nach Kern- oder Schlüsselmarke und der Schwere der Auswirkung der Rechtsverletzungen zu agieren ausgesprochen. In weiteren Kapiteln gibt das Handbuch Tipps für den Start eines neuen Produkts, für die Überprüfung des Domain-Portfolios auf überflüssige Domains und schließlich für den Kauf oder Verkauf von Domain-Namen nebst Marken.

Das 42-seitige englischsprachige „Handbook Domain Management“ von MarkMonitor sollte in keinem Unternehmen fehlen. Auch wenn Empfehlungen von Doug Isenberg bei der Kombination von URS und UDRP keinen Eingang gefunden haben, oder regelmäßige Passwort-Updates empfohlen werden, was mittlerweile von Fachleuten als eher sicherheitswidrig eingestuft wird, kommen Domain- und Markenverantwortliche nicht umhin, sich das Büchlein zu beschaffen, durchzuarbeiten und zu überprüfen, wie auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse die eigene Domain- und Markenstrategie verbessert werden kann. Wir empfehlen dieses Büchlein uneingeschränkt.

Sie finden das „Domain-Management Handbook“ unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1667

Quelle: markmonitor.com, onlinedomain.com

ENERGYOUTLET.COM – ENERGIE FÜR US$ 47.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche lieferte zumindest zwei Domains zu guten Preisen, einmal energyoutlet.com zu US$ 47.000,- (ca. EUR 40.171,-) und dicht auf human.ai mit US$ 45.000,- (ca. EUR 38.462,-). Darüber hinaus war der Handel wieder schwach besetzt.

Die Endung .com servierte uns die teuerste Domain der Woche mit energyoutlet.com zum Preis von US$ 47.000,- (ca. EUR 40.171,-), die selbst noch keine energetischen Inhalte aufweist. Auch bei nyhealth.com, die für US$ 27.000,- (ca. EUR 23.077,-) den Inhaber wechselte, sieht es nicht anders aus. Doch venturesolar.com ging für US$ 20.000,- (ca. EUR 17.094,-) an einen Enduser, der Sonnenkollektoren anbietet.

Die zweitteuerste Domain der vergangenen Handelswoche befindet sich unter den Länderendungen: die anguillanische Domain human.ai, die sehr gute US$ 45.000,- (ca. EUR 38.462,-) erzielte, bietet allerdings noch keine Inhalte. Ganz anders als die ebenfalls anguillanische context.ai, die zwar lediglich US$ 3.999,- (ca. EUR 3.418,-) erzielte, dafür aber Fragen zur Körpergesundheit auf den Bildschirm bringt und technische Lösungen liefern will, um die richtigen Daten und Einsichten für den richtigen Patienten zur richtigen Zeit und zum richtigen Preis zur Verfügung zu stellen. Die deutsche Endung war auch aktiv, lieferte aber lediglich vier Domain-Namen, von denen honeybee.de zu EUR 7.950,- den höchsten Preis erzielte.

Die neuen Endungen liefern weiter Crypto- und Währungsdomains aus, wie coin.exchange für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.274,-) und crypto.media für US$ 1.800,- (ca. EUR 1.538,-). Die Domain air.one erfreute nicht nur mit dem Preis von GBP 2.500,- (ca. EUR 2.742,-), sondern auch mit einem zukünftigen Marktplatz für gebrauchte Flugzeuge. Die sonstigen generischen Endungen kamen jedenfalls nicht mit mehr nennenswerten Deals als die neuen Endungen, und das zu schwächeren Preisen: cercle.net kostete US$ 4.500,- (ca. EUR 3.846,-) und bietet noch keine Inhalte. Ohne Inhalte steht auch arterra.net da, die mit US$ 3.500,- (ca. EUR 2.991,-) im Rennen war. So zeigte sich die vergangene Domain-Handelswoche recht schmalbrüstig. Man kann sie aber auch noch zum Sommerloch zählen, dann sieht es nicht gar so schlimm aus.

Länderendungen
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human.ai – US$ 45.000,- (ca. EUR 38.462,-)
context.ai – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.418,-)

podcasts.tv – US$ 16.000,- (ca. EUR 13.675,-)
swr.co.uk – GBP 12.000,- (ca. EUR 13.161,-)
arrow.es – EUR 9.500,-
EURonext.ch – EUR 8.900,-
honeybee.de – EUR 7.950,-
social.it – EUR 7.500,-
voilier.fr – EUR 5.550,-
riemen.de – EUR 5.500,-
stone.co – GBP 4.950,- (ca. EUR 5.429,-)
juk.in – GBP 4.244,- (ca. EUR 4.655,-)
sj.de – EUR 4.000,-
zahnmedizin-dresden.de – EUR 3.500,-

Neue Endungen
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coin.exchange – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.274,-)
air.one – GBP 2.500,- (ca. EUR 2.742,-)
domain.guru – US$ 2.800,- (ca. EUR 2.393,-)
crypto.media – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.538,-)

Generische Endungen
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cercle.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.846,-)
arterra.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.991,-)
futureeducators.org – US$ 2.320,- (ca. EUR 1.983,-)
wepray.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.709,-)

.com
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energyoutlet.com – US$ 47.000,- (ca. EUR 40.171,-)
nyhealth.com – US$ 27.000,- (ca. EUR 23.077,-)
venturesolar.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 17.094,-)
skunklabs.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 16.998,-)
careerlist.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.385,-)
bluetrading.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.256,-)
waysbot.com – US$ 10.264,- (ca. EUR 8.773,-)
boule.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.547,-)
roboticanimals.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.547,-)
thehappygirl.com – US$ 9.945,- (ca. EUR 8.500,-)
sterlingsolutions.com – US$ 7.996,- (ca. EUR 6.834,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DEN HAAG – BRANDSAND.DOMAINS IM OKTOBER 2017

Dietmar Stefitz, der langjährige Organisator von Domaining Europe, hat seit Ende 2016 ein neues Eisen im Feuer: Brands and Domains (brandsand.domains). Im Oktober 2017 findet die Veranstaltung zum zweiten Male statt. Mittlerweile liegt die Agenda vor.

Zur 2. Brandsand.Domains-Konferenz lädt Dietmar Stefitz am 01. und 02. Oktober 2017 nach Den Haag (Niederlande). Diese Konferenz will die Möglichkeiten der Teilnahme als Bewerber an der kommenden neuen Einführungsrunde für nTLDs ausloten. So weist die Agenda für 2017 eine Keynote von Georges-Edouard Dias (Quantstreams) aus, der davon ausgeht, dass der Kunde auf der Jagd nach Marken ist und Marken gastfreundlich werden müssen. Nach einem Panel mit unter anderem Akram Atallah (ICANN) zum Blick von ICANN auf Markenendungen (.brands) wird die Zukunft der Nutzerperspektive durch Browser, Soziale Medien und Domain-Namen erörtert. Im Laufe des ersten Arbeitstages der Veranstaltung gibt es darüber hinaus weitere Panels, die sich mit der Zukunft von .brands beschäftigen. Am zweiten Arbeitstag schafft unter anderem Tony Kirsch einen Überblick über die bestehenden .brands, und was die Unternehmen daraus machen. Das bringt dann auch die Frage nach SEO auf, die in mehreren Sessions behandelt wird. Die Konferenz endet nach einer Zusammenfassung mit der Möglichkeit, in Ruhe noch Kontakte zu knüpfen und zu vertiefen. Als Sprecher sind neben den bereits genannten unter anderem Katrin Ohlmer (DOTZON), Rechtsanwalt Thomas Rickert (eco) und Erika Mann angekündigt.

Die 2. Brandsand.Domains-Konferenz findet am 02. und 03. Oktober 2017 im Grand Hotel Amrâth Kurhaus, Gevers Deynootplein 30, 2586 CK Den Haag, Niederlande statt. Das Standardticket kostet EUR 300,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www.brandsand.domains

Quelle: brandsand.domains

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