Themen: Crunch Time – Domain-Branche am Scheideweg? | Statistik – die Gewinner und Verlierer 2016 | TLDs – Neues von .africa, .mtpc und .us | OLG Brandenburg – über Fliegenden Gerichtsstand | KI – Risiko für die Domain Name Industry? | versed.com – sachkundig für US$ 35.000,- | Nic.at – Programm für Domain pulse 2017 steht
CRUNCH TIME – DOMAIN-BRANCHE AM SCHEIDEWEG?
Steht die Domain Name Industry im Jahr 2017 am Scheideweg? Der Domain-Analyst Stéphane Van Gelder hat sich auf die Suche nach Antworten gemacht – und findet dabei nicht nur Positives.
Im Herbst 2016 ließ die .com- und .net-Verwalterin VeriSign alle Alarmglocken läuten, als CEO Jim Bidzos anlässlich einer Investorenkonferenz mitteilte, davon auszugehen, dass am Ende des vierten Quartals 2016 weniger Domains unter .com und .net registriert sind als zu dessen Beginn. Das wirft die Frage auf, ob die Zahl der weltweit registrierten Domains langsam ihren Zenit erreicht hat. Van Gelder sah sich zunächst die Entwicklung der vergangenen Jahre an, wobei die angegebenen Zahlen jeweils für die Zahl registrierter Domains (in Millionen) stehen:
Jahr – TLDs – gTLDs – ccTLDs – Wachstum
2008 – 168 – 101 – 67
2009 – 184 – 109,6 – 74,4 – 9 %
2010 – 196,3 – 120 – 76,3 – 7 %
2011 – 215 – 130,4 – 84,6 – 8,6 %
2012 – 240 – 139,7 – 100,3 – 11,9 %
2013 – 265 – 145,5 – 119,5 – 8 %
2014 – 276 – 148,9 – 127,1 – 7,5 %
2015 – 296 – 158 – 138 – 5,9 %
Die Zahlen für 2016 hat VeriSign noch nicht veröffentlicht. Allerdings deuten die Zahlen im ersten Quartal 2016 auf insgesamt 326,4 Millionen Domains, davon 178,2 Millionen gTLDs und weitere 148,2 Millionen ccTLDs. Demnach stehen die Zeichen ganz klar auf Wachstum. Dennoch warnt VeriSign ausdrücklich vor einem Rückgang. Wie Van Gelder berichtet, hätten inzwischen auch zwei große Registrare bestätigt, dass im 3. Quartal 2016 die Zahlen signifikant eingebrochen sind; über die Gründe können sie allenfalls spekulieren. Vor allem bleibt offen, worauf das Wachstum beruhte – auf echter Nachfrage oder opportunistischer Spekulation?
Konkrete Antworten bleibt Van Gelder schuldig, er weist jedoch auf eine Vielzahl von Faktoren hin, die den Weg negativ beeinflussen könnten. So kämen die drei größten nTLDs .xyz, .top sowie .win dank äusserst billiger Registrierungsgebühren auf einen Marktanteil von 45 Prozent; „Mainstream“ sind sie aber bei weitem nicht geworden. Auch die Internet-Verwaltung ICANN habe nichts dafür getan, der TLD-Branche zu mehr Wachstum zu verhelfen, sieht man einmal von künstlich aufgeblähten Gebühren ab, ohne die Gelder in das Marketing zu stecken, und Verschärfungen bei den Regeln für das WHOIS und den Domain-Transfer – für Van Gelder praktisch ein Schuss in den eigenen Fuss. Dabei gehe es darum, echten Mehrwert für die Nutzer zu schaffen. Eines sei jedoch das Wichtigste: der einzig wahre Wachstumsfaktor ist das Bedürfnis nach Domains. Wenn die Idee, ein eigenes virtuelles Grundstück im Internet zu haben, wichtig bleibt, dann bricht die Domain-Branche nicht zusammen.
Van Gelder legt seinen Finger tief in die Wunde. ICANN hat den Markt für TLDs geöffnet; doch trotz großartiger Möglichkeiten hat man vor allem Domain-Spekulanten aus aller Welt angezogen, die sich möglicherweise aus .com und .net verabschieden, um in nTLDs ihr Glück zu finden. Zusätzlichen Nutzen bietet jedoch praktisch keine nTLD, und in der öffentlichen Wahrnehmung spielen sie noch eine untergeordnete Rolle. In der Tat, die Domain-Branche steht am Scheideweg und muss sich fragen lassen, was sie da verkauft – und wie sie es verkauft.
Den vollständigen Artikel von Van Gelder finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1523
Quelle: circleid.com
STATISTIK – DIE GEWINNER UND VERLIERER 2016
Zum Auftakt des neuen Jahres präsentieren wir Ihnen schon traditionell keine Monatsstatistik, sondern einen Rückblick auf die Entwicklung der vergangenen zwölf Monate. Und die hatte es in sich.
Das vergangene Jahr hatte von allem etwas zu bieten, und keine Top Level Domain verkörpert das mehr als .com. Unter dem Strich steht zwar ein Nettozugewinn von knapp drei Millionen Domains; verglichen mit dem Ergebnis aus dem Jahr 2015, als .com um satte 8,6 Millionen Domains zulegen konnte, steuert die wichtigste Endung der Welt aber auf schwere Zeiten zu. Das belegt die Entwicklung im Dezember 2016: allein in diesen vier Wochen verlor .com knapp 1,7 Millionen Domains. Wesentliche Ursache dafür ist offenbar, dass das .com-Wachstum im 4. Quartal 2015 vor allem von der Registrierung numerischer Domain-Namen aus China geprägt war; ein Jahr später hat man wohl die Lust schon wieder verloren. Damit bleibt vorerst offen, wie sehr .com durch die Einführung neuer Domain-Endungen unter Druck geraten ist.
Auf sinkendem Niveau entwickelte sich die deutsche Landesendung .de. In den vergangenen zwölf Monaten ging es zwar um 107.214 Domain-Namen voran, in den Jahren 2012 (542.791), 2013 (308.111), 2014 (221.427) und 2015 (194.883) fiel das Plus aber bei weitem größer aus. Praktisch stagniert ist Österreichs .at; Zuwächse von deutlich über 20.000 Domains wie noch in den Jahren zuvor gehören damit auch für .at der Vergangenheit an. Dahinter wird es aber dann ganz düster: egal, ob .net, .org, .info, .biz oder .eu, für sie alle endet das Jahr 2016 negativ.
Ihre Premiere in unserer Jahresstatistik feiern die ab dem Jahr 2014 neu eingeführten Top Level Domains. Bei aktuell 1.214 delegierten nTLDs gibt es bisher 27.566.309 Registrierungen, wobei .xyz mit 6.665.733 registrierten Domains den Spitzenplatz innehält. Interessant wird, wie sich .shop und .web einreihen: beide Endungen sollen 2017 den Massenmarkt erobern. Allerdings ist auch so manche nTLD hinter den Erwartungen zurückgeblieben: die Endung .cam konnte vor dem Start der Live-Phase nur 207 Registrierungen einsammeln, obwohl auch ohne Berücksichtigung aller Webcam-Angebote allein die Ähnlichkeit zu .com eine defensive Registrierung nahelegt. Enttäuscht haben in jedem Fall .brands; über ein Dutzend Bewerber hat seine Marken-TLD inzwischen freiwillig zurückgezogen – gut möglich, dass 2017 noch zahlreiche weitere folgen.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 16.114.900 – (Vergleich zum Vorjahr: + 107.214)
.at – 1.271.477 – (Vergleich zum Vorjahr: + 2.456)
.com – 126.930.421 – (Vergleich zum Vorjahr: + 2.936.888)
.net – 15.293.232 – (Vergleich zum Vorjahr: – 522.178)
.org – 10.530.430 – (Vergleich zum Vorjahr: – 430.042)
.info – 5.441.030 – (Vergleich zum Vorjahr: – 225.626)
.biz – 2.306.852 – (Vergleich zum Vorjahr: – 110.669)
.eu – 3.707.620 – (Vergleich zum Vorjahr: – 82.564)
.xyz – 6.665.733 – (Vergleich zum Vorjahr: + 4.871.509)
.top – 4.779.544 – (Vergleich zum Vorjahr: + 3.809.377)
.win – 1.257.864 – (Vergleich zum Vorjahr: + 696.792)
.wang – 986.592 – (Vergleich zum Vorjahr: + 385.213)
.club – 910.999 – (Vergleich zum Vorjahr: + 353.221)
.loan – 880.061 – (Vergleich zum Vorjahr: + 769.904)
.bid – 607.372 – (Vergleich zum Vorjahr: + 506.519)
.site – 600.883 – (Vergleich zum Vorjahr: + 516.344)
.online – 567.024 – (Vergleich zum Vorjahr: + 442.667)
.vip – 563.887 – (Vergleich zum Vorjahr: + 563.852)
(Stand 1. Januar 2017)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com
Quelle: eigene Recherche
TLDS – NEUES VON .AFRICA, .MTPC UND .US
Neues Jahr, alte Streitigkeiten: in die Delegierung der heftig umstrittenen Top Level Domain .africa kommt Bewegung. Dagegen möchte sich Mitsubishi vorzeitig von .mtpc trennen, während in den USA an der Attraktivität von .us gearbeitet wird – hier unsere Kurznews.
In den bereits seit Jahren schwelenden Streit um die Top Level Domain .africa kommt Bewegung: am 22. Dezember 2016 entschied der Superior Court of California (County of Los Angeles), dass die Internet-Verwaltung ICANN nicht verpflichtet ist, mit der Delegierung von .africa (also der Eintragung in die Root Zone) abzuwarten. Damit blieb ein entsprechender Antrag von .africa-Bewerber DotConnectAfrica (DCA) ohne Erfolg. Der Central District of California hatte das im Frühjahr 2016 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren noch anders gesehen und ICANN dazu verpflichtet, .africa nicht zu delegieren. Entsprechend groß fiel jetzt die Freude bei der designierten .africa-Verwalterin, der südafrikanischen ZA Central Registry (ZACR), aus: „Sanity prevails and dotAfrica is now one (big) step closer to becoming a reality!“ kommentierte Neil Dundas, Executive Director von ZACR, die Entscheidung bei Facebook. Ob ICANN nun zur Delegierung von .africa übergeht oder abwartet, bis die juristischen Auseinandersetzungen mit DCA abgeschlossen sind, bleibt abzuwarten. Dass DCA mit Gründerin Sophia Bekele an der Spitze freiwillig aufgibt, ist kaum zu erwarten.
Mitsubishi Tanabe Pharma Corporation, Verwalterin der neuen generischen Domain-Endung .mtpc, vergrößert den Kreis der Markenrückzieher: im Dezember 2016 bat das zur Mitsubishi Group gehörende Unternehmen die Internet-Verwaltung ICANN darum, den Registry-Vertrag vorzeitig beenden zu dürfen. Obwohl .mtpc schon am 3. Februar 2015 delegiert wurde, gibt es bisher nur eine registrierte Domain – die obligatorische nic.mtpc. Als .brand ist .mtpc ausschließlich dazu bestimmt, der Registry zu dienen, eine freie Registrierung für jedermann ist also ausgeschlossen. An der nTLD .mitsubishi, die von der Mitsubishi Corporation verwaltet wird, hält man aber offenbar fest, obwohl es auch dort aktuell nur eine registrierte Domain gibt. Mit dem Rückzug von .mtpc erhöht sich die Anzahl der freiwillig stillgelegten nTLDs auf 19 – bei allen handelt es sich um Markenendungen. Die bisher aktivste .brand ist übrigens .kred, die von der in Australien ansässigen KredTLD Pty Ltd. verwaltet wird; sie kommt auf rund 5.400 registrierte Domains.
Neustar Inc., Registry unter anderem der US-amerikanischen Top Level Domain .us, möchte die eigene Endung bekannter und populärer machen. Dabei helfen sollen in Abstimmung mit dem „usTLD Stakeholder Council“ zunächst zwei Maßnahmen: Neustar beabsichtigt, alle bisher gesperrten Ein- und Zwei-Zeichen-Domains unter .us freizugeben. Dazu hat man den so genannten „usTLD Premium Domain Name Plan“ (PDN) entwickelt, bei dem besonders attraktive .us-Domains zu erhöhten Preisen verfügbar werden; bei einer Verlängerung sollen aber nur die üblichen Gebühren anfallen. Als zweite Maßnahme plant Neustar die Zulassung von so genannten „WHOIS privacy registration services“, so dass .us-Domains anonym registriert werden können. Im Gegenzug werden allerdings erhöhte Gebühren fällig. Neustar selbst erwähnt einen Betrag von US$ 0,50 je Domain; was die Domain-Registrare verlangen, ist aber offen. Eine Öffnung von .us für jedermann ist derzeit noch nicht im Gespräch. Vorerst kann die Öffentlichkeit bis 16. Januar 2017 zu diesen Plänen Stellung nehmen; hierfür kann man sich unter stakeholdercouncil@neustar.us per eMail an Neustar wenden. Wann über diese Maßnahmen verbindlich entschieden wird, lässt sich der Mitteilung von Neustar leider nicht entnehmen.
Die Entscheidung des Superior Court of California um .africa finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1524
Quelle: domainincite.com, onlinedomain.com
OLG BRANDENBURG – ÜBER FLIEGENDEN GERICHTSSTAND
Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte in einer aktuellen Entscheidung fest, dass im Falle einer Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet der fliegende Gerichtsstand (§ 32 ZPO) nicht zwingend gegeben sein muss. Im vorliegenden Streit aber schon.
Der Kläger war als Geschäftsführer mehrerer Unternehmen tätig, die in unterschiedlichen Regionen Deutschlands ihren Sitz haben und überregional tätig geworden sind. Er verlangt von der Beklagten, die als Admin-C einer .de-Domain eingetragen ist, die Unterlassung der nach Eingabe seines Namens in der unter dieser Domain betriebenen Suchmaschine erscheinenden Treffer. Der Kläger wurde in den Suchergebnissen als jener, „der zuvor bis 2011 Geschäftsführer der (fast vor die Wand gefahrenen) E… GmbH war“, er „ist äußerst kriminell in diesen Dingen“ und er habe eine „neue Abofalle“ installiert, bezeichnet, und ihm wurde eine „betrügerische Tätigkeit“ unterstellt. Die Klage reichte der Kläger beim Landgericht Potsdam ein, das sich für unzuständig erklärte, weil es keinen näheren Bezug zum Ort des angerufenen Gerichts gäbe (Urteil vom 10.02.2016, Az.: 2 O 141/15). Der Kläger legte gegen die Entscheidung Berufung zum Oberlandesgericht Brandenburg ein.
Das Oberlandesgericht Brandenburg gab der Berufung statt und verwies die Sache zurück an das LG Potsdam (Urteil vom 28.11.2016, Az.: 6 U 6/16). Es hielt sich bei seiner Einschätzung der Zuständigkeit im Rahmen des fliegenden Gerichtsstandes an die Vorgaben des Bundesgerichtshofs (BGH) und verwies auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Der BGH habe Vorgaben für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit geschaffen. Für diese ist maßgebend, ob die als rechtsverletzend beanstandeten Inhalte objektiv einen deutlichen Bezug zum Inland aufweisen. Dazu muss eine Kollision der widerstreitenden Interessen nach den konkreten Fallumständen tatsächlich im Inland eintreten können, was der Fall ist, wenn eine Kenntnisnahme im Inland erheblich näher liegt als aufgrund der bloßen Abrufbarkeit des Angebots. Diese Vorgaben sind nach überwiegender Meinung auch innerhalb Deutschlands anwendbar. Bezogen auf den konkreten Fall bedeutete dies, da eine Veröffentlichung im Internet sich nicht auf einen bestimmten Wirkungskreis bzw. einen örtlich begrenzten Adressatenkreis bezog, sondern alle Leser in Deutschland ansprach, dass es an einem deutlichen örtlichen Bezug fehlte. Ohne diesen greift aber der fliegende Gerichtsstand (§ 32 ZPO) und der Kläger kann die Klage an jedem Ort in Deutschland anhängig machen, auch in Potsdam. Da das Landgericht Potsdam über nicht mehr als die eigene Zuständigkeit entschieden hatte, waren dem Senat des OLG Brandenburg im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch des Klägers die Hände gebunden: er musste die Sache an das Landgericht zurückverweisen, damit dieses darüber entscheiden kann. Ganz nebenbei erwähnte das OLG Brandenburg aber noch, dass es die Ansicht des LG Potsdam zur Störerhaftung des Admin-C nicht teile. Zudem gab das OLG Brandenburg die Sache nicht zur Revision frei, weil die Rechtssache weder grundsätzliche Bedeutung hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Das Urteil des OLG Brandenburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1525
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: kanzlei.biz
KI – RISIKO FÜR DIE DOMAIN NAME INDUSTRY?
Domain-Blogger Andrew Allemann blickt in die Zukunft und sieht für Domain-Investoren voraus, dass KI-Systeme Domain-Namen den Platz beim Endnutzer streitig machen werden. Damit tritt er eine schöne Diskussion über die Zukunft von Domains los.
In einem Blogartikel dieser Tage machte Andrew Allemann auf eine Gefahr der Domain-Branche aufmerksam, die beim Streit um den Wert von alten und neuen gTLDs unbeachtet blieb: Die Bedrohung käme von außerhalb der Domain-Industrie und beruhe auf intelligenten Spracherkennungssystemen, gerne auch als künstliche Intelligenz (KI) bezeichnet, wie Amazon Alexa (via Echo), Google Assistant (via Google Home) und Apple Siri. Diese Systeme stellten sich zwischen Domain und Endnutzer, weil mit ihnen sprachlich interagiert wird und nicht mehr über den Internetbrowser. Nicht nur, dass man sie anweisen kann, um Dinge zu erledigen, wie Kalendereinträge oder Restaurantreservierungen, die Systeme können zukünftig auch proaktiv Termine und Erledigungen antizipieren und von sich aus darauf hinweisen, etwa vor anstehenden Geburtstagen auf diese hinweisen und anfragen, ob sie Blumen kaufen und versenden lassen sollen. Damit wird der Nutzer davon befreit, selber im Internetbrowser einen Anbieter für die Blumen zu suchen. Dem Domain-Ökosystem werden so Suchanfragen und Webseitenbesuche genommen, eCommerce-Transaktionen können erfolgen, ohne dass der Nutzer das Internet selbst sieht oder überhaupt daran denkt. Andrew Allemann konzediert, dass die KI-Dienste Domains nicht überflüssig machen, aber sie können den Wert von hochwertigen Domains mindern. Er hofft, die Domain-Industrie schaffe es, interne Diskussionen zugunsten von Fragen an Gefahren von außen, die von den Betreibern von KI-Systemen ausgehen, zurückzustellen.
Damit löst Andrew Allemann eine erfreuliche Diskussion aus, zu der auch bekannte Domain-Fachleute beitrugen. Unter anderem meldete sich Jothan Frakes, der versichert, dass das auch Thema der anstehenden „NamesCon 2017“ sein wird. Die Gefahren sieht er allerdings nicht so gravierend wie Allemann: intelligente Spracheingabesysteme wie Alexa werden ein wenig für Wirbel sorgen, aber nicht für den Untergang von Domains. Das DNS und Domain-Namen sind fundamental und unabdingbar für die Benutzung des Internets. Auch die vor einigen Jahren gefürchtete Einführung von Applikationen wirkte sich nicht wirklich auf Domains aus. Jemand anderes sieht in der KI eine Ergänzung des Internets für Domainer wie SEO und PPC. Selbst Frank Schilling meldete sich zu Wort und brachte zum Ausdruck, dass intelligente Sprachsysteme der Domain-Industrie eher zur Hilfe kommen, da alles auf Google hinauslaufe, das, gefüttert mit besseren Domains und Webseitendaten, bessere Ergebnisse in dem Dickicht von Informationen liefert. Ein nüchterner Beobachter erklärt kurzerhand: die Menschen in seinem Umfeld werden einen Teufel tun und einfach eine Bestellung verbal an ein KI-gesteuertes System wie Amazon Echo geben: sie werden stattdessen nach dem besten Angebot suchen und auch noch einen Coupon-Code eingeben.
Wie sich die Sache weiter entwickelt, werden wir alle beobachten können. Dass Amazon Echo mit der KI Alexa eine niedrige Schwelle bei der Ausführung von Wünschen hat, zeigt, wie for tune.com berichtet, der Fall einer sechsjährigen Texanerin, die erklärte, sie wolle ein Puppenhaus und Kekse, was Alexa umgehend umsetzte. Die Bestellung kam zur Verwunderung der nichtsahnenden Eltern kurz nach Weihnachten zu Hause an. In einem Fernsehbericht wiederholte ein erstaunter Reporter aus San Diego die Bestellung und prompt gingen bei Zuschauern, die das Programm eingeschaltet hatten und ihrerseits über Amazon Echo verfügten, die Bestellungen von Puppenhäusern raus. Doch für Phil Schiller aus dem Hause Apple bleibt, wie er im Rahmen eines Interviews bei backchannel.com erklärt, das Display die notwendige Schnittstelle des Nutzers mit seinem elektronischen Gerät – zumindest für die Fotosammlung.
Andrew Allemanns Beitrag mit der Diskussion finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1526
Mehr über die Puppenhausbestellung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/1527
Quelle: domainnamewire.com, fortune.com, backchannel.com, cnn.com
VERSED.COM – SACHKUNDIG FÜR US$ 35.000,-
Der Dezemberanfang des vergangenen Jahres lieferte keine grossen Verkaufszahlen für den Domain-Handel mehr. Mit versed.com zu einem Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 33.654,-) war die Domain mit dem höchsten Preis nicht sehr teuer.
Zum Ausklang des vergangenen Jahres war der Handel nicht gerade stark. Domains unter .com gingen nicht gut: versed.com erzielte US$ 35.000,- (ca. EUR 33.654,-), gefolgt von eic.com mit US$ 30.000,- (ca. EUR 28.846,-). Weiter gab es noch einige Domains im fünfstelligen US$-Bereich, doch waren die Zahlen nicht überwältigend.
Die neuen TLDs zeigten hingegen mit innovation.group zum Preis von US$ 22.500,- (ca. EUR 21.635,-) ein echtes Glanzlicht, das mit weiteren .global-Verkäufen umkränzt wurde. Aber auch .xyz und .shop waren vertreten. Die älteren generischen Endungen dagegen waren sehr zurückhaltend: launchpad.biz erzielte US$ 2.500,- (ca. EUR 2.404,-), und die sonstigen generischen Endungen waren alleine von .org vertreten, die zumindest thecolosseum.org zum Preis von US$ 5.000,- (ca. EUR 4.808,-) sowie interview.org für US$ 2.700,- (ca. EUR 2.596,-) aufbot.
Die Länderendungen taten sich ebenfalls nicht leicht. An erster Stelle lag da die Schweizer egroup.ch mit einem Preis von EUR 10.000,-. An zweiter Stelle fand sich eine spanische Domain ein: apuetasdefutbol.es erzielte EUR 8.000,-. Die deutsche Endung stieg nach weiteren Domains unter verschiedenen Endungen erst mit cobie.de bei EUR 6.545,- ein. Mit vier Domain-Namen war .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean) wieder gut vertreten, angeführt von sell.io zu US$ 5.500,- (ca. EUR 5.288,-) und technology.io für US$ 5.050,- (ca. EUR 4.856,-). Den Ausklang des Domain-Jahres 2016 geben wir dann kommende Woche: Sedo lieferte in den letzten Tagen des Dezembers doch noch einen sechsstelligen Domain-Deal.
Länderendungen
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egroup.ch – EUR 10.000,-
cobie.de – EUR 6.545,-
energie-fuer-imme.de – EUR 3.000,-
real-estate-guide.de – EUR 3.000,-
saunaclub.de – EUR 2.000,-
sell.io – US$ 5.500,- (ca. EUR 5.288,-)
technology.io – US$ 5.050,- (ca. EUR 4.856,-)
libr.io – US$ 4.999,- (ca. EUR 4.807,-)
sgservice.de – EUR 3.500,-
apuetasdefutbol.es – EUR 8.000,-
foxtrot.co – US$ 7.500,- (ca. EUR 7.212,-)
vozip.es – EUR 6.050,-
autokredyt.pl – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.365,-)
doubt.me – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.885,-)
gbs.co.uk – GBP 2.400,- (ca. EUR 2.798,-)
webcrm.fr – EUR 2.500,-
lekia.no – US$ 2.250,- (ca. EUR 2.163,-)
oe.at – EUR 2.070,-
flatmates.fr – EUR 2.000,-
revision.be – EUR 1.999,-
Neue Endungen
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innovation.group – US$ 22.500,- (ca. EUR 21.635,-)
ben.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.615,-)
institute.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.615,-)
jeunesse.global – US$ 4.800,- (ca. EUR 4.615,-)
interface.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.154,-)
zulu.global – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.154,-)
mosaic.xyz – US$ 3.500,- (ca. EUR 3.365,-)
running.shop – EUR 2.500,-
Generische Endungen
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launchpad.biz – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.404,-)
thecolosseum.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.808,-)
interview.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.596,-)
.com
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versed.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 33.654,-)
eic.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 28.846,-)
erl.com – US$ 25.581,- (ca. EUR 24.597,-)
innovation.group – US$ 22.500,- (ca. EUR 21.635,-)
uberdriverdiaries.com – US$ 16.667,- (ca. EUR 16.026,-)
arto.com – EUR 12.000,-
newedu.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 10.577,-)
thinkup.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 9.712,-)
nicefilm.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 9.615,-)
daixin.com – US$ 9.262,- (ca. EUR 8.906,-)
selfiedrone.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 7.692,-)
koudijs.com – US$ 7.700,- (ca. EUR 7.404,-)
southeastgas.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.769,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
NIC.AT – PROGRAMM FÜR DOMAIN PULSE 2017 STEHT
Im Februar 2017 findet wieder der „Domain pulse“ statt, die bedeutendste Veranstaltung für aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domain-Namen im deutschsprachigen Raum. Gastgeber ist die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at, die nach dem „call for papers“ Ende letzten Jahres mittlerweile das Programm der Veranstaltung veröffentlicht hat.
Die Registrierungsstellen von Deutschland (DENIC eG), Schweiz (SWITCH) und Österreich (Nic.at) veranstalten zusammen und alternierend die Fachtagung Domain pulse. Dieses Mal ist Nic.at Gastgeber und lädt zum Domain pulse vom 16. bis zum 17. Februar 2017 nach Wien. Die Veranstaltung findet im Herzen der Wiener Innenstadt, im Palais Niederösterreich, statt. Sie steht unter dem Thema „Netzwerken in Netzwerken“. Um 09:00 Uhr am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, eröffnet Richard Wein den Domain pulse 2017 mit der Begrüßung der Teilnehmer. Gleich danach geht es mit der Keynote von Harald Katzmair (FAS Research) in medias res: „Warum wir kein starkes Netzwerk brauchen“ lautet sein Vortrag und beschäftigt sich mit der Netzwerkökologie in Zeiten der Disruption. Eine weitere Keynote kommt von Cherine Chalaby, Mitglied des ICANN-Board. In einer Diskussionsrunde mit einer Einführung von Prof. Wolfgang Kleinwächter (Uni Aarhus) wird die IANA-Transition durchdekliniert. Mit dabei sind Rechtsanwalt Thomas Rickert (CCWG-Accountability) und Thomas Schneider (Schweizer BAKOM, GAC), während Erich Schweighöfer (Uni Wien) das Outro über den Nutzen für den Nutzer dazu liefert. Am Nachmittag geht es weiter mit den Herausforderungen im Netz und dem Wandel der Domain-Branche. Danach wirft Domain pulse einen Blick auf das Netzwerk der Manipulationen. Am Freitag, dem 17. Februar 2017 eröffnet der Domain pulse mit dem Datenschutz des Internetnutzers. Die deutschsprachigen Domain-Verwaltungen stellen ihre aktuellen Projekte vor, und kurz vor der Mittagspause wird Kriminalität im Internet thematisiert. Nach der Mittagspause kommen dann die Einsender des „Call for Papers“ zum Zuge. Wer dann die Bühne betritt, ist noch nicht geklärt, doch wird Nic.at dieser Tage die „Gewinner“ mit ihren Vorträgen bekannt geben.
Der Domain pulse 2017 findet vom 16. bis zum 17. Februar 2017 im Palais Niederösterreich, Herrengasse 13 in 1010 Wien, Österreich, statt. Besonderer Höhepunkt des Domain pulse ist die am Freitag, dem 17. Februar 2017 nach dem offiziellen Programm anstehende Teilnahme am Ball der Wiener Kaffeesieder. Im Voraus bietet sich für die Teilnehmer an dem Ball die Gelegenheit, eine Walzertanzstunde zu nehmen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainpulse.at
Quelle: domainpulse.at