Wer im Zuge der zweiten nTLD-Einführungsrunde meint, es sei eine clevere Idee, sich um das Kürzel .idn zu bewerben, dem kann man nur dringend abraten.
In einem Schreiben vom 01. Mai 2026 hat ICANN-Vertreterin Theresa Swinehart das indische Unternehmen Nameshop erneut darauf hingewiesen, dass deren Bewerbung um .idn aus dem Jahr 2012 keinen Erfolg haben wird:
your application for .IDN is unable to move forward.
Das Unternehmen hat nun Zeit bis 15. Mai 2026, die Bewerbung freiwillig zurückzuziehen. Nameshop hatte erst kurz nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen festgestellt, dass die Wunsch-Domain keine zuteilungsfähige Endung ist, weil das Kürzel »IDN« nach der Liste der »ISO 3166-1 alpha-3 codes« das geschützte Zeichen für Indonesien ist; deren Registrierung war 2012 und ist auch 2026 ausgeschlossen. Nameshop wollte daher auf diesen Fehler reagieren und zu .internet umschwenken, wird aber auch damit keinen Erfolg haben. Swinehart schreibt:
Given that we are unable to take further action on Nameshop’s application for .IDN or its change request to change the string to .INTERNET, as explained in full above and several times before, we encourage you to withdraw the application for a full refund of Nameshop’s application fee of $47,000 and consider applying in a subsequent round for .INTERNET.
Ob sich Nameshop nun in der aktuell laufenden Einführungsrunde 2026 um .internet bewirbt, ist öffentlich bisher nicht bekannt.