Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat mitgeteilt, die Registrierung von Domain-Namen mit der Endung .swiss auch für natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft öffnen zu wollen.
Auch Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintrag wie beispielsweise Architekturschaffende oder Handwerksleute sollen künftig die Möglichkeit haben, einen .swiss-Domain-Namen zu erlangen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 02. Juni 2023 eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Um eine .swiss-Domain zu erhalten, hat eine natürliche Person bestimmte Bedingungen zu erfüllen: So muss die beantragte Bezeichnung grundsätzlich mindestens einen der offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Nachnamen enthalten. Darüber hinaus dürfen im Ausland lebende Schweizer Staatsangehörige ihre Domain mit der Endung .swiss nur für private oder wohltätige Zwecke oder Vereinszwecke nutzen. Eine Person, die keinen physischen Verwaltungssitz in der Schweiz hat, kann also eine Herkunftsangabe wie .swiss nicht für kommerzielle Tätigkeiten vom Ausland aus verwenden. Die Neuregelung soll im ersten Halbjahr 2024 in Kraft treten.