Das in New York ansässige International Centre for Dispute Resolution (ICDR) hat Ende Oktober das Verfahren der »String Confusion Objection« um eine weitere Unwägbarkeit ergänzt.
Nach Ansicht von Panelist Robert Nau sind sich die Endungen .shop und .shopping zu ähnlich, um nebeneinander zu existieren. Nach Ansicht des Gerichts sei das Partizip »shopping« dem Wurzelstamm »shop« in der Betrachtung des durchschnittlichen Internetnutzers sowohl in Klang, Bedeutung, Optik und Empfinden so ähnlich, dass er zwischen den beiden Endungen nicht differenzieren könne; angesichts fehlender anderer Abgrenzungsmerkmale müsse er daher raten, unter welcher Endung er die von ihm gesuchten Informationen findet. Damit gab Nau einer Beschwerde von .shop-Bewerber Commercial Connect LLC statt, in der man sich gegen die .shopping-Konkurrenz der Donuts-Tochter Sea Tigers LLC gewandt hatte. In 15 von 21 Fällen hat Commercial Connect gleichwohl bisher den Kürzeren gezogen; ob ICANN diese Entscheidung des ICDR revidiert, bleibt abzuwarten.
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