Das indische Unternehmen Nameshop lässt in seinem Wunsch, von der Bewerbung für die neue generische Top Level Domain .idn zu .internet zu wechseln, nicht locker.
Bereits im Jahr 2013 musste Nameshop kurz nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen feststellen, dass .idn keine zuteilungsfähige Endung ist, weil das Kürzel »IDN« nach der Liste der »ISO 3166-1 alpha-3 codes« das geschützte Zeichen für Indonesien ist. Deren Registrierung ist nach Ziffer 2.2.1.4.1 des ICANN-Bewerberhandbuchs ausgeschlossen. Nameshop möchte daher auf diesen Fehler reagieren und zu einer Bewerbung um die Endung .internet umschwenken. Davon ist ICANN aber wenig begeistert und lehnt seit Jahren die Änderung der Bewerbung ab. Mit Schreiben vom 03. November 2019 wandte sich Nameshop erneut an ICANN und bat, die Entscheidung aus einem »Request for Consideration«-Verfahren zu überdenken. Grosse Hoffnung sollte man sich aber nicht machen; zuletzt empfahl ICANN im April 2019, die Bewerbung zurückzuziehen und sich zu gegebener Zeit neu um .internet zu bemühen. Weder die Endung .idn noch .internet dürften daher in nächster Zeit eingeführt werden.