Nach jahrelangen Diskussionen ist die Rotlicht-Domain .xxx am Nikolaustag 2011 pünktlich in die Live-Registrierung gestartet. Mit besonderen Verfahren will Betreiber ICM Registry Inc. auf Einhaltung der Vergaberegeln drängen – zwei Verfahren stellen wir Ihnen hier näher vor.
Exakt 55.367 Domains binnen der ersten 24 Stunden – einen angesichts der vergleichsweise hohen Registrierungsgebühren passablen Start hat die Porno-Domain .xxx in der vergangenen Woche hingelegt. Einschließlich der Sunrise-Domains notiert die lange umstrittene Endung damit aktuell bei etwa 160.000 Internetadressen. Auch wenn ein Grossteil davon auf Markeninhaber entfällt, die ihre Kennzeichenrechte schützen wollen: mit dem Beginn der Live-Registrierung wächst auch die Gefahr, Opfer von Rechtsverletzungen zu werden. Mit dem „Rapid Evaluation Service („RES“) und der „Charter Eligibility Dispute Resolution Policy („CEDRP“) bietet die Verwalterin ICM Registry zwei neue Verfahren, über die kostengünstig und schnell im Rahmen außergerichtlicher Schiedsverfahren Hilfe erlangt werden soll.
Der RES ähnelt stark der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (»UDRP«) von ICANN. Er greift in zwei Fällen: bei Markenmissbrauch (Trademark Abuse) und bei betrügerischem Auftreten (Impersonation). Im Fall des Missbrauchs muss der Antragsteller darlegen, dass die angegriffene .xxx-Domain mit einer »registered, textual trademark or service mark of national effect« identisch oder zum Verwechseln ähnlich ist, der Inhaber weder Rechte noch legitime Interessen an der Domain hat und sie böswillig registriert hat und nutzt. Für eine Impersonation ist notwendig, dass der Antragsteller eine natürliche Person ist, die angegriffene Domain mit seinem Namen (wozu auch Künstlernamen zählen) wesentlich korrespondiert und diese widerrechtlich registriert wurde, um – vereinfacht ausgedrückt – daraus Vorteile zu ziehen. Die Übertragung der Domain kann der Antragsteller nicht erlangen; im Fall des Obsiegens wird sie lediglich gelöscht und von der Registry auf Dauer deaktiviert.
Einen anderen Ansatz verfolgt dagegen die CEDRP, die zur Anwendung kommt, wenn die Registrierung oder Nutzung der .xxx-Domain nicht mit den Vergaberegelungen in Einklang steht. Insoweit gibt es ebenfalls zwei Kategorien: zum einen den Fall, dass Registrierung oder Nutzung nicht in Einklang mit der sogenannten »Community Eligibility« steht, also deren Inhaber nicht in den Kreis der Berechtigten fällt. Zudem kann im Rahmen der CEDRP überprüft werden, ob eine Domain zu Recht in der „Sunrise A“ registriert wurde; diese Phase der bevorrechtigten Registrierung stand lediglich Mitgliedern der Adult-Industry offen. Im Erfolgsfall wird die .xxx-Domain ebenfalls nicht übertragen, sondern gelöscht, um zurück in den Pool an freien Domains zu gelangen. Von dort kann sie dann erneut registriert werden.
Die Gebühren belaufen sich in beiden Schiedsverfahren auf US$ 1.300,– pro Domain und werden auch im Obsiegensfall nicht erstattet. Ausschließlich zuständiges Schiedsgericht ist das National Arbitration Forum. Musterformulare für Anträge und Erwiderungen stehen zum kostenlosen Download bereit.