Nur wenige Wochen nachdem der ICANN-Vorstand grünes Licht gegeben hat, hat die neue sponsored Top Level Domain .jobs ihre Arbeit aufgenommen: wie der in Cleveland ansässige Verwalter Employ Media LLC bekanntgab, können sich Interessenten ab sofort für .jobs-Domain vormerken lassen.
Voraussichtlich noch bis zum 19. August 2005 dauert die so genannte 60tägige „start up trade name period“ von .jobs; teilnahmeberechtigt sind alle Arbeitgeber weltweit, deren Unternehmen seinen Betrieb vor dem 01. Januar 2005 aufgenommen hat. Die Anmeldung beschränkt sich auf die handelsrechtliche Firma, also den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt; Zusätze wie die Gesellschaftsform sind entbehrlich, so dass Domains wie zum Beispiel deutsche-telekom.jobs oder siemens.jobs möglich sind. Der Prioritätsgrundsatz gilt in dieser Phase noch nicht; es spielt daher keine Rolle, wann innerhalb der Startphase man die Vormerkung vornimmt. Die Liste der .jobs-Anwärter weist schon jetzt zahlreiche klangvolle Namen auf: die Audi AG, Visa, Federal Express und Kraft Foods haben sich ebenso um ihre .jobs-Domain beworben wie Sheraton Hotels und die Bayer AG.
Die Vormerkungen werden derzeit über elf akkreditierte Domain-Registrare entgegengenommen. Je nach Anbieter bewegen sich die Bewerbungsgebühren bei US$ 25, bis US 50,. Hinzu kommen die üblichen Registrierungsgebühren, die sich in einer Größenordnung von US$ 125, aufwärts (umgerechnet etwa EUR 100,) jährlich pro .jobs-Domain bewegen; Rabatte für langjährige Registrierungen sind vorgesehen. Die Domains dürfen ausschliesslich für unternehmenseigene Stellenangebote genutzt werden. Die Domain-Inhaber sind voll verantwortlich für das Angebot, bei einer Verletzung der Registrierungsrichtlinien droht eine Reihe von Sanktionen bis hin zum ersatzlosen Verlust der Adresse. Eine Vielzahl von .jobs-Adressen sind ausserdem von der Vergabestelle gesperrt. So können zahlreiche geographische und generische Domains nicht registriert werden.
Die Live-Registrierung beginnt voraussichtlich am 19. September; für sie gilt dann wieder „first come, first served“. Ein ausführliches FAQ finden man bei Employmedia.