Die Pontificia Universidad Catolica Madre y Maestra Recinto Santo Tomas de Aquino, Verwalterin der Länderendung .do der Dominikanischen Republik, hat die Regelungen für das ccTLD-eigene Streitschlichtungsverfahren leicht angepasst.
Künftig ist es möglich, das eng an die UDRP angelehnte Verfahren vollständig elektronisch abzuwickeln; das Erfordernis der Übersendung von Papierkopien wurde abgeschafft. In diesem Zusammenhang wurden die Verfahrensregelungen überarbeitet und modifiziert; die Änderungen sind am 24. Mai 2024 in Kraft getreten und gelten also bereits. Die Genfer World Intellectual Property Organization (WIPO) hat als Schiedsgericht für Streitigkeiten um .do-Domains die .do-spezifische Website ebenfalls bereits angepasst. Materiell-rechtlich weicht die Schiedsregelung für .do vor allem im Punkt des »bad faith« von der UDRP ab, indem sie es ausreichen lässt, dass entweder die Registrierung oder die Nutzung bösgläubig erfolgt; die UDRP erfordert kumulativ beides. Vor allem Markeninhaber dürften sich über diese Mitteilung freuen, denn .do-Domains sind weitgehend frei von Vergaberegelungen sowohl von Privatpersonen als auch Unternehmen und Organisationen zu registrieren, was das Risiko von Rechtsverletzungen erhöht.