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Neues von .info, .cn und .xxx

Die Endlos-Saga um die Porno-Domain .xxx geht in die nächste Runde: ein Schiedsgericht wirft ICANN vor, gegen seine Statuten verstoßen zu haben. Bei .info wirds sommerlich kurz und bei .cn gibt es mal wieder neue Vergaberichtlinien – hier unsere Kurznews.

Kurzdomains liegen voll im Trend, da will auch .info den Anschluss nicht verpassen. Mit Schreiben vom 09. Februar 2010 wandte sich die Registry Afilias an ICANN und bat um Freigabe aller Ein- und Zwei-Zeichen-Domains unterhalb von .info. Bei der Vergabe der begehrten Domain-Namen will sich Afilias ein Beispiel an der .biz-Registry Neustar nehmen und ebenfalls ein Drei-Phasen-Modell anwenden. Die erste Phase ist ein „RFP“ (Requests for Proposal) getauftes Ausschreibungsverfahren, in Phase zwei dann die klassische Versteigerung an den Meistbietenden. Bleiben dann noch Domains übrig, erfolgt ihre Vergabe in offener Registrierung. ICANN hat den Vorschlag zur öffentlichen Stellungnahme ausgelegt. Es spricht derzeit nichts dafür, dass der Antrag abgelehnt wird; vor Ende März 2010 wird jedoch keine Entscheidung fallen. Wie beliebt die Kurzdomains sind, bewies ebenfalls erst vor kurzem .biz: den höchsten Auktionserlös erzielte e.biz, die dem Käufer immerhin US$ 66.001,– wert war. Zahlreiche weitere Adressen fanden für Preise zwischen US$ 5.000,– und 15.000,– einen neuen Inhaber.

Erneute Wende im Fall der chinesischen Landesendung .cn: seit dem 10. Februar 2010 können auch ausländische Interessenten wieder .cn-Domains registrieren. Bis Dezember 2009 konnten die chinesischen Webadressen nahezu unbeschränkt registriert werden, doch dann zog die Registry CNNIC die Zügel an und sperrte sowohl Ausländer als auch Privatpersonen von der Anmeldung aus. Allerdings bleibt es dabei, dass auch ausländische Unternehmen einen Sitz vor Ort benötigen. Ob diese geänderte Regel nur kurze Dauer gilt, ist derzeit nicht abzusehen. Bestehende Registrierungen sollen unberührt bleiben.

Etappensieg für ICM Registry: das Schiedsgericht des International Centre For Dispute Resolution hat nach über 20 Monaten Verfahrensdauer festgestellt, dass ICANN bei der Entscheidung über die Zulassung der Rotlicht-Domain .xxx gegen seine Statuten verstoßen hat. Am 1. Juni 2005 hatte ICANN mit 6:3 Stimmen zunächst grünes Licht für .xxx gegeben, war dafür aber anlässlich des Meetings in Luxembourg im Juli 2005 heftig angegriffen worden; unter anderem das US-Wirtschaftsministerium mahnte an, dass nicht sämtlichen Bedenken Rechnung getragen worden sei. Am 30 März 2007 lehnte ICANN darauf die Bewerbung von ICM mit 9:5 Stimmen ab. Auf 80 Seiten begründet nun das Schiedsgericht, warum diese Entscheidung gegen ICANN-Statuten verstößt. Im Kern wirft das Gericht ICANN vor, dass es nicht nachträglich seine Entscheidung revidieren könne; bereits vor der Entscheidung müssten alle wesentlichen Argumente gehört und bewertet werden, nicht erst danach. Die Entscheidung des Gerichts bedeutet nicht, dass ICM damit den Zuschlag erhält; Aufschluss hierüber wird wohl erst das allgemeine Bewerberverfahren bringen. Ungeschoren kommt ICANN allerdings nicht davon: zwar muss jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen; für die Gerichtskosten in Höhe von US$ 473.744,91 muss ICANN aber alleine aufkommen.

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