Domain-Handel

Welche Top Level Domain ist bei KI-Projekten vorzuziehen: .ai, .io oder doch .com?

In einem kurzen Artikel legt Andrew Allemann auf domainnamewire.com dar, warum Stephan Garden, der Dienstleistungen rund um KI-Chatbots anbietet, statt einer .ai-Domain die weitaus teurere .com-Variante wählte und die .io-Domain sogar eine bessere Lösung als die .ai-Domain darstellte. Wir haben ein wenig näher hingeschaut.

ELIZA ist ein Chatbot-Programm des MIT-Professors Joseph Weizenbaum, das bereits zu Beginn der 60er Jahres des 20. Jahrhunderts Nutzer beeindruckte, obwohl es bei näherer Hinsicht keinesfalls darüber hinwegtäuschen konnte, dass es eine nur sehr geringe Varianz bei Antworten auf Fragen von Nutzern an den Tag legte und leicht als »Machine« entlarvt werden konnte. Den Entrepreneur Stephan Garden zog es gleichwohl zu dem Namen »Eliza«, wegen seiner geschichtlichen Bedeutung für Chatbots. Bereits vor fünf Jahren liebäugelte Garden daher mit der Domain eliza.com. Doch war der Preis, zu dem sie angeboten wurde, viel zu hoch. Im Zuge seines neugegründeten KI-Beratungsunternehmens kam er auf eliza.com zurück. AI-Unternehmungen bevorzugen .ai-Domains, weshalb Garden sein Projekt Eliza zunächst unter einer .ai-Domain startete, doch strebte er die Domain eliza.com an.

Mit der .ai-Domain (es ist nicht bekannt welche, eliza.ai war es jedenfalls nicht), stieß er auf technische Probleme mit Unternehmensfirewalls, insbesondere beim Empfang von eMails. Garden wich Mitte 2025 auf eliza.io aus, die er der Inhaberin, die ihrerseits Eliza heißt, abkaufte. Die wandte sich von .io-Domains ab und registrierte im Juni 2025 elizaio.com. Garden sagt, wegen der eMail-Komplikationen sei eliza.io sein »Fallback« gewesen, und mit der .io-Domain habe er nicht die gleichen technischen Probleme gehabt wie mit .ai. Gleichzeitig blieb er an eliza.com dran, die seit spätestens September 2025 auf Garden registriert ist. Allemann interpretiert die Angaben von Garden dahin, dass er für die .com-Domain einen siebenstelligen Betrag gezahlt habe. Die Bereitschaft eines jungen Unternehmens bei der Domain so in die Vollen zu gehen, zeugt von Überzeugung. Garden meint, .com-Domains sind viel glaubwürdiger. Menschen seien es zudem gewohnt, die Endung .com bei eMail-Adressen einzugeben und nicht .ai. Seine Unternehmung ziele mit seiner Dienstleistung auf die »Fortune 500«-Unternehmen, die Endung .com transportiere da mehr Seriosität und deute auf ein etabliertes Geschäft.

Das Beispiel von Garden spricht nicht nur wegen der Vertrauenswürdigkeit und den Gewohnheiten der Menschen für die Endung .com. Der Aspekt der Kommunikation, die bei .ai-Domains unter Umständen nicht optimal ist, spricht ebenfalls für eine .com-Lösung. Wenn dann sogar .io (Britisches Territorium im Indischen Ozean)-Nutzer auf eine .com-Domain umsteigen, wobei das »io« mit in den Domain-Namen einbezogen wird, und man den Markt der .com-Domains sieht, bei denen »ai« ebenfalls integriert ist (z.B. security-ai.com, stack-ai.com, kingai.com, w-ai.com, bergai.com, human-ai.com usw.), verliert die Endung .ai von Anguilla doch ein wenig an Notwendigkeit. Den Markt von »ai.com«-Domains haben ohnehin auch Cybersquatter schon lange für sich entdeckt, wie zahlreiche UDRP-Entscheidungen zeigen (vgl. die Verfahren um etrader-ai.com, 7eleven-ai.com, pte-ai.com, vanguardmatrix-ai.com, lancomebet-ai.com, groq-ai.com, euronext-ai.com usw.). Die hohe Investition in eine .com-Domain lässt sich so allemal rechtfertigen, gerne ergänzt um eine »ai.com«-Variante, was Garden allerdings bisher nicht umgesetzt hat.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top