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Die Internetendung .org erhält mit »Appeals Process« eine weitere Schiedsgerichtsordnung

Die .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) schafft eine neue Beschwerdemöglichkeit für Inhaber suspendierter .org-Domains.

Das »Appeals Process« genannte Schiedsgerichtsverfahren ergänzt die »Anti-Abuse Principles«, die es PIR erlauben, bei einer Verletzung dieser Grundsätze eine .org-Domain zu suspendieren. Diese Entscheidung können Domain-Inhaber künftig angreifen und sie vor dem Forum (vormals bekannt als National Arbitration Forum) überprüfen lassen. Die Gerichtsgebühren liegen bei US$ 1.200,–, werden von PIR aber mit einem Betrag von US$ 700,– bezuschusst, so dass letztlich US$ 500,– vom Domain-Inhaber zu zahlen sind; diese erhält er im Obsiegensfall entgegen beispielsweise der UDRP- oder URS-Verfahren erstattet. Allerdings ist das »Appeals Process«-Verfahren fristgebunden; so muss der Domain-Inhaber binnen 60 Tagen nach Suspendierung bei PIR um Aufhebung bitten und im Fall der Ablehnung binnen weiterer 15 Tage das Beschwerdeverfahren beim Forum einleiten. Das Verfahren selbst läuft per eMail ab, Verfahrenssprache ist Englisch. PIR betont, dass das Verfahren keine Ausweitung seiner Bemühungen um Eindämmung von DNS-Missbrauch zum Beispiel durch Spam oder Phishing darstellt; ebenso wenig möchte man die .org-Inhalte aktiver kontrollieren.

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