Domain-Newsletter

Ausgabe #865 – 04. Mai 2017

Themen: UDRP – .com-Domains dominieren die WIPO-Prozesse | SEO – DNA-Studie zeigt kaum Vorteile durch nTLDs | TLDs – Neues von .au, .feedback und .nz | UDRP – Imec scheitert im Streit um imec.com | Schwartz – 3 Schritte zum erfolgreichen Handel | beamazed.com – viel Erstaunen für US$ 34.888,- | Köln – 16. @kit-Kongress im Mai 2017

UDRP – .COM-DOMAINS DOMINIEREN DIE WIPO-PROZESSE

Die Sorge, dass mit der Zahl der Domain-Endungen auch die Zahl der Domain-Streitigkeiten explodiert, ist unbegründet: obwohl mittlerweile über 1.200 nTLDs eingeführt sind, dominiert .com unverändert die UDRP-Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht der Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO).

Ende März 2017 hatte die WIPO ihren Jahresbericht für 2016 veröffentlicht und ein Allzeithoch von 3.036 Verfahren nach der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) vermeldet. Gestritten wurde um insgesamt 5.374 Domains; davon waren 3.135 .com-Domains, umgerechnet also 66,89 Prozent. 16 Prozent aller Verfahren betrafen Domains mit neuer generischer Endung, weitere 14 Prozent Länderendungen. Unter den nTLDs dominierte erwartungsgemäß .xyz mit einem Anteil von 6,85 Prozent die Zahl der Streitverfahren; mit 6.665.733 registrierten .xyz-Domains zum Jahresende 2016 entfiel auf .xyz jedoch ohnehin der überwiegende Teil aller Domain-Registrierungen mit neuer Endung.

Für das laufende Jahr 2017 hat der US-Jurist Doug Isenberg nun ein erstes Zwischenfazit gezogen. Im April 2017 kratzt die WIPO bereits an der Marke von 1.000 UDRP-Verfahren, in denen bisher um 2.090 Domains gestritten wurde. Dabei dominiert unverändert .com: in 69,78 Prozent aller Fälle wurde um Domains unterhalb der Kommerzendung gestritten. Gegenüber 2017 hat sich ihr Anteil also sogar nochmals leicht erhöht, auch wenn es sich aktuell nur um eine Momentaufnahme handelt. Bei den nTLDs mischt .xyz unverändert mit; derzeit sind es 37 Verfahren, in denen um Domains mit dieser Endung gestritten wird, so viel wie bei keiner anderen nTLD. Insgesamt gibt es aktuell 13 nTLDs mit zehn oder mehr UDRP-Verfahren, nämlich .xyz, .top, .club, .vip, .online, .store, .website, .cloud, .site, .space, .shop, .lol und .date. Doch wie man es dreht und wendet: selbst wenn nTLDs insgesamt die Zahl der registrierten Domains und der UDRP-Verfahren erhöht haben, die Rechtsverletzungen konzentrieren sich auf .com. Vor allem die Verwalter großer Domain-Portfolien sollten dies bei ihrer Planung berücksichtigen.

Zu den Gründen, warum nTLDs in UDRP-Verfahren vergleichsweise unterrepräsentiert sind, lassen sich nur Spekulationen anstellen. Isenberg geht davon aus, dass die Zahl der nTLDs im Vergleich zur Gesamtzahl an registrierten Domains noch zu gering ist. Er kommt zum Jahresende 2016 auf ein Verhältnis von 329,3 Millionen zu 29 Millionen, umgerechnet also knapp 9 Prozent. Aber auch das Verhalten der Inhaber von Markenrechten könnte eine Rolle spielen – .com steht weit mehr in ihrem Fokus als zum Beispiel .lol. Das heisst nicht, dass es unter .lol keine Rechtsverletzungen gibt, sie fallen möglicherweise nur weniger auf oder werden mangels Relevanz weniger intensiv verfolgt. Spätestens Anfang des Jahres 2018 sind wir wieder ein Stück klüger.

Den WIPO-Report für 2016 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1578

Die Statistik-Seite der WIPO finden Sie unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/statistics/

Quelle: gigalaw.com

SEO – DNA-STUDIE ZEIGT KAUM VORTEILE DURCH NTLDS

Verschaffen nTLDs Vorteile beim Suchmaschinen-Ranking? Der US-Lobbyverband „The Domain Name Association“ (The DNA) hat sich in einer neuen Studie an der Antwort auf die umstrittene Frage versucht.

Seit die ersten Berichte über die geplante Einführung von neuen Domain-Endungen aufgetaucht sind, kam es zu Spekulationen, ob und wie sie sich für die „Search Engine Optimization“ (SEO) nutzen ließen. Um der Antwort auf den Grund zu gehen, erhielten Chris Boggs von Web Traffic Advisors und Kevin Rowe von Rowe Digital den Auftrag der DNA, den Einfluss von nTLDs auf organische Suchergebnisse zu untersuchen. Herausgekommen ist die Studie „Hidden Advantages of a Relevant Domain Name“, deren Ergebnisse die DNA Ende April 2017 veröffentlicht hat. Obwohl der Volltext der Studie nur Mitgliedern der DNA zur Verfügung steht, deutet eine parallel veröffentlichte Infographik darauf hin, dass ihr Wert nur beschränkt ist.

Die Studie basiert auf lediglich vier Domains mit neuer Adressendung, nämlich seo.agency, thefun.singles, rapala.fishing und diamonds.pro. Letztere ist streng genommen gar keine nTLD, da sie bereits 2004 eingeführt wurde. Sie dienten dazu, so genannte „case studies“ zu entwickeln. Sie ergaben beispielsweise im Fall von seo.agency, dass die Domain in den Top-3 für über 30 verschiedene „B2B-qualified keywords“ landete. Eine Suche nach der Phrase „SEO agency“ ergab, dass die Domain in einer Reihe mit den Top 10 der „pay-to-play“-Webangebote erschien. Daraus errechnen die beiden Autoren der Studie einen finanziellen Vorteil von US$ 3.000,- pro Monat im „cost-per-click advertising“. Unabhängig davon, wie man zu diesen Ergebnissen steht: die Zahl an so genannten Vergleichsdomains war überschaubar – die Rede ist von zwischen 300 bis 2.000 neueren Domains. Damit bleiben zumindest erhebliche Zweifel an der Aussagekraft der Studie. Ausserdem sollte man nicht vergessen, dass mit Donuts und Rightside zwei prominente nTLD-Registries besonders aktiv in der DNA vertreten sind; es liegt also in ihrem geschäftlichen Interesse, nTLDs möglichst in gutem Licht erscheinen zu lassen.

Die weltweit wohl wichtigste Suchmaschine Google hat zur Frage der Auswirkung von nTLDs auf das Suchergebnis übrigens bereits vor geraumer Zeit Stellung genommen. In einem Artikel vom 21. Juli 2015, veröffentlicht bei Google-Plus, führte John Mueller, Webmaster Trends Analyst bei Google, aus: „Overall, our systems treat new gTLDs like other gTLDs (like .com & .org). Keywords in a TLD do not give any advantage or disadvantage in search.“ Auch für .brands schloss Mueller Vorteile im Ranking gegenüber anderen generischen Endungen aus. Im Gegenteil ist der Wechsel der Domain mit erheblichen Risiken im Ranking verbunden; vor unbedachten Schritten allein zur Verbesserung des Suchergebnisses muss also eindringlich gewarnt werden.

Weitere Informationen zur Studie der DNA finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1602

Quelle: thedna.org

TLDS – NEUES VON .AU, .FEEDBACK UND .NZ

Scheidung auf Australisch: der .au-Domain-Verwalter hat mitgeteilt, eine neue Registry zu suchen. In Neuseeland sind hingegen Inhaber von Konflikt-Domains aufgerufen, tätig zu werden, während man sich bei .feedback zofft – hier unsere Kurznews.

Die australische .au Domain Administration (auDA) bricht mit einer langjährigen Tradition: am 26. April 2017 gab auDA offiziell bekannt, dass man die exklusiven Verhandlungen mit AusRegistry zur Verlängerung des Registry Licence Agreement beendet hat. Stattdessen soll nun eine Ausschreibung entscheiden, wer künftig den Registry-Vertrag erhält. Für .au gelten Besonderheiten: während auDA für Policy- und Regulation-Fragen verantwortlich ist, wurde die technische Registry bisher von AusRegistry betrieben; letztere gehört mittlerweile zu Neustar. Das Modell war durchaus erfolgreich: seit Vertragsbeginn im Jahr 2002 konnte sich .au von rund 300.000 auf aktuell rund 3,115 Millionen registrierte Domains steigern. Was zum Ende der Verhandlungen geführt hat, ließ auDA offen; klar ist nur, dass im Rahmen der anstehenden Ausschreibung neben AusRegistry einige wenige andere Anbieter teilnehmen dürfen. Welche Anbieter das sein werden, ließ auDA ebenfalls offen.

Top Level Spectrum Inc., Verwalterin der neuen generischen Top Level Domain .feedback, setzt seine Ankündigung um: weil der US-Registrar MarkMonitor Inc. auf eine Abmahnung vom 06. April 2017 nicht wie gefordert reagierte, hat ihm Top Level Spectrum die Akkreditierung für .feedback-Domains entzogen. Hintergrund des Streits ist eine Abmahnung, die sich Top Level Spectrum zuvor auf Betreiben von MarkMonitor wegen mehrfacher Verstösse gegen das Registry Agreement mit ICANN eingefangen hat. In diesem Zusammenhang hatte MarkMonitor auch eine vertrauliche Vereinbarung als Beweisstück für eine Beschwerde nach der „Public Interest Commitments Dispute Resolution Policy“ offen gelegt. MarkMonitor selbst gibt an, sich aus freien Stücken auf die Vertragsbeendigung eingelassen und sich diese gewünscht zu haben. Auswirkungen hat dies vor allem auf die gut 40 Inhaber von .feedback-Domains, die diese über MarkMonitor registriert haben; sie werden zu einem anderen Registrar transferiert. Allerdings nimmt auch .feedback durch die öffentlichen Diskussionen Schaden, denn davon hat man eigentlich genug: im Herbst des vergangenen Jahres musste man beispielsweise die Zusage kassieren, besonders UDRP-sicher zu sein.

Die neuseeländische Domain Name Commission weist Inhaber so genannter „conflicted domain names“ darauf hin, dass sie dringenden Handlungsbedarf haben. Zu den „conflicted domain names“ gehören jene Adressen, für die es bei der Freigabe von Second Level Domains direkt unterhalb von .nz mehrere korrespondierende Varianten gab. Sind etwa example.co.nz und example.net.nz vergeben, hat example.nz den „conflicted“-Status. In diesem Fall müssen die betroffenen Domain-Inhaber bis längstens zum 18. Oktober 2017 mitteilen, ob sie Interesse an der Kurzvariante haben. Bleibt nur ein Interessent übrig, erhält er die kurze und damit attraktive Domain. Für die, die die Frist verpassen, geht die Domain Name Commission davon aus, dass weder Interesse an der Domain noch an einer künftigen Konfliktlösung besteht, im Falle, es sollten mehrere Interessenten übrig bleiben. Sollte sich gar kein Interessent melden, bleibt die kurze .nz-Domain übrigens auf unbestimmte Zeit im „conflicted“-Status.

Weitere Informationen zu „conflicted domain names“ finden Sie unter:
> https://www.dnc.org.nz/cnp

Quelle: goldsteinreport.com, domainincite.com, lexology.com

UDRP – IMEC SCHEITERT IM STREIT UM IMEC.COM

Eine belgische Forschungseinrichtung, die seit 1984 aktiv ist und 1997 die Marke „IMAC“ beantragte, scheiterte vor dem National Arbitration Forum (NAF) im UDRP-Verfahren gegen die Inhaberin von imec.com.

Die in Belgien ansässige non-profit Unternehmung Imec International ist eine unabhängige Forschungseinrichtung, die im Bereich Nano-Elektronik und Mikrochiptechnologie tätig ist. Sie ist Inhaberin der am 04. Dezember 1997 beantragten und am 19. Juni 2001 eingetragenen Marke „IMEC“. Sie nutzt dieses Zeichen bereits seit 1984 und sieht ihre Markenrechte durch die IMEC Hosting verletzt, die am 29. Oktober 1996 die Domain imec.com registrierte und noch immer deren Inhaberin ist. Aus Sicht der Beschwerdeführerin ist die IMEC Hosting unter der Domain nicht bekannt, da eine Internetrecherche dort keine Ergebnisse zutage fördert. Die Gegnerin sei bösgläubig, da unter imec.com Werbung geschaltet war. Zudem wollte die Domain-Inhaberin der Beschwerdeführerin die Domain zu einem hohen Preis verkaufen. Sie erhob ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF). Die Domain-Inhaberin hielt entgegen, die Domain habe sie registriert, ehe es die Marke der Beschwerdeführerin gab. IMEC sei die Abkürzung für „International Marketing and Engineering Company“, unter der Bezeichnung sei sie bekannt. Der zusätzliche Begriff „Hosting“ sei beschreibend und bezeichne lediglich die Dienstleistung, die man erbringe. Sie biete Hosting- sowie Entwicklungsdienstleistungen seit April 1997 an. Die Webseite nutze sie, um Kundendaten (Webseiten) zu hosten, auf die diese über Subdomains zugreifen können. Die Domain nutze man auch für eMail. Tatsächlich bot man die Domain imec.com der Beschwerdeführerin nicht zielgerichtet zum Verkauf an: diese hatte anonyme Anfragen gestellt und man habe daraufhin mit einem anonymen Gegenüber über einen Preis verhandelt. Und da die Domain nur für kurze Zeit Pay-per-Click-Werbung aufwies, die auch in keinem Zusammenhang mit der Beschwerdeführerin stand, könne man nicht von bösgläubigem Handeln sprechen. Indem die Beschwerdeführerin jetzt ein UDRP-Verfahren einleitete, betreibe sie Reverse Domain Name Hijacking. Zudem sei der Beschwerdeführerin die von der Gegnerin registrierte Domain spätestens seit 2007 bekannt.

Das National Arbitration Forum (NAF) entschied als Dreierpanel mit Karl V. Fink als Vorsitzendem, Paul M. DeCicco und G. Gervaise Davis III. Das Panel wies die Beschwerde der Imec International wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen zurück, stellte aber auch kein Reverse Domain Name Hijacking fest (NAF Claim Number: FA1702001716823). Das Panel bestätigte, dass die Domain imec.com und die Marke „IMAC“ identisch oder zum Verwechseln ähnlich sind. Doch schon an der zweiten Tatbestandsvoraussetzung scheiterte die Beschwerdeführerin. Sie vermochte es nicht, den Anscheinsbeweis für fehlendes Recht und legitime Interessen der Domain-Inhaberin zu erbringen. Das Panel ging stattdessen davon aus, dass die Gegnerin unter der Domain imec.com bekannt ist, da es sich um die Abkürzung ihrer Unternehmensbezeichnung handelt, ohne den lediglich ihre Dienstleistung beschreibenden Begriff „Hosting“, und sie diese über einen langen Zeitraum schon nutzt. Zudem habe die Domain-Inhaberin gezeigt, dass sie die Domain für ihre Dienstleistung und weiteres tatsächlich nutzt. Bei der Frage nach der Bösgläubigkeit der Domain-Inhaberin fand das Panel ebenfalls keine Anhaltspunkte: Da zum Zeitpunkt der Domain-Registrierung die Marke der Beschwerdeführerin noch gar nicht angemeldet oder eingetragen war, konnte die Gegnerin gar nicht bösgläubig die Domain registrieren. Da etwaige Markenrechte der Beschwerdeführerin an „IMEC“ vor 1996 sehr dünn waren, erscheint es unmöglich, dass die Domain-Inhaberin im Hinblick auf die Beschwerdeführerin die Domain registrierte.

Was die Verkaufsverhandlungen betrifft, so wusste die Domain-Inhaberin nicht, dass sie mit der Beschwerdeführerin verhandelte. Das könne man nicht als bösgläubig bewerten. Auch dass unter der Domain imec.com zeitweise Pay-per-Click Werbung geschaltet war, reiche nicht aus, hier Bösgläubigkeit festzustellen, zumal nicht die Gefahr bestand, dass die Inhalte der Beschwerdeführerin zugeschrieben werden, auch weil es 15 weitere Unternehmungen mit IMEC-Domains gibt. Bösgläubigkeit lag nach Ansicht des Panels demnach auch nicht vor. Abschließend übergingen die drei Fachleute die Frage nach einer Verwirkung, weil die Beschwerdeführerin so lange mit dem Verfahren gewartet hatte. Doch da dem Gegner auf andere Art geholfen werden konnte, bedurfte es da keiner eingehenden Prüfung. Ein Fall von Reverse Domain Name Hijacking stellte das Panel nicht fest: auch wenn die Beschwerdeführerin nicht obsiegte, so war für sie nicht von vornherein ersichtlich, dass sie die drei Tatbestandsvoraussetzungen nicht würde erbringen können. Demgemäß wies das Panel die Beschwerde der Beschwerdeführerin zurück und entschied auf Verbleib der Domain bei der Domain-Inhaberin.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain imec.com finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1716823.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum, wikipedia.org

SCHWARTZ – 3 SCHRITTE ZUM ERFOLGREICHEN HANDEL

Domain-King Rick Schwartz bloggt nicht mehr, seit er sich im Ruhestand befindet. Jedoch twittert er nun ausgiebig. Zuletzt verriet er auf Twitter die 3 Schritte zum erfolgreichen Domaining.

Wenn Du erfolgreicher Domainer werden willst, darfst Du keinen der notwendigen Schritte auslassen: Du kannst die dritte Station nicht erreichen, ohne bei der ersten gewesen zu sein, twitterte sinngemäß Rick Schwartz vergangenen Sonntag. Konstantinos Zournas (onlinedomain.com) bat Rick Schwartz um weitere Informationen – und der Domain-King antwortete. Die laut Schwartz zu unternehmenden Schritte sind:

1. Kündige Deinen Job nicht. Du brauchst das Einkommen, um Domains zu kaufen.
2. Starte Domaining als Hobby, langsam.
3. Ziele hoch, die ersten Käufe sind die wichtigsten!

Dabei stehen sich Schritt 2 und 3 nicht im Weg. Man sollte sich ins Domaining nicht hineinstürzen, sondern besonnen und gezielt vorgehen. Schlechte Domains sollte man keinesfalls kaufen. Die erste Domain muss bemerkenswert sein. Aber diese Schritte kann man nur gehen, wenn man sich vorher ausgiebig informiert: wenn man über Domain-Namen und ihren Handel nicht Bescheid weiß, warum sollte man damit anfangen? Um die notwendigen Kenntnisse zu erlangen, empfiehlt es sich, Blogs, Foren, Bücher sowie UDRP-Entscheidungen und so weiter zu lesen. Als Quelle ist nach wie vor ricksblog.com zu empfehlen, aber auch die zahlreichen aktiven Domainer-Blogs wie domainnamewire.com von Andrew Allemann, natürlich onlinedomain.com von Konstantinos Zournas, domaininvesting.com von Elliot Silver, thedomains.com von Michael Berkens sowie domaining.com und viele andere mehr.

Der Schritt hin zum Domaining verlangt wie vieles, was man als Neuland betritt, dass man sich informiert, am besten gut. Es ist Arbeit, die man, um erfolgreich zu sein, mit Herz und Seele ausüben muss. Und für die man Geduld aufbringen muss, wie Rick Schwartz, der seine wertvollsten Domains seit über 20 Jahren hält (und über sie Einkünfte erzielt), um nur gelegentlich eine zu Höchstpreisen zu verkauft.

Den Artikel von Konstantinos Zournas findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1603

Quelle: onlinedomain.com

BEAMAZED.COM – VIEL ERSTAUNEN FÜR US$ 34.888,-

Die vergangene Domain-Handelswoche war vergleichsweise ruhig. Die teuerste Domain war beamazed.com mit US$ 34.888,- (ca. EUR 32.007,-). Insgesamt wurden nicht viele Domains gehandelt.

Mit beamazed.com zum Preis von US$ 34.888,- (ca. EUR 32.007,-) lag der Preis der teuersten Domain deutlich niedriger, als wir es von den vergangenen Wochen gewohnt sind. Dafür ist der Domain-Name aktiv und führt zu dem Youtube-Kanal von „Be Amazed“. Zweitteuerste Domain war candidly.com zu US$ 24.000,- (ca. EUR 22.018,-). Auch diese Domain ging an einen Endkunden, der über sein Angebot Photographen und Kunden zusammenbringen will. Die weiteren Preise unter .com waren gemäßigt.

Die Länderendungen waren schwach besetzt. Die Domain concert.io unter der beliebten Endung .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) brachte es auf US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-) und führte damit die Liste der vergangenen Woche an. Es folgte mit sehr deutlichem Abstand die britische criticalmix.co.uk mit GBP 5.000,- (ca. EUR 5.924,-), die an einen Endkunden ging. Die deutsche Endung .de fügte sich mit faxdrucker.de (EUR 3.925,-), dicht gefolgt von safe4you.de (EUR 3.735,-), in den niedrigeren Preissegmenten ein.

Unter den neuen Domain-Endungen zeigte sich .global sehr prominent, die solar.global zu einem Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-), gefolgt von ams.global und esi.global zu jeweils US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-) als Führungstrio aufwies. Bei den älteren generischen Endungen wurde mal wieder eine .travel gehandelt: puntacana.travel erzielte EUR 3.918,-. Die klassischen generischen Endungen waren ihrerseits schwach besetzt, preislich wie in der Anzahl, mit sparkpea.net zum Preis von GBP 4.500,- (ca. EUR 5.332,-) an der Spitze. Die vergangenen Domain-Handelswoche erwies sich damit als recht schwach.

Länderendungen
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concert.io – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)

criticalmix.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.924,-)
knees.co.uk – GBP 4.000,- (ca. EUR 4.739,-)

aercap.ru – EUR 5.000,-
faxdrucker.de – EUR 3.925,-
safe4you.de – EUR 3.735,-
corridor.co – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
onlineslots.at – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.211,-)
casino24.nl – EUR 2.900,-
gentlefan.ru – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
fluss.de – EUR 2.600,-
slotmachines.co.kr – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)
hairstyle.kr – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)
noblehome.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.835,-)

Neue Endungen
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solar.global – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
ams.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-)
esi.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.404,-)
crea.tech – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.670,-)
ferienhaus.online – EUR 2.500,-
onpace.online – EUR 2.500,-
skynet.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.101,-)
supplychain.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.101,-)

Generische Endungen
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puntacana.travel – EUR 3.918,-

sparkpea.net – GBP 4.500,- (ca. EUR 5.332,-)
torrey.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.752,-)
cerulli.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.294,-)

.com
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beamazed.com – US$ 34.888,- (ca. EUR 32.007,-)
candidly.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 22.018,-)
seafoundation.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 18.246,-)
triplecherry.com – US$ 19.888,- (ca. EUR 18.246,-)
nativemedia.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.514,-)
zoko.com – US$ 14.900,- (ca. EUR 13.670,-)
charityday.com – US$ 14.888,- (ca. EUR 13.659,-)
metalam.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 12.385,-)
leadcenter.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 11.927,-)
popbuzz.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.009,-)
sushma.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.174,-)
pelicangolfclub.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.072,-)
wpai.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 8.716,-)
virginislandsyachtcharters.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.339,-)
imagenet.com – US$ 7.950,- (ca. EUR 7.294,-)
thankfully.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 7.064,-)
goodsnacks.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)
ü.com (IDN) – US$ 7.500,- (ca. EUR 6.881,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

KÖLN – 16. @KIT-KONGRESS IM MAI 2017

Kommende Woche veranstaltet der Bayreuther Verein @kit eV zusammen mit der Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ in Köln den 16. @kit-Kongress. Die Themenpalette ist weit gefasst und greift aktuelle Rechtsfragen auf.

Alle Jahre findet zumindest ein Kongress des Bayreuther Vereins @kit und der juristischen Fachzeitschrift „Kommunikation & Recht“ der Deutscher Fachverlag GmbH statt. Kommende Woche findet vom 11. bis zum 12. Mai 2017 der 16. @kit-Kongress in Köln statt. Bereits am 10. Mai 2017 gibt es das am Vorabend übliche Get-together. Am 11. Mai 2017 um 09:00 Uhr beginnt der eigentliche Kongress. Nach der Begrüßung liefert Frau Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann unter dem Titel „Der Digitale Mensch und der Netzbürger, wer denkt und wer lenkt“ den ersten Vortrag. Es folgt Dr. Stefan Brink mit „Wie kommunikationsfeindlich ist der Datenschutz?“. Weitere Themen des Tages sind Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden, das Kartellrecht, Rechtsfragen zu digitalem Content, die Urheberrechtsreform und die Rechtsprechung des EuGH zu Intermediären. Am Folgetag steht die Datenschutzgrundverordnung auf dem Plan sowie Social Bots, Fakenews, Hatespeech und weitere aktuelle Rechtsthemen. Der 16. @kit-Kongress endet am 12. Mai 2017 gegen 15:00 Uhr.

Der 16. @kit-Kongress findet am 11. und 12. Mai 2017 in der Räumen von CMS Hasche Sigle, Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 in 50678 Köln statt. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär EUR 529,- (zzgl. Mehrwertsteuer); @kit-Mitglieder, Studenten und Referendare zahlen deutlich weniger. Anmeldeschluss ist der 08. Mai 2017. Die Veranstalter empfehlen eine frühzeitige Anmeldung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://ak-it-recht.de/16-kit-kongress-6-forum-kr/

Disclaimer: Der 16. @kit Kongress wird unter anderem von dem Starnberger Domain-Spezialisten united-domains AG gesponsert, zu deren Projekten domain-recht.de und der Domain-Newsletter zählen.

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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