gTLDs

.com-Domains könnten wegen neuer Endungen teurer werden

Noch bis zum 30. November 2018 läuft der Registry-Vertrag zwischen ICANN und VeriSign Inc. für die weltweit erfolgreichste Top Level Domain .com.

Darin ist auch die »registry fee«, also der Verkaufspreis an die Registrare, festgeschrieben. Demnach darf die Gebühr für die Registrierung oder Verlängerung einer .com-Domain einen Betrag von US$ 7,85 nicht überschreiten; lediglich in engen Ausnahmefällen kann VeriSign davon abweichen. Für die Zeit nach 2018 will James Bidzos, CEO von VeriSign, eine Preiserhöhung indes nicht ausschliessen. Anlässlich der Credit Suisse 19th Annual Technology, Media & Telecom Conference in Scottsdale merkte Bidzos an, dass es noch zu früh sei, über die Zukunft zu spekulieren; er fügte aber hinzu, dass es zwei Faktoren gäbe, welche eine Preiserhöhung wahrscheinlicher erscheinen lassen als bei der letzten Vertragsverlängerung 2012. Konkret habe es damals nur eine Handvoll generischer Endungen gegeben; mit den nTLDs sind es nun schon über 800. Zudem sind diese Endungen oft deutlich teurer als .com und .net. Für die Domain-Inhaber hat diese Diskussion unmittelbar keine Auswirkung; mittelbar könnten jedoch die Registrare gezwungen sein, eine mögliche Preiserhöhung an die Kunden weiterzugeben.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top