gTLDs

MuseDoma verlängert Vertrag für .museum und erleichtert die Registrierung

Die Museum Domain Management Association (MuseDoma), in Paris ansässige Verwalterin der Top Level Domain .museum, steht kurz vor einer Vertragsverlängerung.

Am 24. August 2017 hat die Internet-Verwaltung ICANN einen Entwurf der Neufassung des Registry Agreements veröffentlicht; der aktuelle Vertrag endet am 02. November 2017. Das 141 Seiten starke Dokument enthält zahlreiche Änderungen. Die wohl wichtigste: künftig kann praktisch jedermann .museum-Domains registrieren, sofern er eine Beziehung oder ein Interesse an Museen und deren Aktivitäten hat. Der Großteil der Änderungen ist allerdings auf eine Anpassung an das für alle neu eingeführten TLDs geltende Registry Agreement zurückzuführen; so gilt beispielsweise das »Uniform Rapid Suspension System« künftig auch für .museum, obwohl die Endung schon 2001 in die Root Zone eingetragen wurde, also weit vor »Erfindung« des URS. Dass es nun zu massenhaften Schiedsverfahren kommt, ist ausgeschlossen: im April 2017 waren weltweit lediglich 471 .museum-Domains registriert. An den bisher strengen Zugangsbeschränkungen – eine Registrierung ist nur für Museen möglich – wird sich nichts ändern.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top