Domain-Newsletter

Ausgabe #859 – 23. März 2017

Themen: ICANN – Rückblick auf das Kopenhagen-Meeting | WHOIS – ICANN akkreditiert DENIC als Daten-Escrow | TLDs – Neues von .feedback, .is und .sony | LG München – chefkoch.de erzwingt Markenlöschung | UDRP – WIPO legt Jahresreport für 2016 vor | refi.com – neu finanziert für US$ 500.000,- | Mai – RIPE 74 findet in Budapest statt

ICANN – RÜCKBLICK AUF DAS KOPENHAGEN-MEETING

Business as usual – rund sechs Monate nach der historischen IANA-Transition kehrte die Internet-Verwaltung ICANN zum 58. Meeting in Kopenhagen wieder zum Tagesgeschäft zurück. Und Arbeit gibt es genug: die Palette an Diskussionen war breit gefächert.

Genau 2.086 von 2.737 registrierten Teilnehmern waren zum ersten ICANN-Meeting in Kopenhagen erschienen, um vom 11. bis 16. März 2017 über die Zukunft des Domain Name Systems zu diskutieren. ICANN-CEO Göran Marby zeigte sich dabei insbesondere von der Leidenschaft der Teilnehmer beeindruckt, mit der sie sich durch zahlreiche Problemfelder arbeiteten. Auch nach dem Machtwechsel im Netz sieht sich ICANN in der Pflicht, in den Bereichen Transparenz und Rechenschaft für effektive Regelungen zu sorgen; so denkt man etwa darüber nach, die Sitzungen des Vorstands soweit wie möglich nach und nach öffentlich abzuhalten. Überraschend viel Zeit nahm aber die Frage des Datenschutzes in Anspruch; so wurde in Kopenhagen deutlich, dass die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) mit den ICANN-Vorgaben zum WHOIS kollidiert – Stichwort „thick vs. thin WHOIS“. Hier wartet noch viel Arbeit auf ICANN, wobei die Zeit drängt: die EU-DSGVO soll ab dem 25. Mai 2018 in 28 EU-Mitgliedsländern zur Anwendung kommen.

Oft gestellt war die Frage, wann mit der nächsten Einführungsrunde für nTLDs zu rechnen ist. ICANN-Chair Stephen Crocker hielt sich mit konkreten Zeitangaben zurück: „It isn´t a hundred percent clear exactly what needs to be done, so it´s a little bit worse than here´s the list and we will do that and we are on our way“. Zugleich räumte Crocker ein, dass es Druck gäbe, mit diesem Thema voranzukommen, wobei dem „Competition, Consumer Trust & Consumer Choice Review Team“ eine maßgebliche Aufgabe zukommt. Ungeklärt scheint auch noch, ob es wiederum lediglich eine zeitlich befristete Bewerbungsphase gibt, oder in Zukunft jedermann jederzeit eine Bewerbung um eine neue Domain-Endung nach zuvor festgelegten Regeln einreichen kann. Immerhin scheint man sich so langsam darauf zu verständigen, wie mit den Erlösen aus der Versteigerung von nTLDs verfährt; die dafür eingerichtete „Cross-Community Working Group on new gTLD Auction Proceeds“ will zumindest einen Vorschlag präsentieren, wie man zu einer Entscheidung kommen soll. Konkrete Empfehlungen über die Mittelverwendung wird diese Arbeitsgruppe nicht geben. Als einen der größten Erfolge bezeichnete Crocker zudem die Einführung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs), allein aus symbolischen Gründen, um zu zeigen, dass ICANN der gesamten Welt dienen wolle.

Für stets viel Aufmerksamkeit sorgte das traditionelle Kom­mu­niqué des ICANN-Regierungsbeirats GAC (Governmental Advisory Committee). Verärgert zeigte sich das GAC vor allem über einen Beschluss des ICANN-Vorstands aus dem November 2016, wonach Registries einer nTLD künftig nicht mehr verpflichtet sind, Pläne zur Nutzung von ccTLDs unterhalb einer nTLD – also beispielsweise de.xyz oder at.site – mit nationalen Regierungen vorher abzustimmen oder sie für das betroffene Land reserviert zu halten. Die Länder sehen sich daher dem Risiko ausgesetzt, künftig erhebliche finanzielle Mittel zu investieren, um sich diese Adressen zu sichern. Insoweit habe ICANN die Bedenken des GAC schlichtweg ignoriert, weshalb der ICANN-Vorstand nun aufgefordert sei, Lösungen zu erarbeiten. ICANN zeigte sich dafür offen, verwies aber selbstbewusst darauf, dass den Ländern diese Adressen nicht gehören würden.

Mit dem Ende des 58. Meetings in Kopenhagen geht der Blick voraus zum 59. Meeting, das vom 26. bis zum 29. Juni 2017 in Johannesburg stattfindet. Südafrika ist damit schon zum dritten Mal nach ICANN21 in Kapstadt und ICANN47 in Durban offizieller Ausrichtungsort eines ICANN-Meetings. Da dieses Meeting kürzer sein wird als sonst üblich, verspricht sich ICANN weniger, jedoch intensivere Arbeitssitzungen, bei denen sich die Teilnehmer austauschen können. Veranstaltungsort ist das Sandton Convention Centre; die Meeting-Website und die Registrierungsmöglichkeit ist ab sofort freigeschaltet.

Weitere Informationen zum kommenden ICANN-Meeting in Johannesburg finden Sie unter:
> https://meetings.icann.org/en/johannesburg59

Quelle: icann.org, centr.org

WHOIS – ICANN AKKREDITIERT DENIC ALS DATEN-ESCROW

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat sich ein neues Geschäftsfeld erschlossen: Am 15. März 2017 wurde mit der Internet-Verwaltung ICANN die formale Grundlage geschaffen, um künftig als Data Escrow Provider für ICANN-akkreditierte Registrare auftreten zu dürfen.

Die Daten der Domain-Inhaber sind ein sensibles Gut. Um Daten-Verlusten etwa bei Pannen oder Insolvenzen vorzubeugen, sehen sowohl das Registrar Accreditation Agreement (RAA) aus dem Jahre 2009 als auch die aktuelle Fassung von 2013 eine Regelung zum so genannten „Data Escrow“ vor. Sie verpflichtet alle bei und von ICANN akkreditierten Registries und Registrare, die Datensätze der von ihnen verwalteten generischen Domain-Endungen regelmäßig bei einem unabhängigen Escrow Provider zu hinterlegen. Ist eine Registry oder ein Registrar nicht mehr in der Lage, die versprochenen Dienstleistungen zu erbringen, können die Daten an eine andere Registry oder einen anderen Registrar weitergegeben werden; zudem erhalten die Domain-Inhaber eine Möglichkeit, ihre Inhaberschaft nachzuweisen. Am Rande des ICANN-Meetings in Kopenhagen unterzeichnete die DENIC einen Vertrag mit ICANN, wonach künftig auch die .de-Registry einen solchen Escrow-Service für gTLDs anbieten darf. Durch den Einsatz kryptographischer Verfahren und mehrfacher Redundanzen verspricht die DENIC eine sichere Übermittlung und Speicherung aller zugehörigen Registrierungsdaten. Die Datenspeicherung erfolgt dabei ausschließlich in Rechenzentren in Frankfurt und Amsterdam, sowie konform mit den europäischen Datenschutzbestimmungen.

Neben der DENIC gibt es insgesamt sechs weitere, von ICANN akkreditierte Data Escrow Provider, nämlich Iron Mountain Intellectual Property Management Inc., NCC Group Plc, Escrow4all B. V., China Organizational Name Administration Center (CONAC) Beilong Zedata (Beijing) Data Technology Co. Ltd. sowie das China Internet Network Information Center. Der Escrow-Vertrag der DENIC zeichnet sich gegenüber allen anderen Escrow-Verträgen mit ICANN aber dadurch aus, dass nicht ausschließlich kalifornisches Recht gilt, sondern im Vertragsverhältnis zwischen einem Registrar und DENIC als Escrow-Provider – soweit ICANN nicht betroffen ist – deutsches Recht. Außerdem legen Registrar und DENIC bei Vertragsschluss fest, ob sie im Streitfall ein deutsches Gericht oder ein Schweizer Schiedsgericht anrufen wollen. Zu den Kosten äußerte sich DENIC in einer Pressemitteilung nicht; die Konkurrenz von Iron Mountain bietet ihre Dienstleistungen als Data Escrow Provider gratis an.

DENIC-COO Andreas Musielak äußerte sich zufrieden: „Mit Escrow-Services bietet sich uns ein interessantes neues Geschäftsfeld, in dem wir für die Sicherung sensibler Daten unsere internationale Reputation als vertrauenswürdiger Partner weiter ausbauen können“. Er hob hervor, dass angesichts der aktuellen Rechtsunsicherheit, was Datentransfers in die USA betrifft, der DENIC-Escrow-Service insbesondere auch für alle europäischen Registrare attraktiv sei.

Weitere Informationen zum Registrar Data Escrow Program finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1576

Quelle: denic.de, icann.org

TLDS – NEUES VON .FEEDBACK, .IS UND .SONY

Das Land der Trolle wirbt um Domain-Inhaber: Islands Landesendung .is hat erklärt, auf das Modell von Premium-Domains verzichten zu wollen. Dagegen sieht sich .feedback mit einer Abmahnung von ICANN konfrontiert, während Sony mit .sony die eigene Endung aktiv nutzt – hier unsere Kurznews.

Blauer Brief für Top Level Spectrum Inc.: die Internet-Verwaltung ICANN hat die Registry der neuen Domain-Endung .feedback am 16. März 2017 wegen mehrerer Verstösse gegen das Registry Agreement abgemahnt. Der Kernvorwurf lautet auf „failure to operate the TLD feedback in a transparent manner consistent with general principles of openness and non-discrimination by establishing, publishing and adhering to clear registration policies, as required by Section 3c of Specification 11 of the RA“; daneben listet ICANN in der Abmahnung vier weitere, kleinere Verstöße auf. Zurückgehen dürfe die Abmahnung auf die Beschwerde, die MarkMonitor im Oktober 2016 eingereicht hat; danach enthalten etwa 70 Prozent aller .feedback-Domains markenrechtlich geschützte Begriffe. Aktuell sind rund 2.770 Domains mit der Endung .feedback registriert. Top Level Spectrum hat nun Zeit bis 15. April 2017, die Verstöße zu beseitigen; sollte man der Aufforderung nicht nachkommen, droht die Kündigung des Registry Agreements. Inhaber von .feedback-Domains würden in diesem Fall wohl eine neue Registry erhalten; die Löschung aller Domains gilt hingegen als äußerst unwahrscheinlich.

ISNIC, Registry der offiziellen isländischen Länderendung .is, arbeitet an der Popularität der eigenen ccTLD. In einem Blog-Eintrag vom 10. März 2017 verwies die Registry darauf, dass an diesem Tag rund 61.500 Domains unter .is registriert waren. Davon entfallen rund zwei Drittel auf Personen mit Sitz in Island, unter Verwendung isländischer Worte, Namen und Buchstaben. Dagegen enthalten lediglich 20.000 bis 25.000 .is-Domains englische Worte und Namen. Mit anderen Worten: unter .is sind noch zahlreiche attraktive Domains verfügbar. Während andere Registries versuchen, dieses Potential durch den Verkauf teurer Premium-Domains zu vermarkten, verlangt ISNIC keine besonderen Gebühren; alle Domains sind zu einheitlichen Preisen zu haben. Davon profitieren kann die ganze Welt: .is-Domains sind für jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck erhältlich; lediglich die Registrierung von Domain-Namen mit sexuellem Inhalt ist nicht möglich.

Die japanische Sony Corporation hat damit begonnen, das Potential ihrer Top Level Domain .sony zu erschließen. Nachdem man im November 2015 zunächst mit assismoneypenny.sony anlässlich des Kinostarts des neuen James-Bond-Films „Spectre“ einen ersten, kurzzeitig angelegten Versuch gestartet (und durch Domain-Löschung wieder beendet) hat, folgt nun mit lostinmusic.sony der zweite Anlauf. Über die Domain ist eine farbenfrohe Webseite erreichbar, die für eine Serie von Musikkonzerten sowie die VR-Technologie der PlayStation wirbt. Zudem wird der Hashtag #lostinmusic in sozialen Medien wie Instagram und Twitter aktiv eingesetzt. Die Domain lostinmusic.com schlummert einstweilen mit einer Verkaufsanzeige vor sich hin; die US$ 8.000,00, die ihr Inhaber verlangt, war offenbar bisher niemand bereit zu bezahlen. Hinzu kommt, dass Sony lostinmusic.sony nicht nur zur Weiterleitung nutzt, sondern ein originäres Angebot schafft – auch wenn die Inhalte parallel über sony.com/lostinmusic zu erreichen sind. Bleibt zu hoffen, dass viele .brands dem Vorbild von Sony folgen und sich der Welt ebenfalls unter eigener Top Level Domain präsentieren. Selbst Sony hat reichlich Nachholbedarf: aktuell sind nur 8 .sony-Domains registriert.

Die Abmahnung zu .feedback finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1575

Quelle: icann.org, isnic.is, dotbrandobservatory.com

LG MÜNCHEN – CHEFKOCH.DE ERZWINGT MARKENLÖSCHUNG

Das Landgericht München I bestätigte in einem aktuellen Urteil die Macht einer Domain: Aufgrund einer intensiven Nutzung des Portals chefkoch.de sah das Gericht die Wort-/Bildmarke „Chefkoch“ der Betreiberin als unterscheidungskräftig genug an, um die Löschung einer anderen „Chefkoch“-Wort-/Bildmarke durchzusetzen.

Die Klägerin, Betreiberin des Online-Portals chefkoch.de, ist Inhaberin einer Wort-/Bildmarke sowie einer Wortmarke „Chefkoch“, die unter anderem die Veröffentlichung und Herausgabe von elektronisch hinterlegbaren Text-, Grafik-, Bild- und Toninformationen im Internet und das Errichten und Betreiben eines Internetportals zum Thema Rezepte sowie Speisenzubereitung samt Aufbau und Pflege einer Rezeptdatenbank schützen. Sie macht gegen die Beklagte, ein 2008 gegründetes, chinesisches Unternehmen, das seinerseits Inhaber einer Wort-/Bildmarke „Chefkoch“ beim Deutschen Patent- und Markenamt ist, einen Anspruch auf Löschung und der Unterlassung der Nutzung der Marke geltend. Die Ende 2012 eingetragene Marke der Beklagten schützt vorwiegend Küchengeräte und -werkzeuge sowie Besteck und Geschirr. Die Klägerin sieht ihre Marke aufgrund der Ähnlichkeit der Marke der Beklagten, die beide aus dem Wort „Chefkoch“ nebst einer stilisierten Kochmütze mittig über dem Wort bestehen, verletzt. Das Portal der Klägerin verzeichnete 2015 über 2,2 Milliarden Abrufe und ist damit Marktführer unter den vergleichbaren Angeboten. Ihre Marke ist auf allen Seiten des Portals sichtbar und den Nutzern des Portals bekannt. Die Nutzer würden wegen der Ähnlichkeit der Marken eine gedankliche Verknüpfung zur Marke der Beklagten herstellen. Die Beklagte nutze dies aus und profitiere so von der Anziehungskraft, dem Ruf, dem Ansehen und der Wertschätzung, die die Marke der Klägerin genießt. Die Klägerin beantragte vor dem Landgericht München gegen die Beklagte die Löschung der Beklagtenmarke sowie es zu unterlassen, die Beklagtenmarke zu nutzen. Die Beklagte meint unter anderem, die Marken seien sich nicht ähnlich, weshalb sie auch nicht gedanklich miteinander in Verbindung gebracht würden: Der Wortbestandteil der Marken sei nicht kennzeichnungskräftig, weshalb der Bildbestandteil maßgebend wäre. Der Unterschied zwischen den beiden stilisierten Kochmützen sei so prägnant, dass der angesprochene Verkehr dies ohne weiteres erkenne. Parallel zu dem Verfahren vor dem LG München I war auch ein Widerspruchsverfahren vor dem Bundespatentgericht anhängig, mit dem die Klägerin ebenfalls die Löschung der Beklagtenmarke herbeiführen wollte.

Das Landgericht München I gab der Klage statt und bestätigte den Löschungsanspruch hinsichtlich der Beklagtenmarke, da diese die Unterscheidungskraft der bekannten Wort-/Bildmarke der Klägerin unlauter ausnutzt (Urteil vom 13.12.2016, Az.: 33 O 7174/16). Es klärte zunächst, dass das anhängige Parallelverfahren auf Löschung der Beklagtenmarke vor dem Bundespatentgericht einer Entscheidung des Landgerichts nicht entgegensteht, da der Gesetzgeber die Parallelität der Rechtswege grundsätzlich ermöglicht hat. Hier komme hinzu, dass die Klägerin neben dem Löschungsanspruch auch einen Unterlassungsanspruch geltend mache, über den allein ein ordentliches Gericht entscheiden könne. Im weiteren stellte das Gericht fest: Die Marke der Klägerin ist bekannt, das Portal der Klägerin verfügt über eine erhebliche Nutzerzahl. Die Klägerin ist unstreitig Marktführerin bei Internetseiten im kulinarischen Bereich. Die Bekanntheit des Portals ist dabei der Bekanntheit der Wort-/Bildmarke gleichzusetzen, da diese auf der Webseite verwendet wird und von jedem wahrgenommen werde, der das Portal aufruft. Zudem ist der Wortbestandteil der Marke zugleich der Domain-Name. Zwischen den Waren, für die die Beklagtenmarke eingetragen ist, und den Dienstleistungen der Klägerin bestehe zwar keine Ähnlichkeit. Die angesprochenen Verkehrskreise stellen gleichwohl zwischen den Marken der Parteien eine gedankliche Verknüpfung her. Die Marken sind sich hochgradig ähnlich, und die angesprochenen Verkehrskreise werden kaum zwischen den beiden Kochmützenformen unterscheiden. In der Regel würden den angesprochenen Verkehrskreisen nicht beide Zeichen gleichzeitig begegnen und sie sich deshalb auf das unvollkommene Bild verlassen müssen, welches sie von der Marke in ihrem Gedächtnis behalten haben. Weiter hat die Marke der Klägerin zwar beschreibende Anklänge, sie verfügt aber über Unterscheidungskraft, da sie kein Portal für Chefköche, sondern für Hobbyköche bezeichnet. Die Marke der Klägerin bleibt den Nutzern des Portals im Gedächtnis präsent. Bei Kontakt mit der Beklagtenmarke wird somit die Wort-/Bildmarke der Klägerin in Erinnerung gerufen. Daran ändert die fehlende Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen nichts.

Schließlich nutze die Beklagte im Streitfall auch die Unterscheidungskraft der Wort-/Bildmarke der Klägerin in unlauterer Weise aus, da aufgrund der Ähnlichkeit der Marken die angesprochenen Verkehrskreise aufgrund des Wiedererkennungseffekts sich mit entsprechend gekennzeichneten Waren der Beklagten intensiver beschäftigen werden. Indem die Beklagte ihre Marke registrierte, brachte sie zudem zum Ausdruck, dass sie sie auch für ihre Waren nutzen wolle, womit sie zugleich die Herkunftsfunktion der Wort-/Bildmarke der Klägerin beeinträchtigt. Damit lagen alle Voraussetzungen für eine Löschung der Beklagtenmarke vor. Hinsichtlich des geltend gemachten Unterlassungsanspruches verwies das LG München I auf die vorangegangenen Ausführungen und bestätigte auch diesen Anspruch.

Das Urteil des LG München I über die Domain chefkoch.de finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1577

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: beckmannundnorda.de

UDRP – WIPO LEGT JAHRESREPORT FÜR 2016 VOR

Nachdem wir bereits im Dezember 2016 einen Blick auf die UDRP-Zahlen bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) für 2016 geworfen haben, schauen wir uns diesmal den offiziellen Bericht der WIPO zu Domain-Streitbeilegungen im vergangenen Jahr an, der vor wenigen Tagen veröffentlicht wurde.

WIPO berichtet in ihrem Report von einem Allzeithoch von 3.036 Fällen, die unter der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) 2016 geklärt wurden. Das ist ein zehnprozentiger Anstieg gegenüber dem Vorjahr. 16 Prozent dieser Verfahren betrafen Domains mit neuer generischer Endung, 14 Prozent Länderendungen. Gestritten wurde um insgesamt 5.374 Domains. 3.135 davon waren .com-Domains (66,89 Prozent). Mit – im Vergleich – lediglich 321 Domains lag die neue Endung .xyz an zweiter Position (6,85 Prozent). Darauf folgte .net mit 272 Fällen (5,8 Prozent). An der vierten Position reihte sich mit .top (153 Domains, 3,26 Prozent) wieder eine nTLD ein.

Die streitenden Parteien kamen aus 109 Ländern. Die meisten Anträge kamen mit 895 Fällen aus den USA. Dem folgten 466 Fälle aus Frankreich und 273 Fälle aus Deutschland. Großbritannien war mit 237 Fällen dabei und die Schweiz mit 180 Fällen. Frankreich verzeichnete unter diesen dabei mit 38 Prozent die höchste Steigerungsrate an Streitbeilegungsverfahren gegenüber dem Vorjahr. Bei den Beschwerdeführern aller Fälle kamen 12 Prozent aus dem Bereich Banken und Finanzen, 9 Prozent aus dem Modebereich, und ebenfalls 9 Prozent aus der Schwerindustrie. Auf dem ersten Platz der Liste der Beschwerdeführer steht der PhillipMorris Konzern mit 67 Fällen, gefolgt von AB Electrolux (51 Fälle) sowie Hugo Boss, Lego und Michelin mit jeweils 42 Fällen. Für die WIPO waren 305 Fachleute aus 47 Ländern tätig, die die Verfahren in 15 verschiedenen Sprachen führten.

Die Anzahl der Fälle addiert sich von 1999 bis zum Ablauf des Jahres 2016 zu 36.122 auf; betroffen waren über 66.705 Domain-Namen. Mit 3.036 war die Anzahl der Verfahren in 2016 höher als je zuvor. Doch die Anzahl von 5.374 Domains, um die in 2016 gestritten wurde, stellt nicht den Höchststand dar. Im Jahr 2014 standen 5.603 Domains in 2.634 Verfahren im Streit. Den Höchststand bisher weist aber das Jahr 2013 auf, bei dem um 6.191 Domains in 2.585 Verfahren gestritten wurde. Ist die Anzahl der Verfahren tatsächlich maßgebend für das Allzeithoch, oder sind es doch eher die Domains, um die gestritten wird?

Den WIPO-Report für 2016 finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1578

Die Statistik-Seite von WIPO finden Sie unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/statistics/

Unseren letzten Artikel mit mehr Zahlen zum UDRP-Verfahren bei WIPO finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1579

Quelle: wipo.int

REFI.COM – NEU FINANZIERT FÜR US$ 500.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche erfreute mit dem (derzeit) zweitteuersten Domain-Namen des Jahres: refi.com kostete US$ 500.000,- (ca. EUR 471.698,-). Und .com lieferte auch gleich noch eine zweite Domain im sechsstelligen Bereich. Die anderen Endungen vermochten nichts großes beizutragen.

Die Endung .com sorgte wieder für die großen Zahlen: Mit refi.com und ihrem Preis von US$ 500.000,- (ca. EUR 471.698,-) lieferte .com die teuerste Domain der Woche, die sich damit zur Zeit auf Platz zwei der Jahresbestenliste einfügt. Ihr folgte w9.com mit US$ 130.000,- (ca. EUR 122.642,-) und dem 8. Platz der Jahresliste. Auch die drittteuerste Domain, moremoney.com mit dem Preis von US$ 67.000,- (ca. EUR 63.208,-), erzielt in der Jahresbestenliste noch Platz 14. Und die viertteuerste Domain pww.com liegt mit US$ 45.000,- (ca. EUR 42.453,-) noch auf Platz 19 der Jahresliste.

Unter den Länderendungen erwies sich die australische .au als federführend, mit der schönen Domain pool.com.au waren jedoch lediglich US$ 4.999,- (ca. EUR 4.716,-) möglich. An zweiter Position stand die britische lawfirms.co.uk mit GBP 3.700,- (ca. EUR 4.269,-). Zwei weitere .uk-Domains waren noch zu verzeichnen, und vier .eu-Domains, die mit automate.eu bei EUR 3.599,- starteten. Die deutsche Endung .de war sehr schwach besetzt und regte sich erst bei EUR 2.499,- mit kosmetikstudio.de.

Die neuen generischen Endungen standen im Zeichen von .global. Unter ihr gab es law.global für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-), gefolgt von zwölf .global-Domains für US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-) und vier zu jeweils US$ 1.200,- (ca. EUR 1.132,-). Die weiteren generischen Endungen waren mit attraction.info für US$ 2.199,- (ca. EUR 2.075,-), dealer.net für US$ 9.600,- (ca. EUR 9.057,-) und bramble.org für US$ 3.549,- (ca. EUR 3.348,-) lediglich schwach vertreten. Wieder war es .com, die eine ansonsten schwache Domain-Handelswoche sehr deutlich herausriss.

Länderendungen
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pool.com.au – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.716,-)

lawfirms.co.uk – GBP 3.700,- (ca. EUR 4.269,-)
mobilityscooter.co.uk – GBP 2.200,- (ca. EUR 2.538,-)
parkandfly.co.uk – GBP 1.750,- (ca. EUR 2.019,-)

automate.eu – EUR 3.599,-
solve.eu – EUR 3.500,-
helder.eu – EUR 2.999,-
freecolor.eu – EUR 1.999,-

millemiglia.ca – US$ 3.200,- (ca. EUR 3.019,-)
americalatina.it – EUR 3.000,-
bola.pt – EUR 3.000,-
kredit.bg – EUR 2.627,-
hack.it – EUR 2.500,-
kosmetikstudio.de – EUR 2.499,-
somos.ch – EUR 2.490,-
wingman.ai – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.358,-)
holidaytravel.de – EUR 2.250,-
carfindo.de – EUR 2.000,-
emterprise.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)
neterprise.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)

Neue Endungen
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law.global – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
ali.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
atd.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
cmc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
crc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
fetish.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
first.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
ias.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
lex.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
relay.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
sbc.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
times.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
wpa.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.528,-)
extranet.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.132,-)
mygroup.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.132,-)
ricardo.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.132,-)
sara.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.132,-)

Generische Endungen
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attraction.info – US$ 2.199,- (ca. EUR 2.075,-)

dealer.net – US$ 9.600,- (ca. EUR 9.057,-)
bramble.org – US$ 3.549,- (ca. EUR 3.348,-)

.com
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refi.com – US$ 500.000,- (ca. EUR 471.698,-)
w9.com – US$ 130.000,- (ca. EUR 122.642,-)
moremoney.com – US$ 67.000,- (ca. EUR 63.208,-)
pww.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 42.453,-)
philmar.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 21.226,-)
healingholidays.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-)
michellemason.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 12.264,-)
advu.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.434,-)
premiermodel.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.434,-)
marketu.com – US$ 8.750,- (ca. EUR 8.255,-)
intergift.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)
iprad.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)
coingeek.com – US$ 7.910,- (ca. EUR 7.462,-)
centus.com – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.075,-)
sendin.com – EUR 7.000,-
sponde.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.604,-)
tidycleaning.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 6.604,-)
827777.com – US$ 6.883,- (ca. EUR 6.493,-)
rangecookers.com – GBP 5.390,- (ca. EUR 6.219,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

MAI – RIPE 74 FINDET IN BUDAPEST STATT

Zum schon 74. Male findet das RIPE-Treffen statt. Internet Service Provider treffen sich dieses Mal vom 08. bis 12. Mai 2017 in Budapest (Ungarn).

Veranstalter der RIPE 74 ist das Réseaux IP Européens Network Coordination Centre (RIPE NCC), die Regional Internet Registry (RIR), die für die Vergabe von IP-Adressbereichen in Europa, dem Nahen Osten und Zentralasien zuständig ist. Beim zwei Mal im Jahr stattfindenden, jeweils fünftägigen RIPE-Meeting kommen Internet Service Provider (ISP), Netzwerkbetreiber und andere interessierte Gruppen zusammen, um Internetthemen zu diskutieren. Die Agenda steht inhaltlich noch nicht fest, jedoch liegt ein Strukturplan für das fünftägige Treffen vor, das am Montag, dem 08. Mai 2017 morgens mit drei parallel verlaufenden Tutorien beginnt. Schon am 12. März 2017 endete die Frist zur Einreichung von Vorschlägen für Vorträge. Die Auswahl ist noch nicht in die Agenda eingeflossen. Themen innerhalb der fünf Tage sind in jedem Fall IPv6, DNS und die „Address Policy“. Die gesamte Veranstaltung kann auch via Internet per Webcast begleitet werden.

RIPE 74 findet vom 08. bis 12. Mai 2017 im InterContinental Budapest, Apaczai Csere J.U. 12-14 in 1052 Budapest (Ungarn) statt. Die Teilnahme kostet für den Gesamtzeitraum EUR 350,- (inklusive Umsatzsteuer), Studierende zahlen nur EUR 50,-. Tagestickets kosten EUR 125,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://ripe74.ripe.net/

Quelle: ripe.net, tobiassattler.com

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