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PIR ermöglicht die Weitergabe vertraulicher Informationen zum Verkauf an Ethos Capital

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) beugt sich dem Druck der kalifornischen Justiz: auf Bitten von ICANN hat PIR der Weitergabe vertraulicher Informationen zugestimmt. Dem Verlangen nach einer verlängerten Prüffrist hat sich PIR allerdings widersetzt.

Am 23. Januar 2020 hatte sich Xavier Becerra, Attorney General im US-Bundesstaat Kalifornien, an ICANN gewandt und unter Verweis auf California Corporations Code section 5250 sowie Government Code section 12580 Unterlagen und Informationen rund um den US$ 1,135 Mrd. schweren Verkauf von PIR an den Finanzinvestor Ethos Capital verlangt. Konkret formulierte Becerra 35 Fragen und 5 Handlungsanweisungen, die sich zum Großteil mit der Streichung der Gebührendeckelung (»price caps«) befassen. Diese Streichung erlaubt es PIR, die Gebühren für .org-Domains frei festzusetzen; eine Erhöhung muss lediglich einige Monate vorher bei ICANN angekündigt werden. Obwohl PIR bisher bereits die vertraglichen Möglichkeiten für eine Preiserhöhung nicht ausgeschöpft hat, besteht nun die Befürchtung, dass die Gebühren deutlich steigen, obwohl .org vorrangig von gemeinnützigen Organisationen genutzt wird. Die vertraglichen Vereinbarungen mit PIR verpflichtet ICANN allerdings, vertrauliche Informationen nur in Ausnahmefällen zu veröffentlichen; daher hat man am 30. Januar 2020 um entsprechende Zustimmung von PIR gebeten. Weiter wurde PIR gebeten, die Frist für das ICANN-interne Prüfungsverfahren bis 20. April 2020 zu verlängern.

Die Antwort folgte nunmehr in einem Schreiben der Anwaltskanzlei Proskauer Rose LLP vom 03. Februar 2020. Darin beanstandet man zunächst die kurze Fristsetzung und vermisst eine ausreichende Begründung für die Bitte um Weiterleitung vertraulicher Informationen; »in order to facilitate the investigation« und im Geister der Kooperation und Transparenz erklärt sich PIR aber mit der Bitte einverstanden. Damit ist der Weg für ICANN frei, dem Verlangen der kalifornischen Justiz nachzukommen; zugleich steht fest, dass PIR keine gerichtliche Prüfung veranlassen wird, ob man zur Zustimmung überhaupt verpflichtet ist. Dies hätte die Transaktion um Monate zurückgeworfen. Allerdings zeigt PIR auch Zähne und macht klar, dass man mit einer Fristverlängerung bis 20. April 2020 keineswegs einverstanden ist:

An extension to 20 April 2020 is neither necessary nor warranted at this time. As of the date of this letter, ICANN has spent 81 days reviewing the proposed indirect change of control. It is simply unreasonable to protract this process that much further beyond what is prescribed in the registry agreement.

Um auch hier einen Konflikt zu vermeiden, ist PIR jedoch zumindest damit einverstanden, bis 29. Februar 2020 zuzuwarten. Damit wird sich das Schicksal von .org frühestens im März 2020 entscheiden.

ICANN selbst zeigt sich derzeit wesentlich zugeknöpfter. Einer Bitte der Address Supporting Organization, weitere Einzelheiten rund um die .org-Transaktion zu erfahren, lehnte der General Counsel John Jeffrey ab. Der Bitte widerspreche gleich in mehrfacher Hinsicht die Statuten von ICANN, insbesondere sei sie deutlich zu weit gefasst. Jeffrey schloss aber nicht aus, bei einer deutlich konkreter gefassten Anfrage Auskunft zu erteilen; dass damit dem Informationsanliegen der Address Supporting Organization aber gedient wäre, kann man getrost ausschließen.

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