Der von der schweizer Domain-Verwaltungsstelle < HREF="http://www.switch.ch/de/id/disputes/" TARGET="_BLANK">SWITCH aufgrund einer positiven Entscheidung im Rahmen einer repräsentativen Umfrage in der schweizer Internetgemeinde ins Leben gerufene Streitbeilegungsdienst für Domain-Namen unter .ch und .li hat sich schon im ersten Jahr bewährt: in der überwiegenden Zahl der Streitigkeiten um Domain-Namen gab es eine gütliche Einigung, ohne dass zeitraubend und kostenintensiv vor ordentlichen Gerichten gestritten werden musste.
Wie SWITCH in einer Presseerklärung verlauten lässt, stösst das Angebot auf hohe Akzeptanz, was die Anzahl der Fälle belegt, die nicht mehr auf dem Zivilprozessweg gelöst werden müssen. So gab es im ersten Jahr insgesamt 26 Verfahren um 54 Domains. 16 dieser Verfahren konnten vergleichsweise beendet werden, ohne dass es der Einschaltung eines Experten bedurfte. In sechs Verfahren entschied der Experte, darunter bei den beiden Umlaut-Domains rhäzünser.ch und feldschlössli.ch. Lediglich im Streit um die Adresse lenzerheide-valbella.ch lehnte das Schiedsgericht dann die beantragte Übertragung der Domain ab. Auch in zeitlicher Hinsicht glänzt der Streitbeilegungsdienst: die Fälle werden regelmäßig binnen 90 Tagen abgeschlossen.
Das Streitbeilegungsverfahren gliedert sich in zwei Verfahrensabschnitte: den Schlichtungsversuch und den Expertenentscheid. Zunächst wird in einem etwa einstündigen Telefongespräch zwischen dem Antragsteller, dem Domain-Inhaber und einem Schlichter versucht, eine Lösung zu finden. Scheitert dies, kann der Antragsteller einen Expertenentscheid verlangen. SWITCH vollstreckt den Entscheid des Experten nach Ablauf einer 20-tägigen Frist, sofern der Domain-Inhaber nicht zuvor den Gang vor ein ordentliches Gericht sucht. Obwohl die Entscheidung vom WIPO Arbitration and Mediation Center in Genf gefällt wird, gilt nicht die UDRP, sondern schweizerisches Kennzeichenrecht inklusive UWG.
Nach wie vor den besten Schutz vor Rechtsverletzungen bietet jedoch nicht der Gang vor eine Schiedsstelle oder ein Gericht, sondern die präventive Registrierung und sorgsame Pflege des eigenen Domain-Portfolios. So können Urteile wie shell.de oder wie zuletzt maggi.com gefährlich täuschen. Hier half den betroffenen Unternehmen allein die Berühmtheit ihrer Marke, um sich nach langem, kostenintensivem Rechtsstreit zu guter Letzt gegen private Domain-Inhaber durchzusetzen. Vorsorgen ist also allemal besser als Nachsehen.
Übrigens hat auch NICat, die österreichische Domain-Verwaltung, eine Schiedsstelle.