.ch

SWITCH beginnt mit Kundeninformationen zum Registrarwechsel

Die Schweizer Registry SWITCH hat offenbar damit begonnen, ihre Kunden über den bevorstehenden Registrar-Wechsel zu informieren.

Hintergrund hierfür ist die Entscheidung des schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), dass SWITCH ab 2015 nur noch die technische Verwaltung innehat. Eine Registrierung von .ch-Domains an Endkunden wird SWITCH damit künftig nicht mehr anbieten können. Wer bisher seine .ch-Domains über SWITCH registriert hat, muss sich daher nach Ablauf des Registrierungsvertrages einen neuen Registrar suchen. SWITCH hat angekündigt, alle betroffenen Domain-Inhaber ab Anfang 2015 in einem geordneten Prozess mit einer mehrstufigen Kommunikation zu informieren und zu begleiten. Wie das „IT Magazine“ berichtet, informiert jedoch SWITCH die Kunden schon jetzt per eMail darüber, was im Verlauf der nächsten Monate geschieht. Zur Zeit besteht noch keine Dringlichkeit. Parallel hat SWITCH bereits eine so genannte »FAQ«-Seite mit Fragen und Antworten zum Transfer von Domain-Namen eingerichtet, so dass sich die Kunden ab sofort umfassend informieren können. Wer möchte, kann aber seine .ch-Domains schon jetzt zu einem anderen Registrar umziehen.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top