Die britische Registry Nominet hat die Vergabebedingungen für .uk-Domains geändert: seit dem 1. Mai 2012 ist es nach einer Änderung von Klausel 20 der »registrant terms and conditions« möglich, Domains in Zeiträumen von bis zu zehn Jahren zu registrieren oder zu verlängern. Die Neuregelung gilt für sämtliche Subdomains unterhalb von .uk, also insbesondere .co.uk, .me.uk und .org.uk. Die Entscheidung, den Kunden und Domain-Inhabern solch lange Vertragslaufzeiten für .uk-Domains anzubieten, bleibt jedoch den Domain-Registraren überlassen; automatisch gelten sie somit nicht. Es ist weiterhin möglich, Ein-Jahres-Verträge abzuschließen; Auskunft geben die jeweiligen Domain-Registrare. Leicht vergünstigte Domain-Einkaufspreise sollen allerdings helfen, langjährige Verträge attraktiver zu machen.
.uk