Domain-Newsletter

Ausgabe #856 – 02. März 2017

Themen: „Healthy Domains“ – PIR muss kräftig zurückrudern | nTLDs – nächste Runde schon im Januar 2019? | TLDs – Neues von .asia, .be und .tv | UDRP – De Beers jagt Diamanten-Domain-Dieb | .ai – Anguilla erobert den Sekundärmarkt | hg7.com – Drei-Zeichen-Domain für US$ 60.001,- | DomainX – indische Konferenz nach London verlegt

„HEALTHY DOMAINS“ – PIR MUSS KRÄFTIG ZURÜCKRUDERN

Der Lobbyverband Domain Name Association (The DNA) muss in seinen Bemühungen um die „Healthy Domains Initiative“ einen schweren Rückschlag einstecken: Hauptinitiator Public Interest Registry (PIR) hat aufgrund des öffentlichen Widerstands gegen ein UDRP-System für Webinhalte angekündigt, die Bemühungen vorerst auf Eis zu legen.

Mitte Februar 2017 stellte die DNA erstmalig die neu entwickelte „Healthy Domains Initiative“ (HDI) der breiteren Öffentlichkeit vor. Eine Reihe standardisierter Geschäftsabläufe soll der Domain-Branche helfen, trotz ihres Wachstums gesund zu bleiben. Im Rahmen einer Art freiwilligen Selbstkontrolle sollten sich Branchenmitglieder insbesondere verpflichten, in den folgenden vier Themengebieten dafür zu sorgen, dass die Domain Name Industry nicht verkommt:

– Befassung mit Missbrauchspraktiken (z.B. Malware, Phishing und Pharming)
– Verbesserung von Maßnahmen gegen Kinderpornographie
– Entbürokratisierung von Beschwerdeverfahren gegen illegale oder bösartige Online-Apotheken
– Schaffung eines freiwilligen, unabhängigen Kontrollsystems für Urheberechtsverletzungen im Internet

Für Diskussion sorgt vor allem der letzte Punkt. Die DNA denkt konkret an ein System, das ähnlich wie Beschwerdeverfahren gemäß der UDRP funktioniert, jedoch auch Inhalte erfasst, die in rechtswidriger Weise unter einer Domain veröffentlicht werden. Entwickelt wurde die „Systemic Copyright Infringement Alternative Dispute Resolution Policy“ (SCDRP) von der .org-Verwalterin PIR. Ihren exakten Wortlaut sucht man vergebens; zumindest Teile der Regelung haben aber Eingang in die HDI gefunden. So finden sich dort unter der Bezeichnung „Copyright ADRP“ stichpunktartig insgesamt sieben Empfehlungen, die auf ein Verfahren schliessen lassen, dass sich eng an die UDRP anlehnt, mit dem wesentlichen Unterschied, dass nicht rechtswidrige Domain-Namen, sondern rechtswidrige Inhalte unter einer rechtmäßigen Domain zu einer Übertragung oder Suspendierung einer Domain führen können.

Heftige Kritik an der HDI kam unter anderem von der Electronic Frontier Foundation (EFF) und der Internet Commerce Association (ICA), die beide eine Schattenregulierung fürchten. Auf diese Kritik hat PIR jetzt reagiert. In einem Blog-Eintrag erläutert die Registry in knappen Worten: „Given certain concerns that have been recently raised in the public domain, Public Interest Registry is pausing its SCDRP development process to reflect on those concerns and consider forward steps. We will hold any further development of the SCDRP until further notice“. Wie viel Unterstützung der PIR-Vorschlag gefunden hat, lässt sich nur spekulieren; in der DNA sind aber immerhin namhafte Unternehmen wie ARI Registry Services, Donuts, GoDaddy, Google und Rightside vertreten. Ob damit auch die HDI bis auf weiteres zu den Akten gelegt wird, lässt PIR offen; auf der DNA-Website findet sich aber der Hinweis, dass man sich zusätzliche Zeit für die „Copyright ADRP“ nehmen und einstweilen an den anderen 30 Empfehlungen der Initiative arbeiten wolle.

Den Blog-Eintrag von PIR findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1563

Weitere Informationen zur „Healthy Domains Initiative“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1553

Quelle: pir.org

NTLDS – NÄCHSTE RUNDE SCHON IM JANUAR 2019?

Die Berichte, wonach die nächste Einführungsrunde für neue Top Level Domains bereits im Jahr 2019 stattfinden könnte, häufen sich: neben dem Domain-Experten Stéphane Van Gelder plädierte auch Donna Austin, Policy & Industry Affairs Manager der Registry Neustar, für einen Start schon in zwei Jahren.

Am 12. April 2017 jährt sich zum dann fünften Male der Tag, an dem das Bewerbungsfenster für eine neue generische Top Level Domain geschlossen hat. Seither wächst der Druck auf die Internet-Verwaltung ICANN, die nächste Runde folgen zu lassen. Die Verpflichtung ergibt sich aus einem Vorstandsbeschluss aus dem Jahr 2008, wonach „subsequent gTLD application rounds as quickly as possible“ beginnen sollen. Im Oktober 2014 äußerte sich Akram Atallah Präsident von ICANNs Global Domain Division, mit den Worten: „In den vergangenen Monaten gab es ein wachsendes Interesse am Zeitplan für die nächste Bewerbungsrunde“, um allerdings Anfang Mai 2016 wieder zurückzurudern; damals deutete er an, dass erst das Jahr 2020 ein realistischer Zeitpunkt für die nächste Einführungsrunde sei.

Inzwischen wächst jedoch der Druck auf ICANN, keine drei Jahre mehr verstreichen zu lassen. Der Domain-Experte Stéphane Van Gelder sprach sich in einem Artikel auf circleid.com dafür aus, einzelne Kategorien von Bewerbern schon früher für eine erneute Bewerbung zuzulassen; als Beispiele erwähnte er Städte- und Marken-TLDs. Dort wären sowohl Aufwand als auch rechtliche Risiken ungleich kleiner als bei weiteren generischen TLDs. Ohne konkreter zu werden, erwähnt Van Gelder, dass einige Markenunternehmen bereits intensive Lobbyarbeit betreiben, um so rasch wie möglich zum Zug zu kommen. Da ICANN leicht für Symbolismus zu begeistern sei, würde sich der 12. Januar 2019, sieben Jahre nach Öffnung des letzten Bewerbungsfensters, anbieten. Das exakt gleiche Datum nannte auch Donna Austin, ebenfalls in einem Blog-Artikel auf circleid.com. Sie setzte sich dafür ein, in der Community festzulegen, welche Schritte für eine zweite Runde abgearbeitet werden müssen. Zugleich forderte sie die Beteiligten dazu auf, Deadlines zu setzen; nur dann würde sich ICANN bewegen. Schließlich betonte auch sie, dass es ohne Zweifel Bedarf für weitere Domain-Endungen gibt; konkrete Beispiele nannte sie aber ebenfalls nicht.

ICANN hat bisher stets betont, in jedem Fall erst die aktuelle Einführungsrunde auswerten zu wollen, um daraus alle notwendigen Schlüsse zu ziehen. Hierzu gehören insbesondere Studien zu

– Wettbewerb, Verbrauchervertrauen und Verbraucherauswahl,
– Wirkung des Trademark Clearinghouse
– Stabilität der Root Zone

sowie die Festlegung von Regeln für die Entwicklung normsetzender Prozesse. Ob das auch gelten würde, wenn lediglich wenige ausgewählte Bewerbergruppen zugelassen würden, hat ICANN offengelassen. Allzu viel darauf wetten sollte man allerdings nicht.

Den Blog-Artikel von Stéphane Van Gelder finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1565

Den Blog-Artikel von Donna Austin finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1566

Quelle: circleid.com

TLDS – NEUES VON .ASIA, .BE UND .TV

Über den Wolken: als erste europäische ccTLD wandert die belgische Länderendung in die Cloud ab. In Asien versucht man einstweilen, mit einer Liberalisierung mehr .asia-Kunden zu gewinnen, während Tuvalu mit .tv viel Geld verdient – hier unsere Kurznews.

DotAsia Organisation, Registry der Domain-Endung .asia, bereitet eine Liberalisierung der Vergaberegelungen vor. In der aktuellen Fassung sehen die „.Asia Charter Eligibility Requirement Policies“ vor, dass eine Registrierung unter .asia offensteht für „Entities that have established, seeking or have nexus relationship and presence within the Sponsor Community“. In Zukunft sollen auch Personen oder Unternehmen, die eine Präsenz in der Asien-Pazifik-Region erst noch suchen, .asia-Domains registrieren dürfen. Konkret bedeutet das, dass die Registrierung keine Postanschrift in Asien mehr erfordert; zudem können auch natürliche oder juristische Personen außerhalb der .asia-Community eine .asia-Domain registrieren. Im Jahr 2016 gingen über 80 Prozent der Registrierungen auf Personen mit Sitz in der Region, angeführt von China, Indien und Indonesien, zurück. Diesen Kreis will man aufbrechen und .asia so für die globale Community öffnen, insbesondere für Unternehmen, die in Asien ihre Geschäfte betreiben oder Asiaten, die sich außerhalb von Asien aufhalten. Den Registrierungszahlen könnte eine solche Öffnung nicht schaden: die aktuell letzten offiziell verfügbaren Zahlen für .asia aus dem Oktober 2016 weisen auf 232.503 .asia-Domains hin. Ob und bis wann die Änderungen in Kraft treten, bleibt jedoch abzuwarten.

Rein geographisch steht .be für die country code Top Level Domain für Belgien, doch wer eine .be-Domain aufruft, könnte in Zukunft auch über den Wolken landen. Wie die Registry DNS Belgium mitteilt, hat man nach monatelangen Vorbereitungen am 11. Februar 2017 die Registrierungsplattform in die Cloud verschoben. Die Verwalterin verspricht sich davon erhebliche Vorteile in Sachen Sicherheit und Effizienz; daher habe man als erste europäische ccTLD diesen Schritt gewagt. Zuständiger Cloud-Verwalter ist Amazon Web Services (AWS), eine Sammlung verschiedener Online-Dienste der Handels- und Dienstleistungsplattform Amazon. AWS solle sich künftig vorrangig um Hardware und Konnektivität kümmern, der Fokus von DNS Belgium liegt hingegen auf der Software, so Philip Du Bois, General Manager für .be. Auch für DDoS-Attacken sieht man sich so künftig besser gerüstet.

Der im Stillen Ozean gelegene Inselstaat Tuvalu mag vom Untergang bedroht sein, seine country code Top Level Domain .tv ist dagegen ein wirtschaftlicher Anker: mindestens US$ 5,0 Mio. im Jahr zahlte VeriSign Inc. in den Jahren 2015 und 2016, um die Endung betreiben und weltweit vermarkten zu dürfen. Das geht aus einer Börsenmitteilung hervor, die VeriSign zum 31. Dezember 2016 veröffentlicht hat. Im Jahr 2014 lag die Zahlung noch bei US$ 4,5 Mio. Insgesamt läuft der aktuelle Vertrag mit der Regierung von Tuvalu noch bis 31. Dezember 2021. Nach Angaben der Online-Enzyklopädie Wikipedia lag das Bruttoinlandsprodukt von Tuvalu im Jahr 2015 bei US$ 37 Mio.; damit trägt .tv erheblich zum wirtschaftlichen Bestand bei. Aktuelle Werte für die Anzahl an registrierten .tv-Domains gibt es nicht; nach inoffiziellen Berichten liegt die Zahl bei rund 550.000. Den Domain-Inhabern kann es egal sein; die stabile Verwaltung von .tv-Domains ist unabhängig von allen Einflüssen des Klimawandels jedenfalls auch in den kommenden Jahren gewährleistet.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen bei .asia finden Sie unter:
> http://www.dot.asia/dotasia-organisation/policy-development/

Die Börsenmitteilung von VeriSign zu .tv finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1564

Quelle: dot.asia, dnsbelgium.be, onlinedomain.com

UDRP – DE BEERS JAGT DIAMANTEN-DOMAIN-DIEB

Der Diamanten-Produzent De Beers UK Limited ärgert sich derzeit vielfach mit einem Cybersquatter herum, der markenverletzende Domains registriert. Für ein auDRP-Verfahren um die Domain diamondisforever.com.au musste De Beers feststellen, dass der Gegner seinerseits Marken beantragt hatte.

Der berühmte Diamanten-Produzent De Beers sah sich genötigt, gegen die International Diamond Corporation Pty Ltd. mit Sitz in Australien vorzugehen. Diese hatte die Domain diamondisforever .com.au registriert. De Beers ist Inhaber unter anderem der australischen Marke „A DIAMOND IS FOREVER“, die im Dezember 2003 registriert wurde. De Beer nutzt den Slogan „A diamond is forever“ bereits seit 1949. Slogan und Marke sind weithin bekannt und werden mit De Beers in Verbindung gebracht. Die Antragsgegnerin hatte die Domain diamondisforever.com.au im Oktober 2016 registriert und nutzte sie, um Schmuck anzubieten. Am Tag, als De Beers das Beschwerdeverfahren nach der .au-Streitbeilegungsordnung (auDRP) bei der WIPO eingereicht hatte, beantragte die Beschwerdegegnerin beim australischen Markenamt die Marken „ADIAMONDISFOREVER“ für Grundstücksdienstleistungen und „DIAMOND IS FOREVER“ für Schmuck. In der Sache meldete sich die Beschwerdegegnerin nicht, bestätigte aber per eMail, dass ihre Adressdaten korrekt angegeben seien. Als Entscheider wurde der Londoner Rechtsanwalt David Stone berufen.

Stone gab nach eingehender Prüfung der Beschwerde statt und entschied auf Übertragung der Domain (WIPO Fall Nr. DAU2016-0051). Die Marke von De Beers und die Domain diamondisforever.com.au seien sich sehr ähnlich und unterscheiden sich lediglich durch den Buchstaben „a“ am Beginn der Phrase. Stone befand, die Abwesenheit dieses Ein-Buchstaben-Wortes ändere nichts am Gehalt der Marke, weshalb die Domain der Marke zum Verwechseln ähnlich sei. Was die Frage nach dem Recht oder einem legitimen Interesse an der Domain auf Seiten des Beschwerdegegners betrifft, so trug De Beers unter anderem vor, die Beschwerdegegnerin sei zuvor nicht für den Handel mit Schmuck bekannt gewesen und habe am Tag, als das auDRP-Verfahren gestartet wurde, eine Marke für Grundstücksdienstleistungen beantragt, um ihr Anliegen zu legitimieren. Die Beantragung der Marke erfolgte wohl im Hinblick auf ein schon anhängiges Beschwerdeverfahren De Beers gegen den Domain-Inhaber. Die beantragte Markenklasse korrespondiere allerdings nicht mit dem Unternehmensnamen International Diamond Corporation. Für Stone sah es danach aus, die Beschwerdegegnerin nutzte die Domain, um an der Reputation von De Beers anzuknüpfen und Traffic zu deren Nachteil abzuzweigen. Eine legale, nicht-wirtschaftliche Nutzung der Domain sei nicht ersichtlich. Von da an war auch die Frage der Bösgläubigkeit leicht zu beantworten: Die Beschwerdeführerin habe belegt, dass das nicht der erste Versuch der Gegnerin sei, eine ihre Markenrechte verletzende Domain zu nutzen. Der als Kontaktperson für die Domain-Inhaberin eingetragene Herr Scott van Iperen war bereits mehrfach in gleichgearteten Fällen Gegner. In jedem dieser Fälle entschied der jeweilige Entscheider auf Übertragung der Domain, so etwa im Streit um die Domain adiamondisforever.com.au (WIPO Fall Nr. DAU2016-0030). Daraus ergebe sich auch, dass der Gegner sich der Beschwerdeführerin De Beers und der Marke bewusst ist und versucht, mit Registrierung und Nutzung der Domain Internetnutzer irrezuführen und das Geschäft der Beschwerdeführerin zu schädigen. Unter diesen Gesichtspunkten sah Stone auch die Bösgläubigkeit des Gegners belegt und entschied auf Transfer der Domain diamondisforever.com.au.

Diese Entscheidung liefert auf den ersten Blick nichts besonderes. Jedoch zieht Stone an einer Stelle eine ältere UDRP-Entscheidung heran, bei der sich der Entscheider mit einer gerade registrierten Marke auf Seiten des Beschwerdegegners auseinandersetzen musste. In diesem Fall zeigte sich aus den Gesamtumständen, dass die Marke nicht für eine legale Nutzung beantragt worden war, weshalb das Panel ein fehlendes legitimes Interesse seitens des Gegners feststellte. Diese Feststellung in einem UDRP-Verfahren übernahm Stone auch für das Verfahren unter der auDRP im Streit um diamondisforever.com.au. Er verwies in einer Anmerkung darauf, dass beide Streitbeilegungsordnungen im Kern gleich sind und er deshalb diese unter der UDRP allenthalben anerkannte Bewertung auch für die auDRP übernehmen könne.

Die auDRP-Entscheidung über die Domain diamondisforever.com.au finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1567

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: wipo.int, eigene Recherche

.AI – ANGUILLA EROBERT DEN SEKUNDÄRMARKT

In den vergangenen Domain-Handelswochen vermeldeten wir an dieser Stelle vermehrt den Verkauf von .ai-Domains. Woher kommt aber der Boom der Landesendung von Anguilla und was steckt hinter der Endung?

Anguilla ist eine kleine Karibikinsel, die zum Vereinigten Königreich gehört. Sie zählt gut 13.000 Einwohner, lebt von Tourismus und Offshore-Banken, und verfügt über die Top Level Domain .ai. Die Abkürzung „AI“ ist zur Zeit in aller Munde; sie steht für „artificial intelligence“, zu Deutsch künstliche Intelligenz (KI). Da Systeme mit künstlicher Intelligenz in den vergangenen Jahren deutliche Fortschritte gemacht haben, findet die Diskussion über Für und Wider solcher Systeme den Weg in die Öffentlichkeit. Und dank dieser Aufmerksamkeit gewann auch die Endung Anguillas, .ai, an Aufmerksamkeit.

Die Registrierung von .ai-Domains ist über Registrare weltweit für jeden möglich. Die Preise sind recht ordentlich. Doch bietet .ai auch echt domain-nostalgisches Feeling: man kann sich bei DataHaven.Net Ltd., der Verwaltungsstelle von .ai, für US$ 100,- einen eigenen Account einrichten und dort dann seine Domains direkt registrieren. Die Mindestregistrierungsdauer liegt bei zwei Jahren und kostet US$ 100,- je Domain. Eine Anrechnung des Einrichtungsbetrages auf die Domain-Bestellung findet nicht statt. Zahlungen können per Kreditkarte oder per Bitcoin erbracht werden. Die Domain-Bestellung geht an Vincent Aron Cate, der die Domains manuell einträgt. Die genauen Abläufe und viele weitere Fragen, wie zum Beispiel zur Übertragung einer Domain auf einen neuen Inhaber oder Escrow-Dienste, die Vincent Aron Cate anbietet, werden in einer FAQ dargestellt und beantwortet. Eine klare Ansage gibt es auch für Cybersquatter: „If the domain would violate a trademark registered in Anguilla then the trademark owner should get the domain.“

Die ersten Verkäufe von .ai-Domains verzeichneten wir im Herbst 2009 mit sex.ai, die damals EUR 1.850,–, h.ai, die US$ 1.550,- (seinerzeit EUR 1.033,-) und k.ai, die US$ 2.250,- (seinerzeit ca. EUR 1.490,-) erzielten. Über die Jahre waren weitere Verkäufe dünn gesät, doch in den letzten Wochen gab es einen Boom der Endung, der im Verkauf von automation.ai zum Preis von US$ 10.000,- (ca. EUR 9.433,-) gipfelte. Hier eine Liste der uns bekannten Verkäufe von .ai-Domains mit Preisumrechnung zum Zeitpunkt des Kaufes:

Oktober, November 2009
sex.ai – EUR 1.850,–
h.ai – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.033,-)
k.ai – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.490,-)

Januar 2010
de.ai – US$ 2.248,- (ca. EUR 1.549,-)

April 2010
j.ai – US$ 1.550,- (ca. EUR 1.136,-)
poker.ai – EUR 1.500,-
z.ai – US$ 1.050,- (ca. EUR 769,-)

Juli 2010
L.ai – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.471,-)
m.ai – US$ 1.200,- (ca. EUR 981,-)
e.ai – US$ 1.625,- (ca. EUR 1.328,-)

Oktober 2010
o.ai – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.207,-)
d.ai – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.841,-)

März 2013
z.ai – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.350,-)

Juni 2013
f.ai – US$ 1.729,- (ca. EUR 1.296,-)

Oktober 2013
x.ai – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.174,-)

Oktober 2014
travel.ai – US$ 3.465,- (ca. EUR 2.730,-)
ke.ai – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.970,-)

September 2015
o.ai – US$ 900,- (ca. EUR 794,-)

Oktober 2015
h.ai – EUR 4.200,- (ca. EUR 3.707,-)

März 2016
ed.ai – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.797,-)

April 2016:
phone.ai – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.655,-)

Juni 2016
oxford.ai – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.232,-)

August 2016
air.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.417,-)
evolution.ai – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.247,-)

September 2016
talent.ai – US$ 4.499,- (ca. EUR 4.004,-)

Oktober 2016
clever.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.455,-)

November 2016
ling.ai – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.455,-)
nudge.ai – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.603,-)

2017
automation.ai – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.433,-)
top.ai – US$ 7.100,- (ca. EUR 6.636,-)
invest.ai – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.481,-)
meet.ai – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.481,-)
calendar.ai – US$ 6.999,- (ca. EUR 6.541,-)
case.ai – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.672,-)
story.ai – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.737,-)
event.ai – US$ 3.999,- (ca. EUR 3.737,-)
moto.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
motor.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
os.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
good.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.584,-)
nano.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
wiki.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
works.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
avatars.ai – US$ 3.800,- (ca. EUR 3.551,-)
help.ai – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.991,-)
oxford.ai – US$ 2.999,- (ca. EUR 2.829,-)

Sie finden die .ai-Registry unter:
> http://nic.com.ai

Einen .ai-Account eröffnen kann man unter:
> http://whois.ai

Die FAQ zu .ai finden Sie unter:
> https://whois.ai/faq.html

Quelle: domainnamewire.com, dnjournal.com, eigene Recherche

HG7.COM – DREI-ZEICHEN-DOMAIN FÜR US$ 60.001,-

Die vergangene Domain-Handelswoche bewegte sich mit angezogener Handbremse, war aber besser als die davor. Die teuerste Domain, hg7.com, erzielte US$ 60.001,- (ca. EUR 56.605,-). Zwei Domains unter neuen Endungen zeigten einigen Esprit.

Die Endung .com stand deutlich besser da als noch in der Woche zuvor: hg7.com erzielte US$ 60.001,- (ca. EUR 56.605,-), ging in chinesische Hände und steht wieder zum Verkauf. Ihr folgten noch drei Domains zu stattlichen Preisen: defiant.com mit US$ 45.000,- (ca. EUR 42.453,-), dtp.com mit US$ 44.000,- (ca. EUR 41.509,-) und die Zifferndomain 2021.com mit US$ 43.000,- (ca. EUR 40.566,-).

Unter den Länderendungen waren die Preise dagegen schwächer als in der Vorwoche. Allerdings belegte mit g.cx zu EUR 7.894,- eine Domain von der Weihnachtsinsel Platz 1. Die deutsche Endung konnte mit harmonie.de bei einem Preis von EUR 5.000,- punkten, und lieferte noch paulpaula.de mit EUR 3.000,- dazu. Stark zeigte sich auch eine libysche Domain: loving.ly brachte es zu US$ 4.999,- (ca. EUR 4.716,-).

Die neuen generischen Endungen überzeugten mit zwei hochpreisigen Käufen: op.media erzielte US$ 20.500,- (ca. EUR 19.340,-) und act.today US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-). Während erstere keine Inhalte aufweist, bietet act.today die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste setzen zu lassen. Was dann kommt, ist noch unklar. Darüber hinaus boten sowohl .net als auch .org zwei über das übliche Maß hinausragende Verkäufe: apuestas.net (Wetten auf Spanisch) erzielte EUR 29.000,-; mobilehomes.org war mit US$ 18.800,- (ca. EUR 17.736,-) dabei. Beide Domains haben noch keine Inhalte. So war die vergangene Domain-Handelswoche deutlich besser als die vor ihr, doch an den Erfolg der früheren Handelswochen des Jahren vermag auch sie nicht anzuknüpfen.

Länderendungen
————–

g.cx – EUR 7.894,-

harmonie.de – EUR 5.000,-
paulpaula.de – EUR 3.000,-
xfree.de – EUR 2.999,-

loving.ly – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.716,-)
visiondirect.com.ru – US$ 4.875,- (ca. EUR 4.599,-)
autohaus.me – EUR 4.400,-
steam.co.uk – GBP 3.300,- (ca. EUR 3.889,-)
schindler.co.uk – GBP 2.316,- (ca. EUR 2.730,-)
allevatori.it – EUR 2.500,-
good.io – US$ 2.499,- (ca. EUR 2.358,-)
gwb.eu – EUR 2.250,-
angulus.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)
faceted.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.887,-)
anthem.be – EUR 999,-

Neue Endungen
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op.media – US$ 20.500,- (ca. EUR 19.340,-)
act.today – US$ 20.000,- (ca. EUR 18.868,-)
phone.parts – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.830,-)
local.express – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.415,-)
ntv.news – US$ 1.000,- (ca. EUR 943,-)

Generische Endungen
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messezimmer.info – EUR 2.000,-

apuestas.net – EUR 29.000,-
mobilehomes.org – US$ 18.800,- (ca. EUR 17.736,-)
hosted.net – US$ 3.510,- (ca. EUR 3.311,-)
altassian.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.830,-)
specs.info – EUR 2.666,-
newhome.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 2.075,-)

.com
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hg7.com – US$ 60.001,- (ca. EUR 56.605,-)
defiant.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 42.453,-)
dtp.com – US$ 44.000,- (ca. EUR 41.509,-)
2021.com – US$ 43.000,- (ca. EUR 40.566,-)
xitong.com – US$ 38.006,- (ca. EUR 35.855,-)
4018.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-)
6408.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-)
yizhe.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 16.981,-)
zome.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 13.208,-)
thenewinternet.com – US$ 13.999,- (ca. EUR 13.207,-)
strongroots.com – US$ 13.600,- (ca. EUR 12.830,-)
rapiddo.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 11.787,-)
estoybien.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.434,-)
destinationsinternational.com – US$ 9.888,- (ca. EUR 9.328,-)
elium.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.547,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com

DOMAINX – INDISCHE KONFERENZ NACH LONDON VERLEGT

Die DomainX findet im April 2017 zum vierten Mal statt. Organisator Manmeet Pal Singh lädt für diese eigentlich indische Domain-Konferenz nach London (Großbritannien).

Singh bezeichnet die DomainX als die weltgrößte „X“-Faktor-Konferenz für Domain-Namen. Seit deren Start 2014 widmet sich die jährlich stattfindende Domain-Name Konferenz dem Netzwerken und der Schaffung von Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit für Domain-Namen und die Domain-Industrie. Nun findet die zuvor immer in Indien abgehaltene Konferenz am 09. April 2017 erstmalig ihren Weg nach London, wo sie eine Brücke zwischen der Domain-Industrie und anderen Internetfachleuten bauen will. Als Redner für die Konferenz sind, neben vielen indischen Unternehmern wie Shiva Kandula (Digits United Limited), Paul Singh (Price.com) und Sunny Bajaj (JMM Interactive), unter anderem Zak Muscovitch (dnattorney.com), Michael Sumner (NameBio.name) sowie Jon Yau (StockPhoto.com) angekündigt. Die DomainX 2017 ist dieses Mal auf lediglich einen Tag angelegt. Sie beginnt nicht, wie sonst, schon am Vorabend mit einem Empfang, sondern erst am 07. April 2017 um 09:00 Uhr mit der Registrierung der Teilnehmer. Offiziell eröffnet wird die Konferenz um 10:00 Uhr. Danach reihen sich über den Tag die einzelnen Vorträge oder Panels zum Thema Domain. Gegen 17:00 Uhr endet die Veranstaltung mit einer „Closing Note“ von Manmeet Pal Singh.

Die DomainX 2017 findet am 09. April 2017 in einem noch nicht näher benannten „Convention Centre“ in Central London (Großbritannien) statt. Die Teilnahme kostet GBP 199,- für die Einzelperson, ein Konferenzticket für zwei Personen kostet GBP 299,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainxevents.com/london/

Quelle: domainxevents.com, domaininvesting.com

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