Das Schweizer Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beabsichtigt, dem Bundesrat eine Änderung der Verordnung über Internet-Domains (VID) vorzuschlagen, damit Domain-Namen mit der Endung .swiss in Zukunft auch von natürlichen Personen mit Schweizer Staatsangehörigkeit oder mit Wohnsitz in der Schweiz registiert werden können.
Aktuell können nur Unternehmen mit Handelsregistereintrag, die ihren Sitz sowie einen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz haben, Schweizerische öffentlichrechtliche Körperschaften sowie Schweizer Vereine und Stiftungen Gesuche für eine .swiss-Domain einreichen. Nunmehr möchte man aber der gesamten Schweizer Community .swiss-Domains anbieten. Vor diesem Schritt möchte das BAKOM die betroffenen Kreise insbesondere hinsichtlich der Chancen und Risiken, die mit einer solchen Öffnung der Domain .swiss verbunden sein könnten, konsultieren. In der 8-seitigen »Konsultation der interessierten Kreise« sind die Gründe und Voraussetzungen für eine kontrollierte Öffnung dargelegt. Stellungnahmen können bis 15. November 2021 per eMail eingereicht werden.