gTLDs

EFF erhebt Einspruch gegen URS-Verfahren bei .travel und Co.

Die Verlängerung des Registry-Vertrages zwischen der Internet-Verwaltung ICANN und der Tralliance Registry Management Company LLC für die Domain-Endung .travel schien eigentlich nur eine Formsache. Doch nun grätscht die Electronic Frontier Foundation (EEF), eine US-Nichtregierungsorganisation, die sich für Grundrechte im Informationszeitalter einsetzt, dazwischen.

Besonders stört sich die EFF daran, dass für .travel-Domains künftig neben der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) auch die Uniform Rapid Suspension (URS) gelten soll. Die EFF stört sich besonders daran, dass das eigentlich nur für nTLDs gedachte URS-Verfahren quasi über die Hintertür des Registry-Vertrages auch für alle anderen generischen Endungen etabliert werden soll, ohne dass der sonst für solch tiefgreifende Änderungen vorgesehene Policy Development Process (PDP) eingehalten wird; weitere Beispiele seien .cat und .pro, bei welchen ebenfalls im Zuge der Vertragsverlängerung das URS-Verfahren eingeführt werden soll. Zugleich gefährde die URS die Meinungsfreiheit, da die Hürde für ein Schiedsverfahren niedrig sei. Die EFF macht damit in der Tat auf ein ernsthaftes Problem aufmerksam; ob sich ICANN daran stört, steht aber auf einem anderen Blatt.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top