gTLDs

Ethos Capital bessert Preisentwicklung-Klausel für .org-Domains nach

Der Finanzinvestor Ethos Capital, designierter Erwerber der Anteile an der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR), hat zur Besänftigung seiner zahlreichen Kritiker die freiwilligen Selbstverpflichtungen weiter nachgebessert.

Am 08. April 2020 veröffentlichte die Internet-Verwaltung ICANN aktualisierte Public Interest Commitments (PICs); trotz des freiwilligen Charakters kann ICANN Verstöße im Rahmen der „Contractual Compliance ahnden. Unter den Änderungen befindet sich auch ein Vorschlag zur Regelung der bisher meistdiskutierten Frage von Gebührendeckelungen (»price caps«). Danach würden die Preise, also die Verkaufspreise an die Domain-Registrare, im Zeitraum 29. Juni 2020 bis 29. Juni 2027 maximal von US$ 9,93 auf US$ 19,35 steigen. Außerdem muss das »Stewardship Council« – das eine beratende Funktion einnehmen soll – binnen sechs Monaten nach Verabschiedung der PICs eingerichtet sein; Angehörige von PIR sind nicht berechtigt, einen Sitz in diesem Gremium einzunehmen. Ob ICANN diese Nachbesserungen genügen, wird sich in Kürze zeigen; bis 20. April 2020 muss sich die Netzverwaltung entscheiden.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top