TLDs

Neues von .asia, .us und .au

Ein Verwalter-Special mit Nachrichten zu .asia, .us, .au und der fast in der Versenkung verschwundenen Endung .coop haben wir diesmal für Sie zusammengestellt. Dabei sorgt ausgerechnet ein Neuling für den Überraschungscoup.

DotAsia hat sich für den Start seiner neuen Top Level Domain .asia eine weitere Neuerung ausgedacht: gibt es für einen Domain-Namen bereits innerhalb der im Oktober 2007 beginnenden Sunrise Period mehrere Bewerber, setzt sich nicht – wie noch bei .eu (dotEU) – der zeitlich schnellste durch, sondern die Vergabe erfolgt dann per Auktion. Zu diesem Zweck hat DotAsia mit dem kanadischen Unternehmen pool.com, einem Spezialisten für Domain-Auktionen, eine Vereinbarung geschlossen. DotAsia geht also davon aus, dass im Zweifel der potentielle Inhaber festlegt, wie viel ihm eine Domain „wert“ ist. Damit will man verhindern, dass Domain-Spekulanten bei möglichst vielen Registraren ihre Vorbestellung abgeben, um durch eine möglichst günstige Platzierung in deren Datenbestand Vorteile bei der Anmeldung zu erhalten. Die Kriterien der Sunrise Period, im Fall von .asia also unter anderem der Nachweis eigener Rechte auf Anforderung der Registry, bleiben jedoch erhalten.

Alliance Registry, ein Joint-Venture aus dem .info-Verwalter Afilias und dem Registrar GoDaddy, plant einen Überraschungscoup: in einer Pressemitteilung vom 31. Juli 2007 hat man angekündigt, sich um die Verwaltung der US-Domain .us zu bewerben. Der aktuelle Registry-Vertrag zwischen der US-Regierung und Neustar endet im Oktober 2007; allgemein war bisher erwartet worden, dass die Verlängerung lediglich Formsache sei. Alliance Registry stellt in seiner Bewerbung unter anderem fest, dass .us bisher hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei; erhält man den Zuschlag, will man daher einige Verbesserungen einführen, darunter günstigere Domain-Preise, Wachstum durch Marketingprogramme, Support für Städte-Domains im Format anytown.us und eine Aufwertung der Kinder-Domain .kids.us. Ob und welche Chancen die Bewerbung hat, gilt als offen; für Neustar könnte sprechen, dass ein Registry-Wechsel üblicherweise mit Risiken verbunden ist, die ungern gesehen werden.

Die australische Domain-Verwaltung auDA (.au Domain Administration) hat ein heisses Eisen angepackt: für die Zukunft plant man mit dem Einsatz so genannter „DNS wildcards“. Sollten sie zum Einsatz kommen, erscheint bei der Eingabe einer nicht existierenden .au-Domain keine Fehlermeldung, sondern es erfolgt regelmäßig eine Weiterleitung auf ein anderes Angebot, meist eine Werbeseite. Die Australier stützen sich dabei auf einen Bericht des ICANN Security and Stability Advisory Committee (ICANN SSAC) aus dem Jahr 2004. Die Auswirkungen derartiger Wildcards sind jedoch umstritten, da unter anderem Nachteile für die Sicherheit und Stabilität des Domain Name System befürchtet werden.

Zum Schluss noch eine Meldung von der Genossenschafts-Domain .coop: laut einer Pressemitteilung von Verwalter DotCooperation LLC hat man bereits am 16. Juli 2007 den im November 2000 begründeten Registry-Vertrag mit der Internet-Regierung ICANN um zehn Jahre verlängert. Der Vertrag sieht Änderungen auch im Verhältnis zum Domain-Inhaber vor; Details werden in den kommenden Wochen veröffentlicht.

Kommentar schreiben

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, oder weitergegeben.
Bitte füllen Sie die gekennzeichneten Felder aus.*

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top