nTLDs

ICANN trifft Vorsorge zum Schutz von .gcc und anderen Abkürzungen von IGOs

Das Cooperation Council for the Arab States of the Gulf (GCC) kämpft gegen die Top Level Domain .gcc.

Mit Schreiben vom 16. Mai 2024 bat die internationale Organisation, die sechs der sieben Staaten der Arabischen Halbinsel vertritt, die Internet-Verwaltung ICANN, die Zeichenkette .gcc im Rahmen der bevorstehenden Runde zur Einführung neuer Top Level Domains aufgrund ihrer immensen kulturellen, historischen und geographischen Bedeutung besonders zu schützen. Insbesondere solle jeder Bewerber um .gcc nachweisen, dass er mit Zustimmung des GCC handle. ICANN hat darauf am 23. April 2025 geantwortet und auf den geplanten Schutz für »international governmental organizations« verwiesen. Tripti Sinha, Vorsitzende des ICANN Board of Directors:

In accordance with community developed policy, the Applicant Guidebook will make it clear that it will not be possible for a third-party applicant to obtain a gTLD matching the full name of an IGO in the next round

Das GCC beugt damit offenbar potentiellen Interessenten wie dem im Königreich Bahrain ansässigen Unternehmen GCCIX WLL vor, dass sich 2012 um .gcc beworben hatte, damit aber zuletzt aus formalen Gründen erfolglos blieb: im Zuge eines »Independent Review Process«-Verfahrens gegen ICANN wurde bekannt, dass GCCIX WLL aufgehört hat, rechtlich zu existieren. Zuvor hatte ICANNs Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee Bedenken geäußert, da man bei .gcc eine Verwechslungsgefahr mit dem GCC befürchtet.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top