Domain-Newsletter

Ausgabe #862 – 13. April 2017

Themen: Uniregistry – Preiserhöhung wird abgemildert | Statistik – droht den nTLDs der Absturz? | TLDs – Neues von .feedback, .us und .vip | LAG Thüringen – Domain führt zu Eingliederung | URS – peinliche Niederlage für Bloomberg | video.games – Spielspass für US$ 183.000,- | Köln – 7. NRW IT-Rechtstag im September 2017

UNIREGISTRY – PREISERHÖHUNG WIRD ABGEMILDERT

Die auf den Cayman Islands ansässige Domain-Verwalterin Uniregistry Corp. rudert zurück: nach der Ankündigung, die Gebühren für einen Teil der verwalteten nTLDs drastisch erhöhen zu wollen, hat das Unternehmen nun mitgeteilt, für bereits bestehende Registrierungen Schutzmechanismen zu implementieren.

Der 8. März 2017 hat die Welt der nTLDs schwer erschüttert: an diesem Tag gab Uniregistry bekannt, ab dem 21. August 2017 die Großhandelspreise für 16 nTLDs zum Teil drastisch erhöhen zu müssen. Geringe Registrierungszahlen von unter 5.000 Domain-Namen machen den Betrieb von zum Beispiel .juegos, .guitars oder .hiphop unprofitabel. CEO Frank Schilling geriet daraufhin heftig in die Kritik; so kündigte der weltweit grösste Domain-Registrar GoDaddy an, nTLDs von Uniregistry sowohl für Neuregistrierungen als auch eingehende Transfers jedenfalls vorläufig aus dem Angebot zu nehmen. Die drastische Preiserhöhung lasse keine andere Wahl. Auch die Nutzer äußerten sich in den sozialen Medien empört über die Preiserhöhung und beschworen den Anfang vom Ende der nTLDs.

Um die Geister zu bekämpfen, die man selbst rief, macht Uniregistry nun einen kleinen Rückzieher: am 3. April 2017 versandte die Registry eine weitere Pressemitteilung, wonach neun der am stärksten von der Erhöhung betroffenen Endungen in den Genuss des so genannten „grandfathering“ kommen. Konkret erfasst sind .audio, .blackfriday, .diet, .flowers, .guitars, .hiphop, .property, .hosting und .jeugos. Wer demnach aktuell schon eine Domain unter diesen Endungen registriert hat, zahlt auch in Zukunft nur die alten, niedrigeren Gebühren. Stichtag ist dabei der 8. September 2017; alle zuvor registrierten Domain-Namen fallen unter den Schutz des „grandfathering“. Parallel bereitet Uniregistry eine Preisreduzierung für Premium-Domains vor; fast alle dieser besonders attraktiven Domains kosten sodann künftig rund US$ 100,-. Diese Maßnahme will Uniregistry bis zum Ende des 2. Quartals 2017 abschliessen. Schilling betonte, dass davon Millionen von Domains betroffen seien, ebenso wie Millionen an US-Dollar, die dadurch theoretisch an Einnahmen entgehen.

Ob es Uniregistry damit gelingt, die eigene Reputation wieder glattzupolieren, bleibt abzuwarten. „Too little, too late“ kommentierte etwa der Domainer Konstantinos Zournas diese Ankündigung. „The damage is done. Trust to Uniregistry is lost in the majority of the domain name community“, so Zournas. Ein kleines bisschen versöhnt zeigte sich zumindest GoDaddy. „We appreciate Uniregistry grandfathering registered names for the most affected TLDs, though the price hikes for some of the other TLDs are still outside of historical industry norms and are still impactful“, so Mike McLaughlin, General Manager of Domains bei GoDaddy. Letztlich entscheiden aber die Nutzer mit ihrem Geldbeutel, wie viel Vertrauen sie in die nTLDs stecken.

Die Pressemitteilung von Uniregistry finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1594

Quelle: domainnamewire.com, onlinedomain.com

STATISTIK – DROHT DEN NTLDS DER ABSTURZ?

Erneut ist ein historischer Meilenstein erreicht: die Zahl der registrierten Domain-Namen mit neuer Top Level Domain hat erstmals die Marke von 29 Millionen überschritten. Jedoch zeichnet sich ab, dass es demnächst eher abwärts geht.

Die Kommerzendung .com scheint ihre kleine Schwächephase überwunden zu haben: nachdem es im Februar 2017 um netto 653.475 Domains voran ging, waren es vier Wochen später immerhin noch 385.285 Domains. Im Dezember 2016 hatte .com dagegen unter dem Strich 454.035 Domains verloren, nachdem vor allem Domain-Inhaber aus China ihre Domains löschen ließen. Diese Erholung von .com müssen offenbar die beiden anderen weltweit wichtigsten gLTDs büssen: sowohl .net als auch .org verlieren fünfstellig. Auch .info kann das Plus von 35.133 Domains aus dem Vormonat nicht bestätigen, und notiert rund 17.000 Domain-Namen leichter. Von derartigen Einflüssen unbeeindruckt zeigte sich .de: mit rund 35.000 Domains wächst die deutsche ccTLD sehr stabil.

Die nächste Millionenmarke haben die nTLDs geknackt: pünktlich zum Monatswechsel kletterte der Domain-Zähler erstmals über die Marke von 29 Millionen registrierten Domain-Namen, bei derzeit 1.216 delegierten nTLDs. An der Spitze liegt nach wie vor .top, wobei der Anstieg mit rund 25.000 Domains bescheiden ausfällt. Die nächstplatzierten Endungen .top und .win verharren dagegen praktisch auf den Vormonatszahlen. Inzwischen tauchen erste Berichte auf, dass die nTLDs den Gipfel bereits erreicht hätten; Auslöser ist der Umstand, dass in diesen Tagen über zehn Prozent aller registrierten Domains mit neuer Endung zur Löschung anstehen. Das würde bedeuten, dass Anfang Mai nur rund 26 Millionen nTLDs registriert sein werden, vorausgesetzt, die Lücke wird nicht durch überdurchschnittlich viele Neuregistrierungen geschlossen. Das könnte viele Registries dazu verleiten, ihre Domains zu besonders günstigen Preisen anzubieten, um die Zahlen stabil zu halten.

Aus der Heerschar der ccTLDs sticht diesen Monat die polnische Landesendung .pl heraus. Wie die Registry NASK mitteilte, konnte man das vierte Quartal 2016 mit 2.703.165 registrierten .pl-Domains abschliessen, ein Anstieg um 21.413 Domain-Namen im Vergleich zum Vorjahr. Davon enthalten 40.116 Domains, also umgerechnet 1,48 Prozent, diakritische Zeichen. Mit einem Marktanteil von 73 Prozent geniesst .pl dabei innerhalb Polens grosses Vertrauen. Mit einer „renwal rate“ von lediglich 61,42 Prozent ist die Entwicklung von .pl aber noch vergleichsweise volatil; zahlreiche generische Domain-Endungen erreichen dagegen Werte von um die 80 Prozent.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.182.877 – (Vergleich zum Vormonat: + 35.590)
.at – 1.270.355 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.711)
.com – 128.434.976 – (Vergleich zum Vormonat: + 385.285)
.net – 15.204.833 – (Vergleich zum Vormonat: – 36.214)
.org – 10.504.608 – (Vergleich zum Vormonat: – 13.780)
.info – 5.277.908 – (Vergleich zum Vormonat: – 16.889)
.biz – 2.088.497 – (Vergleich zum Vormonat: + 339)
.eu – 3.694.528 – (Vergleich zum Vormonat: – 5.016)
.xyz – 6.605.796 – (Vergleich zum Vormonat: + 24.344)
.top – 4.515.313 – (Vergleich zum Vormonat: – 806)
.win – 1.193.020 – (Vergleich zum Vormonat: – 770)

(Stand 1. April 2017)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: ntldstats.com

TLDS – NEUES VON .FEEDBACK, .US UND .VIP

Retourkutsche bei .feedback: nach einer Abmahnung der Internet-Verwaltung ICANN geht die Registry jetzt selbst juristisch gegegen einen Registrar vor. Derweil möchte sich .us an die Spitze einer Graswurzelbewegung setzen, während .vip mit China expandiert – hier die Kurznews.

Top Level Spectrum Inc., Verwalterin der neuen generischen Top Level Domain .feedback, geht in die Offensive: mit eMail vom 6. April 20217 mahnte die Registry den Registrar MarkMonitor Inc. wegen der Veröffentlichung einer als „vertraulich“ gekennzeichneten Vereinbarung ab. Zugleich drohte Top Level Spectrum ausdrücklich an, MarkMonitor Inc. als Registrar für .feedback zu deakkreditieren. Hintergrund dieses Streits ist eine Abmahnung, die sich Top Level Spectrum zuvor auf Betreiben von MarkMonitor wegen mehrerer Verstösse gegen das Registry Agreement mit ICANN eingefangen hat. In diesem Zusammenhang hatte MarkMonitor auch die vertrauliche Vereinbarung als Beweisstück für eine Beschwerde gemäss der „Public Interest Commitments Dispute Resolution Policy“ (PICDRP) offengelegt. Ob und wie MarkMonitor reagiert, ist öffentlich bisher nicht bekannt. Die eigenen Verstöße im Verhältnis zu ICANN will Top Level Spectrum nach Angaben ihres CEO Jay Westerdal inzwischen abgestellt haben.

NeuStar Inc. will das US-amerikanische Länderkürzel .us zu einem Auslöser für eine Graswurzel-Bewegung machen. Es gebe keinen Zweifel, das derzeitige politische Klima in den USA sei gelinde ausgedrückt stürmisch. Allerdings gebe es auch viele Bemühungen, das Land zusammenzuführen. Sie alle würden eine starke digitale Präsenz benötigen, um erfolgreich zu sein – diese Möglichkeit eröffne .us. Die Top Level Domain .us sei Vereinigung auf vielen Ebenen. Dafür benennt Neustar auch ein konkretes Beispiel: die Organizing for Action (OFA) habe ofa.us ausgewählt, um unter Führung des ehemaligen Präsidenten Obama im Internet aufzutreten. In der Tat schöpft .us das vorhandene Potential bei weitem nicht aus: Anfang April 2017 waren 2,46 Millionen Domains registriert, nach wie vor wird der einheimische Markt von .com, .net und .org dominiert. Dass die Präsidentenadresse donaldtrump.us auf die Domain climatechange.tv weiterleitet, mag da nur eine Randnotiz darstellen.

Minds+Machines Group Limited hat die Registrierungszahlen für .vip praktisch binnen Nacht explodieren lassen: wie die Registry bekanntgab, seien aus China Bestellungen für 200.000 .vip-Domains im Wert von US$ 1,3 Millionen eingegangen. Eingeschlosen sind sowohl Premium- als auch Standard-Domains, insbesondere 61 Premium-Domains, die kürzlich bei einer Auktion über den chinesischen Registrar eName unters Volk gebracht wurden. Mutmaßungen, dass damit nur kurzfristig für Erfolg gesorgt werden könnte, tritt Minds+Machines entgegen: „The order contracts also ensure high renewal rates for the new registrations“ heisst es in einer Börsenveröffentlichung. Offensichtlich handelt es sich nicht nur um Registrierungsverträge, die schon nach Ablauf des ersten Jahres gekündigt werden können. Minds+Machines gehe weiterhin davon aus, dass sich die praktische Umsetzung bereits in Kürze bei nTLDstats.com niederschlage, und in der Tat: seit 1. April 2017 stiegen die Registrierungszahlen von knapp unter 600.000 auf über 800.000 Domains. Ob es Minds+Machines darüber hinaus gelingt, wie angekündigt zum Jahresende 2017 auf rund eine Million .vip-Domains zu kommen, werden die kommenden Monate zeigen.

Die Börsenmitteilung von Minds+Machines finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1595

Quelle: worldtrademarkreview.com, about.us, goldsteinreport.com

LAG THÜRINGEN – DOMAIN FÜHRT ZU EINGLIEDERUNG

Dass Domain-Namen auch in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen von Bedeutung sein können, belegt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Thüringen: die Nutzung einer eMailAdresse unter fremder Domain rückte im Streitfall eine Arbeitnehmerin organisatorisch näher an den Beklagten heran, als es diesem lieb war (Urteil vom 23.11.2016 – 6 Sa 283/15).

Der Beklagte hatte im Jahr 1991 ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes gegründet. Dessen Aufgabe war unter anderem die Entwicklung der Agrarstruktur sowie die Entwicklung von ländlichen Räumen im Freistaat Thüringen. Dem Beklagten gehörte ferner eine von ihm 2001 gegründete, nicht rechtsfähige Anstalt. Mit dieser Anstalt schloss der Beklagte im Jahr 2011 einen Rahmenvertrag, wonach die Anstalt bei bestimmten Projekten mitwirken sollte. Der Beklagte verpflichtete sich dabei, unter anderem die notwendigen Räumlichkeiten und die Telekommunikationszugänge zur Verfügung zu stellen, während die Anstalt bewegliche Materialien wie PC und Handy zu stellen hatte. Mitarbeiter des Beklagten sollten ausserdem Zielvereinbarungsgespräche direkt mit den Mitarbeitern der Anstalt führen. Eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung besass die Anstalt nicht. Die Klägerin schloss im November 2011 einen Vertrag mit der Anstalt, um zum 1. März 2012 ihre Tätigkeit beim Beklagten aufzunehmen; sie war durchgängig mit Aufgaben des Rahmenvertrages beschäftigt. Ihre Erreichbarkeit im Wege von Telekommunikationsmitteln und per eMail war unter anderem über eine Domain des Beklagten möglich. Mit Urteil vom 02. Juli 2015 hat das Arbeitsgericht Gera festgestellt, dass nicht zwischen der Klägerin und der Anstalt, sondern zwischen der Klägerin und dem Beklagten ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht; zur Begründung führte das Gericht an, dass die Klägerin in den Betrieb des Beklagten weisungsgebunden eingegliedert worden sei. Hiergegen wandte sich der Beklagte mit seiner Berufung zum Landesarbeitsgericht Thüringen.

Das Landesarbeitsgericht Thüringen wies die Berufung jedoch im Wesentlichen zurück, da auch nach seiner Auffassung zwischen den Parteien ein gesetzlich begründetes Arbeitsverhältnis (§§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 AÜG) bestand. Der „Rahmenvertrag“ zwischen dem Beklagten und der Anstalt erweist sich seinem wahren Geschäftsinhalt nach als Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. So soll die Steuerung von Projekten durch den Beklagten erfolgen. Das spricht dagegen, dass die Anstalt selbst ihre Leistung organisiert. Zudem macht der Beklagte Vorgaben für Qualität des Personals, wobei er zahlreiche Arbeitsmittel stellt. In der Zusammenschau mit den Zielvereinbarungsgesprächen werde deutlich, dass der Inhalt der Arbeit im Einzelnen, das „wie und was“, durch den Beklagten gesteuert wird; dies betrifft den Kern des Arbeitgeberweisungsrechts. Gegen Fremdpersonal spricht auch, dass die Klägerin in das Telekommunikationsnetz des Beklagten eingebunden war, wobei sie von außen nicht als Mitarbeiter eines anderen Unternehmens gekennzeichnet und auch per eMail auf einer Domain des Beklaten erreichbar war. Dies liess wenig Zweifel an der vollständigen Eingliederung der Klägerin in die betriebliche Organisation des Beklagten.

In rechtlicher Hinsicht bringt die Entscheidung des LAG Thüringen wenig Neues. Allerdings wirft die Abgrenzung zwischen Werkvertrag und erlaubnispflichtiger Arbeitnehmerüberlassung häufig praktische Fragen auf. Im Streitfall wirkte sich zu Lasten der Beklagten aus, dass sie der Klägerin eine eMail-Adresse unter ihrer Domain zur Verfügung stellte; dies verstärkt für Aussenstehende den Eindruck, dass die Klägerin organisatorisch in den Betrieb der Beklagten eingegliedert war. Wer daher Dritten eine eMailadresse einrichtet und dafür auch die eigene Unternehmensdomain nutzt, sollte sich also dieser Wirkung bewusst sein, und im Zweifel lieber darauf verzichten.

Das Urteil des LAG Thüringen finden Sie unter:
> http://www.iww.de/quellenmaterial/id/192618

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: iww.de

URS – PEINLICHE NIEDERLAGE FÜR BLOOMBERG

Eine peinliche Niederlage musste das Nachrichten- und Medienunternehmen Bloomberg L.P. in einem URS-Verfahren vor dem National Arbitration Forum einstecken: bei gleich zwei von drei Tatbestandsvoraussetzungen vermisste das Gericht jeden Vortrag.

Auslöser des Streits war die Domain bloomberg.site. Ein „zhang guo jie“ aus „pu tian pu tian shi“ hatte die Domain am 14. Oktober 2015 registriert. Eigene Inhalte hat er unter der Adresse wohl nie veröffentlicht; aktuell leitet sie jedenfalls auf ein Angebot unter west.cn weiter. Daran störte sich Bloomberg, ein von Michael Bloomberg 1981 gegründetes Informationsdienstleistungs-, Nachrichten- und Medienunternehmen mit Hauptsitz in New York, das 2014 mit 15.500 Mitarbeitern einen Umsatz von US$ 8,3 Milliarden erzielt hat. Man sah seine Rechte an der im Jahr 2008 unter der Registernummer 3.430.969 beim „US Patent- and Trademark Office“ eingetragenen und 2013 verlängerten Marke „Bloomberg“ verletzt. Deswegen initiierte Bloomberg am 15. März 2017 ein Verfahren nach der Uniform Rapid Suspension; als Schiedsgericht wählte man das National Arbitration Forum, das sich seit einiger Zeit nur noch als „Forum“ bezeichnet, um eine Suspendierung der Domain für die restliche Vertragslaufzeit zu erreichen. Als Panelist wurde US-Anwalt Terry F. Peppard berufen.

Eigentlich stellt das URS-Verfahren keine besonderen Schwierigkeiten auf. Der Antragsteller muss darlegen, dass die streitige Domain identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist mit einem Begriff, für den er rechtlichen Schutz genießt, der Inhaber dagegen kein legitimes Interesse oder Recht an dieser Domain hat und schließlich, dass sowohl Registrierung als auch Nutzung der Domain bösgläubig erfolgt ist. Die erste Hürde nahm Bloomberg ohne Probleme: Peppard war überzeugt, dass der Beschwerdeführerin Markenrechte zustehen und die streitige Domain mit der Marke zumindest zum Verwechseln ähnlich war. Damit war Peppard allerdings schon am Ende seiner Prüfung angelangt, denn es gab nichts mehr zu prüfen; Bloomberg hatte es schlicht versäumt, genug vorzutragen: „The Complaint is, however, devoid of any allegations or proof of facts tending to show, even prima facie, either that Respondent has no right to or legitimate interest in the bloomberg.site domain name, or that the domain name was registered and is being used by Respondent in bad faith“. Damit war Peppard auch jegliche Grundlage entzogen, um die weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des URS-Verfahrens zu prüfen, so dass er die Beschwerde mit Urteil vom 31. März 2017 zurückweisen musste. Dass der Domain-Inhaber selbst im Verfahren geschwiegen hatte, dürfte dieser peinlichen Niederlage die Krone aufsetzen.

Was leicht scheint, muss nicht leicht sein: in Anwaltsschriftsätzen steckt oft jahrelange Erfahrung, um das wichtige in einer kompakten Form vorzutragen. Daher kann es auch bei Schiedsverfahren ratsam sein, qualifizierte anwaltliche Unterstützung hinzuzuziehen. Ein schwacher Trost mag sein, dass auch andere Markeninhaber am URS-Verfahren wegen Kleinigkeiten gescheitert sind; so musste der Virgin-Konzern im Streit um die Domain virginmedia.vip nachgeben, weil er es versäumt hatte, eine Markenurkunde oder zumindest einen aktuellen Ausdruck aus einer offiziellen Markendatenbank vorzulegen.

Die Entscheidung zur Domain bloomberg.site finden Sie unter:
> http://www.adrforum.com/domaindecisions/1721683D.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adrforum.com, wikipedia.org

VIDEO.GAMES – SPIELSPASS FÜR US$ 183.000,-

Vier gewinnt: was schon die „Fantastischen Vier“ wussten, gilt für die vergangene Domain-Handelswoche erst recht. Gleich vier Domain-Verkäufe landeten im sechsstelligen US$-Bereich. Vor allem eine neue Domain-Endung trumpfte gross auf.

Seit Frühjahr 2014 können Domain-Namen mit neuer Endung registriert werden, doch auf dem Sekundärmarkt kommen sie offenbar erst jetzt so langsam. Nachdem vor wenigen Tagen casino.online mit einem Preis von US$ 201.250,- (ca. EUR 186.343,-) die neue Bestmarke gesetzt hat, legt nun video.games mit US$ 183.000,- (ca. EUR 171.626,-) nach. Die Domain ist Teil eines so genannten Premium/Platinum-Verkaufs von Rightside, der schon im Februar 2017 vollzogen, aber erst jetzt veröffentlicht wurde. Mit zu den verkauften Domains zählen sex.live zu US$ 160.000,- (ca. EUR 150.056,-) und die Partnerdomain porn.live zu US$ 120.000,- (ca. EUR 112.542,-). Insgesamt brachte Rightside 53 Domains zu Preisen von jeweils über US$ 10.000,- an den Mann.

In diese Höhen vermochte dieses Mal noch nicht einmal .com vorzudringen. Mit cryptobank.com für runde US$ 125.000,- (ca. EUR 117.231,-) reichte es aber immerhin für den sechsstelligen Bereich. Das gilt auch für die Vier-Ziffern-Domain 1515.com, die für US$ 121.000,- (ca. EUR 113.480,-) den Inhaber wechselte; der wiederum sitzt in China, was bestätigt, dass die Chinesen eine besondere Affinität zu Zifferndomains pflegen. Darüber hinaus belegt black-jack.com zu GBP 40.000,- (ca. EUR 46.809,-), dass Glücksspiel-Domains ein wahrer Dauerbrenner im Domain-Handel sind.

Und auch die ccTLDs wussten zu glänzen: fetch.com.au verkaufte sich für hervorragende AUD 132.000,- (ca. EUR 93.484,-). Darüber hinaus machte Australien mit pd.com.au zu AUD 42.000,- (ca. EUR 29.745,-) auf sich aufmerksam. Die vorerst teuerste Domain des Jahres 2017 lieferte .de: website.de kostete EUR 26.010,-. Inhalte sind unter der Domain bisher keine abzurufen. Neuer Inhaber scheint eine Holding aus Luxemburg zu sein, die schon in der Vergangenheit als Domain-Investor auf sich aufmerksam gemacht hat. Komplettiert wurde das gute .de-Ergebnis durch den Verkauf von weiteren sechs Domains, angeführt von wetten.com.de für EUR 5.000,-. Gut nachgefragt ist auch .io, das Länderkürzel des Britischen Territoriums im Indischen Ozean. Neben security .io, die ihrem Inhaber US$ 15.000,- (ca. EUR 14.067,-) einbrachte, finden sich zahlreiche weitere Verkäufe im vierstelligen Bereich. Die vergangene Handelswoche erwies sich damit als bunter Mix, aus dem ausnahmsweise nicht .com, sondern erfreulicher Weise eine nTLD herausstechen konnte.

Länderendungen
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fetch.com.au – AUD 132.000,- (ca. EUR 93.484,-)
pd.com.au – AUD 42.000,- (ca. EUR 29.745,-)

tv.cc – US$ 37.000,- (ca. EUR 34.700,-)

website.de – EUR 26.010,-
wetten.com.de – EUR 5.000,-
wassermelder.de – EUR 3.900,-
beach-shop.de – US$ 2.675,- (ca. EUR 2.508,-)
ferienhaus-spanien.de – US$ 2.461,- (ca. EUR 2.308,-)
metallfilter.de – US$ 2.140,- (ca. EUR 2.007,-)
technikhaus.de – US$ 2.140,- (ca. EUR 2.007,-)

robot.ai – US$ 10.099,- (ca. EUR 9.471,-)
simplify.ai – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.750,-)

security.io – US$ 15.000,- (ca. EUR 14.067,-)
calculator.io – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.033,-)
rapid.io – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.564,-)
pepper.io – US$ 6.250,- (ca. EUR 5.861,-)
expand.io – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.923,-)
affiliate.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.751,-)
drawing.io – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.751,-)
cred.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.813,-)
otc.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.813,-)
pioneer.io – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.813,-)

Neue Endungen
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video.games – US$ 183.000,- (ca. EUR 171.626,-)
homes.forsale – US$ 75.000,- (ca. EUR 70.338,-)
personalinjury.attorney – US$ 60.000,- (ca. EUR 56.270,-)
for.sale – US$ 50.000,- (ca. EUR 46.892,-)
business.top – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.532,-)
source.support – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.875,-)

Generische Endungen
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esports.net – US$ 50.000,- (ca. EUR 46.892,-)
jets.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.033,-)
mdj.net – US$ 4.499,- (ca. EUR 4.219,-)
ame.net – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.750,-)
bukmacherskie.org – EUR 2.500,-
bitcoinr.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.344,-)

.com
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cryptobank.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 117.231,-)
1515.com – US$ 121.000,- (ca. EUR 113.480,-)
black-jack.com – GBP 40.000,- (ca. EUR 46.809,-)
dova.com – EUR 30.000,-
0867.com – US$ 24.800,- (ca. EUR 23.258,-)
pqi.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 22.977,-)
yasa.com – EUR 18.000,-
callindia.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 11.254,-)
alabaster.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.378,-)
futuregov.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.378,-)
vlogging.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.377,-)
lastinghealth.com – US$ 9.600,- (ca. EUR 9.003,-)
hshb.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.564,-)
everun.com – US$ 3.745,- (ca. EUR 3.512,-)
bonappart.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.813,-)
lawtutors.com – US$ 2.995,- (ca. EUR 2.808,-)
alphababy.com – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.969,-)
4movies.com – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.875,-)

Die Liste der Premium/Platinum-Verkäufe von Rightside finden Sie unter:
> http://rightside.news/platinum-domain-sales-list

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

KÖLN – 7. NRW IT-RECHTSTAG IM SEPTEMBER 2017

Der Kölner Anwaltverein und die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (davit) laden im September 2017 zum 7. NRW IT-Rechtstag nach Köln. Die Veranstaltung konzentriert sich auf aktuelle rechtliche IT-Topthemen.

Der 7. NRW IT-Rechtstag findet vom 21. bis 22. September 2017 in Köln statt. Nähere Angaben zu den Themen der Veranstaltung sind noch nicht bekannt. Die Moderation dürfte wieder RA Prof. Dr. Ulrich Luckhaus aus Köln übernehmen. Bereits jetzt steht fest, dass nach den Referaten anschließend jeweils Gelegenheit zur ausführlichen Diskussion besteht. Anmelden kann man sich jetzt schon, wofür man bis zum 21./22. Mai 2017 einen kleinen Frühbucherrabatt erhält.

Der 7. NRW IT-Rechtstag findet von 13:00 Uhr am 21. September bis 18:30 Uhr am 22. September 2017 im „Steigenberger Hotel“, Habsburgerring 9-13, 50674 Köln statt. Die Kosten der Teilnahme an beiden Tagen liegen bei EUR 450,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 535,50) und umfassen 15 Stunden nach der FAO. Wer nur am ersten oder nur am zweiten Tag teilnehmen möchte, zahlt EUR 199,50 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 237,41) und erhält 7 Stunden nach der FAO am ersten und zahlt EUR 228,00 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 271,32) für 8 Stunden nach der FAO am zweiten Tag. Die Kosten mit Frühbucherrabatt belaufen sich für die Teilnahme an beiden Tagen auf EUR 427,50 zzgl. 19 % MwSt. (EUR 508,73). Wer nur den ersten oder nur den zweiten Tag früh bucht, zahlt weniger. Von den Kosten mitumfasst sind Getränke im Tagungsraum, Kaffeepausen, Mittagessen nebst Abendempfang am Freitag, die Seminarunterlagen und W-LAN im Tagungsraum.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1590

Quelle: davit.de

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