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.gov-Domains gibts aus Sicherheitsgründen nur noch mit notariell beglaubigten Anmeldeformularen

Die General Services Administration, in den USA zuständige Behörde für die Verwaltung für .gov-Domains, zieht die Regelungen für eine Registrierung nochmals an.

War diese bisher ohnehin schon ausschließlich Regierungsbehörden der Vereinigten Staaten vorbehalten, ist seit dem 10. März 2020 nun zusätzlich eine notariell beglaubigte Unterschrift auf allen Anmeldeformularen erforderlich. Wie es auf der DotGov-Website heisst, sei dieser Schritt erforderlich geworden, weil es in der Vergangenheit zu »mail and wire fraud through signature forgery«, also betrügerischen Registrierungsversuchen durch unberechtigte Personen gekommen ist.

This is a classic case of ‘we must do something’ and this is certainly something,

so John R. Levine, Autor des Buches »The Internet for Dummies«. Allerdings ließ die General Services Administration offen, ob die eingehenden Anträge weiterhin automatisiert oder in Zukunft manuell geprüft werden; letzteres würde die Sicherheit nochmals deutlich erhöhen.

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