Switchplus

SWITCH-Tochter legt los

Switchplus AG, umstrittene Tochtergesellschaft der schweizer Registry SWITCH, hat nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen: ab sofort bietet das in Zürich ansässige Unternehmen die zentrale Registrierung und Verwaltung kompletter Domain-Portfolien an.

Während ICANN noch mit sich ringt, ob der Grundsatz der strikten Trennung zwischen Domain-Registry (zentrale Vergabestelle) und -Registrar (Vermittlung und Verkauf) beibehalten oder aufgegeben werden soll, schafft SWITCH zumindest auf der unabhängigen Ebene der Länderendung .ch Fakten. In einer kurzen Pressemitteilung gab die 100prozentige Tochtergesellschaft Switchplus AG Anfang Oktober 2010 bekannt, ab sofort „alle Domain-Namen mit den Endungen .biz, .ch, .com, .info, .li, .name, .net und .org an einer Stelle real-time zu registrieren und zentral in der Schweiz zu verwalten.“. Die Gebühren für .ch- und liechtensteiner .li-Domains liegen bei CHF 17,– im Jahr, umgerechnet also etwas über EUR 12,–; für alle anderen Endungen verlangt Switchplus einheitlich CHF 34,– inklusive Mehrwertsteuer jährlich, ohne weitere Zusatzkosten oder Gebühren. Und vergangene Woche hat man gleich nachgelegt: Als Neuheit im schweizer Markt bietet Switchplus für jeden Domain-Namen eine kostenlose, werbefreie Internet-Präsenz in Form einer Visitenkarte an.

Aus der Sicht von SWITCH, die als Stiftung gegründet wurde, ist dieser Schritt nur konsequent: im Jahr 2015 läuft der Konzessionsvertrag mit dem Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) aus, und es wird gemutmaßt, dass BAKOM dann auf ein so genanntes Shared Registration System (SRS) umstellt mit der Folge, dass neben SWITCH mehrere gleichberechtigte Registrare für die .ch- und .li-Domain-Namen zuständig sein werden. Die Registrare und Hostinganbieter, die mit SWITCH zusammenarbeiten, zeigten sich dagegen beunruhigt, da ein neuer Konkurrent erwuchs, dem zudem ein Wettbewerbsvorteil nachgesagt wurde. Eine Gruppe von schweizer Providern erwirkte daher im Herbst 2009 über das Züricher Handelsgericht eine superprovisorische Verfügung, mit der SWITCH verpflichtet wurde, sowohl die Nennung als auch die Verlinkung zu Switchplus auf der Einstiegsseite von SWITCH zu beseitigen; im Juni 2010 hob das Gericht auf Rechtsmittel von SWITCH hin jedoch diese Verpflichtung wieder auf.

Ob die juristischen Auseinandersetzungen damit ihr Ende gefunden haben, bleibt abzuwarten; die Konkurrenz dürfte den Neuling mit Argusaugen beobachten. Eines ist klar: weder die schweizer noch alle anderen Internetnutzer sind gezwungen, ihre Domain-Namen über SWITCH zu registrieren oder zu verwalten; egal, ob .ch, .li oder jede andere Endung: der Registrar kann unverändert frei gewählt werden, so dass sich mit einem zusätzlichen Unternehmen mehr denn je der Vergleich lohnt.

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