In der Schweiz ist der Streit um die Registry-Tochter Switchplus AG neu entbrannt: eine Gruppe von elf Hosting-Providern hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Sekretariat der Eidgenössischen Wettbewerbskommission WEKO eingereicht.
Blicken wir kurz zurück: im Herbst 2009 erwirkte eine Gruppe schweizer Provider vor dem Züricher Handelsgericht eine so genannte superprovisorische Verfügung, mit der die .ch-Registry SWITCH verpflichtet wurde, sowohl die Nennung als auch die Verlinkung der 100prozentigen Tochtergesellschaft Switchplus AG auf der Startseite von SWITCH zu beseitigen. Die Gründung eines eigenen Registrars hatte SWITCH damit begründet, dass 2015 der Konzessionsvertrag mit dem Bundesamt für Kommunikation (Bakom) ausläuft und damit für einen Teil der Beschäftigten ein großes Arbeitsplatzrisiko bestünde. Die Registrare und Hosting-Anbieter, die mit SWITCH zusammenarbeiten, zeigten sich dagegen beunruhigt, da ein neuer Konkurrent erwuchs, dem zudem ein Wettbewerbsvorteil nachgesagt wurde. Im Juni 2010 hob das Gericht die Verfügung auf Rechtsmittel von SWITCH hin jedoch wieder auf, und Switchplus ging an den Start.
Doch die Auseinandersetzungen sind damit nicht beendet. Wie die Hostpoint AG in einer Presseerklärung mitteilt, haben insgesamt 11 Registrare Beschwerde gegen die WEKO eingelegt. Zu den elf klagenden Hosting-Providern zählen demnach cyon GmbH, dynamic-net.ch AG, Genotec AG, green.ch AG, Hostpoint AG, Infomaniak Network SA, Multimedia Networks AG, Nova Trend Services GmbH, VTX Datacomm AG und die Webland AG. Ihrer Ansicht nach habe das Sekretariat nicht geprüft, dass Switchplus schon drei Monate nach Gründung zum Großhandelspartner wurde, wofür man unter anderem 1.000 Kundenbeziehungen hätte nachweisen müssen. Zusammengefasst machen sie geltend, dass „SWITCH ihre über lange Jahre der Monopoltätigkeit geäufneten Reserven und Rückstellungen von über CHF 40 Mio. dafür einsetzt, in nachgelageren Märkten Fuss zu fassen.“ So habe Switchplus bereits im November 2010 zwischen 5 und 15 Prozent aller Domain-Registrierungen vorgenommen, während sich die 48 anderen Grosshandelspartner einen Marktanteil von 25 bis 45 Prozent teilen müssten. Die Switchplus AG habe damit innerhalb eines Jahres einen Anteil am Markt für Registrierungen „erworben“, der bis zu 27 Mal größer ist als der durchschnittliche Marktanteil der 48 anderen Großhandelspartner. Das Zivilverfahren sei damals nur deshalb beendet worden, weil die von den Providern vermuteten Missbrauchshandlungen, insbesondere die Quersubventionierung von Switchplus, nicht habe eingeklagt werden können.
Ein Ende dieser Auseinandersetzungen ist nicht abzusehen, zumal Recherchen von „Swiss IT Reseller“ ergeben haben sollen, dass SWITCH am Handelsgericht in Baden Klage eingereicht hat und Ersatz für den durch die Klage beim Zürcher Handelsgericht entstanden Schaden in Höhe von etwa CHF 100.000,– fordert. Und auch sonst zeigt man kein Entgegenkommen: aktuell ist Switchplus unverändert bereits auf der Startseite von SWITCH verlinkt.