Die Bundesregierung drängt bei der Internet-Verwaltung ICANN darauf, die Vergabe von neuen Top Level Domains unter der Endung .gmbh strikt auf Gesellschaften zu beschränken, die in dieser Rechtsform errichtet wurden.
In einem jetzt veröffentlichten Schreiben vom 09. Juli 2013 macht Bärbel Vogel-Middeldorf für das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geltend, dass sich hinter diesem Kürzel eine in Deutschland, Österreich und der Schweiz anerkannte Unternehmensform verbirgt, die an besondere Voraussetzungen geknüpft ist und besonderes Vertrauen genießt. Daher müsse sichergestellt sein, dass Inhaber einer .gmbh-Domain auch als GmbH im Handelsregister eingetragen sind oder zumindest demnächst eingetragen werden sollen; dies müsse anhand geeigneter Dokumente nachgewiesen werden. Für die Endung .gmbh liegen insgesamt sechs Bewerbungen vor, darunter einer der Google-Tochter Charleston Road Registry Inc. Nach Ansicht der Bundesregierung erfüllen bisher jedoch lediglich die Bewerbungen von TLDDOT GmbH sowie InterNetWire Web-Development GmbH die von ihr geforderte Voraussetzung.
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