DotMusic Limited, Verwalterin der neuen Top Level Domain .music, hat die Regelungen für die Phase der Live-Registrierung weiter konkretisiert.
Fest steht, dass die »General Availability« am 09. April 2024 beginnt. Für die Vergabe gilt dann grundsätzlich der bekannte Grundsatz des »first come, first served«. Allerdings bleibt eine freie Registrierung ausgeschlossen. Grundsätzlich kann zwar jedes Mitglied der globalen Musikgemeinschaft eine .music-Domain registrieren, insbesondere alle Künstler, Bands, Branchenexperten, Musikunternehmen und Organisationen. Jedoch stellen die Vergaberegeln sicher, dass nur vertrauenswürdige, sichere und überprüfte Personen eine .music-Domain erhalten. Deshalb werden alle Domain-Inhaber validiert und erhalten im Erfolgsfall ein Prüfzeichen, um Authentizität, Autorität und Vertrauenswürdigkeit zu gewährleisten und böswillige Akteure wie Imitatoren oder Cybersquatter auszuschließen. Markeninhaber sollten darauf achten, dass ebenfalls ab dem 09. April 2024 die »Trademark Claims Period« startet; sie läuft bis zum 01. Oktober 2024. Innerhalb dieser Phase erhält jeder, der versucht, eine .music-Domain zu registrieren, die mit einer im Trademark Clearinghouse eingetragenen Marke übereinstimmt, eine Benachrichtigung mit den entsprechenden Markeninformationen. DotMusic hat sich das Recht vorbehalten, diesen Zeitraum noch zu verlängern.