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Der Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) verzögert sich wegen Prüfung durch den kalifornischen Justizminister

xDer Verkauf der .org-Verwalterin Public Interest Registry (PIR) an den Finanzinvestor Ethos Capital ist vorerst gestoppt: Xavier Becerra, Justizminister im US-Bundesstaat Kalifornien, möchte zunächst umfangreiche Ermittlungen durchführen, bevor ICANN mit der eigenen Prüfung fortfahren darf.

Gestützt ist das Verlangen von Becerra auf den California Corporations Code section 5250 sowie Government Code section 12580. Demnach unterliegen gemeinnützige Organisationen wie ICANN der Aufsicht des kalifornischen Justizministers. Nach dem Verständnis von Becerra sei ICANN aktuell gerade dabei, die Zustimmung zur Transaktion von PIR auf Ethos Capital zu prüfen. Um die Auswirkungen einer solchen Transaktion auf die »nonprofit community« zu prüfen, fordere er Unterlagen und Informationen an, die ICANN binnen 15 Kalendertagen beizubringen hat. Dabei gibt das Justizministerium sogar das Format der Unterlagen vor. Dass Becerra keine Auseinandersetzung scheut, zeigt seine Kurzbiographie bei Twitter:

I’ve sued @realDonaldTrump 65 times to defend our families, resources, and value.

Das unterstreichen auch die 35 Fragen und 5 Handlungsanweisungen, die Becerra in sein Schreiben packt. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Streichung der Gebührendeckelung (»price caps«); sie erlaubt es PIR, die Gebühren für .org-Domains frei festzusetzen; die Erhöhung muss lediglich einige Monate zuvor bei ICANN angekündigt werden.

Öffentlich wurde der Vorgang durch ein Schreiben von ICANN vom 30. Januar 2020, mit dem PIR über die Untersuchung informiert wurde. Damit steht ICANN vor einem Dilemma: die vertraglichen Vereinbarungen mit PIR untersagen es der Internet-Verwaltung, vertrauliche Informationen nur in Ausnahmefällen zu veröffentlichen. Allerdings habe das kalifornische Justizministerium in der Vergangenheit den Standpunkt vertreten, dass seine Anordnungen einer Zwangsmaßnahme gemäß California Government Code section 12589 gleichkämen; ICANN setzte PIR daher in Kenntnis, dass man der Aufforderung ab dem 06. Februar 2020 nachkommen werde, sollte PIR dem nicht bis zum 03. Februar 2020 widersprechen. Damit könnte PIR nun gezwungen sein, gerichtliche Schritte einzuleiten, um ICANN eine Weitergabe von Unterlagen und Informationen zu untersagen.

Damit gerät der Zeitplan für die .org-Transaktion unter zusätzlichen zeitlichen Druck. Kurz vor Weihnachten 2019 hatte ICANN-CEO Göran Marby angekündigt, die wechselnden Gesellschaftsverhältnisse bei PIR sorgfältig prüfen lassen zu wollen. Die hierfür vorgesehene Frist sollte am 17. Februar 2020 enden. Doch dieser Termin ist nicht mehr zu halten, was auch ICANN erkannt hat; PIR wurde deshalb gebeten, einer Fristverlängerung bis 20. April 2020 zuzustimmen. Die Antwort von PIR auf diese Anfrage wird bis spätestens 03. Februar 2020 erwartet.

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