TLDs

Neues von .cm, .biz und .sic

Der Neustart der ccTLD von Kamerun entwickelt sich zur unendlichen Geschichte: nachdem erneut ein Termin platzte, ist die Öffnung bis auf weiteres verschoben. Gut, dass da .biz mit der Freigabe von Ein- und Zwei-Zeichen-Domains in die Presche springt, würde nicht auch Graf Dracula die Welt der TLDs erobern wollen – hier unsere Kurznews.

Der Live-Start der Länderendung .cm (Kamerun) verzögert sich weiter. Wie CoCCA (Council of Country Code Administrators Incorporated) mitteilt, hat man den ursprünglich für 27. August 2009 geplanten Beginn der Live-Registrierung auf unbestimmte Zeit verschoben. Zur Begründung verweist man darauf, dass die .CM TLD Server, auf die CoCCA seine Daten verschieben soll, weitere Tests erfordern würden, da sie noch nicht zuverlässig genug arbeiten würden. Auf der Website von NETCOM, der Domain Name Registry für Kamerun, findet sich hierauf jedoch kein erläuternder Hinweis. Zumindest bei NameJet.com klingelt die .cm-Kasse: die Versteigerung von etwa 2.000 .cm-Domains aus der Landrush-Phase zu Preisen von durchschnittlich US$ 625,– brachte zusammen mit Registrierungsgebühren von weiteren etwa US$ 750.000,– allein in einer Woche fast US$ 2 Mio. ein. An der Spitze rangiert hotels.cm für US$ 81.100,–, überraschend deutlich vor dem Klassiker sex.cm für US$ 51.300,–. Insgesamt stehen etwa 15.500 .cm-Domains zur Auktion an, die in den kommenden Tagen und Wochen versteigert werden. Weil die Endung zur Registrierung von .com-Tippfehlerdomains förmlich einlädt, empfehlen Markenrechtsexperten vorbeugende Anmeldungen, um nicht Opfer von Cybersquattern zu werden.

NeuStar, Verwalter der Business-Domain .biz, hat angekündigt, .biz-Domains mit einem oder zwei Zeichen über die Handelsplattform Sedo meistbietend versteigern zu lassen. Die einwöchige Online-Auktion startet mit ihrem ersten Teil am 23. September 2009 und endet am 30. September 2009; versteigert werden 31 von insgesamt 36 noch nicht per Ausschreibung vergebener einstelliger .biz-Domains, bestehend aus einzelnen Buchstaben des Alphabets oder einer der Zahlen 1 bis 9. Erst im November 2009 folgt dann der zweite Teil mit der Versteigerung von weiteren etwa 1.300 .biz-Domains mit zwei Zahlen oder Zeichen. Eine komplette Liste der derzeit zu versteigernden Domain-Namen ist unter sedo.biz abrufbar; ein Faktenblatt kann bei Sedo.biz per eMail angefordert werden.

Zum Schluss wirds fast etwas gruselig: auf Initiative des Szekler National Council wollen sich die Bewohner von Szeklerland bei ICANN um die Einführung der TLD .sic bewerben. Laut Wikipedia handelt es sich bei Szeklerland um ein Gebiet im Osten Siebenbürgens im zentralen Teil Rumäniens, in dem die Szekler, eine ungarischsprachige Volksgruppe, siedeln. Damit liegt Szeklerland etwa in dem Gebiet, in welchem Graf Dracula einst sein Unwesen getrieben haben soll. Das Kürzel .sic leitet sich von Siculitas, einer Übersetzung für „Szekler people“ ab. Im Mittelalter soll Siculitas für eine Gemeinschaft unter Selbstverwaltung und mit Freiheitsrechten gestanden haben. Szeklerland sieht sich mit seiner Initiative in einer Reihe von Kandidaten wie der Bretagne, Cornwall oder Wales, die nach dem katalanischen Vorbild .cat ebenfalls ihre eigene Internetidentität einführen wollen. Und man zeigt sich selbstbewusst: bereits im 1. Quartal 2010 soll die Registrierung beginnen und allen Szeklern offen stehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top