Domain-Newsletter

Ausgabe #877 – 27. Juli 2017

Themen: .amazon – Gericht verurteilt ICANN zur Neuprüfung | Donuts – ICANN genehmigt Rightside-Merger | TLDs – Neues von .cn, .io und .lv | OLG München – Kein Spaß mit gewinne-ein-iphone.de | Radix – Einblick in die Premium-Domain-Verkäufe | bitcoincash.org – .org räumt US$ 48.888,- ab | August – ICANN-Studienkreis lädt nach Stockholm

.AMAZON – GERICHT VERURTEILT ICANN ZUR NEUPRÜFUNG

Im Tauziehen um die Einführung der neuen generischen Top Level Domain .amazon hat die Amazon EU S.à.r.l. einen wichtigen Teilsieg errungen: das Independent Review Panel hat ICANN dazu verurteilt, die Bewerbung neu zu prüfen.

Das Schicksal von .amazon schien bereits entschieden: „Should not proceed“ – mit diesen knappen Worten beschloss das „New gTLD Program Committee“ (NGPC) von ICANN am 14. Mai 2014, die Bewerbung zu stoppen. Im Mittelpunkt des Streits stand von jeher die Frage, ob „Amazon“ zu den geographischen Begriffen gehört, die nach den Regelungen im Bewerberhandbuch besonderen Schutz genießen; Brasilien und Peru hatten deswegen mit Unterstützung von Bolivien, Ecuador, Guyana und Argentinien im November 2012 im Rahmen einer „early warning“ Protest gegen die Einführung angekündigt, obwohl der Fluss Amazonas und die gesamte Amazonas-Region streng genommen keine eigenständige, souveräne Gebietskörperschaft im Sinne des Bewerberhandbuchs bilden. Damit schien die Bewerbung erledigt; noch heute weist die offizielle ICANN-Bewerberdatenbank für .amazon deshalb den Status „Will Not Proceed“ aus.

Das könnte sich nun aber ändern: auf Betreiben von Amazon hat sich das Independent Review Panel der Sache angenommen. In einer am 11. Juli 2017 verkündeten Entscheidung kam das Schiedsgericht zu dem Ergebnis, dass sich das NGPC bei seiner Prüfung nicht alleine auf eine – die Bewerbung ablehnende – Konsensempfehlung des ICANN-Regierungsbeirates Government Advisory Committee (GAC) hätte verlassen dürfen. Dies käme nicht nur einem Veto gleich, das dem GAC nach den Regelungen des Bewerberhandbuchs gar nicht zusteht, sondern ersetze auch keine unabhängige Prüfung der .amazon-Bewerbung durch das NGPC. Dessen ungeachtet bedeutete eine Konsensempfehlung des GAC nur, dass keine nationale Regierung Protest erhoben habe; eine fundierte Begründung für die Ablehnung der südamerikanischen Länder ersetze dies nicht, zumal das GAC selbst ebenfalls keine Begründung geliefert habe. Das Panel verpflichtete ICANN deshalb dazu, die Bewerbung im Lichte dieser Entscheidung unverzüglich nochmals zu prüfen, und im Rahmen einer objektiven und unabhängigen Bewertung zu achten, ob es eine fakten- und wertebasierte Begründung gibt, Amazon den Zuschlag zu versagen.

Das 67seitige Urteil des Independent Review Panel fiel mit 2:1 Stimmen denkbar knapp aus. Eine Entscheidung, ob .amazon damit doch eingeführt wird, hat das Panel nicht getroffen. Allerdings zeigte sich eine Amazon-Sprecherin in einer ersten Reaktion professionell zuversichtlich: „We look forward to the ICANN Board re-evaluating our application for the .AMAZON top level domain so that we may develop new experiences and innovations on behalf of our customers.“ Dass ICANN ferner Kosten in Höhe von US$ 163.045,51 an Amazon erstatten muss, dürfte die Freude nicht schmälern.

Die Entscheidung des „Independent Review Panel“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1651

Quelle: icann.org, domainnamewire.com

DONUTS – ICANN GENEHMIGT RIGHTSIDE-MERGER

Vier Wochen, nachdem die Rightside Group Ltd. die spektakuläre Übernahme durch den Konkurrenten Donuts Inc. offiziell bestätigt hat, sind weitere Details der Transaktion bekannt geworden. Auch ICANN hat inzwischen den Segen gegeben.

Ein Jahr, nachdem erste Übernahmemeldungen laut wurden, vermeldeten Donuts und Rightside am 14. Juni 2017 Vollzug: für satte US$ 213 Mio. erwarb Donuts, Betreiberin von über 190 neuen Domain-Endungen, den Konkurrenten Rightside Group Ltd. samt Portfolio mit 40 verwalteten nTLDs. Grundlage ist eine Zahlung von US$ 10,60 pro Anteil, die von Donuts vollständig in bar geleistet wird, offenbar teilweise finanziert über die Silicon Valley Bank. Wie kürzlich bekannt wurde, war das Übernahmeangebot befristet bis 26. Juli 2017; Kleinaktionäre müssen nichts weiter tun, eine aktive Zustimmung beschleunigt den Vorgang aber. Gleichzeitig mit der Übernahme haben die Parteien einen Streit mit Rightside-Aktionärin Susan Paskowitz beigelegt; sie hatte über die in Seattle ansässige Anwaltskanzlei Breskin Johnson & Townsend PLLC versucht, eine Sammelklage anzustrengen. Paskowitz hatte in der Klage unter anderem geltend gemacht, nicht ausreichend informiert worden zu sein. Rightside veröffentlichte daraufhin am 19. Juli 2017 bei der US-Börsenaufsicht ergänzende Unternehmensangaben.

Noch wichtiger war allerdings, dass inzwischen auch ICANN mitgeteilt hat, der Übernahme zuzustimmen. Am 17. Juli 2017 veröffentlichte Rightside eigens eine Pressemitteilung, in der das Unternehmen über die Entscheidung von ICANN informierte. Damit ist allerdings keine Aussage darüber verbunden, ob die Übernahme auch unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten nicht zu beanstanden ist; ICANN musste lediglich prüfen, ob man Bedenken in wirtschaftlicher oder technischer Hinsicht hat. Das war offensichtlich nicht der Fall. Finalisiert werden soll die Übernahme voraussichtlich im 3. Quartal 2017; ab dann soll Rightside zur 100prozentigen Tochtergesellschaft von Donuts werden; bislang öffentlich gehandelte Anteile von Rightside werden zudem vom Markt genommen. Was der Deal für Name.com bedeutet, ist unverändert offen; der in Denver (US-Bundesstaat Colorado) ansässige Registrar verwaltet etwa zwei Millionen Domains und gehört ebenso zur Rightside Group wie eNom und NameJet.

Donuts war nicht das einzige Unternehmen, das Interesse an den Vermögenswerten von Rightside öffentlich bekannt machte. Aus den Börsenunterlagen geht hervor, dass Rightside die Barclays Bank damit beauftragt hatte, sich nach potentiellen Käufern umzusehen. Im September 2016 soll daraufhin ein Angebot eingegangen sein, den Registrar eNom für US$ 150 Mio. zu erwerben. Offenbar zeitgleich ging ein Angebot ein, Rightside für US$ 13,50 je Anteil zu übernehmen, allerdings ohne eNom. Später kamen weitere Interessenten hinzu. Bekannt ist, dass einer der Interessenten auch die Registry XYZ.COM LLC war; wie wir heute wissen, hat sich jedoch letztlich Donuts durchgesetzt.

Die Pressemitteilung von Rightside finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1653

Quelle: domainnamewire.com

TLDS – NEUES VON .CN, .IO UND .LV

Sicherheitslücke bei .io: das Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean ist ins Visier eines Hackers geraten. Derweil müssen Markeninhaber in China besonders fix handeln, während .lv einen Suchmaschinenbetrüger meldet – hier unsere Kurznews.

Die Anwaltskanzlei Hogan Lovells hat auf eine wichtige Ausnahmeregelung im Streitschlichtungsverfahren für chinesische .cn-Domains hingewiesen. Die CNNIC ccTLD Dispute Resolution Policy (CNDRP) sieht vor, dass keine Beschwerden angenommen werden, wenn die streitige Domain mehr als zwei Jahre registriert war. Diese Ausschlussfrist immunisiert also markenrechtsverletzende .cn-Domains, wenn der Markeninhaber nicht schnell genug gegen die Rechtsverletzung vorgeht; in diesem Fällen bleibt nur noch der Gang vor ein Zivilgericht oder die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen. Hogan Lovells kritisiert die Frist als zu kurz und regt an, die Frist auf drei Jahre zu verlängern; damit wäre ein Gleichlauf mit geänderten zivilrechtlichen Regelungen hergestellt, die ebenfalls eine Drei-Jahres-Frist vorsehen. Ob sich die .cn-Registry CNNIC dieser Forderung anschliesst, muss man abwarten; einstweilen kann Markeninhabern nur dringend empfohlen werden, auf potentielle Rechtsverletzungen zu achten oder eine präventive Registrierung in Betracht zu ziehen.

IO Top Level Domain Registry Cable and Wireless, die Verwalterin der Länderendung .io für das Britische Territorium im Indischen Ozean, kämpft mit technischen Problemen. Dem Hacker Matthew Bryant ist es offenbar gelungen, Domains zu registrieren, die den autoritativen Nameservern für .io entsprachen; erwähnt wird unter anderem die Domain ns-a1.io. Bryant schloss daraus, dass er auf den .io-Traffic Einfluss nehmen kann. Ob das wirklich der Fall war, ist umstritten; allerdings fand er bei seinen Recherchen auch heraus, dass die in der IANA-Datenbank veröffentlichte Registry-Kontaktadresse adminstrator@nic.io nicht existiert hat. Auf telefonische Nachfrage teilte ihm die Registry mit, dass er sich unter abuse@101domain.com melden könne, also der eMail-Adresse eines Domain-Registrars. Nur wenig später erhielt er eine Nachricht, dass die von ihm registrierten .io-Domains gelöscht worden seien. Eine offizielle Stellungnahme der Registry gibt es bisher nicht. Allen Inhabern einer .io-Domain sollte dies jedoch vor Augen führen, dass exotische Domains auch mit exotischen Risiken verbunden sein können.

Das „Institute of Mathematics and Computer Science Department of Network Solutions (DNS)“ an der Universität in Lettland, zuständig für die Verwaltung des Länderkürzels .lv, warnt vor einer betrügerischen eMail. In der Mitteilung meldet sich die Domain Expiration SEO unter der Adresse info@engez.org und weist darauf hin, dass der Vertrag über die Suchmaschinenoptimierung einer .lv-Domain in Kürze endet; gegen die Zahlung von US$ 75,- könne man ihn jedoch um ein Jahr verlängern. Wörtlich heisst es: „We do not register or renew domain names. We sell traffic generator software.“; in der Aufmachung erinnert die Nachricht jedoch an eine Mitteilung, mit der Unternehmen daran erinnert werden, ihren Domain-Registrierungsvertrag zu verlängern. Die .lv-Registry weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Falschrechnung für nicht-existente Angebote zur Suchmaschinenoptimierung handelt; von einer Zahlung wird daher eindringlich abgeraten.

Weitere Informationen zum Hackerangriff auf .io finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1652

Quelle: limegreenipnews.com, thehackerblog.com, nic.lv

OLG MÜNCHEN – KEIN SPASS MIT GEWINNE-EIN-IPHONE.DE

Das Oberlandesgericht München knackte im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens eine harte Nuss. Die Entscheidung hat nur mittelbar etwas mit Domain-Recht zu tun. Vielmehr geht es um eine verfahrenstechnische Sache, bei der aber die Domain gewinne-ein-iphone.de eine wichtige Rolle spielte.

Über die Domain gewinne-ein-iphone.de lief eine Werbeaktion, bei der die Teilnehmer Kontaktdaten hinterliessen und sich damit einverstanden erklärten, dass die Daten zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben werden. Die Antragsgegnerin, die Stromlieferverträge per Direktmarketing für Dritte vermittelt, erhielt die Daten einer Person und rief sie an. Bei dieser Person handelte es sich um eine Rechtsanwältin. Deren Arbeitgeber, der seinerseits Strom und Gas vertreibt und entsprechende Verträge vermittelt, ist die antragstellende Partei. In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Augsburg (Az.: 1 HK O 1485/16) ging die Antragstellerin gegen die Antragsgegnerin vor und beantragte die Unterlassung solcher Werbeanrufe bei Verbrauchern. Es erging eine einstweilige Verfügung, gegen die die Antragsgegnerin Widerspruch einlegte. So kam es zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Augsburg, bei der die angestellte Rechtsanwältin aussagte, dass sie an der Werbeaktion über die Domain gewinne-ein-iphone.de nicht teilgenommen habe; sie interessiere sich, wenn, für Gewinnspiele über Autos oder Reisen; bei gewinne-ein-iphone.de hätte sie schon deshalb nicht mitgemacht, weil sie keine iPhones möge. Darüber hinaus machte sie weitere detaillierte Angaben, warum sie nicht und kein anderer für sie an dem Gewinnspiel teilgenommen hat. Die Antragsgegnerin legte eine eidesstattliche Versicherung des Betreibers der Domain gewinne-ein-iphone.de mit, in der er darlegt, wie genau der Teilnahmevorgang der Person ablief, vom Eintrag auf der Webseite über die Bestätigung durch einen via SMS übersandten Code. Das Gericht wies daraufhin die einstweilige Verfügung zurück. Hiergegen ging die Antragstellerin in Berufung zum Oberlandesgericht München.

Das OLG München prüfte die Sache, verwertete die Zeugenaussage der ersten Instanz, bestätigte die Berufung und gab der einstweiligen Verfügung statt (OLG München, Urteil vom 26.01.2017, Az.: 29 U 3841/16). Das OLG ging zunächst davon aus, dass eine Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung stets als unzumutbare Belästigung anzusehen ist (§ 7 Absatz 2 Nr. 2 UWG). Das LG Augsburg habe festgestellt, es liege eine Einwilligung der Rechtsanwältin vor, weil es das Vorbringen der Antragsgegnerin als glaubhaft gemacht angesehen hat. Das OLG München sah die Würdigung der Beweisaufnahme durch das LG Augsburg als „fehlsam“ an, weshalb es seinerseits diese, mangels Anwesenheit der Zeugin, neu würdigte. Bei seiner Beurteilung stützte sich das OLG München auf die Niederschrift der Vernehmung der Zeugin im ersten Rechtszug. Dieser Weg ist allerdings unüblich. Das OLG München bestätigte, dass es ein Verbot der abweichenden Beurteilung der Aussagen von Zeugen durch das Berufungsgericht ohne erneute Vernehmung gibt. Doch das sei auf ein Verfügungsverfahren nicht anwendbar, da hier als Mittel der Glaubhaftmachung auch mittelbare Beweismittel wie die eidesstattliche Versicherung, schriftliche Zeugenaussagen und anwaltliche Versicherung zulässig sind, die alle nicht mit dem Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme vereinbar sind. Dies klargestellt, stellte das OLG München nun fest, dass die beiden sich gegenüberstehenden Angaben, einerseits der Zeugin für die Antragstellerin und andererseits der eidesstattlichen Versicherung auf Seiten der Antragsgegnerin, in einem unüberwindlichen Widerspruch zueinander stehen. Doch bei der Würdigung beider Angaben gab das Gericht letztlich der Zeugenaussage vor der eidesstattlichen Versicherung den Vorrang. Das Gericht führte detailliert aus, warum es die Zeugin für glaubwürdig und ihre Aussage für glaubhaft halte, und warum es die „Glaubhaftmachungslage“ der eidesstattlichen Versicherung als derart unsicher ansieht, dass es nicht von der für die lauterkeitsrechtliche Zulässigkeit des beanstandeten Anrufs erforderlichen, vorherigen Einwilligung ausgehen konnte. Es bestätigte die einstweilige Verfügung und gab der Antragstellerin Recht.

Die Angelegenheit und wie das OLG München sie angegangen ist, war heikel. Die Begründung für die erneute Würdigung der Beweisdaten in dem zehn Seiten umfassenden Urteil ist nachvollziehbar. Das OLG München räumt hier der mündlichen Aussage den Vorrang vor einer eidesstattlichen Versicherung mit technischen Details den Vorrang ein. Und das, obwohl Juristen bestens bekannt ist, wie unsicher das menschliche Erinnerungsvermögen ist. Aber die Würdigung der Zeugin und ihrer Aussage sowie der eidesstattlichen Versicherung machen einen überzeugenden Eindruck. An der Entscheidung, so heikel sie ist, ist nur schwer zu rütteln.

Die Entscheidung des OLG München im Zusammenhang mit der Domain gewinne-ein-iphone.de finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170095

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

RADIX – EINBLICK IN DIE PREMIUM-DOMAIN-VERKÄUFE

Die Domain-Registry Radix veröffentlichte einen Premium-Domain Report für das erste Halbjahr 2017. Sie konnte in der Zeit Gewinne von über US$ 1 Mio. generieren.

Radix ist die Domain-Registry der Directi Group mit Sitz in Dubai, die zahlreiche Registrare und Hosting-Anbieter unter sich versammelt. Radix selbst betreibt 31 neue Domain-Endungen, darunter .tech, .fun, .site, .online und .store. In einem kürzlich veröffentlichten Report für das 1. Halbjahr 2017 legt sie ihre Premium-Domain-Verkäufe teilweise offen. Mit dem Verkauf von Premium-Domains konnte Radix in diesem Zeitraum insgesamt US$ 1.217.240,- (ca. EUR 1.061.547,-) an Gewinn mit 727 Premium-Domain-Verkäufen, bzw. Registrierungsverlängerungen erwirtschaften. Neu registriert wurden 469 Domains, die zusammen US$ 640.641,- (ca. EUR 558.699,-) erzielten, während 258 Verträge verlängert wurden, was US$ 576.599,- (ca. EUR 502.848,-) einbrachte. Die Verteilung der Verkäufe über die diversen von Radix verwalteten Endungen sieht für die vier erfolgreichsten wie folgt aus: .tech mit 127 Verkäufen und US$ 117.415,– (ca. EUR 102.397,-), .online mit 124 Verkäufen und US$ 319.039,- (ca. EUR 278.232,-) .space mit 101 Verkäufen und US$ 48.115,- (ca. EUR 41.961,-) sowie .fun mit 47 Verkäufen und US$ 37.170,- (ca. EUR 32.416,-)

Die Endung .online erweist sich als gewinnstärkste Endung in dem Feld aufgrund des erfolgreichen Verkaufs von casino.online für US$ 201.250,- (ca. EUR 186.343,-). Ein Ausreisser besonderer Art stellt .site dar, die mit lediglich 21 verkauften Premium-Domains US$ 65.662,- verbuchte. Davon abgesehen waren die höchsten Domain-Verkäufe:

room.tech – US$ 11.467,- (ca. EUR 10.000,-)
ideas.tech – US$ 6.500,- (ca. EUR 5.669,-)
creative.space – US$ 6.499,- (ca. EUR 5.668,-)
travel.fun – US$ 6.499,- (ca. EUR 5.668,-)
vitamin.site – US$ 6.499,- (ca. EUR 5.668,-)
quantum.tech – US$ 6.499,- (ca. EUR 5.668,-)
holidays.online – US$ 6.250,- (ca. EUR 5.451,-)
airline.online – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.233,-)
mar.tech – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.233,-)
james.store – US$ 5.274,- (ca. EUR 4.599,-)

Die Preise sind von Radix lediglich geschätzt, da nicht klar ist, was der einzelne Registrar im Ganzen für die Domains veranschlagt hat. Den im Schnitt besten Preis von US$ 2.215,- (ca. EUR 1.932,-) erzielten .store-Domains, gefolgt von .host mit US$ 1.950,- (ca. EUR 1.701,-). Danach kommt das Mittelfeld mit .online (US$ 953,- (ca. EUR 831,-)), .tech (US$ 949,- (ca. EUR 828,-)) und .press (US$ 867,- (ca. EUR 756,-)). Radix verkaufte seine Premium-Domains überwiegend in den USA (66 Prozent), 10 Prozent der Verkäufe fanden in Frankreich statt, danach kamen China mit 7 Prozent und Großbritannien mit 5 Prozent. Deutschland, Japan, die Seychellen und die Cayman-Inseln waren mit jeweils 2 Prozent dabei.

Radix zeigt, dass man mit dem Verkauf von Premium-Domains als Registry durchaus gutes Geld machen kann. Was die Intention der Käufer dieser hochpreisigen Domains ist, bleibt ganz überwiegend im Dunkeln, denn nur die wenigsten Domains scheinen überhaupt entwickelt zu werden, wenn man sich die Domains der Verkaufsliste oben anschaut.

Quelle: onlinedomains.com, domainnamewire.com, icannwiki.com, eigene Recherche

BITCOINCASH.ORG – .ORG RÄUMT US$ 48.888,- AB

In der vergangenen Domain-Handelswoche drehte sich das Blatt: die Domain bitcoincash.org setzte sich mit US$ 48.888,- (ca. EUR 42.635,-) an die Spitze. Zweitteuerster Domain-Name wurde trustwork.com mit runden US$ 30.000,- (ca. EUR 26.163,-). Und auch die Länderendungen waren gut bestückt.

Von bitcoincash.org zu einem Preis von US$ 48.888,- (ca. EUR 42.635,-) ließ sich .com dieses Mal die Butter vom Brot nehmen und landete mit trustwork.com zu US$ 30.000,- (ca. EUR 26.163,-) lediglich auf Platz zwei der letzten Domain-Handelswoche. Darüber hinaus pflanzte .com vergleichsweise schwache Zahlen, mit seedcompany.com für US$ 28.000,- (ca. EUR 24.419,-) und sweetpay.com für US$ 18.000,- (ca. EUR 15.698,-).

Die sonstigen generischen Endungen wussten aber auch nur mit bitcoincash.org zu überzeugen. Die Zweitbeste, ruben.org, erzielte schon nur noch US$ 8.500,- (ca. EUR 7.413,-), und bei stech.net war bereits bei EUR 3.900,- Schluss. Die nTLDs sahen da für ihre Verhältnisse recht gut aus und lieferten mit token.sale (EUR 9.999,-), 365.global und kbc.global, die jeweils US$ 8.000,- (ca. EUR 6.977,-) einbrachten, erfreuliche Zahlen.

Die Länderendungen brachten drei erhöhte Preise mit. Teuerste Domain war icon.tv zu einem Preis von US$ 25.000,- (ca. EUR 21.802,-), gefolgt von snowflake.de mit EUR 15.000,- und give.io für US$ 15.800,- (ca. EUR 13.779,-). Danach sank das Preisniveau deutlich, war aber immer noch ok. Die vergangene Domain-Handelswoche war insgesamt mäßig.

Länderendungen
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icon.tv – US$ 25.000,- (ca. EUR 21.802,-)

snowflake.de – EUR 15.000,-
unternehmenskauf.de – EUR 3.000,-
angulus.de – EUR 2.500,-
erenumab.de – EUR 2.150,-

give.io – US$ 15.800,- (ca. EUR 13.779,-)
vector.co.uk – GBP 7.999,- (ca. EUR 8.906,-)
unidos.us – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.360,-)
block.cc – US$ 4.950,- (ca. EUR 4.317,-)
mytheresa.dk – EUR 4.000,-
driver.me – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.924,-)
avigo.cn – EUR 3.750,-
ahoi.ch – GBP 3.500,- (ca. EUR 3.897,-)
ridecell.cn – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.052,-)
come.in – US$ 3.212,- (ca. EUR 2.801,-)
wsg.ch – EUR 3.000,-
immobook.be – EUR 2.500,-
snep.it – EUR 2.450,-
zwangerschap.be – EUR 2.350,-
indiacasino.in – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.744,-)

Neue Endungen
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token.sale – EUR 9.999,-
365.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.977,-)
kbc.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.977,-)
network.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.186,-)
star.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.186,-)
crypto.company – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.615,-)
booze.club – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.744,-)
shine.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.047,-)

Generische Endungen
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portugal.biz – EUR 2.010,-
glampings.travel – EUR 1.875,-

bitcoincash.org – US$ 48.888,- (ca. EUR 42.635,-)
ruben.org – US$ 8.500,- (ca. EUR 7.413,-)
stech.net – EUR 3.900,-
jackpots.org – EUR 3.080,-
safeside.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.616,-)
datamind.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.180,-)

.com
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trustwork.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 26.163,-)
seedcompany.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 24.419,-)
sweetpay.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.698,-)
shipsupport.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.465,-)
italianinnovation.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.721,-)
wavewholesale.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.721,-)
vipcode.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 8.720,-)
ubaidullah.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 8.623,-)
immocity.com – EUR 8.000,-
kakun.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.977,-)
joyfill.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 6.715,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

AUGUST – ICANN-STUDIENKREIS LÄDT NACH STOCKOLM

Ende August trifft sich der 1999 ins Leben gerufene ICANN-Studienkreis in Stockholm (Schweden). Es ist das 17. Treffen des offenen Netzwerks, bei dem Interessengruppen rund um das Internet aus verschiedenen Bereichen zusammenkommen.

Der ICANN-Studienkreis, 1999 in Leipzig gegründet, tagt am 24. und 25. August 2017 in Stockholm in Schweden. Der Studienkreis bringt Interessenten aus dem privaten Sektor, den Hochschulen, der Zivilgesellschaft, der Medien und den Regierungen zusammen. Wolfgang Kleinwächter, Gründer des ICANN-Studienkreises, eröffnet am 24. August 2017 um 14:00 Uhr das Treffen. Etwas später hält ICANN-CEO Göran Marby die Keynote. Es folgt eine Diskussion über die kommende Herausforderung für die Verwaltung des Internets: Globale Diplomatie. Am Abend folgt eine Bootsfahrt mit Dinner. Am 25. August 2017 geht es morgens um 09:00 Uhr weiter mit der Frage, was man aus fünf Jahren neue Domain-Endungen gelernt hat. Diese Frage wird kurz vor der Mittagspause von Michael Heller (SHSG Düsseldorf) als Moderator eines Panels eingegrenzt auf die geoTLDs und ob sie die Erwartungen erfüllt haben. Am Nachmittag folgen zwei weitere Keynotes, deren Redner noch nicht benannt sind, sowie ein Workshop. Den Schluss macht ein Panel zu ICANN unter den Aspekten „Stabilität im Cyberspace und in der Internetverwaltung in 2020“.

Das 17. Treffen des ICANN-Studienkreises findet vom 24. bis 25. August 2017 im The Hilton Slussen Hotel, Guldgränd 8, 10465 Stockholm in Schweden statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen begrenzt. Es gilt für die Anmeldung das bewährte Prinzip „first come, first served“.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.icann-studienkreis.net

Quelle: icann-studienkreis.net, mynext.events

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