Das Schweizer Parlament hat seine Absicht bekräftigt, dass sich Käufer von Schweizer Domains (.ch und .swiss) künftig eindeutig als natürliche oder juristische Personen identifizieren müssen.
Bereits am 18. März 2026 hatte der Ständerat drei entsprechende Motionen aus dem Nationalrat angenommen. Die kleine Kammer hieß damals die Vorstöße von Martin Candinas (Mitte/GR), Priska Seiler Graf (SP/ZH) und Michael Götte (SVP/SG) ohne Gegenantrag gut. Konkret forderte Götte eine Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe von schweizerischen Domains unterhalb der Endungen .ch und .swiss. Solche Domains sollten gemäß Motionstext nur an eindeutig identifizierte natürliche oder juristische Personen herausgegeben werden. Die große Kammer hielt nun an der entsprechenden Motion von Götte in ihrer ursprünglichen Fassung fest, wie die Parlamentsdienste mitteilen. Nur so könnten die zuständigen Behörden Missbrauchsmeldungen effizient bearbeiten. Abgesehen von der Identifikationspflicht sei auch eine Ausweitung der Gründe für eine Domain-Sperrung Teil des Vorstoßes. Der Bundesrat unterstützt das Anliegen des Nationalrats, wie es in der Mitteilung heißt. Nun geht das Geschäft zurück an den Ständerat.