Domain-Newsletter

Ausgabe #870 – 08. Juni 2017

Themen: Covfefe – Trump löst Domain-Rausch aus | Statistik – nTLDs verzeichnen Millionenverlust | TLDs – Neues von .science, .sncf und .xyz | BGH – Portalbetreiber haftet beim Zu-Eigen-Machen | Domain-Escrow – wenn der Mittler mitverdient | experte.de – .de-Domain räumt EUR 16.660,- ab | Konferenz – 3. NDDCamp Ende Juni 2017 in Paris

COVFEFE – TRUMP LÖST DOMAIN-RAUSCH AUS

Covfefe – sieben Zeichen genügten, um die Welt der Domainer in einen Goldrausch zu versetzen und zahlreiche Domains registrieren zu lassen. Bei genauem Hinsehen macht das ebenso viel Sinn wie das Wort selbst.

„Despite the negative press covfefe“ – dieser scheinbar unvollständige Tweet, versandt vom US-Präsidenten Donald Trump sechs Minuten nach Mitternacht (Ortszeit) in der Nacht auf Mittwoch, den 31. Mai 2017, hat Domainer in aller Welt elektrisiert. Binnen weniger Minuten waren dutzende Covfefe-Domains registriert, angefangen von der obligatorischen covfefe.com über die deutsche Version covfefe.de bis hin zu Exoten wie covfefe.country, covfefe.pink, covfefe.review oder covfefe.vision. Und dass Domainer am Werk waren, ist eindeutig: selbst Vertippervarianten wie cofveve.com und cofveve.de sind längst vergeben. Bevor Sie selbst in einen Goldrausch verfallen: ja, auch efefvoc.com hat schon einen Inhaber. Wer zu spät dran war, den bedient die Handelslattform Sedo mit dutzenden von Covfefe-Domains: haben Sie vielleicht Interesse an makeamericacovfefe.xyz – zu gerade einmal US$ 399,- kann diese Adresse, die werbemäßig in einer Liga wie sex.com spielt, schon bald Ihnen gehören.

Die Tageszeitung „Die Welt“ sprach von Sprachtrümmern, die der Präsident völlig unangestrengt und absichtslos in die Welt gesetzt hat, um nach dem Schöpfungsakt in einen göttlichen Schlaf zu verfallen. Wir wollen dagegen an dieser Stelle nicht spekulieren, was mit „covfefe“ gemeint ist. Immerhin: „the president and a small group of people know exactly what he meant“, merkte Pressesprecher Sean Spicer an, und zu dieser kleinen Gruppe gehören wir nicht. Allerdings sei die Frage gestattet, wer diese Domains braucht, geschweige denn kaufen soll. Über 27 Millionen Treffer bei Google sprechen auf den ersten Blick für eine erhebliche Relevanz des Begriffes; der Duden kennt diese Wort jedoch nicht und empfiehlt stattdessen bei einer Suche den Erwerb von „Duden Abiturwissen“ in sieben Bänden für EUR 49,95. Vor allem aber: Es gibt aktuell keinen einzigen (offiziell bestätigten) Verkauf einer „covfefe“-Domain, geschweige denn zu Preisen über den Registrierungsgebühren. Und bis man sich lang umsieht, wird sicherlich irgendwo bereits die nächste mediale Sau durchs Domain-Dorf getrieben. „Terror in London“-Domains, anyone?!

Die einzigen, die sich freuen, sind ICANN, die Registries und die Registrare. Sie verdienen an jeder registrierten Domain, gleich ob sie Sinn macht oder nicht. Der Blogger Raymond Hackney verglich sie mit der Bank im Casino, die immer gewinnt, während die Domainer nicht einmal einen kostenlosen Drink zu ihrer Domain erhalten. Verstehen Sie uns bitte nicht falsch, wir wollen Sie von einer Domain-Registrierung nicht abhalten; aber vielleicht nehmen Sie das Geld ausnahmsweise lieber in die Hand, um etwas sinnvolleres zu tun. Ein Buch kaufen, über den Klimawandel, oder so.

Quelle: thedomains.com, eigene Recherche

STATISTIK – NTLDS VERZEICHNEN MILLIONENVERLUST

Rund zwei Millionen Domains Verlust in nur zwei Monaten: ebenso steil wie ihr Aufstieg scheint auch der Abstieg der nTLDs zu sein. Gut, dass immerhin .com für Ruhe sorgt, und auch Kasachstan zu mehr Wachstum beiträgt.

Den Einstieg macht diesmal die Europa-Domain .eu. Dort hat die Registry EURid ihren „Q1 2017 Progress Report“ veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass .eu das 1. Quartal 2017 mit 3.755.475 registrierten Domains geschlossen hat, ein Anstieg um 185.964 Domains. Am beliebtesten war .eu dabei in Österreich; dort hat Europas Endung um satte 17,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal zulegen können. Österreichs Kürzel .at entwickelt sich dem gegenüber bescheidener: um knapp 1.600 Domains ging es voran. Herausragend schlug sich .com, die um fast eine halbe Million Domains zulegen konnte. Aber auch .info hat erneut einen glänzenden Monat hinter sich: nach 440.059 Domains im April 2017 legt die Info-Endung die Latte um weitere 198.430 Domains höher. Da fällt kaum auf, dass .net ebenfalls um etwas über 54.000 Adressen zulegen konnte.

Unverändert heftig in Bewegung war in den vergangenen vier Wochen das Lager der nTLDs, wobei der Abwärtstrend anhält. Dies zeigt sich vor allem an der Gesamtzahl der Domains unter neuer Endung: von 29.089.504 (01. April 2017) über 28.231.055 (01. Mai 2017) ging es per 1. Juni 2017 hinab auf 27.149.801 registrierte Adressen. Davon blieben auch die beiden führenden Endungen .xyz und .top nicht verschont, sie verloren netto jeweils rund 180.000 Domains. Allerdings gelang zumindest .loan mit etwas über 21.400 Domains ein kleiner Zugewinn. Insgesamt sind aktuell 1.221 nTLDs delegiert, wobei nur vier auf Registrierungszahlen von über einer Million kommen. 27 neue Endungen kommen auf immerhin über 100.000 registrierte Domain-Namen, die breite Masse bleibt zum Teil nochmals deutlich dahinter zurück. Auch der hohe Parking-Anteil von rund 55 Prozent zeigt, dass nTLDs ihr Potential noch lange nicht ausschöpfen.

Bei den ccTLDs meldet Kasachstans Registry „Association of IT Companies of Kazakhstan“ mit Sitz in Astana, dass im Mai 2017 erstmals über 130.000 Domains registriert waren. Damit wächst .kz langsam, aber beständig; die Marke von 100.000 .kz-Domains wurde Ende 2013 geknackt, im November 2014 waren es dann bereits 120.000 Adressen. Von Polens Länderverwaltung NASK hören wir, dass der Bericht für das erste Quartal 2017 vorliegt. Demnach waren Ende März dieses Jahres 2.677.692 .pl-Domains registriert, ein Anstieg um 254.013 Domains oder umgerechnet durchschnittlich 2.822 Domains pro Tag. Sie gehören 1.026.507 Inhabern, wobei ein Drittel der Domain-Inhaber natürliche Personen sind und die übrigen zwei Drittel juristische Personen oder Organisationen. Die wichtige „renewal quote“ ist mit 61 Prozent allerdings ausbaufähig; als gut gelten Werte von mindestens 75 Prozent.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.206.799 – (Vergleich zum Vormonat: + 5.188)
.at – 1.272.571 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.595)
.com – 128.785.041 – (Vergleich zum Vormonat: + 492.549)
.net – 15.159.250 – (Vergleich zum Vormonat: + 54.210)
.org – 10.463.925 – (Vergleich zum Vormonat: – 21.365)
.info – 5.916.397 – (Vergleich zum Vormonat: + 198.430)
.biz – 2.100.827 – (Vergleich zum Vormonat: – 1.652)
.eu – 3.660.591 – (Vergleich zum Vormonat: – 18.375)
.xyz – 5.871.214 – (Vergleich zum Vormonat: – 177.996)
.top – 3.947.455 – (Vergleich zum Vormonat: – 186.162)
.loan – 2.132.492 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.465)

(Stand 1. Juni 2017)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com, telecompaper.com

TLDS – NEUES VON .SCIENCE, .SNCF UND .XYZ

Der Durchbruch für .brands naht: die französische Eisenbahngesellschaft verzichtet zu Gunsten von .sncf auf eine wirtschaftlich wichtige .com-Domain. Derweil rückt .science ins Visier von Cyberkriminellen, während .xyz mal wieder Marketing macht – hier unsere Kurznews.

Die Analyse-Website DomainTools hat ihren Report für das Frühjahr 2017 veröffentlicht und dürfte damit bei .science keine Frühlingsgefühle ausgelöst haben. Der Schwerpunkt des Berichts liegt auf der Untersuchung des Registrierungsbestandes generischer Top Level Domains von geschätzt rund 315 Millionen Adressen auf schädliche oder missbräuchliche Aktivitäten. Das Ergebnis ist für .science wenig erfreulich, dort gibt es die höchste Konzentration an „bad domains“. Von den 230.000 registrierten Domains befanden sich 63 Prozent auf einer Blacklist, wobei dafür weit überwiegend ein einziger Domain-Inhaber verantwortlich war. Auf den Plätzen folgen mit .study und .racing zwei weitere nTLDs. Im Report aus dem Jahr 2015 war noch keine dieser Endungen auffällig gewesen; damals führten .link, .cf und .us die Liste an. Laut DomainTools sind für die Bewertung vier Charakteristiken maßgeblich: „gTLDs, Whois privacy provider, free email provider and IP geolocation“. Der vollständige „DomainTools Report Spring 2017“ ist nach kostenloser Registrierung ab sofort erhältlich.

Die staatliche Eisenbahngesellschaft Société nationale des chemins de fer français (SNCF) haucht der von ihr verwalteten Top Level Domain .sncf Leben ein: im November 2017 wechselt das Unternehmen die Adresse voyages-sncf.com, über die Tickets und Reisen verkauft werden, gegen die eigene Markendomain oui.sncf aus. Dieser Schritt dürfte für erhebliches Aufsehen sorgen, da voyages-sncf.com eine der bedeutendsten Domains im eCommerce Frankreichs ist, mit rund 86 Millionen verkauften Tickets alleine im Jahr 2016. Im Vorjahr 2015 soll über die Website ein Umsatz von EUR 4,3 Milliarden erwirtschaftet worden sein. Sollte der Wechsel vollzogen sein, dürfte auch ICANN jubeln, denn damit rückt erstmals eine .brand ins Visier eines landesweiten öffentlichen Interesses. Dabei gab sich SNCF in Sachen Domains bisher zurückhaltend: obwohl .sncf schon am 29. Mai 2015 delegiert worden ist, gibt es aktuell nur fünf registrierte Domain-Namen.

XYZ.COM LLC, Verwalterin der aufgrund ihrer Marketing-Aktionen umstrittenen nTLD .xyz, wirft über eine Milliarde Ziffern-Domains zu Spottpreisen auf den Markt. Wie CEO Daniel Negari mitteilte, können im Rahmen des „1.111B Class“-Programms ab sofort alle sechs-, sieben-, acht- und neunstelligen Ziffern-Domains unter .xyz zu Registry-Verkaufspreisen von US$ 0,65 registriert werden; der empfohlene Endkundenpreis liegt bei US$ 0,99. Das besondere: der Preis gilt nicht nur für das erste Jahr, sondern auch für jedes weitere Jahr der Registrierung; auch die Anzahl an Registrierungen pro Person ist unbeschränkt. Als Zielgruppe hat Negari unter anderem das „Internet of Things“ und digitale Währungen ausgemacht; aber auch Zeitdaten oder Postleitzahlen kommen in Betracht, eine zweckmäßige Beschränkung gibt es nicht. Einer der Gründe für diese Aktion dürfte sein, dass die Registrierungszahlen von .xyz beständig sinken. Zwar ist sie – gemessen an den Registrierungszahlen – die mit Abstand erfolgreichste neue Domain-Endung; vom Bestwert mit über 6,7 Millionen Domains ist .xyz bei 5,6 Millionen Domains jedoch entfernt. Ausserdem ist der Anteil der geparkten .xyz-Domains mit über 60 Prozent relativ hoch. Das „1.111B Class“-Programm dürfte damit zumindest nach außen hin die Erfolgsstory von .xyz bis auf weiteres aufrecht erhalten.

Den „DomainTools Report Spring 2017“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1621

Weitere Informationen zum „1.111B Class“-Programm von .xyz finden Sie unter:
> https://aydacfu.xyz/

Quelle: goldsteinreport.com, milathan.com, circleid.com

BGH – PORTALBETREIBER HAFTET BEIM ZU-EIGEN-MACHEN

Der Bundesgerichtshof überprüfte in einem Revisionsverfahren die Entscheidung des OLG Frankfurt/M zur Frage der Haftung eines Bewertungsportalbetreibers, soweit er die vom Betroffenen kritisierte Äußerung eines Portalnutzers selbst redaktionell verändert.

Der laut Impressum in Malibu ansässige Beklagte betreibt das Bewertungsportal klinikbewertungen.de. Die Klägerin ist eine Klinik, deren Patient unter klinikbewertungen.de eine Bewertung der Klägerin vorgenommen hatte. Die Klägerin wandte sich an den Beklagten und forderte diesen zur Entfernung des Beitrags auf. Der Beklagte nahm daraufhin ohne Rücksprache mit dem Patienten Änderungen an dessen Eintrag vor. Die Klägerin sieht durch die Bewertung ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt; der Beklagte habe sich die Äußerungen des Patienten, indem er sie korrigierte, zu Eigen gemacht. Sie verlangte vom Beklagten, es zu unterlassen, folgende Behauptungen wörtlich oder sinngemäß aufzustellen und/oder zu verbreiten:

a) „Kontra: auf Notfälle nicht vorbereitet.“
b) „Bei einem Standardeingriff kam es wegen meiner besonderen Konstitution zu einer septischen Komplikation, die zu einem Multiorganversagen und einer mehrmonatigen Erblindung führte.“
c) „Das Klinikpersonal war mit der lebensbedrohlichen Notfallsituation überfordert. Dies hat beinahe zu meinem Tod geführt.“

Diese Ausführungen beinhalten unwahre Tatsachen. Beim Leser der Äußerungen entstehe der Eindruck, die septischen Komplikationen seien während des operativen Eingriffs eingetreten; tatsächlich seien sie erst 36 Stunden nach der Operation aufgetreten. Der Beklagte hielt entgegen, er habe sich die Inhalte nicht zu Eigen gemacht, denn beim Leser entstehe nicht der Eindruck, dass der Betreiber des Forums eigene Inhalte präsentiere. Mit der Korrektur der Äußerungen des Patienten habe er das mildeste Mittel gewählt, um einen Ausgleich zwischen dem Meinungsäußerungsrecht des Patienten und den Rechten der Klägerin herzustellen. Vor dem Landgericht in Frankfurt am Main war die Klägerin erfolgreich (Urteil vom 24.09.2015, Az.: 3 O 64/15). Der Beklagte legte gegen die Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main ein, das die Berufung zurückwies (Urteil vom 03.03.2016, Az.: 16 U 214/15). Schließlich ging der Beklagte in Revision zum Bundesgerichtshof.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Beklagten zurück, da die Äußerungen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Klägerin verletzten und der Beklagte sich diese zu Eigen gemacht hat (Urteil vom 04.04.2017, Az.: VI ZR 123/16). Der Beklagte ist hier als Portalbetreiber unmittelbarer Störer, da es sich bei den Äußerungen um eigene Informationen handelt. Diese habe zwar ein anderer eingestellt, doch der Beklagte habe sie sich zu Eigen gemacht. Die Zu-Eigen-Machung erfolgte nicht schon dadurch, dass der Beklagte sich nicht durch einen Disclaimer vom Inhalt der eingestellten Bewertungen distanziert, sondern indem er die Äußerungen einer inhaltlich-redaktionellen Überprüfung unterzog. Damit hatte er die Rolle eines neutralen Vermittlers verlasst und eine aktive Rolle übernommen. Der Umstand, dass Leser dies nicht erkennen können, greife nicht zu Gunsten des Beklagten. Es reiche aus, dass er der Klägerin mitgeteilt hat, Veränderungen vorgenommen zu haben.

Die Äußerungen sind rechtswidrig. Lediglich die Äußerung in b), wonach es bei einem Standardeingriff zu einer septischen Komplikationen kam, schätzt der BGH als eine Tatsachenbehauptung ein. Der Begriff „bei“ bringt eine Gleichzeitigkeit des Geschehens zum Ausdruck. Aufgrund dessen ist die Äußerung unter b) so zu verstehen, dass die Komplikation während der Operation oder zumindest in engem zeitlichen Zusammenhang mit dieser eingetreten ist. Das trifft nicht zu, die Komplikation trat erst 36 Stunden später und nach Verlegung des Patienten in ein anderes Krankenhaus auf. Damit ist die vom Beklagten korrigierte Aussage unwahr und war dies bereits zum Zeitpunkt, als der Patient sie in das Bewertungsportal eintrug. Daran änderte auch nichts, dass dies dem Beklagten nicht bewußt gewesen sein mag. Seine Ungewissheit hätte er aufklären können, indem er den Patienten fragt, ehe er die Äußerung für richtig befand und sich zu Eigen machte. Allein dieser Umstand lässt die Schutzinteressen auf freie Meinungsäußerung des Patienten hinter denen der Klägerin zurücktreten. Die beiden anderen Äußerungen a) und c) sind nach Ansicht des BGH zwar nur Meinungsäußerungen, sie basieren jedoch auf der unwahren Äußerung b), weshalb sie ihrerseits unzulässig sind. Schließlich ging der BGH, wie auch das OLG Frankfurt, von einer noch immer bestehenden Wiederholungsgefahr aus, so dass alle Voraussetzungen für den von der Klägerin geltend gemachten Unterlassungsanspruch vorlagen.

Der Bundesgerichtshof findet in diesem Verfahren eine neue Situation bei der Verantwortlichkeit von Bewertungsportalbetreibern und eine angemessene Lösung: Ein Bewertungsportalbetreiber macht sich eine Äußerung eines Nutzers zu Eigen, wenn er sie inhaltlich-redaktionell überprüft. Dieses Zu-Eigen-Machen muss aber auch nach außen sichtbar werden. Das wird es, wenn der Betreiber die inhaltlich-redaktionelle Überprüfung dem von der Kritik Betroffenen kundtut.

Die BGH-Entscheidung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1622

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, hessen.de

DOMAIN-ESCROW – WENN DER MITTLER MITVERDIENT

Kritischer Punkt des Domain-Handels ist immer die Übertragung von Domain und Kaufpreis. Über Jahre haben sich zahlreiche so genannte Escrows etabliert, die für einen reibungslosen Leistungsaustausch sorgen. Andrew Allemann hat sich drei der renommiertesten Escrow-Dienstleister angeschaut.

Domain-Escrow ist eine der wichtigsten Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Domain-Handel. Beim Kauf und Verkauf von Domains kennen sich die Parteien des Geschäfts oft nicht. Über Grenzen und Kontinente werden Domains und Geldbeträge übertragen. Viele Domain-Käufer sind bei solchen Geschäften ihr Geld los geworden, ohne je die Domain zu erhalten. Aber auch Domain-Verkäufer übertrugen Domains, erhielten aber nie Geld. In dieses Dilemma tritt der Escrow als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer. Er nimmt das Geld des Käufers als Treuhänder entgegen und sorgt dafür, dass der Kaufbetrag an den Verkäufer erst ausgeschüttet wird, wenn die Domain ordentlich übertragen wurde und der Käufer im WHOIS als Domain-Inhaber eingetragen ist. Einige Escrows werden sogar selbst kurzfristig als Domain-Inhaber eingetragen. Doch diese Dienstleistung gibt es nicht umsonst. Der Vermittler, der Escrow, verdient am Domain-Handel mit. Bei der Wahl des Escrows kann es deshalb für preissensible Naturen von Interesse sein, die Gebühren der Dienstleister zu vergleichen.

Andrew Allemann ist Domain-Investor und betreibt seit vielen Jahren sein Weblog domainnamewire.com. In einem aktuellen Artikel schaut er sich die drei Escrow-Dienstleister Escrow.com, Payoneer und Escrow.domains im Hinblick auf ihre Preisgestaltung an. Er verglich die unterschiedlichen Preise für unterschiedliche Zahlungsmethoden und für die der Dienstleistungen bei unterschiedlichen Kaufpreisen. In dem Vergleich der drei zeigen sich zum Teil deutliche Unterschiede. So bietet lediglich Escrow.domains auch die Zahlung in Bitcoin an. Payoneer bietet noch nicht einmal die Zahlung per PayPal an. Die Zahlung per Kreditkarte führt zu vergleichbaren Gebühren von 3,0 bis 3,5 Prozent, doch nimmt Escrow.domains eine weitere Gebühr von US$ 20,–. Auch die Transaktionskosten differieren deutlich, konsolidieren sich aber bei Kaufpreisen von US$ 100.000,-, bei denen alle drei rund US$ 900,- veranschlagen.

Leider beschränkte sich Allemann auf US-amerikanische Dienstleister und ließ einige bekannte Namen wie Afternic oder Sedo aus, wobei Sedo mit Escrow.domains zusammenarbeitet. Aber die Frage nach den Kosten ist für viele Nutzer nicht ausschlaggebend. Oft haben Laien mit solchen Diensten zu tun und brauchen deshalb Hilfe vom Escrow-Dienstleister. Guter Support tut dann Not. Auch die Zeit, die die Übertragung von Domain und Kaufpreis in Anspruch nimmt, ist ein wesentliches Kriterium. Je sicherer ein Escrow ist, desto länger kann der Transfer dauern, da eine etwaige Überprüfung der Parteien unter Umständen den Ablauf verzögert. In jedem Fall sollte der Escrow, den man nutzen möchte, Lizenzen, etwa von den Finanzbehörden des Landes, in dem er sitzt, aufweisen.

Den Artikel von Andrew Allemann finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1623

Quelle: domainnamewire.com

EXPERTE.DE – .DE-DOMAIN RÄUMT EUR 16.660,- AB

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte uns nur wenige Zahlen und auch nur geringe Preise. Zu den teuersten zählten tcmm.com zu US$ 19.000,- (ca. EUR 16.844,-) und die deutsche experte.de für EUR 16.660,-.

Während eine unserer wesentlichen Quellen mit Daten zum Domain-Handel bewusst noch wartet, wagen wir es, die dünnen Zahlen hier schon mal auszubreiten. Die Endung .com vermochte nicht zu überzeugen und stieg mit der Vier-Zeichen-Domain tcmm.com zu einem Preis von US$ 19.000,- (ca. EUR 16.844,-) ein, unter der man lediglich eine „TestPage“ findet. Besser sieht es bei sitepad.com aus, die für GBP 10.000,- (ca. EUR 11.420,-) einen neuen Inhaber fand, der unter ihr einen Website-Builder anbietet. Unter hearyourway.com, die US$ 10.000,- (ca. EUR 8.865,-) kostete, sieht es wieder leer aus.

Die deutsche Endung setzte ein wenig Zeichen mit der zweitteuersten Domain der vergangenen Woche: experte.de erzielte EUR 16.660,- und bietet einen Webhosting-Vergleich an. Als zweitbeste Länderdomain erwies sich ico.io mit einem Preis von EUR 12.000,-. Auch Österreich steuerte Domains bei, deren teuerste forever.at mit EUR 9.000,- war, unter der man nun Aloe-Vera-Produkte findet.

Die neuen generischen Domain-Endungen erfreuten uns mit garten.center für EUR 4.500,- und wohnung.berlin für EUR 4.000,-. Erstere ging an einen Anbieter von Gartenbau und Gartengestaltung, zweitere an ein Immobilienunternehmen. Die alten generischen Endungen lieferten diesmal keinen herausstechenden Preis. Mit Domains wie service.org (EUR 4.999,-) und infinium.org (EUR 4.000,-) gab man sich da zufrieden. Mangels ausreichender Zahlen war die vergangene Domain-Handelswoche deutlich schwächer als in den Wochen zuvor.

Länderendungen
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experte.de – EUR 16.660,-
investing.de – EUR 4.777,-
zeltmarkt.de – EUR 3.154,-
pflegezeit.de – EUR 2.774,-

ico.io – EUR 12.000,-
forever.at – EUR 9.000,-
host.cm – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.092,-)
brain.ai – US$ 7.200,- (ca. EUR 6.383,-)
fet.ch – EUR 5.500,-
macchineagricole.it – EUR 4.500,-
pariurisportive.ro – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.546,-)
huntsman.ru – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.458,-)
fuehrerschein.at – EUR 3.100,-
bette.ch – EUR 3.000,-
ballad.co – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.660,-)
c2c.ru – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.659,-)

Neue Endungen
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garten.center – EUR 4.500,-
wohnung.berlin – EUR 4.000,-

Generische Endungen
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service.org – EUR 4.999,-
infinium.org – EUR 4.000,-
destin.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.216,-)
fairsharing.org – US$ 2.083,- (ca. EUR 1.847,-)
kizuna.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.773,-)

.com
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tcmm.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.844,-)
sitepad.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.420,-)
hearyourway.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.865,-)
ourair.com – US$ 9.800,- (ca. EUR 8.688,-)
turnit.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.979,-)
vespertech.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.092,-)
creditcoins.com – EUR 6.900,-
pigfeed.com – US$ 7.625,- (ca. EUR 6.760,-)
splend.com – US$ 5.888,- (ca. EUR 5.220,-)
sugartravel.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.433,-)
trumove.com – US$ 4.299,- (ca. EUR 3.811,-)
slotsstars.com – EUR 4.000,-
wimark.com – EUR 3.900,-
cloudentity.com – EUR 3.900,-
network-international.com – US$ 3.595,- (ca. EUR 3.187,-)
fondex.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.103,-)
eratio.com – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.103,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: sedo.de, thedomains.com

KONFERENZ – 3. NDDCAMP ENDE JUNI 2017 IN PARIS

Zwei französische Domain-Investoren laden am 26. Juni 2017 zum dritten NDDCamp nach Paris. Mitorganisator ist die Paris School of Business, in deren Örtlichkeiten die Konferenz stattfindet.

David Chelly und Philippe Franck heißen die beiden Organisatoren, die nun zum dritten Mal zum NDDCamp nach Paris laden. Die Veranstaltung bringt Registrare, Juristen, Domain-Investoren, SEO-Berater und weitere zusammen, die sich mit Domain-Namen beschäftigen. Das NDDCamp dient dem Kontakteknüpfen und sieht sich als Gegenteil dessen, was einem sonst in der Domain-Name Industry begegnet: NDDCamp sei nicht teuer und keine Verkaufsveranstaltung von Sponsoren mit einer „Fake-Auktion“, und man erhält auch keine Lehrgänge darüber, wie man unlauter oder mit unethischen Aktionen Geld macht. Die Agenda der Konferenz ist nur sporadisch gefüllt: Sie bietet unterschiedliche Workshops im Sinne eines BarCamps, die um 11:00 Uhr, 14:00 Uhr und 15:00 Uhr beginnen und bei denen die Teilnehmer die Themen vorgeben. Über den gesamten Tag werden verschiedenste Themen zu Domain-Namen angeboten, wie Top Level Domains, ausgelaufene Domains, Branding, Cybersquatting und SEO-Werkzeuge.

Das dritte NDDCamp findet am 26. Juni von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr in den Räumen der Paris School of Business, Campus Cluster Paris Innovation, 59 Rue nationale, 75013 Paris statt. Es gibt über den Tag ein offenes Buffet. Die Teilnahme ist kostenfrei, allerdings ist die Konferenz „reserved to professionals“.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.nddcamp.com

Quelle: nddcamp.com

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