Themen: Netzverwaltung – Trump hält sich alle Türen offen | dnjournal.com – State of the Industry-Report 2017 | TLDs – Neues von .nl, .radio und .travel | UDRP – Kaufland-Konzern gewinnt in zwei Verfahren | UDRP – Datev erkämpft sich datev.online | framer.com – eingerahmt für US$ 250.000,- | Berlin – Telemedicus #soko17 im September 2017
NETZVERWALTUNG – TRUMP HÄLT SICH ALLE TÜREN OFFEN
Der neue US-Präsident Donald Trump hat offenbar keine kurzfristigen Pläne, die Aufsicht der USA über die Internet-Verwaltung ICANN wiederherzustellen. Allerdings machte der designierte US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross klar, dass man an Alternativen durchaus interessiert sei.
Am 20. Januar 2017 wurde Donald Trump als 45. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt, und während über die Anzahl der Zuschauer heftig debattiert wird, sind die politischen Ziele von Trump oftmals unklar. Was die Netzverwaltung betrifft, hat der designierte US-Wirtschaftsminister Wilbur Ross nun aber erste Hinweise gegeben, wohin die Reise gehen wird. Anlässlich seines „nomination hearing“ vor dem US-Senat wandte sich der republikanische Senator Brian Schatz (Hawaii) an den als „king of bankruptcy“ bekannt gewordenen, 79jährigen Milliardär, um ihn zu befragen, ob er die IANA-Transition weiter unterstütze. Ross erwiderte: „Well, as I understand it, there is no real alternative on the table to the ICANN situation. So, for the moment, there is nothing else to consider. I am not aware that there is a realistic way to do anything about it.“
Auch der texanische Senator Ted Cruz, der im Herbst 2016 mit einer Anhörung im US-Kongress die IANA-Transition in letzter Minute verhindern wollte, nahm die Gelegenheit wahr, sich an Ross zu wenden. Sein Anliegen verhehlte er nicht; bereits mit seiner Frage implizierte er, dass die Kontrolle über ICANN nun in den Händen eines Konsortiums ausländischer Staaten wie Russland und China liegt. Konkret wollte er wissen, ob Ross die Bedenken hieran teile und ob er daran mitarbeiten wolle, „free speech“ weiterhin zu schützen. Darauf antwortete Ross: „As such a big market and really as the inventors of the Internet, I’m a little surprised that we seem to be essentially voiceless in the governance of that activity. That strikes me as an intellectually incorrect solution. But I’m not aware of what it is that we actually can do right now to deal with that. If it exists, if some realistic alternative comes up, I’d be very interested.“ Allerdings sind sowohl die Frage als auch die Antwort offenbar interessensgesteuert. Die Macht über ICANN liegt keineswegs in den Händen ausländischer Staaten, sondern in den Händen der Multistakeholder-Community, in der Regierungen als eine Interessensgruppe ein Mitspracherecht haben. Insoweit sind die USA nicht in erheblichem Maße stimmlos, da sie über den ICANN-Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) weiterhin Einfluss nehmen können. Im Übrigen unterliegt ICANN, die ihren Sitz im US-Bundesstaat Kalifornien hat, schon nach ihren Statuten dem Recht der USA.
Unklar ist bisher, ob Lawrence E. Strickling weiterhin der National Telecommunications and Information Administration (NTIA) vorstehen wird. Aktuell wird er auf der NTIA-Website noch an der Spitze des „Organization Chart“ geführt; allerdings steht es Trump frei, die Position neu zu besetzen. Bisher galt die NTIA als enge wie konstruktive Verbindungsstelle zwischen der US-Regierung und ICANN; es ist nicht ausgeschlossen, dass sich das unter einem Nachfolger von Strickling maßgeblich ändert. Spekulationen über einen Nachfolger von Strickling gibt es aktuell übrigens zumindest öffentlich noch nicht.
Die Anhörung von Wilbur Ross im US-Senat finden Sie unter:
> https://www.youtube.com/watch?v=R1ppBULs0YE
Quelle: domainincite.com, eigene Recherche
DNJOURNAL.COM – STATE OF THE INDUSTRY-REPORT 2017
Neues Jahr, neues Glück: schon zum 13. Mal hat Ron Jackson, Herausgeber des Domain Name Journal, seinen Report „State of the Industry 2017“ veröffentlicht. Und die Erwartung der Experten ist klar – die Konsolidierung der Branche wird andauern.
Es ist eine illustre Runde, die Jackson um sich versammelt und um ihre persönliche Einschätzung zur Zukunft der Domain-Branche im Jahr 2017 gebeten hat. Mit von der Partie sind diesmal unter anderem Mike Mann (domainmarket.com), Monte Cahn (RightOfTheDot.com), Paul Stahura (Donuts Inc.), Jothan Frakes (NamesCon), Zak Muscovitch (DNAttorney.com) sowie Phil Corwin (Legal Counsel, Internet Commerce Association). Mike Mann hat ein Vermögen als Domainer erwirtschaftet; er gilt als heftiger Kritiker des nTLD-Programms von ICANN. Als Beispiel für dessen Versagen verweist er auf .blog: sie habe kaum das Interesse der Verbraucher geweckt, obwohl sie viel attraktiver ist als vergleichbare Endungen wie .web, .app oder .store. Auch die so genannten „Fortune 500“-Unternehmen würden nach wie vor auf .com setzen. Der Sekundärmarkt biete nahezu endlose Alternativen an attraktiven .com-Domains; es bestehe kein Grund, zu einer anderen TLD zu wechseln, von den günstigen und über Jahre stabilen Gebühren für .com-Domains ganz abgesehen. Kurz gefasst: „.com will still be king“.
Etwas optimistischer zeigt sich Monte Cahn. Für ihn kann .web zum echten Herausforderer von .com werden. Jedoch geht auch er davon aus, dass es fünf bis zehn Jahre dauern wird, bis sich eine nTLD etabliert hat. Die wohl einschneidenste Entwicklung war für Cahn der drastische Umschwung auf dem Markt chinesischer Domain-Inhaber, der die gesamte Industrie erfasst habe. So sei China im Jahr 2016 für 54 Prozent aller nTLD-Registrierungen verantwortlich gewesen. Inzwischen habe sich der Markt wieder konsolidiert. Für 2017 erwartet er weitere Übernahmen ganzer Domain-Portfolien und Firmenübernahmen in einem insgesamt politisch weniger regulierten Markt. Donuts-Gründer Paul Stahura sieht erwartungsgemäß sämtliche Vorteile auf Seiten der nTLDs, deren Gesamtzahl auf über 27 Millionen angestiegen sei. Er sieht zwei Trends: Konsolidierung durch weitere Registry-Verkäufe und Innovation durch kreative Nutzung der Möglichkeiten des Domain Name Systems; Beispiele hierfür nannte Stahura leider nicht.
Domain-Veteran Jothan Frakes betont, dass „Governance and Policy“ zwar oft zum Gähnen, aber enorm wichtig für die Zukunft sind. Beispielhaft verwies er auf das Problem der Validierung der Kontaktdaten von Domain-Inhabern. Aber auch für ihn zählt die anhaltende Konsolidierung zu den wichtigsten Trends, nachdem 2016 bereits GoDaddy die Host Europe Group, VeriSign die .web-Registry und WordPress/Automattic die Endung .blog übernommen haben. Die Zahl all dieser Transaktionen im Unternehmensbereich wird uns also auch im Jahr 2017 begleiten.
An dieser Stelle können wir nur auszugsweise aus den Einschätzungen der Experten zitieren. Wer sich dagegen ein umfassendes Bild über eine Branche verschaffen will, die nie schläft, dem sei daher die Lektüre des gesamten Reports dringend empfohlen.
Den „State of the Industry 2017“-Report finden Sie unter:
> http://www.dnjournal.com/cover/2017/january.htm
Quelle: dnjournal.com
TLDS – NEUES VON .NL, .RADIO UND .TRAVEL
Die Reise-Domain .travel macht sich locker: Erleichterungen in der Registrierung sollen mehr Kunden anlocken. Ebenfalls kundenfreundlich gibt sich Hollands .nl, während .radio ansetzt, den Cyberspace zu erobern – hier unsere Kurznews.
Als ein „Protokoll, mit dem von einem verteilten Datenbanksystem Informationen zu Internet-Domains und IP-Adressen und deren Eigentümern abgefragt werden können“, beschreibt Wikipedia das WHOIS. Die .nl-Verwalterin Stichting Internet Domeinregistratie Nederland (SIDN) erweitert diese Informationen um einen wichtigen Fakt: ab 31. Januar 2017 um 11.00 Uhr (CET) lässt sich dem WHOIS entnehmen, wann die Quarantäne für eine .nl-Domain endet. In die 40tägige Quarantäne-Phase kommt eine Domain, die wieder frei geworden ist, zum Beispiel weil der Registrierungsvertrag ausgelaufen ist. Bisher kannten aber nur der alte Domain-Inhaber und der Registrar diesen Zeitpunkt; dieser Vorteil wird in Zukunft abgeschafft. Stattdessen wird eine .nl-Domain zu einem zufälligen Zeitpunkt innerhalb eines einstündigen Zeitfensters ab Ende der Quarantäne wieder verfügbar. Damit erhalten alle Interessenten die gleiche Chance, diesen Domain-Namen neu zu registrieren.
Die in Genf ansässige European Broadcasting Union (EBU) hat ihren Fahrplan zum Start der Top Level Domain .radio bekanntgegeben. Den Auftakt macht ein „pioneer program“, das voraussichtlich im Februar 2017 beginnt und bis Juni 2017 dauern soll. Die heisse Phase folgt ab 3. Mai 2017: in der „pre-launch“-Periode, die bis 5. Juli 2017 dauert, sollen vor allem Radiosender ihre .radio-Domains registrieren, und zwar noch bevor Markeninhaber zum Zuge kommen. Letztere sollen erst ab 30. August 2017 registrierungsberechtigt sein, sofern ihre Marke im Trademark Clearinghouse hinterlegt ist. Allgemein verfügbar ist .radio sodann ab 1. November 2017, wobei „allgemein“ bedeutet, dass lediglich „radio broadcasting stations, unions of broadcasters, internet radios, radio amateurs, radio professionals (journalists, radio hosts, DJs, etc.), radio-related companies selling radio goods and services“ überhaupt eine .radio-Domain registrieren dürfen. Hinzu kommt eine ungewöhnliche Preisgestaltung: für Unternehmen soll eine .radio-Domain zwischen EUR 200,- bis 250,- jährlich kosten, für Einzelpersonen soll es hingegen deutlich günstiger werden. Damit steht eines fest: für Domainer dürfte .radio wohl kein lohnendes Investment werden.
Die .travel-Verwalterin Tralliance Registry Management Company LLC arbeitet weiter an der Attraktivität der eigenen Domain-Endung. Nach einer Liberalisierung der Vergaberegelungen steht .travel offen für Unternehmen, Organisationen und Einzelpersonen, die Produkte, Dienstleistungen oder Inhalte für die Reise- und Tourismusbranche anbieten oder dies planen. Allerdings benötigt jeder Domain-Inhaber eine Mitgliedsnummer, die sogenannte „Unique Identifying Number“ (UIN). Sie wird vom „Authentification Provider“ vergeben; hierzu zählen Tourismus-Verbände wie ASTA, USTOA, NTA, ETOA und WTTC. Um das Registrierungsverfahren zu vereinfachen, können Interessenten die UIN jedoch ab sofort auch über die Registry-Website erhalten; neben Angabe von Vor- und Nachnamen sowie eMail-Adresse ist dazu eine kurze Beschreibung erforderlich, wie man eine .travel-Domain verwenden möchte. Den Registrierungszahlen kann das sicherlich nicht schaden: die letzten offiziell verfügbaren Zahlen aus dem September 2016 verweisen auf 18.158 registrierte .travel-Domains.
Weitere Informationen zur WHOIS-Änderung bei .nl finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1534
Weitere Informationen zum Start von .radio finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1535
Weitere Informationen zu .travel finden Sie unter:
> http://www.travel.travel/de/
Quelle: sidn.nl, ebu.ch, travel.travel
UDRP – KAUFLAND-KONZERN GEWINNT IN ZWEI VERFAHREN
Der Kauflandkonzern führte in der vergangenen Woche zwei UDRP-Verfahren unter unterschiedlichen Bedingungen: einerseits ging er wegen der Domain kaufland.site gegen einen Ukrainer, andererseits wegen der Domain kaufland.ir gegen einen Iraner vor. Nur in einem der beiden Länder verfügt Kaufland auch über eine Markenregistrierung.
Der Konzern Kaufland existiert seit dem Jahr 1984. Er verfügt über 1.000 Supermärkte in Deutschland und verschiedenen Ländern im Osten, wie Tschechien, Slowakei, Polen, Kroatien, Rumänien, Bulgarien. Zudem verfügt Kaufland über zahlreiche Domain-Namen wie kaufland.cz, kaufland.de, kaufland.com, kaufland.pl und kaufland.hr; und man ist Inhaber mehrerer nationaler und internationaler Marken „Kaufland“ von 1996, 2006 und 2010, die in zahlreichen Ländern gelten, unter anderem in der Ukraine, nicht aber im Iran.
Im Streit um die Domain kaufland.site (Case No. D2016-1874) war der Beschwerdegegner ein Ukrainer, der die Domain am 27. Juli 2016 registriert hatte. Die Domain war geparkt. Auf das UDRP-Verfahren reagierte der Domain-Inhaber nicht. Die russische Panelistin Dr. Irina V. Savelieva aus Großbritannien stellte zunächst fest, dass die Registrierung der Domain auf Russisch erfolgt war. Dem Antrag der Beschwerdeführerin, das Verfahren in englischer Sprache zu führen, stimmte sie allerdings zu, da dies der Beschwerdeführerin die Sache erleichtern würde und sie zugleich dem Domain-Inhaber erlaubte, auf Russisch Stellung zu nehmen. Alsdann bestätigten sich die Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens: Die Domain war mit der Marke der Beschwerdeführerin identisch, die Endung .site als generisches Element der Domain führte nicht zum Schwinden der Verwechslungsgefahr. Der Beschwerdegegner trat der Sache nicht entgegen und konnte so den Anscheinsbeweis für seine fehlenden Rechte nicht entkräften. Vielmehr nutzte er die Domain für eine Parking-Seite und spekulierte auf einen späteren Verkauf derselben. Savelieva war der Überzeugung, der Domain-Inhaber kannte die in der Ukraine bekannte Marke Kaufland bei Registrierung der Domain und sieht die Bösgläubigkeit des Gegners auch darin bestätigt, dass er einerseits in der Sache nicht Stellung bezog und andererseits auf einen „cease and desist letter“ der Beschwerdeführerin nicht reagierte. Schließlich nutzte er auch einen Privacy-Service, um nicht als Inhaber der Domain in Erscheinung zu treten. Unter diesen Umständen bestätigte die Panelistin die Übertragung der streitigen Domain kaufland.site auf die Beschwerdeführerin.
Im zweiten Fall, dem Streit um die Domain kaufland.ir (WIPO Case No. DIR2016-0039) gegen den Iraner Arash Ebrahimpour mit Sitz in Teheran (Iran), ergab sich das Problem, dass Kaufland für den Iran keinen Markenschutz eingetragen hat. Ebrahimpour hatte die Domain kaufland.ir am 09. August 2016 unter der iranischen Länderendung .ir registriert. Unter der Domain finden sich ein Schriftzug in Farsi und der Satz „This Domain is for sale“. Im UDRP-Verfahren trat Ebrahimpour dem Übertragungsanspruch nicht entgegen. Als WIPO-Panelist war der australische Rechtsanwalt Warwick A. Rothnie berufen. Der stellte die Identität von Domain und der internationalen Marke Kaufland fest. Bei der Frage nach einem Recht oder rechtlichen Interesse des Domain-Inhabers an der Domain kaufland.ir kam Rothnie auch auf das fehlende Markenrecht der Beschwerdeführerin im Iran zu sprechen. Dieser Umstand gereiche allerdings nicht notwendig zum Vorteil des Beschwerdegegners, denn dieser habe keinerlei Gründe geltend gemacht, warum er berechtigt sei, die Domain kaufland.ir unter dem Recht des Staates Iran zu registrieren. Vielmehr bietet er die Domain zum Kauf an. Die Beschwerdeführerin behauptet, die Registrierung und das Kaufangebot ergäbe sich gerade aufgrund des Bezugs zu ihrer Marke. Der Gegner stritt das nicht ab und hielt dem nichts entgegen. Unter dem Gesichtspunkt sah Rothnie auch die zweite Tatbestandsvoraussetzung erfüllt. Das im Iran fehlende Markenrecht, war kein Hinderungsgrund für die Einschätzung des Panelisten. Die Bögläubigkeit des Domain-Inhabers ergab sich für Rothnie aufgrund der Tatsache, dass der die Domain zum Kauf anbietet. Damit waren die Tatbestandsvoraussetzungen der UDRP erfüllt und Warwick A. Rothnie bestätigte den Übertragungsanspruch der Beschwerdeführerin.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain kaufland.site finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1538
Die UDRP-Entscheidung über die Domain kaufland.ir finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1511
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
UDRP – DATEV ERKÄMPFT SICH DATEV.ONLINE
Das Softwareunternehmen Datev eG sah sich mit einem Verkaufsangebot der ihre Markenrechte verletzenden Domain datev.online konfrontiert. Nach längerer, fruchtloser Korrespondenz mit dem Domain-Inhaber entschied sie sich für ein UDRP-Verfahren vor der WIPO und hatte damit Erfolg.
Die Informationsdienstleisterin Datev eG aus Nürnberg, viertgrößtes Softwarehaus Deutschlands, sah ihre Markenrechte durch die Domain datev.online verletzt. Sie ist Inhaberin zahlreicher Marken mit dem Zeichenbestandteil „Datev“, unter anderem einer deutschen Marke DATEV, die am 09. November 1989 eingetragen wurde. Ein Deutscher hatte die Domain datev.online am 29. April 2016 über den englischsprachigen Anbieter NameCheap registriert. Schon am nächsten Tag kontaktierte der Domain-Inhaber die Datev eG und bot ihr die Domain zum Kauf an. Es folgte diverse Korrespondenz zwischen beiden und deren Vertretern, in der Datev den Domain-Inhaber unter anderem wiederholt zum Verzicht auf die Domain aufforderte. Der Domain-Inhaber wies die geltend gemachten Ansprüche zurück und forderte mehrfach die Zahlung von hohen Geldsummen für die Löschung beziehungsweise Übertragung der Domain. Schließlich wandte sich die Datev eG an die WIPO und leitete ein UDRP-Verfahren ein. Wegen der Registrierung über NameCheap ging die Beschwerde auf Englisch ein. Die Beschwerdeführerin beantragte allerdings, das Verfahren auf Deutsch zu führen, da auch der Domain-Inhaber in Deutschland sitzt und im Vorfeld auf Deutsch mit ihr kommunizierte. Sie beantragte die Übertragung der Domain. Der Beschwerdegegner nahm in der Sache nicht offiziell Stellung, teilte aber informell mit, an keinem weiteren Verfahren teilzunehmen und beantragte die Abweisung der Beschwerde, da ein Domain-Name geistiges Eigentum sei.
Als Panelistin wurde die Rechtsanwältin Brigitte Joppich berufen, die der Beschwerde der Datev eG stattgab (WIPO-Verfahren Nr. D2016-2076). Aufgrund der vorausgegangenen Korrespondenz der Parteien auf Deutsch, dem Antrag der Beschwerdeführerin und dem fehlenden Protest seitens des Beschwerdegegners, setzte Joppich Deutsch als Verfahrenssprache fest. In der Sache stellte sie fest, dass der streitige Domain-Name die DATEV-Marken vollständig enthält. Die ergänzende generische Top Level Domain .online bleibe bei der Beurteilung von Identität oder verwechslungsfähiger Ähnlichkeit der gegenüberstehenden Zeichen außer Betracht, da diesem lediglich technisch-funktionale Bedeutung zukommt, die vom Verkehr auch als solche erkannt werde. Sie bestätigte die Identität von Domain-Name und Marke. Im Hinblick auf etwaige Rechte oder berechtigte Interessen auf Seiten des Beschwerdegegners an dem Domain-Namen folgte Joppich dem substantiierten Vortrag der Beschwerdeführerin, die diesem keine Rechte eingeräumt hatte und auch keine erkennbaren feststellen konnte. Der Gegner seinerseits brachte keine eigenen Rechte oder berechtigten Interessen vor und versäumte es, den Anscheinsbeweis der Beschwerdeführerin zu widerlegen. Damit war auch die zweite Tatbestandsvoraussetzung des UDRP-Verfahrens erfüllt. Hinsichtlich der Bösgläubigkeit des Beschwerdegegners zeigte sich die Panelistin Brigitte Joppich überzeugt, dass der Beschwerdegegner die Domain datev.online in Kenntnis der Marke registrierte, da er die Beschwerdeführerin bereits am Tag nach der Registrierung darauf ansprach und ihr die Domain zum Kauf anbot. In der Folge entschied Joppich auf Übertragung der Domain datev.online auf die Beschwerdeführerin.
Datev eG zeigt mit diesem Stück, dass sie zu Kompromissen nicht bereit ist. Aufgrund der dem UDRP-Verfahren vorausgegangenen korrespondenz hatte sie die Möglichkeit, schnell und kurzfristig an die Domain datev.online zu kommen. Doch völlig zu Recht ließ sie sich nicht darauf ein, für Cybersquatting dem Täter auch noch Geld zu geben, und ging den längeren Weg eines zügigen UDRP-Verfahrens.
Die UDRP-Entscheidung über die Domain datev.online finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1537
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: wipo.int, eigene Recherche
FRAMER.COM – EINGERAHMT FÜR US$ 250.000,-
Nachdem das vergangene Domain-Handelsjahr erfreulich ausklang, startete das aktuelle Handelsjahr mit gleich zwei Domains im sechsstelligen Bereich: framer.com erzielte US$ 250.000,- (ca. EUR 235.849,-) und emeralds.com war zu US$ 125.000,- (ca. EUR 117.925,-) im Rennen.
Die italienische Endung startete mit aiuto.it zu einem Preis von EUR 26.002,- ins neue Jahr und setzte sich unter den Länderendungen an die Spitze. Sie überzeugte auch mit musei.it zum Preis von EUR 15.000,- und zwei weiteren Domains. Zweitteuerste unter den Länderendungen war die niederländische venetie.nl mit US$ 19.500,- (ca. EUR 18.396,-). Es folgten eine spanische und eine chilenische Domain, die jeweils EUR 15.000,- erzielten, bevor meinrecht.de mit EUR 11.900,- auf der Matte stand.
Die generischen Endungen waren nicht ganz so gut bestückt. Unter den jungen ragte best.creditcard zu US$ 10.900,- (ca. EUR 10.283,-) heraus, gefolgt von simple.tax für US$ 7.500,- (ca. EUR 7.075,-) und prop.bet zu einem Preis von US$ 6.500,- (ca. EUR 6.132,-). Die alten generischen Endungen gaben da ein deutlich schlechteres Bild ab: usedcars.info erzielte immerhin noch US$ 4.975,- (ca. EUR 4.693,-), während .net und .org kaum in Erscheinung traten.
Die Endung .com sorgte wieder für Umsatz. Mit framer.com zu einem Preis von US$ 250.000,- (ca. EUR 235.849,-) ist der Start ins aktuelle Handelsjahr sehr erfreulich. Die Domain ging an einen Design-Software-Hersteller, der seine App Frame darüber bewirbt und vertreibt. Der Domain-Name emeralds.com ging zu US$ 125.000,- (ca. EUR 117.925,-) an eine Unternehmung des Ultraläufers Michael „The Fruitarian“ Arnstein. Das Domain-Jahr 2017 startete also gut und lässt hoffen.
Länderendungen
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aiuto.it – EUR 26.002,-
musei.it – EUR 15.000,-
supermercati.it – EUR 6.501,-
dmr.it – EUR 5.368,-
meinrecht.de – EUR 11.900,-
reisegutscheine.de – EUR 3.985,-
venetie.nl – US$ 19.500,- (ca. EUR 18.396,-)
bonos.es – EUR 15.000,-
seguridad.cl – EUR 15.000,-
knights.tv – US$ 12.500,- (ca. EUR 11.792,-)
jobstreet.fr – EUR 9.500,-
allekabler.dk – EUR 8.000,-
alle-kabler.dk – EUR 8.000,-
rentalyard.co.uk – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.660,-)
bruk.co – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
drones.mx – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
vow.me – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
civilconstruction.com.au – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.245,-)
noble.io – US$ 4.500,- (ca. EUR 4.245,-)
panorama.fr – EUR 3.980,-
Neue Endungen
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best.creditcard – US$ 10.900,- (ca. EUR 10.283,-)
simple.tax – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.075,-)
prop.bet – US$ 6.500,- (ca. EUR 6.132,-)
beer.science – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.358,-)
sex.city – US$ 2.150,- (ca. EUR 2.028,-)
Generische Endungen
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usedcars.info – US$ 4.975,- (ca. EUR 4.693,-)
barone.net – US$ 3.000,-
aviation.net – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.736,-)
flashbox.net – EUR 2.500,-
quoten.org – EUR 2.000,-
.com
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framer.com – US$ 250.000,- (ca. EUR 235.849,-)
emeralds.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 117.925,-)
gud.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 30.189,-)
foodfuture.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 23.585,-)
rumo.com – US$ 20.388,- (ca. EUR 19.234,-)
1324.com – US$ 17.200,- (ca. EUR 16.226,-)
bonapp.com – EUR 15.000,-
codereview.com – US$ 13.499,- (ca. EUR 12.735,-)
zetu.com – EUR 9.980,-
loancore.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 9.433,-)
pornmdgay.com – US$ 9.900,- (ca. EUR 9.340,-)
cellwater.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.660,-)
everspire.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.660,-)
sellbitcoin.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.660,-)
wwbm.com – US$ 5.999,- (ca. EUR 5.659,-)
corial.com – US$ 5.300,- (ca. EUR 5.000,-)
treviso.com – US$ 5.300,- (ca. EUR 5.000,-)
mogeo.com – US$ 5.001,- (ca. EUR 4.718,-)
dirtworx.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
innovation360.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
parkterrace.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
prioritydirect.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
seedcellar.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
servsys.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.717,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
BERLIN – TELEMEDICUS #SOKO17 IM SEPTEMBER 2017
Die von telemedicus.info initiierte Sommerkonferenz (#soko17) findet zum 4. Mal statt. Anfang September 2017 treffen sich in Berlin sowohl Juristen als auch Politiker, um sich dem Thema „Das Recht (in) der digitalen Welt: Zwischen Algorithmen, autonomen Systemen und Disruption“ zu widmen.
Nun steht bereits die vierte Sommerkonferenz von Telemedicus an. Unter der Überschrift „Das Recht (in) der digitalen Welt: Zwischen Algorithmen, autonomen Systemen und Disruption”, widmet man sich bei der #soko17 einem weiten Feld von Themen. Angesprochen werden Disruption, Political Hacking, Rechtsschutz vor Algorithmen, Hatespeech (in der „filter bubble“), Verantwortlichkeit für Algorithmen und autonome Systeme, Automatisierte Rechtsdurchsetzung und Telematik, Legal Tech – Wandel in der Rechtsberatung sowie Smart Contracts und Blockchain. Mit diesen weiten Themenbereichen verspricht die #soko17, wieder eine unterhaltsame und informative Veranstaltung zu werden.
Die Telemedicus #soko17 findet vom 01. bis 02. September 2017 im Festsaal der Humboldt Universität, Luisenstraße 56 in Berlin-Mitte in Berlin statt. Die Teilnahme wird voraussichtlich wieder gegen eine gering gehaltene Gebühr möglich sein. Überwiegend finanziert sich die Sommerkonferenz durch Sponsoren. Die Teilnahme im vergangenen Jahr 2016 kostete zwischen EUR 5,- und EUR 35,-.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1536
Quelle: telemedicus.info