gTLDs

PIR veröffentlicht Brief zu ihrer zukünftigen Preispolitik

Public Interest Registry (PIR), Verwalterin der generischen Domain-Endung .org, hat auf die Diskussionen rund um die Verlängerung des Registry-Vertrages und drohende Preiserhöhungen reagiert.

In einem offenen Brief vom 01. Mai 2019 schloss man aus, in unvernünftiger Weise an der Preisschraube drehen zu wollen. Wörtlich kündigte PIR an:

Rest assured, we will not raise prices unreasonably. In fact, we currently have no specific plans for any price increases for .ORG.

Man wechsle lediglich in das standardisierte Registry-Agreement, das derzeit schon für mehr als 2.000 TLDs gelte. PIR betonte, dass man auf Grundlage der derzeitigen Vereinbarungen berechtigt gewesen sei, die Gebühren um zehn Prozent jährlich zu erhöhen; trotz dieser Möglichkeit habe man dies in den letzten drei Jahren nicht ausgenutzt. In Zukunft müsse jede Preiserhöhung sechs Monate zuvor angekündigt werden; bis dahin bleibe Zeit, den Registrierungsvertrag um bis zu zehn Jahre zu den »alten« Gebühren zu verlängern. ICANN will sich erst nach dem 14. Mai 2019 mit der Frage der Vertragsverlängerung beschäftigen; bis wann eine Entscheidung fällt, ist derzeit offen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top