Nic.at, Registry der österreichischen Länderendungen .at, reagiert auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Ab sofort sind Domain-Daten von natürlichen Personen nicht mehr öffentlich einsehbar.
Angezeigt wird nur mehr der Domain-Name, der zuständige Registrar und notwendige technische Informationen, es sei denn, der Domain-Inhaber hat in eine Veröffentlichung seiner Daten eingewilligt. Benötigt ein Dritter Auskunft über einen privaten Domain-Inhaber, wird sie nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Das können z.B. Strafverfolgungsbehörden oder Personen bzw. deren Anwälte sein, die sich im Zuge von Ermittlungen oder bei Domain-Streitigkeiten an uns wenden,
so Nic.at-Juristin Dr. Barbara Schloßbauer. Sie müssen sich authentifizieren und ihr Interesse begründen bzw. eine Rechtsverletzung oder einen Schaden aufgrund der Domain-Nutzung nachweisen. Keine Auskünfte werden jedoch bei Kaufinteresse oder gewünschter Kontaktaufnahme mit dem Inhaber erteilt. Dr. Schloßbauer erklärt weiter:
Ich kann mir ja auch nicht über ein Autokennzeichen bei der Zulassungsstelle die Daten des Autobesitzers organisieren, nur weil mir das Auto gefällt und ich es kaufen will..